GOÄ 4643: HBs-Antigen-Nachweis korrekt abrechnen

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GOÄ 4643
Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen Antigenen im Nativmaterial, je Untersuchung -Hepatitis B-Viren (HBs Antigen)
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4643

Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen Antigenen im Nativmaterial, je Untersuchung -Hepatitis B-Viren (HBs Antigen) - Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4643 beschreibt eine hochspezifische Laboruntersuchung zum Nachweis des Hepatitis-B-Oberflächenantigens (HBsAg). Diese Leistung wird mittels eines Ligandenassays, wie beispielsweise eines ELISA (Enzyme-Linked Immunosorbent Assay) oder RIA (Radioimmunoassay), durchgeführt. Die Methode erlaubt den direkten Nachweis viraler Proteine im Nativmaterial des Patienten, meist im Serum oder Plasma.

In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass eine eventuell notwendige Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits abgegolten sind. Diese labortechnischen Qualitätssicherungsmaßnahmen dürfen daher nicht separat berechnet werden. Zudem schreibt die Legende zwingend vor, dass das untersuchte Virus auf der Rechnung anzugeben ist.

GOÄ 4643 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die Bestimmung des HBs-Antigens nach GOÄ 4643 ist der zentrale erste Schritt in der Diagnostik einer Hepatitis-B-Virusinfektion. Das Antigen ist das erste serologische Merkmal, das nach einer Infektion im Blut nachweisbar ist, oft noch vor dem Auftreten klinischer Symptome oder dem Anstieg der Transaminasen. Die Indikation zur Durchführung dieser Untersuchung ist daher breit gefächert.

Typische klinische Szenarien umfassen den Verdacht auf eine akute oder chronische Hepatitis, die Abklärung unklarer Leberwerterhöhungen sowie das Screening im Rahmen von Schwangerschaftsvorsorge oder vor immunsuppressiven Therapien. Auch im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge oder nach einer Nadelstichverletzung ist die Bestimmung essenziell. Die Abgrenzung zu molekularbiologischen Verfahren wie der HBV-DNA-PCR ist wichtig, da letztere der Viruslastbestimmung dienen und nach anderen Ziffern liquidiert werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4643

Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Hepatitis B

Ein Patient stellt sich mit Ikterus, Abgeschlagenheit und deutlich erhöhten Transaminasen in der Praxis vor. Zum Ausschluss einer akuten Hepatitis B wird eine serologische Stufendiagnostik eingeleitet. Neben den Leberenzymen wird das HBs-Antigen bestimmt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4643 für den Antigen-Nachweis, kombiniert mit den entsprechenden Ziffern für die klinische Chemie.

Fallbeispiel 2: Präoperatives Screening vor elektivem Eingriff

Vor einer geplanten größeren Operation soll der Infektionsstatus eines Patienten bezüglich relevanter hepatitischer Viren abgeklärt werden. Hierbei wird routinemäßig das HBs-Antigen im Serum bestimmt, um das Übertragungsrisiko für das OP-Team zu minimieren und postoperative Komplikationen zu vermeiden. Die Laborleistung wird korrekt mit der Ziffer 4643 liquidiert, wobei auf der Rechnung der Zusatz "Hepatitis B-Viren (HBs-Antigen)" vermerkt wird.

Fallbeispiel 3: Nadelstichverletzung im medizinischen Bereich

Nach einer Nadelstichverletzung bei einer medizinischen Fachangestellten muss der Immun- und Infektionsstatus der Indexperson sowie der betroffenen Mitarbeiterin geklärt werden. Beim Indexpatienten wird umgehend das HBs-Antigen bestimmt. Die Durchführung des Ligandenassays wird über die GOÄ 4643 abgerechnet, um eine akute oder chronische Infektionsquelle schnellstmöglich auszuschließen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4643: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4643 ist das Versäumnis, das untersuchte Virus auf der Rechnung anzugeben. Die Leistungslegende fordert diesen Zusatz explizit. Fehlt der Hinweis auf das Hepatitis-B-Virus (HBs-Antigen), führt dies regelmäßig zu Rückfragen oder Rechnungskürzungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Leistungen, die denselben methodischen Ansatz ohne medizinische Begründung duplizieren. Zudem müssen die Höchstwerte für Laboruntersuchungen gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M beachtet werden. Eine Aufspaltung einer Kombinationsuntersuchung in Einzelkomponenten zur Erhöhung des Honorars ist unzulässig.

Achtung: Die Erstellung einer Bezugskurve oder die Durchführung von Doppelbestimmungen darf niemals als eigenständige Leistung (z. B. nach anderen Ziffern des Abschnitts M) zusätzlich berechnet werden. Diese Schritte sind integraler Bestandteil der GOÄ 4643.

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Dokumentation der GOÄ 4643: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen und prüfsicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das Entnahmedatum des Nativmaterials sowie das genaue Untersuchungsergebnis dokumentiert werden. Auch die verwendete Testmethode (z. B. ELISA) sollte im Laborbuch oder der elektronischen Akte hinterlegt sein.

Für die Abrechnung ist zudem die Archivierung der Qualitätskontrollberichte von Bedeutung. Da Ligandenassays standardisierten Qualitätsrichtlinien unterliegen, müssen die Kalibrierungsdaten und Kontrollläufe nachweisbar sein. Dies schützt die Praxis vor Regressansprüchen und sichert die Validität der Ergebnisse.

Dokumentation: Blutentnahme am 15.10.2023 bei Verdacht auf akute Hepatitis. Durchführung HBs-Antigen-Nachweis mittels ELISA (GOÄ 4643). Ergebnis: HBs-Antigen negativ. Qualitätskontrolle erfolgreich durchgeführt und dokumentiert.

Tipp: Nutzen Sie in Ihrer Praxissoftware standardisierte Textbausteine für die Dokumentation von Laborleistungen. Dies spart Zeit und stellt sicher, dass alle abrechnungsrelevanten Details erfasst sind.

GOÄ 4643: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 4643 gehört zum Abschnitt M III (Spezielle Laboruntersuchungen) und unterliegt einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Gebührensatz darf im Regelfall nur bis zum 1,15-fachen Satz gesteigert werden. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, wenn die Untersuchung einen außergewöhnlichen Aufwand erfordert hat.

Gründe für eine solche Steigerung können beispielsweise schwierige Probenbeschaffenheiten sein, wie extrem lipämische, ikterische oder hämolytische Seren, die zusätzliche Aufbereitungsschritte erforderten. Auch technische Probleme bei der Probenaufbereitung, die eine manuelle Intervention notwendig machten, können als individuelle Begründung auf der Rechnung herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die GOÄ 4643 selten isoliert angefordert. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen weitere serologische Parameter zur vollständigen Beurteilung des Hepatitis-B-Status. Hierzu gehören die Bestimmung von Anti-HBs (GOÄ 4644) und Anti-HBc (GOÄ 4645). Auch die Kombination mit klinisch-chemischen Parametern wie den Transaminasen ALT (GOÄ 3595) und AST (GOÄ 3594) ist im klinischen Alltag der Standard.

Ziffer 4643 in der neuen GOÄ

Der Ligandenassay zum Nachweis des Hepatitis-B-HBs-Antigens wird zur neuen Nummer 12597 — Hepatitis-B-Virus (HBs-Antigen), Antigen-IA, mittels Signal-(Tracer-)verstärktem Immunoassay aus Serum oder Plasma. Festpreis 18,55 € je Untersuchung (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4643

Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 4643 beträgt 16,76 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 14,57 €, während der Höchstsatz (1,3-facher Satz) mit 18,94 € berechnet werden kann. Eine Überschreitung des Schwellenwerts erfordert eine medizinische Begründung auf der Rechnung.
Bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4643 muss das untersuchte Virus explizit auf der Liquidation angegeben werden. Im Fall dieser Ziffer handelt es sich standardmäßig um das Hepatitis-B-Virus beziehungsweise das HBs-Antigen. Das Fehlen dieser Angabe führt häufig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
Ja, die Kombination der GOÄ 4643 mit anderen serologischen Markern wie Anti-HBs oder Anti-HBc ist medizinisch und abrechnungstechnisch zulässig. Diese Untersuchungen dienen der differenzierten Beurteilung des Immunstatus oder des Infektionsstadiums. Es müssen jedoch die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M der GOÄ beachtet werden.
Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist bei erschwerten Untersuchungsbedingungen möglich. Dies kann beispielsweise bei stark lipämischen oder hämolytischen Proben der Fall sein, die eine aufwendige Vorbereitung erfordern. Die konkrete Erschwernis muss auf der Rechnung nachvollziehbar dokumentiert werden.
Ja, eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve sind mit der Gebühr für die GOÄ 4643 abgegolten. Diese Teilschritte dürfen nicht als eigenständige Leistungen separat in Rechnung gestellt werden. Die Ziffer deckt den gesamten labortechnischen Prozess des Ligandenassays ab.
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