Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4642
Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen Antigenen im Nativmaterial, je Untersuchung -Hepatitis B-Viren (HBe-Antigen)
Die GOÄ-Ziffer 4642 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der immunchemischen Analytik. Sie dient dem qualitativen oder quantitativen Nachweis des HBe-Antigens (Hepatitis-B-Envelope-Antigen) im Blutserum oder -plasma des Patienten. Diese Untersuchung wird mittels eines sogenannten Ligandenassays durchgeführt, wozu moderne Enzymimmunoassays (EIA/ELISA) oder Radioimmunoassays (RIA) zählen.
Die Leistung umfasst laut Legendentext bereits eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve. Zusätzliche Kosten für diese vorbereitenden oder qualitätssichernden Schritte können daher nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Für die Abrechnung ist zudem die offizielle Vorgabe zu beachten, dass die untersuchten Viren explizit in der Liquidation aufzuführen sind.
GOÄ 4642 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert
In der täglichen Praxis wird die Bestimmung des HBe-Antigens vor allem zur Beurteilung der Virusreplikation bei einer bekannten Hepatitis-B-Infektion eingesetzt. Das Vorhandensein von HBeAg im Blut signalisiert eine aktive Vermehrung der Viren und somit eine hohe Infektiosität des Patienten. Dies ist entscheidend für die therapeutische Entscheidungsfindung und die Abschätzung des Übertragungsrisikos.
Typische klinische Situationen umfassen die Überwachung einer chronischen Hepatitis B unter antiviraler Therapie sowie die Abklärung unklarer Leberwerterhöhungen. Auch im Rahmen von Nadelstichverletzungen oder postexpositionellen Prophylaxen spielt der HBeAg-Status des Indexpatienten eine zentrale Rolle. Die Abgrenzung zu anderen Markern wie dem HBsAg ist essenziell, da HBeAg spezifisch die Replikationsphase widerspiegelt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4642
Fallbeispiel 1: Erstdiagnose und Aktivitätsbestimmung bei chronischer Hepatitis B
Ein Patient stellt sich mit chronisch erhöhten Transaminasen und positivem HBsAg-Status in der Praxis vor. Zur weiteren Abklärung der Replikationsaktivität veranlasst der Arzt die Bestimmung des HBe-Antigens im Serum. Die Durchführung erfolgt mittels ELISA im praxiseigenen Labor. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4642 zum Regelsatz, ergänzt durch die Angabe des Erregers auf der Liquidation.
Fallbeispiel 2: Therapie-Monitoring unter antiviraler Behandlung
Bei einer Patientin unter laufender antiviraler Therapie mit Nukleosidanaloga soll der Therapieerfolg kontrolliert werden. Das Ziel der Behandlung ist die sogenannte HBeAg-Serokonversion, also das Verschwinden des HBe-Antigens und das Auftreten von Anti-HBe-Antikörpern. Die Bestimmung des HBe-Antigens wird durchgeführt und über die Ziffer 4642 korrekt liquidiert.
Fallbeispiel 3: Abklärung nach Nadelstichverletzung
Nach einer Nadelstichverletzung im medizinischen Bereich wird das Blut des Indexpatienten auf seine Infektiosität untersucht. Neben dem HBsAg-Status wird zur genauen Risikobewertung das HBe-Antigen bestimmt. Die schnelle Analyse sichert die Entscheidung über eine sofortige Postexpositionsprophylaxe. Die Abrechnung der erbrachten Laborleistung erfolgt regelkonform über die Ziffer 4642.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4642: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4642 ist das Fehlen der genauen Erregerbezeichnung auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt zwingend vor, dass die untersuchten Viren namentlich genannt werden müssen. Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen und Erstattungsverweigerungen durch private Krankenversicherungen.
Zudem darf die Ziffer nicht mehrfach für dieselbe Probe abgerechnet werden, wenn lediglich eine Wiederholungsmessung zur Absicherung eines grenzwertigen Ergebnisses stattfand. Solche Doppelbestimmungen sind mit der Gebühr bereits abgegolten. Auch die parallele Abrechnung von methodisch identischen Verfahren für denselben Analyten ist unzulässig.
Achtung: Die Kombination der GOÄ 4642 mit anderen unspezifischen Antigen-Suchtests aus derselben Probe für denselben Erreger ist nicht zulässig. Achten Sie streng auf die Einhaltung der Ausschlussbestimmungen des Abschnitts M.
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Dokumentation der GOÄ 4642: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer rechtssicheren Abrechnung im medizinischen Labor. In der Patientenakte müssen das genaue Entnahmedatum, die Probenart (z. B. Serum) und die medizinische Indikation zweifelsfrei hinterlegt sein. Auch das verwendete Testverfahren, wie beispielsweise ein ELISA-Ligandenassay, sollte dokumentiert werden.
Das Testergebnis inklusive der Referenzbereiche und der abschließenden Validierung durch den Laborarzt oder den qualifizierten Praxisinhaber muss archiviert werden. Dies schützt die Praxis bei eventuellen Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Rückfragen der Kostenträger.
Dokumentation: 12.10.2023: Blutentnahme Serum. Indikation: V. a. aktive Hepatitis-B-Replikation bei chronischer Infektion. Durchführung Ligandenassay (ELISA) auf HBe-Antigen (GOÄ 4642). Ergebnis: HBeAg positiv. Befund ärztlich validiert.
Tipp: Nutzen Sie standardisierte Laborblätter oder digitale Schnittstellen (LDT), die das Testergebnis und die Ziffer 4642 automatisch und fehlerfrei in die elektronische Patientenakte übertragen.
GOÄ 4642: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Gebührenrahmen für Laborleistungen im Abschnitt M ist eingeschränkt. Die GOÄ-Ziffer 4642 kann im Regelfall mit dem 1,15-fachen Satz abgerechnet werden. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig, die eine Abweichung vom Regelfall begründen.
Als Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung kommen beispielsweise schwierige Probenverhältnisse wie stark lipämische oder hämolytische Seren in Betracht. Auch ein unerwartet hoher analytischer Aufwand bei der Differenzierung von Grenzwertergebnissen kann eine Steigerung rechtfertigen. Die Begründung muss stets einzelfallbezogen und medizinisch plausibel auf der Rechnung formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
In der Praxis wird die Bestimmung des HBe-Antigens selten isoliert durchgeführt. Häufig erfolgt die Kombination mit weiteren serologischen Hepatitis-Markern wie dem HBs-Antigen (GOÄ 4640) oder den entsprechenden Antikörpern (z. B. Anti-HBs, GOÄ 4641). Diese Simultanbestimmungen sind nebeneinander abrechenbar, sofern sie unterschiedliche Analyten betreffen.
Auch die Bestimmung der Leberenzyme wie ALT (GPT) und AST (GOT) nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts M ist eine sinnvolle und regelkonforme Kombination. Es ist jedoch darauf zu achten, dass keine unzulässigen Doppelabrechnungen für identische Zielstrukturen erfolgen.
Ziffer 4642 in der neuen GOÄ
Der Ligandenassay zum Nachweis des Hepatitis-B-HBe-Antigens wird zur neuen Nummer 12596 — Hepatitis-B-Virus (HBe-Antigen), Antigen-IA, mittels Signal-(Tracer-)verstärktem Immunoassay aus Serum oder Plasma. Festpreis 18,55 € je Untersuchung (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4642
Was hat nicht gestimmt?