GOÄ-Ziffer 4671: So rechnen Sie den elektronenmikroskopischen Virusnachweis nach Anzüchtung rechtssicher ab. Infos zu Kosten, Ausschlussziffern & Praxis.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4671
Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren nach Anzüchtung, je Untersuchung (3180 Punkte - Einfachsatz 185,35 €, Regelhöchstsatz 213,15 €, Höchstsatz 240,96 €)
Die GOÄ-Ziffer 4671 beschreibt eine hochspezialisierte labordiagnostische Leistung aus dem Bereich der Virologie. Der Elektronenmikroskopische Nachweis erfolgt hierbei nicht direkt aus dem klinischen Probenmaterial, sondern erst nach einer erfolgreichen Vermehrung der Erreger in einer Zellkultur. Diese Methode ermöglicht es, die morphologischen Eigenschaften der angezüchteten Viren detailliert darzustellen und sie taxonomisch einzuordnen.
Die Leistung umfasst sowohl die Präparation der Zellkultur-Überstände als auch die anschließende Analyse am Elektronenmikroskop. Durch die Kombination aus biologischer Vermehrung und physikalischer Visualisierung wird eine extrem hohe diagnostische Sicherheit erreicht. Diese Ziffer ist somit ein zentraler Baustein der virologischen Spezialdiagnostik bei unklaren oder seltenen Erregern.
GOÄ 4671 in der Praxis: Indikationen und methodische Hintergründe
In der modernen Laborpraxis wird die Ziffer 4671 vor allem dann herangezogen, wenn molekularbiologische Standardverfahren wie die PCR keine eindeutigen Ergebnisse liefern. Dies ist häufig bei neu aufgetretenen Viren oder atypischen Erregervarianten der Fall, bei denen eine Spezialdiagnostik zwingend erforderlich ist. Auch die morphologische Bestätigung einer aktiven Virusreplikation in der Kultur stellt eine klassische Indikation dar.
Methodisch lehnt sich das Verfahren an die elektronenmikroskopische Untersuchung von Nativmaterial an, nutzt jedoch die höhere Viruskonzentration der Zellkultur. Dadurch können auch Proben mit initial sehr geringer Viruslast erfolgreich charakterisiert werden. Die Ziffer ist somit unverzichtbar für Referenzlaboratorien und universitäre Forschungseinrichtungen.
Achtung: Die Abrechnung der Ziffer 4671 setzt formal die Durchführung einer Virusanzüchtung nach Ziffer 4665 voraus. Fehlt der Nachweis dieser vorherigen Kultivierung in der Patientenakte, kann dies bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu Honorarkürzungen führen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4671
Fallbeispiel 1: Identifizierung von unklaren Riesenviren
Bei einem Patienten mit atypischer Pneumonie zeigt die PCR-Diagnostik keine bekannten Erreger, weshalb eine Zellkultur angelegt wird. Nach dem Nachweis eines zytopathischen Effekts erfolgt die elektronenmikroskopische Untersuchung zur Identifizierung von Riesenviren. Abgerechnet wird die Ziffer 4665 für die Zellkultur und die Ziffer 4671 für die anschließende elektronenmikroskopische Identifizierung.
Fallbeispiel 2: Differenzierung von Pockenviren mittels Immun-TEM
Zur Differenzierung seltener Pockenviren wird nach erfolgreicher Anzüchtung eine Transmissionselektronenmikroskopie durchgeführt. Da die Standarddarstellung keine ausreichende Speziesdiagnostik erlaubt, schließt sich eine spezifische Immun-TEM an. In diesem Fall ist die Ziffer 4671 aufgrund der unterschiedlichen methodischen Ansätze zweifach berechnungsfähig, da eine Speziesdiagnostik erst durch das Zweitverfahren gelingt.
Fallbeispiel 3: Qualitätskontrolle in der biopharmazeutischen Herstellung
Im Rahmen einer klinischen Prüfung wird eine Patientenspende auf virale Kontaminationen in einer biopharmazeutischen Zelllinie untersucht. Nach der Bebrütung wird die Kultur mittels Elektronenmikroskopie auf Viruspartikel kontrolliert, um die Freiheit von Adventivagentien zu belegen. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 4671 zum Nachweis der biologischen Sicherheit im Rahmen der Qualitätskontrolle.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4671: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Ziffer 4671 ist das Missachten der speziellen Mengenbegrenzung im Laborbereich. Die Ziffer 4671 bildet mit den Ziffern 4666 bis 4668 und 4670 eine gemeinsame Gruppe, aus der maximal zwei Verfahren nebeneinander berechnet werden dürfen. Werden drei oder mehr dieser Leistungen auf einer Rechnung aufgeführt, führt dies unweigerlich zur Beanstandung durch die Prüfstellen.
Zudem bemängeln private Krankenversicherungen häufig das Fehlen der dokumentierten Vorstufe. Da es sich um eine Stufendiagnostik handelt, muss die vorherige Anzüchtung nach Ziffer 4665 plausibel dargelegt werden. Ohne diese dokumentierte Kette wird die medizinische Notwendigkeit der elektronenmikroskopischen Untersuchung nach Anzüchtung oft angezweifelt.
Tipp: Sollte eine mehrfache Abrechnung der Ziffer 4671 für unterschiedliche methodische Schritte notwendig sein, muss dies auf der Rechnung detailliert begründet werden. Eine klare Differenzierung zwischen Standard-TEM und nachfolgender Immun-TEM verhindert zeitintensive Rückfragen der Kostenträger.
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Dokumentation der GOÄ 4671: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen der genaue Verlauf der Zellkultur und der Zeitpunkt des Erreger-Nachweises exakt festgehalten werden. Auch die verwendeten Antikörper oder Färbemethoden für die Elektronenmikroskopie sollten detailliert aufgeführt sein.
Der schriftliche Befundbericht muss die morphologischen Kriterien der identifizierten Viren präzise beschreiben. Die Archivierung der elektronenmikroskopischen Aufnahmen ist für die Beweissicherung zwingend erforderlich. Nur so kann die Durchführung der Transmissionselektronenmikroskopie im Streitfall zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Dokumentation: Erfolgreiche Virusanzüchtung in humaner Fibroblasten-Zellkultur (Ziffer 4665). Nachfolgende Transmissionselektronenmikroskopie (TEM) gemäß Ziffer 4671 zeigt typische Herpesvirus-Morphologie. Ergänzende Identifizierung mittels Immun-TEM zur Bestätigung von CMV.
GOÄ 4671: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die Ziffer 4671 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie dem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt hier beim 1,15-fachen Satz, welcher nur bei besonderem Aufwand überschritten werden darf. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenbezogene Begründung, wie etwa einen extrem hohen Zeitaufwand bei der Probenpräparation oder eine erschwerte Differenzierung durch stark degradierte Zellstrukturen.
Typische Ziffernkombinationen
Die wichtigste und formal geforderte Kombination ist die Abrechnung zusammen mit der Ziffer 4665 für die Virusanzüchtung. Weitere zulässige Ziffernkombinationen umfassen spezialisierte molekularbiologische Untersuchungen aus dem Abschnitt M, sofern diese nicht denselben methodischen Schritt betreffen. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass die Höchstgrenzen für die Kombination von Spezialleistungen innerhalb einer Sitzung nicht überschritten werden.
Ziffer 4671 in der neuen GOÄ
Der elektronenmikroskopische Nachweis und die Identifizierung von Viren nach Anzüchtung werden zur neuen Nummer 12622 — Virus-Identifizierung, EM, je Zellkultur. Festpreis 144,28 € je Zellkultur (heute beim 2,3-fachen Satz: 213,15 €). Immuntechniken (IEM) sind fakultativ eingeschlossen. Voraussetzung: Virusanzucht nach 12611. Virus und Zellkultur/-linie sind anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4671
Was hat nicht gestimmt?