GOÄ 4574: Salmonellen-Agglutination korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4574
Untersuchung von angezüchteten Bakterien mittels Agglutination (bis zu höchstens 15 Antiseren je Keim), je Antiserum -Salmonellen
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x

Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4574

Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4574 beschreibt die serologische Untersuchung von bereits angezüchteten Bakterien mittels der Agglutinationsreaktion. Diese Methode dient der spezifischen Identifizierung und Typisierung von Salmonellen. Die Abrechnung erfolgt je verwendetem Antiserum, wobei eine Höchstgrenze von 15 Antiseren pro Keim gilt.

Im Rahmen dieser Laborleistung werden bakterielle Antigene mit spezifischen Antikörpern zusammengebracht. Kommt es zu einer sichtbaren Verklumpung, ist der Nachweis erbracht. Diese präzise Salmonellen-Serotypisierung ist für die klinische Zuordnung und epidemiologische Überwachung von zentraler Bedeutung.

GOÄ 4574 in der Praxis: Differenzierung und Indikation

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 4574 setzt immer einen erfolgreichen kulturellen Nachweis von verdächtigen Kolonien voraus. Erst wenn in der Primärkultur verdächtige gramnegative Stäbchen wachsen, erfolgt die weitere Differenzierung. Typische Indikationen sind akute Gastroenteritiden oder der Verdacht auf systemische Infektionen.

Die genaue Bestimmung des Serovars besitzt eine hohe epidemiologische Relevanz für den Infektionsschutz. Behörden benötigen diese Daten, um Infektionsketten präzise nachzuvollziehen. Die Abrechnung ist daher immer dann berechtigt, wenn eine therapeutische oder behördliche Konsequenz aus der Typisierung resultiert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4574

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Salmonellen-Enteritis bei Reiserückkehrern

Ein Patient stellt sich mit schwerem, fieberhaftem Durchfall nach einer Auslandsreise vor. In der Stuhlkultur isoliert das Labor verdächtige Kolonien. Zur Bestätigung und Typisierung wird eine Agglutination mit vier spezifischen O-Antiseren durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt durch den vierfachen Ansatz der GOÄ-Ziffer 4574 neben den kulturellen Basisziffern.

Fallbeispiel 2: Abklärung eines lokalen Ausbruchsgeschehens

Nach einem Gemeinschaftsfest erkranken mehrere Personen an einer Lebensmittelinfektion. Zur Aufklärung des Ausbruchsgeschehens isoliert das Labor Salmonellen aus den Proben. Es erfolgt eine differenzierte Typisierung mit insgesamt acht verschiedenen Antiseren. Die GOÄ-Ziffer 4574 wird hierbei achtfach liquidiert, da acht separate Testansätze durchgeführt wurden.

Fallbeispiel 3: Systemische Salmonellen-Infektion

Bei einem immunsupprimierten Patienten mit Sepsis zeigt die Blutkultur ein Wachstum von gramnegativen Stäbchen. Zur schnellen Identifizierung führt das Labor eine Agglutination mit fünf Antiseren durch. Dies ermöglicht eine rasche gezielte Antibiotikatherapie. Die Ziffer 4574 wird fünfmal in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4574: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation ist das Versäumnis, die konkreten Keime auf der Rechnung anzugeben. Die Rechnungslegung muss zwingend den Namen des untersuchten Erregers ausweisen. Fehlt dieser Zusatz, ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann abgewiesen werden.

Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig die Überschreitung der Höchstgrenze von 15 Antiseren je Keim. Werden mehr Antiseren eingesetzt, dürfen diese nicht über die GOÄ 4574 abgerechnet werden. Auch die Doppelabrechnung derselben Agglutination aus identischem Probenmaterial wird nicht anerkannt.

Achtung: Die Angabe der untersuchten Keime auf der Liquidation ist zwingende Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit. Ohne diese Angabe riskieren Praxen den Honorarverlust bei einer Prüfung.

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Dokumentation der GOÄ 4574: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen der Ausgangsbefund der Kultur und die Indikation für die Typisierung klar ersichtlich sein. Jedes einzelne verwendete Antiserum muss namentlich dokumentiert werden.

Die Erfüllung der Dokumentationspflicht erleichtert zudem die Begründung bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger. Auch das Testergebnis der Agglutination für jedes Serum gehört in den Befundbericht. Dies sichert die Nachvollziehbarkeit der erbrachten Laborleistung.

Dokumentation: Isolierter Keim: Salmonella spp. Agglutinationstestung mit 4 Antiseren (O4, O9, Vi, H:d). Ergebnis: Salmonella Typhi identifiziert.

GOÄ 4574: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, ist der Spielraum für Steigerungen begrenzt. Der normale Schwellenwert liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz erfordert eine besondere medizinische Begründung, wie etwa extrem schwer ablesbare Agglutinationsmuster oder atypisches Erregerverhalten.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4574 wird regelhaft mit Ziffern für die Probenaufbereitung und die kulturelle Anzucht kombiniert. Typische Ziffernkombinationen umfassen die GOÄ 4530 für die laufende Kultur sowie die GOÄ 4538 für die Identifizierung. Eine zeitgleiche Abrechnung von unspezifischen Suchtests für denselben Erreger ist jedoch meist ausgeschlossen.

Tipp: Kombinieren Sie die GOÄ 4574 stets mit der vorausgehenden kulturellen Anzucht (z. B. nach GOÄ 4530), da die Agglutination eine Reinkultur voraussetzt.

Ziffer 4574 in der neuen GOÄ

Die Agglutinationsuntersuchung von Salmonellen je Antiserum wird zur neuen Nummer 12437 — Salmonella, Antigen-AT, je Antiserum. Festpreis 8,61 € je Antiserum (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Die Mengenbegrenzung von maximal 15-mal je Reinkultur bleibt unverändert.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4574

Die GOÄ-Ziffer 4574 darf je verwendetem Antiserum einmal abgerechnet werden. Allerdings gilt hierbei eine strikte Höchstgrenze von maximal 15 Antiseren pro untersuchtem Keim.
Ja, die Angabe der untersuchten Keime auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung. Fehlt diese Angabe, kann die Erstattung durch die privaten Krankenversicherungen verweigert werden.
Als Laborleistung des Abschnitts M wird die GOÄ 4574 im Regelfall mit dem 1,15-fachen Satz abgerechnet. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig.
Ja, die Agglutination nach GOÄ 4574 ist neben der kulturellen Primäridentifizierung (z. B. nach GOÄ 4538) berechnungsfähig. Sie stellt einen eigenständigen Schritt zur serologischen Typisierung dar.
Nein, die GOÄ-Ziffer 4574 ist spezifisch für die Untersuchung von Salmonellen mittels Agglutination definiert. Für andere Erreger existieren eigene Ziffern im Gebührenverzeichnis.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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