GOÄ 4675: Adenoviren-Nachweis – Honorarverluste vermeiden

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4675
Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen Antigenen angezüchteter Viren, je Untersuchung -Adeno-Viren
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4675

Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen Antigenen angezüchteter Viren, je Untersuchung -Adeno-Viren. Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.

Die Gebührenordnungsziffer 4675 beschreibt eine hochspezifische labordiagnostische Leistung zur Identifizierung von Adenoviren. Voraussetzung für diese Abrechnung ist, dass der Nachweis an zuvor angezüchtetem Virusmaterial erfolgt und nicht direkt aus dem primären Patientenprobenmaterial.

Die Leistung umfasst den eigentlichen Ligandenassay, wie beispielsweise einen Enzym- oder Radioimmunoassay. Eventuell notwendige Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve sind mit der Gebühr bereits abgegolten und können nicht separat berechnet werden.

GOÄ 4675 in der Praxis: Indikation und korrekte Anwendung

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 4675 setzt eine vorherige Virusanzucht in der Zellkultur voraus. Erst wenn die Viren erfolgreich vermehrt wurden, erfolgt die spezifische Identifizierung mittels Ligandenassay. Typische klinische Indikationen sind schwere oder unklare Infektionen der Atemwege, der Augen oder des Magen-Darm-Trakts, bei denen eine präzise Erregeridentifikation medizinisch notwendig ist.

Besonders in der pädiatrischen Infektiologie oder bei immunsupprimierten Patienten spielt der Nachweis von Adenoviren eine entscheidende Rolle. Die Abgrenzung zu Direktnachweisen ohne vorherige Anzucht ist für die korrekte Abrechnung essenziell.

Tipp: Für den direkten Nachweis von Adenoviren aus Patientenmaterial ohne vorherige Kultur sind andere Ziffern des Abschnitts M der GOÄ heranzuziehen, da die Ziffer 4675 zwingend die Anzucht voraussetzt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4675

Fallbeispiel 1: Verdacht auf schwere Adenovirus-Pneumonie

Ein immunsupprimierter Patient stellt sich mit einer schweren, therapierefraktären Pneumonie vor. Nach Entnahme von bronchoalveolärer Lavageflüssigkeit erfolgt im Labor zunächst die Anzucht des Erregers in einer Zellkultur. Anschließend wird das vermehrte Material mittels Ligandenassay spezifisch auf Adenoviren untersucht.

Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 4675 für den Antigen-Nachweis am angezüchteten Material. Zusätzlich wird die vorausgegangene Virusanzucht nach der entsprechenden GOÄ-Ziffer berechnet.

Fallbeispiel 2: Keratoconjunctivitis epidemica im Klinikkontext

Bei einem Patienten mit hochgradigem Verdacht auf eine epidemische Bindehautentzündung wird ein Konjunktivalabstrich entnommen. Da der direkte Erregernachweis uneindeutig war, entscheidet sich das Labor für eine Virusanzucht mit anschließender Typisierung.

Nach erfolgreicher Vermehrung der Viren bestätigt der Ligandenassay das Vorliegen von Adenoviren. Die Abrechnung der GOÄ 4675 ist hier vollumfänglich begründet, da die Identifizierung am kultivierten Erreger stattfand.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer schweren Gastroenteritis bei Kleinkindern

Ein Kleinkind leidet unter einer anhaltenden, schweren Gastroenteritis mit Dehydrationszeichen. Zur differenzialdiagnostischen Abklärung wird eine Stuhlprobe im Labor kultiviert und das Isolat mittels Enzymimmunoassay auf Adenoviren untersucht.

Die Identifizierung des Erregers aus der Kultur rechtfertigt den Ansatz der GOÄ-Ziffer 4675. Der Befundbericht dokumentiert den erfolgreichen Nachweis des viralen Antigens.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4675: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung von Direktnachweisen mit Nachweisen aus der Kultur. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen genau, ob eine vorherige Virusanzucht tatsächlich stattgefunden und dokumentiert wurde. Ein reiner Schnelltest direkt aus dem Abstrichmaterial darf niemals unter der GOÄ 4675 abgerechnet werden.

Zudem verlangen die Rechnungslegungsvorschriften der GOÄ explizit, dass die untersuchten Viren in der Rechnung namentlich angegeben werden müssen. Fehlt dieser Zusatz, kann dies zur formellen Unwirksamkeit der Liquidation führen.

Achtung: Die Doppelbestimmung ist laut Leistungsbeschreibung bereits in der Ziffer enthalten. Eine mehrfache Abrechnung der GOÄ 4675 für dieselbe Probe zur Qualitätssicherung ist unzulässig und wird bei Prüfungen regelmäßig gestrichen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 4675: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. In der Laborakte müssen sowohl das Datum der Probenanlage in der Zellkultur als auch der Zeitpunkt und das Ergebnis des anschließenden Ligandenassays präzise festgehalten werden. Auch die verwendete Methode, wie beispielsweise ein Enzymimmunoassay (ELISA), muss dokumentiert sein.

Der schriftliche Befundbericht sollte den klaren Bezug zur vorausgegangenen Kultur herstellen. Dies erleichtert im Zweifelsfall den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit gegenüber den Kostenträgern.

Dokumentation: Erfolgreiche Virusanzucht aus Konjunktivalabstrich vom [Datum]. Nachweis von Adenoviren-Antigen mittels Ligandenassay (ELISA) am angezüchteten Material am [Datum]. Befund: Positiv für Adeno-Viren.

GOÄ 4675: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 4675 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelsatz von 1,15-fach bis zum Höchstsatz von 1,3-fach gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Probenaufbereitung oder schwierige logistische Bedingungen bei hochgradig infektiösem Material. Die Begründung muss patientenbezogen und für den medizinischen Laien verständlich auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 4675 in Kombination mit den Ziffern für die Virusanzucht abgerechnet. Auch die vorausgehende Probenentnahme und der Transport können je nach Konstellation berechnet werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass keine unzulässigen Überschneidungen mit anderen labordiagnostischen Ziffern desselben Untersuchungstages entstehen.

Ziffer 4675 in der neuen GOÄ

Der Ligandenassay zum Nachweis von Adeno-Viren-Antigenen in angezüchteten Viren wird zur neuen Nummer 12623 — Virus-Identifizierung, IA, je Zellkultur und Antiserum, mittels Signal-(Tracer-)verstärktem Immunoassay. Festpreis 20,78 € je Zellkultur und Antiserum (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Bis zu 5-mal je Zellkultur/-linie berechnungsfähig; Voraussetzung ist eine vorherige Virusanzucht in Zellkultur. Antiserum und Zellkultur/-linie sind anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4675

Die GOÄ-Ziffer 4675 darf nur abgerechnet werden, wenn der Nachweis von Adenoviren-Antigenen an zuvor in einer Kultur angezüchteten Viren erfolgt. Ein direkter Nachweis aus Patientenmaterial ohne vorherige Anzucht ist über diese Ziffer nicht berechnungsfähig. Zudem muss die genaue Bezeichnung der untersuchten Viren auf der Rechnung angegeben werden.
Der Regelhöchstsatz der GOÄ-Ziffer 4675 beträgt bei einem Steigerungsfaktor von 1,15-fach aktuell 16,76 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 14,57 Euro. Bei begründetem Mehraufwand kann die Gebühr bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (18,94 Euro) gesteigert werden.
Nein, eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung ist bereits mit der Gebühr für die GOÄ-Ziffer 4675 abgegolten. Auch das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve darf nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Diese Leistungen sind integraler Bestandteil der Ziffernbeschreibung.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Viren namentlich angegeben werden, in diesem Fall also Adeno-Viren. Ohne diese Angabe entspricht die Rechnung nicht den formalen Vorgaben der GOÄ. Dies kann zu Beanstandungen und Verzögerungen bei der Erstattung führen.
Nein, für einen patientennahen Schnelltest direkt aus dem Patientenmaterial ist die GOÄ 4675 nicht geeignet. Diese Ziffer setzt zwingend eine vorherige labortechnische Virusanzucht voraus. Für Direktnachweise stehen andere, spezifische Ziffern im GOÄ-Laborabschnitt zur Verfügung.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich