Die Abrechnung der Entfernung eines abdominal gelegenen Hodens nach GOÄ A1145 wirft oft Fragen auf. Dieser Leitfaden zeigt die korrekte Anwendung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1145
Die Ziffer A1145 ist im Gebührenverzeichnis als Analogbewertung aufgeführt. Da die originale Gebührenordnung für Ärzte den spezifischen abdominalen Zugangsweg nicht eigenständig abbildet, wird diese Leistung analog bewertet.
A1145 (analog): Entfernung eines abdominal gelegenen Hodens
Punktzahl: 1660
Einfachsatz: 96,76 €
Regelhöchstsatz (2,3-fach): 222,55 €
Höchstsatz (3,5-fach): 338,66 €
Die Leistung umfasst die vollständige operative Freilegung und Entfernung des retinierten Hodens aus dem Bauchraum. Hierzu gehören der abdominale Zugang, die Präparation des Samenstrangs sowie die Blutstillung und der schichtweise Wundverschluss. Die Analogbewertung Referenz 1145 dient hierbei als bewertungstechnische Grundlage.
GOÄ A1145 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Indikation zur Entfernung eines abdominalen Hodens ergibt sich meist aus dem Risiko einer malignen Entartung oder chronischer Schmerzen. Da der Hoden im Bauchraum höheren Temperaturen ausgesetzt ist, ist das Entartungsrisiko im Vergleich zum inguinalen Hoden signifikant erhöht. Die operative Sanierung ist daher medizinisch dringend indiziert, wenn eine Verlagerung in das Skrotum nicht mehr möglich oder sinnvoll ist.
Klinisch relevant ist die Abgrenzung zum inguinalen Hoden, der nach der regulären Ziffer 1145 abgerechnet wird. Der abdominale Eingriff erfordert eine Eröffnung des Peritoneums und ist chirurgisch wesentlich anspruchsvoller. Daher ist die analoge Anwendung der Ziffer A1145 für den intraabdominalen Ansatz gerechtfertigt und etabliert.
Tipp: Achten Sie bei der OP-Planung darauf, ob ein offenes oder ein laparoskopisches Vorgehen gewählt wird, da dies die Kombination mit Zuschlägen beeinflusst.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1145
Fallbeispiel 1: Einseitige abdominale Orchiektomie bei Erwachsenen
Ein 28-jähriger Patient stellt sich mit einem sonografisch nachgewiesenen, intraabdominalen Hoden links vor. Es erfolgt die offene abdominale Freilegung und die vollständige Entfernung des dysplastischen Hodens. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A1145 zum Regelsatz, da keine intraoperativen Komplikationen auftraten.
Fallbeispiel 2: Erschwerte Entfernung bei ausgeprägten Verwachsungen
Bei einem 45-jährigen Patienten mit Zustand nach multiplen Voroperationen im Unterbauch wird ein abdominaler Hoden entfernt. Intraoperativ zeigen sich massive Verwachsungen mit den Darm- bzw. Beckenwandstrukturen, was die Präparationszeit verdoppelt. Die Ziffer A1145 wird mit dem 3,5-fachen Steigerungssatz berechnet, begründet durch den extremen zeitlichen Mehraufwand.
Fallbeispiel 3: Beidseitiger abdominaler Kryptorchismus
Ein Patient leidet an einem beidseitigen abdominalen Hodenhochstand, der operativ in einer Sitzung saniert wird. Die Entfernung erfolgt auf beiden Seiten über getrennte Zugänge. Die Ziffer A1145 kann in diesem Fall zweimal nebeneinander abgerechnet werden, wobei die Seitenangabe zwingend erforderlich ist.
Häufige Fehler bei der GOÄ A1145: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung mit der regulären Ziffer 1145 für den inguinalen Hoden. Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob der Hoden tatsächlich intraabdominal lokalisiert war oder lediglich im Leistenkanal lag. Eine ungenaue präoperative Diagnostik oder mangelhafte intraoperative Beschreibung führt hier schnell zu Honorarkürzungen.
Zudem ist die gleichzeitige Abrechnung von Ziffern für explorative Laparotomien kritisch. Wenn die Laparotomie lediglich als Zugangsweg für die Hodenentfernung dient, ist sie mit der Ziffer A1145 abgegolten. Nur bei eigenständiger, über die Hodenentfernung hinausgehender abdominaler Exploration ist eine separate Abrechnung denkbar.
Achtung: Die Doppelabrechnung von Ziffer 1145 und A1145 für denselben Hoden ist unzulässig. Stellen Sie sicher, dass der genaue anatomische Ort im OP-Bericht zweifelsfrei dokumentiert ist.
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Dokumentation der GOÄ A1145: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. Der OP-Bericht muss die genaue anatomische Lage des Hodens im Bauchraum beschreiben. Auch die Beziehung zu Nachbarorganen und die Darstellung des Samenstrangs müssen detailliert festgehalten werden.
Besondere Erschwernisse, wie Verwachsungen oder atypische Gefäßverläufe, müssen explizit im Bericht erwähnt werden, um eine spätere Faktorerhöhung rechtssicher zu begründen. Reine Floskeln ohne konkrete anatomische Beschreibung reichen meist nicht aus.
Dokumentation: Freilegung des Retroperitoneums links. Darstellung des atrophischen Hodens ca. 3 cm kranial des inneren Leistenrings. Mühsame Präparation des Samenstrangs bei narbigen Verwachsungen nach Appendektomie. Vollständige Exstirpation des Hodens und histologische Sicherung.
GOÄ A1145: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Steigerung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Satz erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe sind anatomische Varianten der Hodengefäße, ausgeprägte Adhäsionen im Bauchraum oder ein erhöhtes Blutungsrisiko. Auch eine signifikant verlängerte Operationszeit durch Adipositas permagna kann als medizinische Begründung herangezogen werden.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Ziffer A1145 können Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsleistungen berechnet werden. Wird der Eingriff laparoskopisch durchgeführt, ist die Kombination mit dem entsprechenden Zuschlag für minimal-invasive Chirurgie zu prüfen. Die histologische Untersuchung des entnommenen Gewebes wird separat durch den Pathologen nach Abschnitt O der GOÄ abgerechnet.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1145
Was hat nicht gestimmt?