GOÄ A1304: Lidkorrektur korrekt abrechnen – Tipps & Praxis

5 Min. Lesezeit
GOÄ A1304
Lidkorrektur – analog GOÄ Kurztext Nr. 1304:Plastische Korrektur des Ektropiums oder Entropiums, der Trichiasis oder Distichiasis -  entsprechend GOÄ § 6 (2)
Punktzahl 924  
Einfachsatz 53,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 123,87 € 2,3x
Höchstsatz 188,50 € 3,5x

Die Abrechnung der Lidkorrektur nach GOÄ A1304 bietet Fallstricke. Erfahren Sie alles über Indikationen, Analogbewertungen und rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1304

Lidkorrektur – analog GOÄ Kurztext Nr. 1304: Plastische Korrektur des Ektropiums oder Entropiums, der Trichiasis oder Distichiasis - entsprechend GOÄ § 6 (2)

Die GOÄ-Ziffer A1304 beschreibt die plastische Korrektur von Lidfehlstellungen. Diese Ziffer wird herangezogen, um chirurgische Eingriffe am Augenlid zur Wiederherstellung der normalen Anatomie und Funktion abzurechnen. Die Leistung umfasst alle Schritte der operativen Korrektur, einschließlich der Schnittführung, Gewebemobilisation und Naht.

Da es sich um eine Analogbewertung gemäß § 6 Abs. 2 der GOÄ handelt, wird diese Ziffer für Leistungen angewendet, die nicht explizit im Gebührenverzeichnis aufgeführt sind. Ein wesentlicher Anwendungsbereich ist hierbei die operative Sanierung von Verwachsungen des Auges. Die Ziffer stellt sicher, dass spezialisierte ophthalmologische Eingriffe adäquat vergütet werden.

GOÄ A1304 in der Praxis: Indikationen und analoge Anwendung

In der täglichen Praxis der Augenheilkunde ist die Korrektur von Lidfehlstellungen ein häufiger Eingriff. Typische Indikationen für die Anwendung der GOÄ A1304 sind das Ektropium (Erschlaffung und Auswärtswendung des Lides) sowie das Entropium (Einwärtswendung des Lides). Beide Fehlstellungen führen ohne Behandlung zu chronischen Reizungen der Hornhaut und Bindehaut.

Ein weiterer wichtiger Einsatzbereich ist die Behandlung der Trichiasis, bei der Wimpern nach innen wachsen und die Augenoberfläche schädigen. Durch die analoge Anwendung kann die Ziffer zudem für die operative Lösung eines Symblepharons herangezogen werden. Dies beschreibt eine Verwachsung zwischen der Bindehaut des Lides und des Augapfels.

Tipp: Achten Sie bei der Abrechnung eines Symblepharons darauf, den analogen Charakter der Leistung durch den Zusatz "analog" und den Verweis auf § 6 Abs. 2 GOÄ auf der Rechnung transparent zu machen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1304

Fallbeispiel 1: Operative Korrektur eines senilen Entropiums

Ein älterer Patient stellt sich mit einem schmerzhaften Entropium senile des rechten Unterlides vor. Die Wimpern reiben auf der Hornhaut, was bereits zu einer oberflächlichen Keratitis geführt hat. Es erfolgt die operative Korrektur mittels Tarsal-Sutur und Zügelung unter Lokalanästhesie.

Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A1304 zum Regelsatz (2,3-fach). Die Lokalanästhesie wird gesondert über die entsprechende GOÄ-Ziffer in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 2: Plastische Korrektur eines narbigen Ektropiums

Nach einer traumatischen Verletzung leidet eine Patientin unter einem ausgeprägten Narbenektropium des linken Oberlides. Der Eingriff gestaltet sich aufgrund der massiven Vernarbung und der notwendigen Z-Plastik zur Gewebeverlängerung als äußerst zeitaufwendig.

Aufgrund des hohen operativen Aufwands wird die GOÄ A1304 mit dem Steigerungsfaktor 3,5 abgerechnet. Die Begründung verweist explizit auf die schwierigen anatomischen Verhältnisse durch das Narbengewebe.

Fallbeispiel 3: Operative Lösung eines Symblepharons

Bei einem Patienten liegt eine Verwachsung zwischen der Bindehaut des Unterlides und der Sklera vor, die die Augenbeweglichkeit einschränkt. Der Operateur löst das Symblepharon chirurgisch und deckt den Defekt plastisch.

Da diese Leistung nicht direkt in der GOÄ abgebildet ist, erfolgt die Abrechnung der GOÄ A1304 analog. Dies entspricht den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Analogabrechnung.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1304: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A1304 ist die unzulässige Doppelabrechnung von Teilschritten. Die Ziffer umfasst bereits die gesamte plastische Rekonstruktion des betroffenen Areals. Die zusätzliche Berechnung von kleineren Exzisionen oder einfachen Wundnähten am selben Lid ist daher nicht statthaft.

Zudem fordern private Krankenversicherungen bei der analogen Anwendung häufig detaillierte Nachweise. Wird die Ziffer für die Lösung eines Symblepharons genutzt, muss die medizinische Notwendigkeit lückenlos dokumentiert sein. Fehlt diese Dokumentation, drohen Honorarkürzungen durch die Prüfstellen.

Achtung: Die GOÄ A1304 darf nicht neben aufwendigeren Rekonstruktionen wie den Nummern 1311 oder 1312 für dasselbe Augenlid abgerechnet werden, wenn diese den gleichen operativen Zweck erfüllen.

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Dokumentation der GOÄ A1304: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel, um Honorarverluste zu vermeiden. Im OP-Bericht müssen die präoperative Diagnose, das genaue Operationsverfahren und die verwendeten Materialien detailliert beschrieben werden. Insbesondere bei der Steigerung des Faktors ist eine genaue Beschreibung der Erschwernisse unerlässlich.

Für die analoge Abrechnung sollte im Protokoll explizit festgehalten werden, warum die gewählte Methode der GOÄ A1304 entspricht. Dies erleichtert die Argumentation gegenüber Kostenträgern bei eventuellen Rückfragen.

Dokumentation: Diagnose: Ektropium paralyticum des linken Unterlides. Durchführung einer plastischen Korrektur nach Kuhnt-Szymanowski. Lokalanästhesie mit 2 ml Xylocitin. Keilförmige Exzision des Tarsus, laterale Kanthoplastik, schichtweiser Wundverschluss mit Vicryl 5-0 und Prolene 6-0. Keine intraoperativen Komplikationen.

GOÄ A1304: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ A1304 kann bei erhöhtem Aufwand über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind anatomische Besonderheiten wie starke Vernarbungen oder ein erhöhtes Blutungsrisiko bei anticoagulierten Patienten. Auch eine extreme Gewebeerschlaffung, die zusätzliche Fixationstechniken erfordert, rechtfertigt eine Faktorerhöhung.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ A1304 in Kombination mit Anästhesieleistungen wie der Nr. 490 (Infiltrationsanästhesie) oder Nr. 491 abgerechnet. Auch die postoperative Überwachung oder anschließende Verbandswechsel sind unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen kombinierbar. Eine Kombination mit anderen großen plastischen Eingriffen am selben Auge ist jedoch genau auf Überschneidungen zu prüfen.

Ziffer A1304 in der neuen GOÄ

Die plastische Korrektur von Ektropium, Entropium, Trichiasis oder Distichiasis (bisher Analogziffer zu Nr. 1304 GOÄ) wird in der neuen GOÄ nach der spezifischen Diagnose und Operationstechnik differenziert.

  • Bei Ektropium, Entropium, Trichiasis oder Distichiasis: 10310 „Operation bei Entropium und/oder Ektropium und/oder Trichiasis und/oder Lagophthalmus …" — 343,90 € je Auge; Distichiasis ist klinisch der Trichiasis zuzuordnen
  • Bei Symblepharon mit Amnionmembrantransplantation oder Bindehautdeckung: 10336 „Amnionmembrantransplantation und/oder Deckung der Kornea durch Bindehaut …" — 510,31 €; ggf. einschließlich Symblepharolyse
  • Bei Symblepharon ohne Membrantransplantation: 10315 „Rekonstruktion des Augenlides und/oder des Bindehautsackes …" — 343,90 €

Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 123,88 €. Die korrekte neue Ziffer ergibt sich aus Diagnose und Operationstechnik, was eine präzise OP-Dokumentation voraussetzt.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1304

Ja, die GOÄ A1304 kann bei beidseitiger Durchführung für jedes Auge separat abgerechnet werden. In der Rechnung muss dies durch den Zusatz "rechts" (re.) und "links" (li.) oder die entsprechende Lokalisation eindeutig gekennzeichnet werden. Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors ist dafür nicht zwingend erforderlich, da es sich um zwei getrennte operative Eingriffe handelt.
Die analoge Abrechnung der GOÄ A1304 ist gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ für selbstständige ärztliche Leistungen zulässig, die nicht im Gebührenverzeichnis enthalten sind. Ein typisches und von der Bundesärztekammer anerkanntes Beispiel hierfür ist die operative Korrektur eines Symblepharons. Die Dokumentation muss die medizinische Notwendigkeit und den analogen Charakter der Leistung klar ausweisen.
Neben der GOÄ A1304 sind andere plastische Rekonstruktionen am selben Augenlid in derselben Sitzung in der Regel ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise die Ziffern für aufwendigere Lidrekonstruktionen wie die Nr. 1311 oder Nr. 1312, sofern sie denselben operativen Schritt betreffen. Lokalanästhesien nach den Nummern 490 oder 491 sind hingegen meist separat berechenbar.
Eine Überschreitung des 2,3-fachen Regelsatzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenindividuelle Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe sind ein erhöhter Schwierigkeitsgrad durch ausgeprägte Vernarbungen, Voroperationen oder ein erhöhtes Blutungsrisiko. Die Begründung muss für den Laien verständlich und medizinisch nachvollziehbar formuliert sein.
Die unmittelbare postoperative Überwachung am Operationstag ist mit der Gebühr für die operative Leistung abgegolten. Nachfolgende Kontrolluntersuchungen und Verbandswechsel an den Folgetagen können jedoch separat mit den entsprechenden Ziffern, wie der Nr. 1 oder Nr. 5, berechnet werden. Auch das Entfernen von Fäden ist unter Beachtung der Ausschlussfristen gesondert ansetzbar.
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