GOÄ A1123: Fistelablösung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A1123
Fistelablösung
Punktzahl 2770  
Einfachsatz 161,46 € 1,0x
Regelhöchstsatz 371,36 € 2,3x
Höchstsatz 565,11 € 3,5x

Die Abrechnung der Fistelablösung nach GOÄ Ziffer A1123 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über die korrekte analoge Anwendung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1123

Die Ziffer A1123 ist eine Analogbewertung in der Gebührenordnung für Ärzte. Da die GOÄ im Bereich der modernen Fistelchirurgie Lücken aufweist, greifen Praxen auf diese Analogziffer zurück.

Als Referenz dient die originale GOÄ-Ziffer 1123, deren Leistungstext wie folgt lautet:

"Operative Ausräumung eines Karbunkels, gegebenenfalls einschließlich Exzision"

Die analoge Anwendung als Fistelablösung umfasst die vollständige operative Präparation, Darstellung und anschließende Ablösung oder Exzision eines Fistelgangs. Diese Bewertung stellt sicher, dass der chirurgische Aufwand adäquat honoriert wird.

GOÄ A1123 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Abrechnung der Ziffer A1123 setzt eine medizinisch indizierte operative Sanierung eines Fistelgangs voraus. Häufige Indikationen in der chirurgischen und dermatologischen Praxis sind persistierende kutane Fisteln oder unkomplizierte Steißbeinfisteln.

Der Eingriff erfordert eine präzise Präparation des entzündlichen Gewebes, um Rezidive zu vermeiden. Der Operateur muss den Fistelgang darstellen, vom umliegenden Gewebe isolieren und vollständig entfernen.

Eine Abgrenzung zu größeren Eingriffen ist zwingend erforderlich. Handelt es sich um komplexe, tief reichende Fistelsysteme, müssen gegebenenfalls andere, höher bewertete Ziffern der GOÄ herangezogen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1123

Fallbeispiel 1: Entfernung einer kutanen Halsfistel

Ein Patient stellt sich mit einer persistierenden, fistulierenden Veränderung am Hals vor. Der Arzt führt die operative Freilegung und die vollständige Ablösung des Fistelgangs durch.

Die Abrechnung erfolgt analog nach GOÄ A1123 zum Regelsatz. Da keine Komplikationen auftraten, wird der 2,3-fache Satz mit 371,36 Euro liquidiert.

Fallbeispiel 2: Sanierung einer unkomplizierten Steißbeinfistel

Bei einer chronischen Pilonidalsinus-Fistel wird der entzündliche Gang operativ exzidiert. Der Eingriff gestaltet sich aufgrund von Voroperationen und starker Vernarbung als überdurchschnittlich schwierig.

Der Behandler rechnet die Ziffer A1123 ab und erhöht den Faktor begründet auf 3,5. Dies führt zu einem Honorar von 565,11 Euro.

Fallbeispiel 3: Exzision einer infizierten kutanen Fistel am Rumpf

Eine infizierte Hautfistel im Bereich des Rückens wird unter Lokalanästhesie vollständig exzidiert. Die Wunde wird anschließend primär verschlossen.

Neben der Lokalanästhesie wird die Fistelablösung nach A1123 analog mit dem Regelsatz von 2,3 berechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1123: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Doppelabrechnung von Exzisionsleistungen. Die Ziffer A1123 darf nicht neben anderen Ziffern für die Exzision desselben Hautareals berechnet werden.

Private Krankenversicherungen beanstanden regelmäßig die analoge Anwendung, wenn die medizinische Notwendigkeit nicht klar aus der Dokumentation hervorgeht. Der Nachweis der vollständigen Fistelentfernung ist daher essenziell.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von einfachen Wundverschlüssen im selben Operationsgebiet ist in der Regel mit der Ziffer A1123 abgegolten und führt häufig zu Kürzungen durch die Beihilfestellen.

Zudem muss bei der Analogabrechnung zwingend das "A" vor der Ziffer auf der Rechnung ausgewiesen werden. Fehlt diese Kennzeichnung, gilt die Rechnung als formal fehlerhaft.

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Dokumentation der GOÄ A1123: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt die Praxis vor Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die genaue Lokalisation, die Länge des Fistelgangs sowie die chirurgische Technik detailliert beschrieben werden.

Auch der histologische Befund, der die vollständige Entfernung des Fistelbalgs bestätigt, sollte in der Patientenakte hinterlegt sein. Dies dient als wichtiges Beweismittel bei Rückfragen der Kostenträger.

Dokumentation: Operative Darstellung einer 3 cm langen kutanen Fistel regio colli. Präparation des Fistelgangs bis zum blinden Ende, vollständige Fistelablösung (analog GOÄ 1123). Histologische Sicherung veranlasst.

Tipp: Verwenden Sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem eine standardisierte Dokumentationsvorlage für analoge Leistungen, um alle abrechnungsrelevanten Details rechtssicher zu erfassen.

GOÄ A1123: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 ist bei der Ziffer A1123 gut begründbar, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Gründe sind eine starke Vernarbung des Gewebes oder eine anatomisch schwierige Lage nahe an Nervenbahnen.

Auch ein erhöhter Zeitaufwand durch eine ausgeprägte Blutungskomplikation rechtfertigt den Ansatz des 3,5-fachen Höchsatzes. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Fistelablösung wird häufig in Kombination mit Anästhesieleistungen erbracht. So ist die Abrechnung einer Lokalanästhesie nach den Ziffern 490 oder 491 in der Regel problemlos möglich.

Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Berechnung von kleineren operativen Ziffern für denselben operativen Zugangsweg. Die Ziffernkombination sollte daher vor dem Rechnungsdruck genau auf Redundanzen geprüft werden.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1123

Die Ziffer A1123 steht für die Fistelablösung und wird als Analoggebühr berechnet. Sie basiert auf der Bewertung der GOÄ-Ziffer 1123 (Ausräumung eines Karbunkels) mit 2770 Punkten.
Der einfache Gebührensatz beträgt 161,46 Euro. Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz von 2,3 beträgt das Honorar 371,36 Euro, während der Höchstsatz bei 565,11 Euro liegt.
Diese Ziffer kommt bei der operativen Entfernung oder Ablösung von Fistelgängen zur Anwendung, für die die GOÄ keine eigene Ziffer vorsieht. Typische Beispiele sind kutane oder unkomplizierte perianale Fisteln.
Generell dürfen für dieselbe operative Leistung keine weiteren Exzisionsziffern für dasselbe Hautareal berechnet werden. Zudem sind Ziffern für kleinere Wundversorgungen meist in der Hauptleistung enthalten.
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors lässt sich durch einen überdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad rechtfertigen. Typische Gründe sind starke Vernarbungen durch Voroperationen oder eine anatomisch anspruchsvolle Lage des Fistelgangs.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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