Die GOÄ-Ziffer 4637 regelt den elektronenmikroskopischen Virusnachweis. Erfahren Sie alles über Indikationen, Abrechnungsgrenzen und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4637
Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren im Nativmaterial, je Untersuchung
Die GOÄ-Ziffer 4637 beschreibt den direkten Virusnachweis im Nativmaterial mithilfe eines Elektronenmikroskops (EM). Die taxonomische Einordnung und Identifizierung erfolgt durch den systematischen Vergleich des gewonnenen Bildes mit einer elektronenmikroskopischen Referenzdatenbank. Diese Bildauswertung ist verfahrenstechnisch ein integraler Bestandteil der Gesamtleistung und kann nicht separat berechnet werden.
GOÄ 4637 in der Praxis: Indikationen und Stellenwert
In der modernen virologischen Routinediagnostik spielt die Elektronenmikroskopie eine untergeordnete Rolle, da molekulargenetische Verfahren wie die PCR eine deutlich höhere Sensitivität aufweisen. Dennoch bleibt die GOÄ 4637 für die direkte Strukturaufklärung und die Identifizierung völlig unbekannter Viren unverzichtbar. Unter optimalen logistischen Bedingungen in einem Speziallabor kann ein Nachweis bereits innerhalb einer Stunde erfolgen.
Tipp: Nutzen Sie die GOÄ 4637 gezielt bei unklaren Ausbruchsgeschehen oder dem Verdacht auf seltene, neuartige Erreger, bei denen Standard-PCR-Tests versagen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4637
Fallbeispiel 1: Verdacht auf seltenes Pockenvirus
Ein Patient stellt sich mit atypischen Hautläsionen vor, bei denen herkömmliche PCR-Tests keine Ergebnisse liefern. Zur schnellen Abklärung wird Nativmaterial aus den Bläschen entnommen und mittels Transmissions-Elektronenmikroskopie (TEM) untersucht. Der Nachweis typischer viraler Strukturen sichert die Diagnose. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4637 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Negativer Befund bei unklarem Exanthem
Bei einem Patienten mit schwerem, unklarem Exanthem wird eine Biopsie elektronenmikroskopisch auf virale Partikel untersucht. Trotz akribischer Bildauswertung kann kein Virusnachweis erbracht werden. Da der gesamte präparative und apparative Aufwand erbracht wurde, ist die Abrechnung der GOÄ 4637 dennoch vollumfänglich gerechtfertigt.
Fallbeispiel 3: Identifizierung eines unbekannten Zoonose-Erregers
Nach einem Tierkontakt zeigt ein Patient schwere systemische Symptome. Da die Standarddiagnostik negativ bleibt, erfolgt eine Strukturaufklärung des Nativmaterials im Speziallabor. Die Identifizierung gelingt über den Abgleich mit einer Bilddatenbank. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 4637.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4637: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass ein negatives Untersuchungsergebnis nicht abgerechnet werden darf. Private Krankenversicherungen beanstanden dies gelegentlich, jedoch ist der apparative Gesamtaufwand auch ohne positiven Befund identisch. Ein weiterer Fehler ist die fehlerhafte Kombination mit anderen mikroskopischen Leistungen desselben Untersuchungsgangs.
Achtung: Achten Sie darauf, dass für die Abrechnung der GOÄ 4637 eine Mindestkonzentration von ca. 10^6 Viren/ml im Nativmaterial vorliegen sollte, um ein valides Ergebnis zu gewährleisten.
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Dokumentation der GOÄ 4637: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Art des Nativmaterials, die angewandte Methode (z. B. TEM mit Negativkontrastierung) sowie die Details der Bildauswertung festgehalten werden. Auch der Abgleich mit der Referenzdatenbank muss explizit erwähnt werden.
Dokumentation: Präparation von Bläschenflüssigkeit (Nativmaterial) mittels Negativkontrastierung. Untersuchung im TEM. Bildauswertung und Abgleich mit Referenzdatenbank: Nachweis von herpestypischen Partikeln.
GOÄ 4637: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 4637 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der maximale Steigerungssatz liegt hier bei 1,3-fach (240,96 €). Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach hinaus erfordert eine besondere Begründung, wie etwa einen extrem hohen präparativen Aufwand bei schwierigem Probenmaterial.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4637 kann sinnvoll mit Ziffern für die Probenentnahme (z. B. Punktion oder Biopsie) kombiniert werden. Eine gleichzeitige Abrechnung von einfachen Lichtmikroskopien aus demselben Material ist in der Regel nicht zulässig, da die höherwertige elektronenmikroskopische Untersuchung diese verfahrenstechnisch einschließt.
Ziffer 4637 in der neuen GOÄ
Der elektronenmikroskopische Nachweis und die Identifizierung von Viren im Nativmaterial werden zur neuen Nummer 12605 — Virus-Nachweis, EM. Festpreis 144,28 € je Untersuchung (heute beim 2,3-fachen Satz: 213,15 €). Immuntechniken (IEM) sind fakultativ eingeschlossen. Das Nativmaterial und der nachgewiesene Virus sind anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4637
Was hat nicht gestimmt?