GOÄ A1310: Augenlidplastik korrekt abrechnen – Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ A1310
Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates  (analog Nr. 1310 GOÄ)
Punktzahl 1480  
Einfachsatz 86,27 € 1,0x
Regelhöchstsatz 198,41 € 2,3x
Höchstsatz 301,93 € 3,5x

Erfahren Sie, wie Sie die Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates nach GOÄ A1310 rechtssicher, fehlerfrei und optimal gesteigert abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1310

Die Ziffer A1310 ist eine analoge Bewertung im Bereich der Augenheilkunde. Der offizielle Leistungstext lautet:

Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates (analog Nr. 1310 GOÄ)

Diese Ziffer wird herangezogen, wenn ein Defekt am Augenlid durch ein freies Hauttransplantat gedeckt werden muss. Die Leistung umfasst die Vorbereitung des Empfängerbettes, die Einpassung des Transplantates sowie die feine mikrochirurgische Naht. Da es sich um eine analoge Bewertung handelt, müssen die Kriterien der Gleichwertigkeit bezüglich des Zeitaufwandes und der Schwierigkeit erfüllt sein.

GOÄ A1310 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Durchführung einer freien Hauttransplantation am Augenlid ist ein anspruchsvoller Eingriff. Typische Indikationen in der ophthalmologischen Praxis sind Defekte nach der Entfernung von malignen Tumoren wie dem Basaliom. Auch die Korrektur von narbigen Fehlstellungen des Lides, wie einem ausgeprägten Ektropium, erfordert häufig diese plastische Deckung.

Im klinischen Alltag muss die Indikation präzise von lokalen Schwenklappenplastiken abgegrenzt werden. Während lokale Plastiken oft über andere Ziffern abgebildet werden, erfordert die A1310 zwingend die vollständige Trennung des Transplantats von seiner ursprünglichen Blutversorgung. Meist dient die Haut des Oberlides oder der retroaurikuläre Bereich als Spenderareal.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1310

Fallbeispiel 1: Rekonstruktion nach Basaliom-Exzision

Bei einem Patienten wird ein Basaliom am Unterlid operativ entfernt. Es entsteht ein Substanzdefekt, der nicht primär verschlossen werden kann. Der Operateur entnimmt ein Vollhauttransplantat vom ipsilateralen Oberlid und deckt damit den Defekt am Unterlid.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A1310 für die freie Transplantation. Die Exzision des Tumors wird separat nach der entsprechenden Ziffer für die Tumorentfernung (z. B. GOÄ 2407) in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 2: Korrektur eines traumatischen Narbenektropiums

Nach einer verheilten Schnittverletzung leidet eine Patientin unter einem mechanischen Ektropium des Oberlides. Die Narbe wird gelöst, wodurch ein Hautdefekt entsteht. Zur Deckung wird ein retroaurikuläres Vollhauttransplantat eingebracht.

Neben der Narbenlösung kann die A1310 für die plastische Deckung angesetzt werden. Die sorgfältige Anpassung des Transplantats sichert den funktionellen Erfolg der Lidbewegung.

Fallbeispiel 3: Defektdeckung nach Verbrennung

Ein Patient stellt sich mit einer thermischen Schädigung des Lides und konsekutiver Schrumpfung vor. Nach Exzision des Narbengewebes erfolgt die Einpassung eines freien Transplantates zur Wiederherstellung des Lidschlusses.

Die Abrechnung der A1310 ist hier vollumfänglich begründet. Die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Auges steht im Vordergrund der Dokumentation.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1310: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die separate Abrechnung der Transplantatentnahme. Viele Kassen argumentieren, dass die Gewinnung des Transplantats bereits mit der Ziffer A1310 abgegolten ist. Um Kürzungen zu vermeiden, sollte die Entnahme nicht als eigenständige operative Ziffer deklariert werden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.

Zudem ist die Abgrenzung zu einfachen Wundverschlüssen essenziell. Die Ziffer darf nicht herangezogen werden, wenn lediglich eine Dehnungsplastik oder ein einfacher Primärverschluss durchgeführt wurde. Prüfstellen fordern bei der analogen Anwendung der Ziffer 1310 den Nachweis einer echten freien Transplantation.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von einfachen Wundverschlüssen nach den Ziffern 2001 bis 2005 für dasselbe OP-Gebiet ist ausgeschlossen und führt regelmäßig zu Beanstandungen.

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Dokumentation der GOÄ A1310: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die exakte Lokalisation und die Größe des Defekts detailliert beschrieben werden. Auch die Herkunft des Spendergewebes und die Art des Transplantats (Vollhaut) müssen zwingend dokumentiert sein.

Zusätzlich sollte die chirurgische Technik, insbesondere die Art der Fixierung und die verwendeten Nahtmaterialien, im Bericht auftauchen. Eine Fotodokumentation des prä- und postoperativen Befundes ist dringend zu empfehlen.

Dokumentation: Nach Exzision des Tumors am rechten Unterlid zeigt sich ein Defekt von 1,5 x 1,0 cm. Entnahme eines passgenauen Vollhauttransplantats aus der rechten retroaurikulären Falte. Übertragung und spannungsfreie Fixierung mittels Einzelknopfnähten (6-0 Prolene). Reizlose Adaptation des freien Transplantats.

GOÄ A1310: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei schwierigen anatomischen Verhältnissen möglich. Typische Begründungen sind eine extrem dünne Spenderhaut, ein stark blutendes Empfängerbett oder die Notwendigkeit einer aufwendigen Blutstillung. Auch eine besonders zeitintensive mikrochirurgische Adaptation rechtfertigt einen höheren Steigerungssatz.

Typische Ziffernkombinationen

Die A1310 lässt sich sinnvoll mit Anästhesieleistungen kombinieren. Häufig wird die Infiltrationsanästhesie nach Ziffer 490 oder 491 angesetzt. Auch die Kombination mit der histologischen Aufarbeitung des exzidierten Gewebes ist üblich, sofern diese vom selben Arzt veranlasst oder durchgeführt wird.

Tipp: Achten Sie bei der Begründung von Schwellenwertüberschreitungen auf patientenindividuelle Besonderheiten wie eine bestehende Gerinnungsstörung oder ausgeprägte Vernarbungen im Operationsgebiet.

Ziffer A1310 in der neuen GOÄ

Die Augenlidplastik mittels freiem Hauttransplantat (bisher Analogziffer zu Nr. 1310 GOÄ) wird in der neuen GOÄ je nach Transplantatart unterschiedlich abgerechnet. In beiden Fällen ist die Augenlidrekonstruktion die Basisziffer, die Transplantation wird separat berechnet.

Freies Vollhauttransplantat

  • 10315 „Rekonstruktion des Augenlides und/oder des Bindehautsackes …" — 343,90 €
  • 6107 „Transplantation von Vollhaut oder Mukosa, bis zu 4 cm² …" — 105,06 € je Transplantat
  • 10316 „Zuschlag … für Verschiebe- und Rotationsplastik des Lides …" — 191,87 €

Freies Spalthauttransplantat (Gesicht/Hals)

  • 10315343,90 €
  • 6101 „Spalthauttransplantation … bis zu 25 cm² (Gesichtsregion) …" — 108,35 €
  • 10316191,87 €

Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 198,42 €. Die Transplantatart (Voll- vs. Spalthauttransplantat) entscheidet über die Transplantationsziffer, die übrigen Positionen sind identisch.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1310

Die Ziffer A1310 beschreibt die Augenlidplastik mittels eines freien Hauttransplantates als analoge Bewertung der Ziffer 1310 GOÄ. Sie kommt vor allem bei der Rekonstruktion von Defekten nach Tumorresektionen oder bei der Korrektur von Ektropien zum Einsatz.
Beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz beträgt das Honorar für die GOÄ A1310 genau 198,41 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 86,27 Euro, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 301,93 Euro abgerechnet werden kann.
Ja, die Entnahme des freien Hauttransplantats ist nach allgemeiner Auffassung der privaten Krankenversicherungen und Gerichte mit der Gebühr für die Plastik abgegolten. Eine gesonderte Abrechnung der Transplantatgewinnung ist daher meist nicht zulässig.
Ein Steigern über den 2,3-fachen Satz hinaus kann durch einen erhöhten zeitlichen Aufwand bei der Präparation des Empfängerbettes begründet werden. Auch schwierige anatomische Verhältnisse, starke Blutungsneigung oder die Notwendigkeit einer besonders feinen Nahttechnik sind anerkannte Gründe.
Ja, die Exzision eines Tumors am Augenlid (z. B. nach GOÄ 2407) ist eine eigenständige Leistung und kann neben der rekonstruktiven Deckung mittels A1310 berechnet werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Ziffern nicht denselben operativen Schritt beschreiben.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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