Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4576
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 4576 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) wie folgt:
Untersuchung von angezüchteten Bakterien mittels Agglutination (bis zu höchstens 15 Antiseren je Keim), je Antiserum -Untersuchungen mit ähnlichem methodischen Aufwand. Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Diese Leistung umfasst die serologische Identifizierung oder Typisierung von bereits in Kultur angezüchteten bakteriellen Erregern. Die Methode basiert auf der sichtbaren Verklumpung (Agglutination) von Antigenen auf der Bakterienoberfläche mit spezifischen Antikörpern (Antiseren). Da die Abrechnung je Antiserum erfolgt, spiegelt die Ziffer den differenzierten Aufwand bei der Keimbestimmung wider.
GOÄ 4576 in der Praxis: Präzise Erregertypisierung im Labor
In der medizinischen Mikrobiologie ist die genaue Identifizierung von Krankheitserregern für die gezielte Therapie und Infektionskontrolle entscheidend. Die GOÄ-Ziffer 4576 kommt typischerweise dann zum Einsatz, wenn nach einer erfolgreichen Bakterienkultur eine nähere Differenzierung notwendig ist. Dies betrifft häufig Erreger, bei denen verschiedene Serotypen unterschiedliche klinische Verläufe oder epidemiologische Bedeutungen haben.
Typische Indikationen für diese Untersuchung sind der Verdacht auf enteropathogene Keime wie Salmonellen, Shigellen oder bestimmte Escherichia coli-Stämme (z. B. EHEC). Auch die Typisierung von Streptokokken (Lancefield-Gruppen) oder Neisseria meningitidis wird häufig über dieses Verfahren realisiert. Die Methode erlaubt eine schnelle und kostengünstige Bestätigung der Erregeridentität direkt von der Kulturplatte.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Abrechnung der GOÄ 4576 die Anzahl der Ansätze exakt mit der Anzahl der tatsächlich verwendeten, unterschiedlichen Antiseren übereinstimmt. Eine pauschale Abrechnung ohne genaue Mengenangabe führt regelmäßig zu Rückfragen der Kostenträger.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4576
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Salmonellen-Enteritis
Ein Patient stellt sich mit akutem, fieberhaftem Durchfall vor. In der Stuhlkultur wachsen verdächtige Kolonien, die mikroskopisch und biochemisch auf Salmonellen hindeuten. Zur endgültigen Bestätigung und Serotypisierung führt das Labor Agglutinationstests mit vier verschiedenen spezifischen O- und H-Antiseren durch.
Die Abrechnung erfolgt durch den viermaligen Ansatz der GOÄ-Ziffer 4576, da vier unterschiedliche Antiseren für denselben Keim verwendet wurden. Auf der Rechnung wird der Keim (Salmonella enterica) explizit ausgewiesen. Dies begründet den medizinischen Aufwand für die differenzierte Diagnostik.
Fallbeispiel 2: Differenzierung von Beta-hämolysierenden Streptokokken
Bei einer Patientin mit schwerer Tonsillitis wird ein Rachenabstrich kultiviert. Es zeigen sich beta-hämolysierende Kolonien. Zur Zuordnung zu den Lancefield-Gruppen (A, B, C, G) führt das Labor eine Latexagglutination mit vier entsprechenden Antiseren durch.
Da vier Antiseren eingesetzt wurden, wird die GOÄ-Ziffer 4576 viermal abgerechnet. Die Dokumentation weist die untersuchten Streptokokken-Gruppen als Ergebnis aus. Die Abrechnung ist damit transparent und nachvollziehbar gestaltet.
Fallbeispiel 3: Ausschluss von EHEC bei blutiger Diarrhö
Ein Kind leidet unter blutiger Diarrhö, weshalb der Verdacht auf enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) besteht. Nach der Anzucht auf Selektivmedien werden verdächtige Kolonien mit drei spezifischen Antiseren (z. B. O157, O104 und einem Kontrollserum) serologisch untersucht.
Das Labor rechnet die GOÄ-Ziffer 4576 dreimal ab. Als untersuchter Keim wird Escherichia coli in der Rechnung angegeben. Die schnelle Typisierung sichert die Diagnose und ermöglicht umgehende therapeutische sowie hygienische Maßnahmen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4576: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4576 ist das Versäumnis, die untersuchten Keime auf der Liquidation anzugeben. Die GOÄ schreibt im offiziellen Leistungstext explizit vor, dass die untersuchten Keime anzugeben sind. Fehlt diese Angabe, ist die Rechnung formal fehlerhaft, was zu sofortigen Kürzungen durch private Krankenversicherungen führt.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Überschreitung der Höchstgrenze von 15 Antiseren je Keim. Werden für einen einzelnen Keim mehr als 15 Antiseren verwendet, dürfen dennoch maximal 15 Ansätze der Ziffer 4576 abgerechnet werden. Zudem darf die Ziffer nicht für rein unspezifische Kontrollreaktionen ohne therapeutischen oder diagnostischen Mehrwert missbraucht werden.
Achtung: Die GOÄ 4576 darf nicht neben komplexeren, höherwertigen Ziffern für dieselbe Identifizierungsleistung berechnet werden, wenn die Agglutination bereits integraler Bestandteil der anderen Leistung ist. Vermeiden Sie Doppelabrechnungen mit molekularbiologischen Identifizierungsverfahren für denselben Erregeridentifizierungsschritt.
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Dokumentation der GOÄ 4576: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressforderungen. In der Labor- oder Patientenakte muss genau festgehalten werden, welcher Keim isoliert wurde und welche spezifischen Antiseren zum Einsatz kamen. Auch das jeweilige Testergebnis (positiv/negativ) muss für jedes Antiserum einzeln dokumentiert werden.
Für die Rechnungsstellung empfiehlt es sich, eine standardisierte Nomenklatur zu verwenden. Die Angabe des Keims sollte den aktuellen wissenschaftlichen Standards entsprechen (z. B. "Salmonella enterica" statt nur "Salmonellen"). Dies erleichtert den Sachbearbeitern der privaten Krankenversicherungen die Zuordnung und beschleunigt den Erstattungsprozess.
Dokumentationsbeispiel:
Kultur von Stuhlprobe: Verdacht auf Salmonella spp.
Durchführung Agglutinationstests gemäß GOÄ 4576:
- Antiserum Salmonella O:4 (positiv)
- Antiserum Salmonella O:9 (negativ)
- Antiserum Salmonella H:d (positiv)
Ergebnis: Salmonella Enteritidis. Abrechnung GOÄ 4576 (3-fach).
GOÄ 4576: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4576 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie dem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache des Gebührensatzes. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Gründe für eine Überschreitung des Schwellenwertes können ein ungewöhnlich hoher zeitlicher Aufwand bei der Probenvorbereitung oder extrem schwer zu differenzierende Mischkulturen sein. Die Begründung muss auf der Rechnung patientenindividuell und nachvollziehbar dargelegt werden. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Aufwand" reichen hierfür nicht aus.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 4576 wird selten isoliert abgerechnet. Sie steht fast immer im Kontext einer umfassenden mikrobiologischen Diagnostik. Typische Kombinationspartner sind Ziffern für die Erregeranzucht (z. B. GOÄ 4530 oder 4538) sowie für die anschließende Resistenzbestimmung (z. B. GOÄ 4600 oder 4610).
Es ist darauf zu achten, dass die Ziffern für die Probenentnahme und den Transport separat liquidiert werden können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Kombination mit molekularbiologischen Verfahren (z. B. PCR nach GOÄ 4780 ff.) ist möglich, wenn diese zur weiteren Absicherung oder für andere Fragestellungen parallel durchgeführt werden.
Ziffer 4576 in der neuen GOÄ
Die Auffangziffer für Agglutinationsuntersuchungen angezüchteter Bakterien mit ähnlichem methodischen Aufwand wird in der neuen GOÄ speziesgenau aufgeteilt. Welcher Keim typisiert wurde, entscheidet über die Ziffer:
- 12427 Beta-hämolysierende Streptokokken — bis zu 10x je Reinkultur (7,37 €)
- 12428 Campylobacter spp. — je Reinkultur, kein Antiserum-Multiplikator (13,52 €)
- 12431 Haemophilus influenzae — bis zu 6x je Reinkultur (10,83 €)
- 12432 Legionella — bis zu 3x je Reinkultur (9,68 €)
- 12433 Listeria — je Reinkultur, kein Antiserum-Multiplikator (9,28 €)
- 12436 Neisseria meningitidis — bis zu 10x je Reinkultur (10,97 €)
- 12439 Vibrio cholerae — bis zu 3x je Reinkultur (6,08 €)
- 12440 Yersinia — bis zu 5x je Reinkultur (9,19 €)
Heute bringt die 4576 beim 2,3-fachen Satz 8,04 €. Die neuen Mengengrenzen weichen speziesweise erheblich voneinander ab.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4576
Was hat nicht gestimmt?