Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4676
Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen Antigenen angezüchteter Viren, je Untersuchung -Influenza-Viren
Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4676 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung zur Identifizierung von Influenza-Viren. Diese Leistung kommt erst nach einer erfolgreichen Kultivierung der Erreger zum Einsatz. Der Nachweis erfolgt über einen sogenannten Ligandenassay, wie beispielsweise einen ELISA oder RIA.
Wichtig ist, dass eventuelle Doppelbestimmungen oder das Erstellen einer Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Eine separate Berechnung dieser Teilschritte ist daher ausgeschlossen.
GOÄ 4676 in der Praxis: Spezifischer Nachweis nach Virusanzucht
In der täglichen Praxis wird die GOÄ 4676 vor allem in spezialisierten virologischen Laboren angewendet. Die Ziffer ist nicht für den schnellen Point-of-Care-Test (POCT) in der Hausarztpraxis gedacht. Stattdessen setzt sie eine In-vitro-Kultivierung der Viren voraus.
Klinische Szenarien umfassen die genaue Typisierung bei schweren Krankheitsverläufen oder im Rahmen von epidemiologischen Überwachungen. Wenn ein Patient Symptome einer schweren Atemwegsinfektion zeigt und die Standarddiagnostik unvollständig bleibt, ist die Virusanzucht mit anschließender Antigenbestimmung der Goldstandard.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4676
Fallbeispiel 1: Differenzierung bei unklarem Atemwegsinfekt
Ein Patient stellt sich mit einer schweren, therapierefraktären Pneumonie vor. Nach einer erfolglosen PCR-Diagnostik veranlasst das Labor eine Virusanzucht aus dem respiratorischen Sekret. Nach erfolgreicher Kultur wird das Antigen mittels ELISA bestimmt und als Influenza-A-Virus identifiziert. Abgerechnet wird die GOÄ 4676 für den Ligandenassay neben der Kulturziffer.
Fallbeispiel 2: Epidemiologische Typisierung
Im Rahmen eines regionalen Überwachungsprogramms werden Proben von Erkrankten kultiviert. Zur Bestimmung des genauen Subtyps wird ein Ligandenassay durchgeführt. Die Abrechnung der GOÄ 4676 erfolgt unter Angabe des spezifischen Influenza-B-Virus auf der Liquidation.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei antiviraler Therapie
Bei einem immunsupprimierten Patienten unter antiviraler Therapie soll die Replikationsfähigkeit der Viren geprüft werden. Nach der Anzucht erfolgt die Bestätigung der viralen Proteine über die GOÄ 4676. Die Dokumentation sichert den Nachweis der Vermehrungsfähigkeit der Influenza-Viren.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4676: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist die Verwechslung mit direkten Antigen-Schnelltests. Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob im Vorfeld eine Kultivierung der Viren stattgefunden hat. Ohne eine entsprechende Kulturleistung ist die GOÄ 4676 nicht plausibel.
Ein weiterer formaler Fehler ist das Fehlen der konkreten Erregerbezeichnung auf der Rechnung. Der Verordnungstext verlangt explizit, dass die untersuchten Viren anzugeben sind. Fehlt dieser Zusatz, kann dies zur sofortigen Ablehnung der Erstattung führen.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4676 ohne den Nachweis einer vorherigen Virusanzucht (z. B. nach GOÄ 4640) führt regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 4676: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Laborbuch und in der Patientenakte müssen das Datum der Probenentnahme, der Verlauf der Zellkultur-Anzüchtung sowie die Methode des Ligandenassays dokumentiert werden. Auch das exakte Testergebnis muss klar ersichtlich sein.
Für die Rechnungsstellung ist die genaue Bezeichnung des Erregers zu übertragen. Ein kurzes, präzises Dokumentationsmuster hilft, alle formalen Anforderungen zu erfüllen.
Dokumentationsbeispiel: Nachweis von Influenza-A-Antigenen mittels ELISA aus Zellkultur (Kultur angelegt am 12.10., Auswertung am 15.10.). Befund: Positiv auf Influenza-A-Virusantigen.
GOÄ 4676: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 4676 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach (16,76 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (18,94 €) ist möglich. Dies erfordert jedoch eine medizinische Begründung, wie etwa einen ungewöhnlich hohen Zeitaufwand bei der Probenaufbereitung.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4676 wird fast immer in Kombination mit der GOÄ-Ziffer 4640 (Anzüchtung von Viren in der Zellkultur) abgerechnet. Auch die Kombination mit anderen spezifischen Nachweisverfahren für Begleiterreger ist zulässig, sofern diese getrennt erbracht und dokumentiert wurden.
Tipp: Begründen Sie eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz stets individuell, beispielsweise durch den Nachweis einer erschwerten Antigen-Extraktion bei hochviskosem Ausgangsmaterial.
Ziffer 4676 in der neuen GOÄ
Der Ligandenassay zum Nachweis von Influenza-Viren-Antigenen in angezüchteten Viren wird der neuen Nummer 12623 zugeordnet — Virus-Identifizierung, IA, je Zellkultur und Antiserum, Festpreis 20,78 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Bis zu 5-mal je Zellkultur/-linie; Voraussetzung ist eine vorherige Virusanzucht in Zellkultur. Der nachgewiesene Virus ist anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4676
Was hat nicht gestimmt?