GOÄ A1209: Break-up-time abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

4 Min. Lesezeit
GOÄ A1209
Break-up-time
Punktzahl 20  
Einfachsatz 1,17 € 1,0x
Regelhöchstsatz 2,69 € 2,3x
Höchstsatz 4,09 € 3,5x

Die Bestimmung der Tränenfilmaufreißzeit (Break-up-time) ist essenziell bei Sicca-Symptomatik. Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ A1209 rechtssicher abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1209

A1209: Bestimmung der Tränenfilmaufreißzeit (Break-up-time) - analog Ziffer 1209.

Die Ziffer A1209 beschreibt eine analoge Bewertung der Tränenfilmaufreißzeit (BUT). Da diese spezifische Untersuchungsmethode in der ursprünglichen Gebührenordnung für Ärzte nicht eigenständig aufgeführt ist, erfolgt die Abrechnung analog über die Ziffer 1209. Diese Maßnahme dient der qualitativen Beurteilung des Tränenfilms auf der Hornhaut.

Im Rahmen dieser Untersuchung wird ein spezieller Farbstoff, meist Fluoreszein, in den Bindehautsack eingebracht. Anschließend beobachtet der Augenarzt unter der Spaltlampe mit Kobaltblaulicht, wie lange der Tränenfilm nach einem Lidschlag stabil bleibt. Die Zeitspanne bis zum Auftreten der ersten trockenen Stellen wird präzise gemessen.

GOÄ A1209 in der Praxis: Diagnostik des trockenen Auges

Die Bestimmung der Break-up-time ist ein unverzichtbares Werkzeug in der täglichen ophthalmologischen Praxis. Sie kommt primär bei Patienten mit Verdacht auf ein Sicca-Syndrom (trockenes Auge) zum Einsatz. Typische Symptome wie Fremdkörpergefühl, Brennen oder gerötete Augen rechtfertigen diese diagnostische Maßnahme.

Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich ist die Kontaktlinsenanpassung. Vor der Verordnung von Kontaktlinsen muss die Stabilität des Tränenfilms evaluiert werden, um Komplikationen zu vermeiden. Auch im Rahmen von präoperativen Untersuchungen, beispielsweise vor refraktiven Eingriffen wie einer LASIK, ist die Ziffer A1209 von hoher Relevanz.

Im Vergleich zum Schirmer-Test, der die Quantität der Tränenflüssigkeit misst, beurteilt die Break-up-time die Tränenfilmqualität. Beide Tests ergänzen sich in der Praxis häufig, müssen jedoch separat dokumentiert und abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1209

Fallbeispiel 1: Chronische Sicca-Symptomatik

Ein Patient stellt sich mit chronisch brennenden Augen und vermehrtem Tränenfluss vor. Der Augenarzt führt eine Spaltlampenuntersuchung durch und bestimmt anschließend die Tränenfilmaufreißzeit mittels Fluoreszein. Die gemessene Zeit beträgt beidseits 6 Sekunden, was auf eine instabile Lipidschicht hinweist. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer A1209 neben der ophthalmologischen Grunduntersuchung nach Ziffer 1201.

Fallbeispiel 2: Vorbereitung einer Kontaktlinsenanpassung

Eine junge Patientin wünscht die Anpassung von weichen Kontaktlinsen. Zur Abklärung der Eignung der Augenoberfläche wird die Break-up-time bestimmt. Da die Tränenfilmstabilität mit über 15 Sekunden optimal ist, steht der Anpassung nichts im Wege. Die Abrechnung der Ziffer A1209 erfolgt hier als vorbereitende Spezialdiagnostik.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle unter Therapie

Ein Patient mit bekanntem schweren Sicca-Syndrom stellt sich zur Verlaufskontrolle unter Therapie mit hochviskosen Augentropfen vor. Zur Überprüfung des Therapieerfolgs wird die Tränenfilmaufreißzeit erneut bestimmt. Da die Untersuchung aufgrund starker Hornhautveränderungen und Abwehrbewegungen des Patienten erschwert ist, wird die Ziffer mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5-fach abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1209: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A1209 ist das Fehlen der Kennzeichnung als Analogziffer. Da es sich um eine Analogbewertung handelt, muss auf der Rechnung zwingend der Buchstabe "A" vorangestellt werden. Fehlt dieser Hinweis, kann dies zur Ablehnung durch die privaten Krankenversicherungen führen.

Zudem beanstanden Prüfstellen oft die zeitgleiche Abrechnung mit Leistungen, die die Tränenfilmanalyse bereits als integralen Bestandteil enthalten. Es ist daher essenziell, die Eigenständigkeit der Indikation klar aus der Dokumentation hervorzuheben. Eine reine Routineanwendung ohne dokumentierte Symptome wird häufig nicht anerkannt.

Achtung: Die alleinige Durchführung des Schirmer-Tests berechtigt nicht zur Abrechnung der Ziffer A1209. Beide Tests müssen tatsächlich durchgeführt und die jeweiligen Ergebnisse separat in der Akte festgehalten werden.

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Dokumentation der GOÄ A1209: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Für die GOÄ A1209 müssen die gemessenen Sekunden bis zum Aufreißen des Tränenfilms für jedes Auge einzeln dokumentiert werden. Werte unter 10 Sekunden gelten klinisch als pathologisch und sollten entsprechend kommentiert werden.

Zusätzlich sollte die Verwendung des Farbstoffs Fluoreszein in der Patientenakte vermerkt sein. Auch die Diagnose, die zur Durchführung der Untersuchung führte, muss klar ersichtlich sein. Dies erleichtert im Nachgang die Begründung gegenüber den Kostenträgern bei eventuellen Rückfragen.

Dokumentation: Verdacht auf Keratoconjunctivitis sicca. Durchführung BUT beidseits mit Fluoreszein. OD: 6 Sekunden, OS: 5 Sekunden. Deutlich verkürzte Aufreißzeit bei instabilem Tränenfilm.

GOÄ A1209: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Regelhöchstsatz von 2,3-fach hinaus ist bei der GOÄ A1209 möglich. Ein erhöhter Zeitaufwand oder besondere Schwierigkeiten bei der Durchführung müssen jedoch individuell begründet werden. Typische Begründungen sind starker Nystagmus, ausgeprägte Blepharospasmen oder mangelnde Compliance bei sehr jungen oder dementen Patienten.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A1209 wird in der Praxis selten isoliert erbracht. Häufig erfolgt die Kombination mit der Ziffer 1201 (Augenärztliche Untersuchung mit der Spaltlampe) oder der Ziffer 1203 (Schirmer-Test). Auch die Kombination mit der Ziffer 1211 (Spaltlampenmikroskopie des hinteren Augenabschnitts) ist bei umfassenden Kontrollen üblich. Es ist darauf zu achten, dass jede erbrachte Leistung eine eigenständige medizinische Relevanz besitzt.

Tipp: Nutzen Sie bei der Kombination von Schirmer-Test (GOÄ 1203) und Break-up-time (GOÄ A1209) die Gelegenheit, beide unterschiedlichen Aspekte der Tränenfilmpathologie (Menge vs. Qualität) in der Rechnung transparent darzustellen.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1209

Die GOÄ-Ziffer A1209 bezeichnet die Bestimmung der Tränenfilmaufreißzeit (Break-up-time) als Analogbewertung zur Ziffer 1209. Diese Untersuchung dient der Beurteilung der Tränenfilmstabilität bei Verdacht auf ein trockenes Auge. Sie wird in der Regel mittels Fluoreszein und Spaltlampe durchgeführt.
Der einfache Gebührensatz der GOÄ A1209 beträgt 1,17 Euro bei einer Punktzahl von 20 Punkten. Bei Anwendung des Regelhöchstsatzes von 2,3-fach beläuft sich das Honorar auf 2,69 Euro. Der maximale Steigerungssatz von 3,5-fach ergibt einen Betrag von 4,09 Euro.
Ja, die Abrechnung der GOÄ A1209 ist neben ophthalmologischen Grunduntersuchungen wie der Ziffer 1200 oder 1201 zulässig. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Ziffer A1209 eine selbstständige ophthalmologische Spezialleistung darstellt. Eine entsprechende medizinische Begründung in der Dokumentation ist stets ratsam.
Die GOÄ A1209 darf nicht berechnet werden, wenn die Tränenfilmbestimmung bereits integraler Bestandteil einer anderen, umfassenderen ophthalmologischen Leistung ist. Zudem sind allgemeine Ausschlussregeln der GOÄ für zeitgleiche, nicht miteinander vereinbare Untersuchungen zu beachten. Typischerweise ist sie jedoch gut mit anderen Sicca-Tests wie dem Schirmer-Test kombinierbar.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die gemessene Zeit in Sekunden für jedes Auge sowie die klinische Indikation dokumentiert werden. Auch die Verwendung von Hilfsmitteln wie Fluoreszein-Augentropfen sollte vermerkt sein. Eine unvollständige Dokumentation kann bei Prüfungen durch Privatkassen zu Honorarkürzungen führen.
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