Erfahren Sie, wie Sie die Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung nach GOÄ A1311 rechtssicher abrechnen und typische Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1311
Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung (analog Nr. 1311 GOÄ)
Die Ziffer A1311 beschreibt eine Analogbewertung der regulären GOÄ-Ziffer 1311 für den Bereich der Augenheilkunde. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn ein Defekt am Augenlid nicht durch eine einfache Naht, sondern nur durch eine plastische Verschiebung oder Drehung von gesundem Nachbargewebe verschlossen werden kann. Diese anspruchsvolle chirurgische Leistung erfordert eine präzise Planung und Durchführung, um die Funktionalität des Lides vollständig zu erhalten.
Im Leistungsumfang der Hautlappenverschiebung sind alle Teilschritte wie die Umschneidung des Lappens, die Mobilisation des Gewebes, die Blutstillung sowie die spannungsfreie Adaptation und Naht enthalten. Da es sich um eine analoge Bewertung handelt, müssen Ärzte bei der Rechnungsstellung den Zusatz "analog" sowie die Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistung angeben.
GOÄ A1311 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
In der ophthalmologischen Chirurgie ist der Erhalt der Lidfunktion und des Tränenabflusses von oberster Priorität. Die GOÄ A1311 findet ihre Hauptindikation nach der operativen Entfernung von malignen oder benignen Tumoren im Lidbereich, wie beispielsweise einem Basaliom. Auch nach traumatischen Verletzungen oder zur Korrektur von narbigen Einziehungen (Ektropium) ist diese Methode unverzichtbar.
Die Abgrenzung zu einfacheren Verfahren ist für die korrekte Abrechnung entscheidend. Während ein primärer Wundverschluss durch Dehnung der Wundränder unter die Ziffern 2001 bis 2005 fällt, erfordert die A1311 eine echte Gewebeverschiebung mit eigener Lappenplastik. Nur wenn diese plastische Komponente medizinisch notwendig und dokumentiert ist, darf die Analogziffer herangezogen werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1311
Fallbeispiel 1: Defektdeckung nach Basaliom-Exzision am Unterlid
Bei einem Patienten wird ein malignes Basaliom am rechten Unterlid operativ entfernt. Der resultierende Defekt von 1,5 cm Durchmesser kann nicht primär verschlossen werden, ohne eine Fehlstellung des Lides zu riskieren. Der Operateur führt eine lokale Tenzel-Flap-Plastik durch, um den Defekt spannungsfrei zu decken.
Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer für die Tumorexzision (z. B. Nr. 2404 GOÄ) und zusätzlich über die Analogziffer A1311 für die aufwendige Lappenplastik. Beide Leistungen sind nebeneinander berechnungsfähig, da sie unterschiedliche operative Schritte darstellen.
Fallbeispiel 2: Narbenkorrektur nach Trauma am Oberlid
Ein Patient stellt sich mit einer ausgeprägten Narbenkontraktur am linken Oberlid nach einem früheren Trauma vor, die zu einem inkompletten Lidschluss führt. Zur Wiederherstellung der Funktion wird die Narbe exzidiert und das Gewebe mittels einer Z-Plastik neu formiert und verschoben.
Da die Z-Plastik eine klassische Form der Hautlappenverschiebung darstellt, ist die Abrechnung der GOÄ A1311 hier vollkommen gerechtfertigt. Die Wiederherstellung des Lidschlusses steht dabei als medizinische Indikation im Vordergrund.
Fallbeispiel 3: Rekonstruktion nach Exzision eines großen Naevus
Ein kosmetisch und funktionell störender, histologisch kontrollierter Naevus am lateralen Lidwinkel wird exzidiert. Zur Vermeidung eines Verzugs der Lidspalte erfolgt die Deckung mittels einer kleinen Rotationsplastik aus der angrenzenden Schläfenhaut.
Auch in diesem Fall ist die Kombination aus Exzisionsziffer und der A1311 für die plastische Rekonstruktion der korrekte Weg, um den tatsächlichen chirurgischen Aufwand adäquat abzubilden.
Häufige Fehler bei der GOÄ A1311: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A1311 ist das unzulässige Nebeneinanderberechnen von einfachen Wundverschlüssen. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen streichen die Ziffer regelmäßig zusammen, wenn parallel die Ziffern 2001 bis 2005 für dasselbe OP-Gebiet aufgeführt werden. Es gilt das Zielleistungsprinzip: Der Verschluss des durch die Lappenplastik entstandenen Defekts ist bereits in der A1311 enthalten.
Ein weiterer Streitpunkt ist die ungenaue Abgrenzung zu freien Hauttransplantaten. Wird ein freies Transplantat (z. B. Vollhaut vom Oberlid auf das Unterlid) übertragen, ist dies nach anderen Ziffern (z. B. Nr. 1315 GOÄ) zu liquidieren. Die A1311 setzt zwingend eine gestielte Lappenplastik voraus, bei der die Blutversorgung des Lappens während des Transfers erhalten bleibt.
Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Analogabrechnung der A1311 der Begriff "analog" zwingend auf der Rechnung erscheinen muss. Fehlt dieser Hinweis, kann die gesamte Rechnungsposition formal ungültig sein und von Kostenträgern zurückgewiesen werden.
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Dokumentation der GOÄ A1311: Praxisbewährte Hinweise
Um Honorarkürzungen und zeitintensive Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden, ist eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation unerlässlich. Der Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit der plastischen Deckung klar darlegen. Insbesondere die Defektgröße nach der Exzision und die exakte Planung des Verschiebelappens müssen dokumentiert werden.
Zudem sollten die einzelnen chirurgischen Schritte wie die Unterminierung der Wundränder, die Mobilisation des Gewebes und die spannungsfreie Adaptation detailliert beschrieben werden. Auch die Erwännung des funktionellen Ergebnisses, wie der Erhalt des Lidschlusses, stützt die Argumentation gegenüber Prüfstellen.
Dokumentation: Nach Exzision des Basalioms am Unterlid zeigt sich ein Defekt von 12x15 mm. Zur Vermeidung eines Ektropiums ist eine primäre Naht unmöglich. Daher erfolgt die Umschneidung und Mobilisation eines temporalen Verschiebelappens (Tenzel-Plastik). Nach weitgehender Unterminierung des Gewebes lässt sich der Lappen spannungsfrei in den Defekt rotieren. Subkutane Fixation mit Vicryl 5-0, Hautverschluss mittels Einzelknopfnähten (Prolene 6-0). Funktionell zeigt sich ein regelrechter Lidschluss ohne Zugwirkung auf die Lidkante.
GOÄ A1311: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelhöchstsatz der GOÄ A1311 liegt beim 2,3-fachen Satz (148,81 Euro). Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder erhöhtem operativen Aufwand kann der Faktor bis zum 3,5-fachen Satz (226,45 Euro) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ausgeprägte Vernarbungen im Operationsgebiet, eine stark eingeschränkte Gewebeelastizität oder ein erhöhtes Blutungsrisiko unter Antikoagulation.
Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen oft nicht aus. Besser ist die konkrete Beschreibung, warum die Präparation des Lappens im Einzelfall erschwert war.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ A1311 wird selten isoliert erbracht. Typische Kombinationspartner sind die Ziffern für die Lokalanästhesie (z. B. Nr. 490 oder 491 GOÄ) sowie die Ziffern für die operative Entfernung von erkranktem Gewebe (z. B. Nr. 2403 oder 2404 GOÄ). Auch die histologische Aufarbeitung des exzirierten Gewebes kann eine Rolle spielen.
Tipp: Wenn Sie die A1311 im Rahmen einer größeren Lidrekonstruktion anwenden, prüfen Sie, ob zusätzlich die Ziffer 491 für die Infiltrationsanästhesie oder die Ziffer 2007 für eine tiefe Muskelnaht (falls der M. orbicularis oculi rekonstruiert werden musste) berechnungsfähig ist.
Ziffer A1311 in der neuen GOÄ
Die Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung (bisher Analogziffer zu Nr. 1311 GOÄ) wird in der neuen GOÄ durch eine Kombination aus Rekonstruktions- und Zuschlagsziffer abgebildet.
- 10315 „Rekonstruktion des Augenlides und/oder des Bindehautsackes nach Verletzung, Verätzung, Gewebsentfernung oder angeborener Missbildung …" — 343,90 €
- 10316 „Zuschlag … für Verschiebe- und Rotationsplastik des Lides …" — 191,87 €; die Hautlappenverschiebung ist dort explizit als Beispiel genannt
Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 148,81 €. Die neue Kombination liegt deutlich über dem bisherigen Satz und reflektiert den rekonstruktiven Aufwand vollständiger.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1311
Was hat nicht gestimmt?