Erfahren Sie, wie Sie die Endometriumablation nach GOÄ-Ziffer A1137 rechtssicher abrechnen, typische Fehler vermeiden und Honorarverluste verhindern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1137
A1137 Endometriumablation - analog GOÄ 1137 (Destruktion von Gewebe im Bereich der Harnblase, analog angewendet für gynäkologische Destruktionsverfahren am Endometrium).
Die Ziffer A1137 beschreibt die gynäkologische Endometriumablation als Analogbewertung. Da die Gebührenordnung für Ärzte kein spezifisches, modernes Verfahren zur thermischen oder hochfrequenzbasierten Verödung der Gebärmutterschleimhaut enthält, erfolgt die Abrechnung analog über die Ziffer 1137. Diese Analogbewertung ist von der Bundesärztekammer offiziell anerkannt und etabliert.
Die Leistung umfasst die vollständige Zerstörung oder Abtragung des Endometriums. Dies geschieht in der Regel unter Sichtkontrolle oder mittels standardisierter Applikationssysteme. Ziel des Eingriffs ist es, eine dauerhafte Amenorrhoe oder zumindest eine signifikante Reduktion der Blutungsstärke zu erreichen.
GOÄ A1137 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung
Die Indikation zur Endometriumablation ist meist eine therapierefraktäre Hypermenorrhoe oder Menorrhagie bei abgeschlossener Familienplanung. Wenn medikamentöse Therapieversuche mit Gestagenen oder Intrauterinsystemen versagt haben, stellt dieses minimal-invasive Verfahren eine hervorragende Alternative zur Hysterektomie dar. Die Patientinnen profitieren von einer deutlich kürzeren Erholungszeit und einem geringeren Operationsrisiko.
Für eine erfolgreiche Abrechnung der GOÄ A1137 muss die medizinische Notwendigkeit zweifelsfrei aus der Dokumentation hervorgehen. Typische klinische Szenarien umfassen auch Patientinnen mit Kontraindikationen für eine hormonelle Therapie. Die Abgrenzung zu rein diagnostischen Eingriffen ist hierbei essenziell.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1137
Fallbeispiel 1: Thermale Ballonablation bei Hypermenorrhoe
Eine 44-jährige Patientin leidet unter einer ausgeprägten, therapieresistenten Hypermenorrhoe. Nach erfolgloser hormoneller Vorbehandlung wird eine thermische Ballonablation in Analgosedierung durchgeführt. Der Eingriff verläuft komplikationslos und führt zur gewünschten Verödung der Schleimhaut.
Die Abrechnung erfolgt mit der Analogziffer A1137 zum Regelsatz von 2,3. Zusätzlich werden die diagnostische Hysteroskopie sowie die Anästhesieleistungen liquidiert.
Fallbeispiel 2: Hochfrequenz-Netzablation (Goldnetz-Methode)
Bei einer 48-jährigen Patientin mit rezidivierenden Blutungsstörungen wird eine Radiofrequenz-Endometriumablation mittels Goldnetz-Methode durchgeführt. Aufgrund einer ausgeprägten Uterusretroflexion gestaltet sich das Einführen des Applikators als überdurchschnittlich schwierig und zeitaufwendig.
Hier ist die Abrechnung der GOÄ A1137 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 2,8 gerechtfertigt. Die anatomische Besonderheit wird in der Rechnung detailliert begründet.
Fallbeispiel 3: Rollerball-Elektrokoagulation
Eine 46-jährige Patientin stellt sich zur hysteroskopischen Rollerball-Koagulation des Endometriums vor. Nach diagnostischer Absicherung wird das Gewebe systematisch mittels Hochfrequenzstrom verödet.
Neben der GOÄ A1137 für die eigentliche Ablation wird die diagnostische Hysteroskopie nach Ziffer 1085 abgerechnet. Die Dokumentation belegt den exakten Verlauf der Koagulation.
Häufige Fehler bei der GOÄ A1137: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die gleichzeitige Abrechnung einer diagnostischen Kürettage am selben Tag. Private Krankenversicherungen kürzen in diesen Fällen oft das Honorar, da sie die Materialgewinnung als integralen Bestandteil des Haupteingriffs werten. Eine separate Abrechnung der GOÄ 1104 ist daher meist nur bei zeitlich getrennten Indikationen zulässig.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung einer diagnostischen Kürettage (GOÄ 1104) am selben Behandlungstag führt regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfstellen der Versicherer.
Zudem versuchen Kostenträger immer wieder, die hochwertige Analogabrechnung auf eine einfache Ausschabung herunterzustufen. Ärzte sollten hier konsequent auf die offizielle Empfehlung der Bundesärztekammer verweisen. Die therapeutische Zielsetzung der Gewebezerstörung unterscheidet sich fundamental von einer rein diagnostischen Schleimhautabtragung.
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Dokumentation der GOÄ A1137: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen alle Schritte des Eingriffs detailliert festgehalten werden. Dazu gehören die Indikationsstellung, die Aufklärung der Patientin sowie die genauen technischen Parameter des verwendeten Ablationssystems.
Dokumentation: Diagnose: Therapierefraktäre Hypermenorrhoe bei Uterus myomatosus. Durchführung einer thermischen Endometriumablation mittels Goldnetz-System. Problemlose Sondenplatzierung, Aktivierungszeit 90 Sekunden bei regelrechtem Energiefluss. Vollständige Destruktion des Endometriums visuell bestätigt.
Auch die Erwähnung von Vorbehandlungen oder anatomischen Besonderheiten ist für eventuelle Steigerungen unerlässlich. Nur so kann die medizinische Notwendigkeit im Nachgang zweifelsfrei belegt werden.
Tipp: Archivieren Sie die gerätespezifischen Protokollausdrucke des Ablationsgeräts direkt in der digitalen Patientenakte, um im Streitfall einen objektiven Nachweis zu haben.
GOÄ A1137: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der GOÄ A1137 gut begründbar. Typische Gründe für eine Faktorsteigerung sind schwierige anatomische Verhältnisse wie ein stark retroflektierter Uterus oder ausgeprägte Myome, die den Zugang erschweren. Auch eine verlängerte Operationszeit durch notwendige Adhäsiolysen rechtfertigt einen höheren Satz.
Typische Ziffernkombinationen
Die Endometriumablation wird selten als isolierte Leistung erbracht. Häufige und zulässige Kombinationspartner sind die diagnostische Hysteroskopie (GOÄ 1085) sowie die postoperative Überwachung. Zudem können die anfallenden Sachkosten für die teuren Einmalsonden gemäß § 10 GOÄ gesondert in Rechnung gestellt werden.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1137
Was hat nicht gestimmt?