GOÄ 4645: Parainfluenza-Antigennachweis korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4645
Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen Antigenen im Nativmaterial, je Untersuchung -Parainfluenza-Viren
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4645

Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen Antigenen im Nativmaterial, je Untersuchung -Parainfluenza-Viren. Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4645 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung zum qualitativen oder quantitativen Nachweis von Parainfluenza-Antigenen. Diese Untersuchung erfolgt direkt aus dem Nativmaterial des Patienten, wie beispielsweise Nasopharyngealsekret oder Rachenabstrichen. Die Methode basiert auf einem Ligandenassay, wozu klassischerweise der Enzyme-linked Immunosorbent Assay (ELISA) oder der Radioimmunoassay (RIA) gehören.

In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass eine eventuelle Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Eine separate Berechnung dieser Teilschritte ist somit ausgeschlossen. Zudem fordert die Leistungslegende zwingend die namentliche Nennung des nachgewiesenen Erregers auf der Liquidation.

GOÄ 4645 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die klinische Anwendung der GOÄ 4645 konzentriert sich vor allem auf die pädiatrische und allgemeinmedizinische Diagnostik. Parainfluenza-Viren sind häufige Auslöser von akuten Atemwegsinfektionen, insbesondere des Pseudokrupps (Laryngitis subglottica) bei Kleinkindern. Auch bei älteren oder immungeschwächten Patienten kann der Verdacht auf eine Parainfluenza-Pneumonie diese Untersuchung rechtfertigen.

Der Nachweis mittels Ligandenassay bietet im Vergleich zur PCR eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit zur Erregeridentifikation. Die Diagnose sichert die therapeutische Entscheidung ab und hilft, unnötige Antibiotikagaben bei viralen Infekten zu vermeiden. Die Abrechnung setzt voraus, dass die Untersuchung im praxiseigenen Labor oder als Auftragsleistung im Labor durchgeführt wurde.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4645

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Pseudokrupp bei einem Kleinkind

Ein zweijähriges Kind wird mit bellendem Husten und Heiserkeit in der Praxis vorgestellt. Zur Abklärung eines Verdachts auf eine Infektion mit dem Parainfluenza-Virus entnimmt der Arzt ein Nasopharyngealsekret. Im praxiseigenen Labor wird ein Antigen-ELISA durchgeführt. Abgerechnet werden die symptombezogene Untersuchung, die Probenentnahme sowie die GOÄ-Ziffer 4645 für den Antigennachweis.

Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnostik bei atypischer Pneumonie

Ein älterer Patient leidet unter trockenem Husten und Fieber ohne klassischen Auskultationsbefund. Zum Ausschluss einer viralen Genese veranlasst der Arzt eine Stufendiagnostik im Nativmaterial. Neben dem RSV-Nachweis erfolgt die Bestimmung von Parainfluenza-Antigenen. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffern 4646 (RSV) und GOÄ 4645, wobei beide Erreger auf der Rechnung explizit aufgeführt werden.

Fallbeispiel 3: Abklärung eines Infektausbruchs im Pflegeheim

In einer Senioreneinrichtung treten gehäuft fieberhafte Atemwegsinfekte auf. Zur schnellen Eingrenzung des Erregerspektrums wird bei einem betroffenen Bewohner ein Rachenabstrich entnommen. Der Nachweis von Parainfluenza-Viren erfolgt mittels Ligandenassay. Die Liquidation weist neben der Beratung und Probenentnahme die GOÄ 4645 mit dem Zusatz "Parainfluenza-Virus" aus.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4645: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4645 ist das Fehlen der konkreten Erregerbezeichnung auf der Rechnung. Die Leistungslegende schreibt unmissverständlich vor, dass die untersuchten Viren anzugeben sind. Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zur Rechnungsbeanstandung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.

Zudem darf die Ziffer nicht neben einer hochsensitiven PCR-Untersuchung für denselben Erreger aus derselben Probe abgerechnet werden. Solche Doppelanforderungen gelten als medizinisch nicht notwendig und verstoßen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot der GOÄ.

Achtung: Es ist penibel darauf zu achten, dass bei der Abrechnung mehrerer Ligandenassays für unterschiedliche Viren jede Ziffer einzeln mit dem jeweiligen Erregernamen aufgeführt wird, um Kürzungen zu vermeiden.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 4645: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, die Art des gewonnenen Nativmaterials sowie das genaue Testergebnis dokumentiert werden. Auch der verwendete Testkit und das Datum der Durchführung sollten festgehalten werden.

Sollte eine Steigerung des Gebührensatzes erwogen werden, muss die medizinische Begründung hierfür ebenfalls detailliert in den Krankenunterlagen hinterlegt sein. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger und erhöht den Stellenwert der Beweissicherung.

Dokumentation: Rachenabstrich entnommen bei V. a. Parainfluenza-Infektion. Durchführung Ligandenassay (ELISA) auf Parainfluenza-Antigen. Ergebnis: Positiv. Testkit-Charge: PI-2023-99.

GOÄ 4645: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 4645 um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der Regelhöchstsatz beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur unter Angabe besonderer Erschwernisse zulässig. Typische Begründungen sind eine extrem zähe Konsistenz des Nativmaterials, die eine aufwendige Vorbereitung erfordert, oder störende Begleitsubstanzen in der Probe.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 4645 mit der Ziffer 298 (Abstrich) kombiniert. Auch die Kombination mit anderen Antigennachweisen wie der GOÄ 4646 (RS-Viren) oder GOÄ 4644 (Influenza-Viren) ist bei entsprechender klinischer Indikation zulässig. Eine Nebeneinanderberechnung mit allgemeinen Labor-Grundgebühren ist unter Beachtung der Ausschlussgrenzen der GOÄ zu prüfen.

Tipp: Bei der Kombination mehrerer Erregernachweise aus einer Sitzung empfiehlt sich die Nutzung der jeweils spezifischen Ziffern sowie eine kurze Dokumentation der differenzialdiagnostischen Notwendigkeit.

Ziffer 4645 in der neuen GOÄ

Der Ligandenassay zum Nachweis von Parainfluenza-Viren-Antigenen wird zur neuen Nummer 12600 — Parainfluenzavirus, Antigen-IA, mittels Signal-(Tracer-)verstärktem Immunoassay. Festpreis 13,84 € je Untersuchung (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Das Nativmaterial ist anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4645

Die GOÄ-Ziffer 4645 ist mit 250 Punkten bewertet. Dies entspricht einem Einfachsatz von 14,57 € und einem Regelhöchstsatz (1,15-fach) von 16,76 €.
Diese Ziffer ist spezifisch für den Nachweis von Parainfluenza-Viren mittels Ligandenassay im Nativmaterial vorgesehen. Andere Viren wie Influenza oder RSV besitzen eigene GOÄ-Ziffern.
Ja, laut den offiziellen Abrechnungsbestimmungen müssen die untersuchten Viren zwingend auf der Liquidation angegeben werden. Fehlt diese Angabe, kann die Erstattung verweigert werden.
Die parallele Abrechnung von Antigen-Nachweis und PCR-Nachweis für denselben Erreger aus derselben Probe ist in der Regel nicht medizinisch begründbar. Bei unterschiedlichen Fragestellungen oder Erregern ist eine Kombination unter Beachtung der Ausschlussregeln möglich.
Als Laborleistung des Abschnitts M ist die GOÄ 4645 maximal bis zum 1,3-fachen Satz steigerungsfähig. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz und erfordert darüber hinaus eine schriftliche Begründung.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich