Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A1306 (Oberlidretraktion): Erfahren Sie alles über die korrekte analoge Abrechnung, typische Fallbeispiele und Fallstricke.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1306
Die Ziffer A1306 wird als analoge Bewertung herangezogen, da die Gebührenordnung für Ärzte keine spezifische Ziffer für die operative Korrektur einer Oberlidretraktion enthält. Als Grundlage für diese Analogie dient die reguläre GOÄ-Ziffer 1306.
GOÄ Ziffer 1306 (Original): Operative Korrektur einer Ptosis durch Verkürzung des Lidhebers oder durch Aufhängung des Lides am Stirnmuskel
In der augenärztlichen Praxis wird die Analogie A1306 primär für zwei komplexe Indikationen genutzt. Zum einen umfasst dies das Nachlassen des Lidhebermuskels bei einer Oberlidretraktion, bei dem der chirurgische Aufwand einer einfachen Ptosis-Korrektur ohne Verkürzung entspricht. Zum anderen wird die Ziffer analog für die Korrektur einer Augenbrauenptose durch Naht nach Resektion von Haut und Anlegen eines einfachen Hautverschiebelappens angewendet.
GOÄ A1306 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die häufigste klinische Indikation für die Abrechnung der GOÄ A1306 ist die endokrine Orbitopathie, die im Rahmen eines Morbus Basedow auftritt. Diese Erkrankung führt oft zu einer ausgeprägten Retraktion des Oberlides, was nicht nur kosmetische, sondern auch funktionelle Probleme wie ein Sicca-Syndrom oder Hornhautschäden verursacht. Durch das chirurgische Nachlassen des Levator- oder Müller-Muskels wird eine physiologische Lidposition wiederhergestellt.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Korrektur einer ausgeprägten Augenbrauenptose. Wenn das Herabsinken der Augenbraue das Gesichtsfeld des Patienten einschränkt, ist ein operativer Eingriff medizinisch indiziert. Die Rekonstruktion mittels Hautresektion und Verschiebelappen stellt einen adäquaten chirurgischen Aufwand dar, der die analoge Anwendung rechtfertigt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1306
Fallbeispiel 1: Operative Korrektur bei endokriner Orbitopathie
Ein Patient stellt sich mit einer einseitigen, ausgeprägten Oberlidretraktion bei bekannter endokriner Orbitopathie vor. Der Augenarzt führt ein operatives Nachlassen des Lidhebermuskels (Levator-Rezession) in Lokalanästhesie durch. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A1306 zum Regelsatz (2,3-fach), da der Eingriff ohne Komplikationen verläuft.
Fallbeispiel 2: Korrektur einer funktionellen Augenbrauenptose
Bei einer Patientin liegt eine mechanische Einschränkung des Gesichtsfeldes durch eine herabhängende Augenbraue vor. Der Chirurg führt eine Hautresektion oberhalb der Braue durch und fixiert das Gewebe mittels Naht und einfachem Hautverschiebelappen. Abgerechnet wird die Leistung analog über die Ziffer A1306 unter Angabe der entsprechenden Begründung für den Analogansatz.
Fallbeispiel 3: Bilaterale Levator-Rezession bei ausgeprägter Asymmetrie
Ein Patient benötigt aufgrund einer beidseitigen Oberlidretraktion eine operative Korrektur an beiden Augen. Aufgrund starker Vernarbungen auf der linken Seite gestaltet sich die Präparation des Muskels dort als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Der Arzt rechnet für das rechte Auge die Ziffer A1306 mit dem Faktor 2,3 ab, für das linke Auge wird aufgrund des erhöhten Schwierigkeitsgrades der Faktor auf 3,5 gesteigert.
Häufige Fehler bei der GOÄ A1306: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A1306 ist das Fehlen der expliziten Kennzeichnung als Analogziffer auf der Liquidation. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern eine exakte Bezeichnung der erbrachten Leistung, die dem Originaltext der Ziffer 1306 gegenübergestellt werden muss. Fehlt dieser Hinweis, wird die Rechnung oft als formal fehlerhaft zurückgewiesen.
Zudem beanstanden Prüfer regelmäßig die gleichzeitige Abrechnung von Ziffer A1306 und anderen lidchirurgischen Ziffern am selben Auge, wenn die Leistungsinhalte ineinander übergehen. Eine sorgfältige Abgrenzung der Operationsgebiete und eine präzise Dokumentation sind daher unerlässlich, um Honorarkürzungen zu vermeiden.
Achtung: Die analoge Abrechnung muss auf der Rechnung zwingend mit dem Buchstaben 'A' vor der Ziffer und einer verständlichen Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistung (z. B. 'analog: Nachlassen des Lidhebermuskels') deklariert werden.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ A1306: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen der genaue Zugangsweg, die Darstellung des Levator- oder Müller-Muskels sowie das exakte Ausmaß der Rezession dokumentiert werden. Auch die medizinische Notwendigkeit, wie beispielsweise eine drohende Hornhautschädigung, muss klar aus der Akte hervorgehen.
Zusätzlich empfiehlt sich eine präoperative und postoperative Fotodokumentation des Befundes. Diese dient als objektiver Nachweis der Indikation und des therapeutischen Erfolgs gegenüber den Kostenträgern.
Dokumentation: Lokalanästhesie des linken Oberlides. Schnitt in der Lidfalte, Darstellung der Levatoraponeurose. Vorsichtige Präparation und Rezession des Muskels um 4 mm zur Korrektur der Retraktion. Blutstillung, fortlaufende Hautnaht. Postoperativ regelrechte Lidkante ohne Lagophthalmus.
Tipp: Fügen Sie bei der Abrechnung von Analogziffern immer eine kurze, standardisierte Begründung bezüglich der Gleichwertigkeit von Arbeitsaufwand und Schwierigkeit bei, um Rückfragen der Versicherungen im Vorfeld zu minimieren.
GOÄ A1306: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Regelsatzes von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ A1306 gut begründbar. Typische Kriterien für eine Steigerung sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen, starke Blutungsneigungen oder anatomische Besonderheiten bei ausgeprägter endokriner Orbitopathie. Auch eine zeitintensive intraoperative Feinabstimmung der Lidhöhe zur Erzielung von Symmetrie rechtfertigt einen höheren Faktor.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ A1306 wird häufig in Kombination mit Anästhesieleistungen wie der Ziffer 490 (Infiltrationsanästhesie) oder der Ziffer 491 (Leitungsanästhesie) abgerechnet. Bei ambulanter Durchführung in der Praxis kann zudem der entsprechende OP-Zuschlag (z. B. Ziffer 444) angesetzt werden. Eine postoperative histologische Untersuchung von entnommenem Gewebe wird separat über die entsprechenden Ziffern des Abschnitts M abgerechnet.
Ziffer A1306 in der neuen GOÄ
Die Korrektur der Oberlidretraktion (bisher Analogziffer zu Nr. 1306 GOÄ) wird in der neuen GOÄ nach Operationsindikation und -technik differenziert.
- Korrektur einer Augenbrauenptose durch Naht nach Hautresektion: 10311 „Operation bei Blepharo-/Dermatochalasis … je Lid" — 452,64 € plus Zuschlag 10316 „… für Verschiebe- und Rotationsplastik des Lides …" — 191,87 €
- Nachlassen des Lidhebermuskels bei Oberlidretraktion (Levatoroperation ohne Verkürzung): 10312 „Operation bei Blepharoptosis oder Veränderung der vertikalen Lidlänge …" — 429,17 €
Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 148,81 €. Welche neue Ziffer einschlägig ist, hängt davon ab, ob der Eingriff auf Ebene der Haut und Braue (→ 10311 + 10316) oder des Lidhebermuskels (→ 10312) durchgeführt wird.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1306
Was hat nicht gestimmt?