GOÄ 4676: Influenza-Nachweis korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4676
Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen Antigenen angezüchteter Viren, je Untersuchung -Influenza-Viren
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4676

Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen Antigenen angezüchteter Viren, je Untersuchung -Influenza-Viren

Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.

Die GOÄ-Ziffer 4676 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung zur Identifizierung von Influenza-Viren. Diese Leistung kommt erst nach einer erfolgreichen Kultivierung der Erreger zum Einsatz. Der Nachweis erfolgt über einen sogenannten Ligandenassay, wie beispielsweise einen ELISA oder RIA.

Wichtig ist, dass eventuelle Doppelbestimmungen oder das Erstellen einer Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Eine separate Berechnung dieser Teilschritte ist daher ausgeschlossen.

GOÄ 4676 in der Praxis: Spezifischer Nachweis nach Virusanzucht

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 4676 vor allem in spezialisierten virologischen Laboren angewendet. Die Ziffer ist nicht für den schnellen Point-of-Care-Test (POCT) in der Hausarztpraxis gedacht. Stattdessen setzt sie eine In-vitro-Kultivierung der Viren voraus.

Klinische Szenarien umfassen die genaue Typisierung bei schweren Krankheitsverläufen oder im Rahmen von epidemiologischen Überwachungen. Wenn ein Patient Symptome einer schweren Atemwegsinfektion zeigt und die Standarddiagnostik unvollständig bleibt, ist die Virusanzucht mit anschließender Antigenbestimmung der Goldstandard.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4676

Fallbeispiel 1: Differenzierung bei unklarem Atemwegsinfekt

Ein Patient stellt sich mit einer schweren, therapierefraktären Pneumonie vor. Nach einer erfolglosen PCR-Diagnostik veranlasst das Labor eine Virusanzucht aus dem respiratorischen Sekret. Nach erfolgreicher Kultur wird das Antigen mittels ELISA bestimmt und als Influenza-A-Virus identifiziert. Abgerechnet wird die GOÄ 4676 für den Ligandenassay neben der Kulturziffer.

Fallbeispiel 2: Epidemiologische Typisierung

Im Rahmen eines regionalen Überwachungsprogramms werden Proben von Erkrankten kultiviert. Zur Bestimmung des genauen Subtyps wird ein Ligandenassay durchgeführt. Die Abrechnung der GOÄ 4676 erfolgt unter Angabe des spezifischen Influenza-B-Virus auf der Liquidation.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei antiviraler Therapie

Bei einem immunsupprimierten Patienten unter antiviraler Therapie soll die Replikationsfähigkeit der Viren geprüft werden. Nach der Anzucht erfolgt die Bestätigung der viralen Proteine über die GOÄ 4676. Die Dokumentation sichert den Nachweis der Vermehrungsfähigkeit der Influenza-Viren.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4676: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist die Verwechslung mit direkten Antigen-Schnelltests. Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob im Vorfeld eine Kultivierung der Viren stattgefunden hat. Ohne eine entsprechende Kulturleistung ist die GOÄ 4676 nicht plausibel.

Ein weiterer formaler Fehler ist das Fehlen der konkreten Erregerbezeichnung auf der Rechnung. Der Verordnungstext verlangt explizit, dass die untersuchten Viren anzugeben sind. Fehlt dieser Zusatz, kann dies zur sofortigen Ablehnung der Erstattung führen.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4676 ohne den Nachweis einer vorherigen Virusanzucht (z. B. nach GOÄ 4640) führt regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen.

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Dokumentation der GOÄ 4676: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Laborbuch und in der Patientenakte müssen das Datum der Probenentnahme, der Verlauf der Zellkultur-Anzüchtung sowie die Methode des Ligandenassays dokumentiert werden. Auch das exakte Testergebnis muss klar ersichtlich sein.

Für die Rechnungsstellung ist die genaue Bezeichnung des Erregers zu übertragen. Ein kurzes, präzises Dokumentationsmuster hilft, alle formalen Anforderungen zu erfüllen.

Dokumentationsbeispiel: Nachweis von Influenza-A-Antigenen mittels ELISA aus Zellkultur (Kultur angelegt am 12.10., Auswertung am 15.10.). Befund: Positiv auf Influenza-A-Virusantigen.

GOÄ 4676: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4676 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach (16,76 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (18,94 €) ist möglich. Dies erfordert jedoch eine medizinische Begründung, wie etwa einen ungewöhnlich hohen Zeitaufwand bei der Probenaufbereitung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4676 wird fast immer in Kombination mit der GOÄ-Ziffer 4640 (Anzüchtung von Viren in der Zellkultur) abgerechnet. Auch die Kombination mit anderen spezifischen Nachweisverfahren für Begleiterreger ist zulässig, sofern diese getrennt erbracht und dokumentiert wurden.

Tipp: Begründen Sie eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz stets individuell, beispielsweise durch den Nachweis einer erschwerten Antigen-Extraktion bei hochviskosem Ausgangsmaterial.

Ziffer 4676 in der neuen GOÄ

Der Ligandenassay zum Nachweis von Influenza-Viren-Antigenen in angezüchteten Viren wird der neuen Nummer 12623 zugeordnet — Virus-Identifizierung, IA, je Zellkultur und Antiserum, Festpreis 20,78 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Bis zu 5-mal je Zellkultur/-linie; Voraussetzung ist eine vorherige Virusanzucht in Zellkultur. Der nachgewiesene Virus ist anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4676

Die GOÄ-Ziffer 4676 darf für den Nachweis von Influenza-Virusantigenen mittels Ligandenassay abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Viren zuvor in einer Zellkultur angezüchtet wurden. Ein direkter Schnelltest aus dem Patientenabstrich ist hiermit nicht berechenbar.
Die GOÄ-Ziffer 4653 beschreibt den direkten Antigen-Nachweis aus Patientenmaterial ohne vorherige Kultur. Die GOÄ 4676 hingegen setzt zwingend die Identifizierung von bereits angezüchteten Viren voraus. Daher ist die GOÄ 4676 in der Regel mit einer Kultivierungsziffer vergesellschaftet.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Viren explizit angegeben werden. Dies ist eine zwingende formale Vorgabe des offiziellen Leistungstextes der GOÄ 4676. Fehlt diese Angabe, kann die Erstattung von Kostenträgern verweigert werden.
Ja, die GOÄ 4676 kann bis zum Höchstsatz von 1,3-fach gesteigert werden, da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach. Für eine Steigerung auf 1,3-fach ist eine schriftliche, patientenspezifische Begründung erforderlich.
Typischerweise wird die GOÄ 4676 in Kombination mit der GOÄ-Ziffer 4640 für die vorausgegangene Virusanzucht abgerechnet. Auch andere spezifische Identifizierungsverfahren für unterschiedliche Erreger können nebeneinander berechnet werden, sofern sie verschiedene Zielorganismen betreffen.
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