Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4640
Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen Antigenen im Nativmaterial, je Untersuchung -Adeno-Viren
Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4640 beschreibt eine spezifische laboratoriumsmedizinische Untersuchung zum Nachweis von Adenoviren-Antigenen direkt aus dem Nativmaterial des Patients. Als methodischer Standard ist hierbei ein Ligandenassay definiert, wozu beispielsweise der Enzym-Immunoassay (EIA/ELISA) oder der Radioimmunoassay (RIA) gehören. Die Leistung umfasst alle vorbereitenden und begleitenden Schritte im Labor.
In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Diese Teilschritte dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden. Zudem gilt die zwingende Vorgabe, dass die konkret untersuchten Viren auf der Liquidation namentlich aufzuführen sind.
GOÄ 4640 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Der Nachweis von Adenoviren mittels Ligandenassay kommt in der täglichen Praxis vor allem bei Verdacht auf akute Infektionen der Atemwege, des Magen-Darm-Trakts oder der Augen zum Einsatz. Typische klinische Symptome, die eine Untersuchung rechtfertigen, sind schwere Keratokonjunktivitis, fieberhafte Pharyngitis oder akute Gastroenteritis, insbesondere bei Kindern oder immunsupprimierten Patienten. Als Nativmaterial dienen je nach klinischem Bild Stuhlproben, Rachenabstriche oder Konjunktivalabstriche.
Die Abgrenzung zu molekularbiologischen Nachweisverfahren wie der PCR ist essenziell. Während die PCR die virale DNA vervielfältigt und nachweist, detektiert der Ligandenassay nach GOÄ 4640 die viralen Proteinstrukturen (Antigene). Die Wahl der Methode hängt von der klinischen Fragestellung, der Verfügbarkeit und der Dringlichkeit des Befundes ab.
Tipp: Bei der Probenentnahme für den Nachweis von Adenoviren ist auf die Verwendung von geeignetem Transportmedium zu achten, um die Antigenstabilität im Nativmaterial bis zur Durchführung des Ligandenassays im Labor zu gewährleisten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4640
Fallbeispiel 1: Verdacht auf epidemische Keratokonjunktivitis
Ein Patient stellt sich mit einer hochroten, schmerzhaften Bindehautentzündung und Fremdkörpergefühl am Auge vor. Zum Ausschluss einer hochansteckenden Adenoviren-Infektion entnimmt die Praxis einen Konjunktivalabstrich und führt einen Antigen-Nachweis mittels ELISA durch. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4640 für den Nachweis von Adeno-Viren aus dem Nativmaterial.
Fallbeispiel 2: Akute Gastroenteritis bei einem Kleinkind
Ein zweijähriges Kind leidet unter schwerem, wässrigem Durchfall und Erbrechen. Zur Differenzialdiagnostik wird eine Stuhlprobe auf Adenoviren untersucht, um eine virale Ursache abzusichern. Der Nachweis erfolgt im praxiseigenen Labor über einen entsprechenden Ligandenassay. Abgerechnet wird die Ziffer 4640 unter Angabe des Erregers Adeno-Viren auf der Liquidation.
Fallbeispiel 3: Schwere respiratorische Infektion
Bei einem immunsupprimierten Patienten mit anhaltendem Fieber und trockenem Husten wird ein Rachenabstrich entnommen. Zum Ausschluss einer Adenovirus-Pneumonie wird ein Antigen-Ligandenassay veranlasst. Die korrekte Abrechnung erfolgt über die GOÄ 4640 mit dem einfachen Gebührensatz von 14,57 Euro oder dem gesteigerten Satz bei erhöhtem Analyseaufwand.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4640: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4640 ist das Fehlen der obligatorischen Erregerangabe auf der Rechnung. Die Bestimmung verlangt unmissverständlich, dass die untersuchten Viren namentlich genannt werden müssen. Fehlt der Zusatz "Adeno-Viren" auf der Liquidation, führt dies regelmäßig zur Beanstandung und Kürzung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
Zudem darf die GOÄ 4640 nicht mit Ziffern für molekularbiologische Untersuchungen (wie z. B. PCR-Leistungen nach Abschnitt M III 14) verwechselt oder unzulässig kombiniert werden, wenn dieselbe Methodik am selben Material angewendet wurde. Auch die Abrechnung von Doppelbestimmungen als separate Leistungen ist unzulässig, da diese explizit im Leistungstext der Ziffer 4640 enthalten sind.
Achtung: Die Abrechnung von Schnelltests (z. B. immunchromatographische Teststreifen), die ohne Laborgeräte direkt in der Praxis ausgewertet werden, entspricht oft nicht den Qualitätsstandards eines klassischen Ligandenassays im Sinne der GOÄ 4640. Hier drohen bei Prüfungen Honorarrückforderungen, wenn die methodischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
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Dokumentation der GOÄ 4640: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, die Art des gewonnenen Nativmaterials (z. B. Stuhl, Konjunktivalabstrich) sowie das genaue Datum und die Uhrzeit der Probenentnahme dokumentiert werden. Auch die angewandte Labormethode und das Testergebnis gehören zwingend in die Dokumentation.
Zusätzlich sollte vermerkt werden, ob Qualitätskontrollen oder Kalibrierungen durchgeführt wurden, um die Validität des Ligandenassays zu belegen. Dies schützt die Praxis bei eventuellen Rückfragen von Kostenträgern und sichert den Anspruch auf die erbrachte Laborleistung.
Dokumentationsbeispiel:
Pat. stellt sich vor mit V. a. Keratokonjunktivitis epidemica. Konjunktivalabstrich rechtes Auge entnommen. Durchführung Ligandenassay (ELISA) zum Nachweis von Adenoviren-Antigen. Ergebnis: Positiv. Interne Qualitätskontrolle erfolgreich durchlaufen.
GOÄ 4640: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ 4640 um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, ist der Gebührenrahmen eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach (16,76 Euro). Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz (18,94 Euro) ist nur unter Angabe einer schriftlichen Begründung zulässig. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Probenaufbereitung, schwierige Viskositätsverhältnisse des Nativmaterials oder technische Besonderheiten bei der Durchführung des Ligandenassays.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4640 kann sinnvoll mit Beratungsleistungen (z. B. GOÄ 1 oder GOÄ 3) sowie symptombezogenen Untersuchungen (z. B. GOÄ 5) kombiniert werden, die im Rahmen desselben Arzt-Patienten-Kontakts stattfinden. Auch die Kombination mit anderen Antigen-Nachweisen (z. B. GOÄ 4641 für Rotaviren) ist bei entsprechender klinischer Indikation zulässig, sofern unterschiedliche Erreger aus dem Nativmaterial bestimmt werden. Die allgemeinen Höchstwertregelungen für Laborleistungen innerhalb eines Behandlungsfalles sind dabei stets zu beachten.
Ziffer 4640 in der neuen GOÄ
Der Ligandenassay zum Nachweis von Adeno-Viren-Antigenen im Nativmaterial wird zur neuen Nummer 12592 — Adenoviridae, Antigen-IA, mittels Signal-(Tracer-)verstärktem Immunoassay. Festpreis 12,02 € je Untersuchung (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Das Nativmaterial ist anzugeben. 12592 und der Agglutinationstest für Adenoviren schließen sich gegenseitig aus.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4640
Was hat nicht gestimmt?