GOÄ A1312: Tarsale Zügelplastik korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A1312
Tarsale Zügelplastik und Periostlappen (analog  1312 GOÄ  Schwierige Hauptlappenplastik)
Punktzahl 739  
Einfachsatz 43,07 € 1,0x
Regelhöchstsatz 99,07 € 2,3x
Höchstsatz 150,76 € 3,5x

Die Abrechnung der tarsalen Zügelplastik nach GOÄ A1312 stellt Praxen oft vor Herausforderungen. Erfahren Sie, wie Sie die Analogziffer rechtssicher anwenden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1312

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthält für hochspezialisierte ophthalmologische Eingriffe oft keine eigenständigen Ziffern. Daher wird die Ziffer A1312 analog zur Ziffer 1312 GOÄ angewendet.

A1312 (analog 1312 GOÄ): Tarsale Zügelplastik und Periostlappen (Schwierige Hauptlappenplastik)

Diese Ziffer beschreibt eine schwierige Hauptlappenplastik im Bereich der Augenheilkunde. Sie umfasst die aufwendige Präparation und Mobilisation von Gewebe zur Deckung großer Defekte. Die Leistung ist mit 739 Punkten bewertet.

GOÄ A1312 in der Praxis: Rekonstruktion komplexer Liddefekte

In der ophthalmologischen Praxis kommt die Ziffer A1312 vor allem nach der Resektion von Tumoren zum Einsatz. Typische Indikationen sind große Defekte nach der Entfernung von Basaliomen oder Plattenepithelkarzinomen im periokulären Bereich. Ein einfacher Wundverschluss ist in diesen Fällen aufgrund der Gewebespannung meist unmöglich.

Die Kombination aus tarsaler Zügelplastik und einem Periostlappen dient der Wiederherstellung der Lidstabilität. Ohne diese aufwendige Rekonstruktion drohen funktionelle Einschränkungen wie ein Ektropium oder ein unvollständiger Lidschluss. Die Abgrenzung zu einfacheren Lappenplastiken nach Ziffer 1311 ist hierbei essenziell.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1312

Fallbeispiel 1: Rekonstruktion nach Basaliom-Exzision am Unterlid

Ein Patient stellt sich mit einem ausgedehnten Basaliom am rechten Unterlid vor. Nach der R0-Resektion verbleibt ein Defekt von fast der Hälfte der Lidbreite. Zur Stabilisierung erfolgt eine tarsale Zügelplastik in Kombination mit einem Periostlappen. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A1312 zum Regelhöchstsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Deckung eines großen periokulären Defekts mit Schwenklappen

Nach der Entfernung eines Plattenepithelkarzinoms im lateralen Lidwinkel zeigt sich ein tiefer Gewebedefekt. Der Operateur präpariert einen aufwendigen Schwenklappen und verankert diesen am Periost des Orbitarandes. Aufgrund des extremen Zeitaufwands und der schwierigen Präparation wird die Ziffer A1312 mit dem Höchstsatz (3,5-fach) abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Sekundäre Rekonstruktion bei narbigem Ektropium

Bei einem Patienten liegt ein ausgeprägtes Ektropium nach einem Trauma vor. Die Narbenzüge werden gelöst und das Lid mittels einer Zügelplastik neu fixiert. Da es sich um einen sekundären, hochkomplexen Eingriff handelt, ist der Ansatz der Analogziffer A1312 vollkommen gerechtfertigt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1312: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unvollständige Kennzeichnung der Ziffer auf der Liquidation. Da es sich um eine Analogbewertung handelt, muss die Ziffer zwingend mit einem "A" oder dem Zusatz "analog" versehen werden. Fehlt dieser Hinweis, wird die Rechnung von privaten Krankenversicherungen oft moniert.

Zudem versuchen Prüfstellen regelmäßig, die höher bewertete A1312 auf die Ziffer 1311 (Einfache Lappenplastik) herunterzustufen. Dies kann nur durch eine präzise Darstellung der Gewebeschichten und des operativen Aufwands verhindert werden. Einfache Hautverschiebungen rechtfertigen den Ansatz der A1312 nicht.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung von einfachen Wundverschlüssen nach den Ziffern 2001 bis 2005 im selben Operationsgebiet ist ausgeschlossen. Diese Leistungen sind mit der Hauptleistung abgegolten.

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Dokumentation der GOÄ A1312: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen die genaue Defektgröße, die Mobilisation des Lappens und die Verankerung am Periost detailliert beschrieben werden. Auch die ophthalmologische Indikation muss klar hervorgehen.

Dokumentationsbeispiel: Nach Exzision des Unterlidtumors zeigt sich ein Defekt von 1,8 cm. Präparation eines lateralen Periostlappens zur Rekonstruktion des lateralen Lidbändchens. Tarsale Zügelplastik zur spannungsfreien Fixation des Lidrandes. Schwenklappenplastik zur Deckung des kutanen Defekts. Nahtversorgung mittels 6-0 Prolene.

Zusätzlich empfiehlt sich die Anfertigung einer fotografischen Dokumentation vor und nach dem Eingriff. Diese Bilder dienen im Streitfall als objektiver Nachweis für die medizinische Notwendigkeit und den tatsächlichen Umfang der plastischen Rekonstruktion.

Tipp: Vermerken Sie im OP-Bericht explizit die anatomischen Strukturen, die präpariert wurden. Begriffe wie "Tarsus", "Periost" und "Schwenklappen" sollten zwingend auftauchen.

GOÄ A1312: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A1312 kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad über den Schwellenwert von 2,3 gesteigert werden. Typische Begründungen für den 3,5-fachen Satz sind eine starke Vernarbung des Operationsgebietes oder ein extrem hoher Blutverlust. Auch eine mikrochirurgische Präparation unter dem Operationsmikroskop rechtfertigt eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die A1312 mit Anästhesieleistungen wie der Ziffer 490 oder 491 kombiniert. Auch die histologische Aufarbeitung des resezierten Gewebes nach Ziffer 4810 (analog) ist üblich. Die eigentliche Tumorresektion (z. B. nach Ziffer 2407) darf selbstverständlich neben der plastischen Rekonstruktion berechnet werden.

Ziffer A1312 in der neuen GOÄ

Die tarsale Zügelplastik mit Periostlappen (bisher Analogziffer zu Nr. 1312 GOÄ, schwierige Lappenplastik) wird in der neuen GOÄ über dieselbe Kombination wie die Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung abgerechnet.

  • 10315 „Rekonstruktion des Augenlides und/oder des Bindehautsackes …" — 343,90 €
  • 10316 „Zuschlag … für Verschiebe- und Rotationsplastik des Lides …" — 191,87 €

Die tarsale Zügelplastik mit Periostlappen ist eine aufwendige periokulare Schwenklappenrekonstruktion, wie sie typischerweise nach Tumorresektion eingesetzt wird. Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 99,06 €. Die neue Kombination liegt mit insgesamt 535,77 € erheblich höher.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1312

Die Ziffer A1312 wird analog zur Ziffer 1312 GOÄ für die tarsale Zügelplastik und den Periostlappen angewendet. Sie dient der Abrechnung komplexer Rekonstruktionen des Augenlids, meist nach einer Tumorresektion. Die Leistung umfasst die aufwendige Präparation eines Schwenk- oder Verschiebelappens.
Der Einfachsatz der Ziffer A1312 beträgt 43,07 Euro bei 739 Punkten. Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz (2,3-fach) liegt das Honorar bei 99,07 Euro. Der Höchstsatz (3,5-fach) beläuft sich auf 150,76 Euro.
Die analoge Abrechnung ist berechtigt, wenn eine aufwendige Präparation eines Schwenk- oder Verschiebelappens zur Deckung eines großen periokulären Defekts erfolgt. Typischerweise ist dies nach einer Tumorresektion im Augenbereich der Fall. Einfache Wundverschlüsse genügen hierfür nicht.
Einfache Wundverschlüsse nach den Ziffern 2001 bis 2005 dürfen für dasselbe Operationsgebiet nicht zusätzlich berechnet werden. Auch die einfache Lappenplastik nach Ziffer 1311 ist in der Regel neben der komplexeren A1312 ausgeschlossen.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz kann durch einen überdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad begründet werden. Typische Gründe sind eine starke Vernarbung des Gewebes, ein extrem großer Defekt oder ein erhöhtes Blutungsrisiko. Die Begründung muss patientenindividuell in der Rechnung dokumentiert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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