GOÄ 4810: Histologie & Zytologie rechtssicher abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 4810
Histologische Untersuchung eines Materials und zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik
Punktzahl 289  
Einfachsatz 16,85 € 1,0x
Regelhöchstsatz 38,76 € 2,3x
Höchstsatz 58,98 € 3,5x

Die GOÄ-Ziffer 4810 kombiniert Histologie und Zytologie zur Krebsdiagnostik. Erfahren Sie, wie Sie Abrechnungsfehler vermeiden und rechtssicher steigern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4810

Histologische Untersuchung eines Materials und zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik

Die Gebührenordnungsziffer 4810 beschreibt eine kombinierte Laborleistung aus dem Bereich der Histologie und Zytologie. Sie kommt zum Einsatz, wenn Gewebestrukturen und zelluläre Bestandteile desselben Materials parallel analysiert werden. Ziel dieser kombinierten Untersuchung ist die frühzeitige und präzise Krebsdiagnostik.

Diese Ziffer ist im Abschnitt N der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie deckt sowohl die Aufbereitung des Gewebes als auch die anschließende mikroskopische Beurteilung ab. Durch die Kombination beider Methoden wird eine besonders hohe diagnostische Sicherheit erreicht.

GOÄ 4810 in der Praxis: Kombinationsdiagnostik im Fokus

In der klinischen Praxis findet die GOÄ 4810 häufig Anwendung bei der Abklärung unklarer oder tumorverdächtiger Befunde. Typische Fachbereiche sind die Gynäkologie, die Dermatologie sowie die Gastroenterologie. Die Abrechnung setzt voraus, dass tatsächlich beide Untersuchungsschritte an dem eingesandten Material durchgeführt wurden.

Eine isolierte histologische oder rein zytologische Untersuchung rechtfertigt den Ansatz dieser Ziffer nicht. Für solche Fälle stehen spezifische Einzelleistungen zur Verfügung. Die Ziffer 4810 stellt somit eine Spezialleistung für komplexe Fragestellungen dar, bei denen die morphologische Gewebestruktur und die Einzelzellanalyse gleichermaßen bewertet werden müssen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4810

Fallbeispiel 1: Gynäkologische Abklärung

Bei einer Patientin zeigt sich ein auffälliger Tastbefund an der Portio. Zur weiteren Abklärung erfolgt eine Biopsie sowie zeitgleich ein Abstrich zur zytologischen Beurteilung. Das Labor führt die histologische Aufarbeitung der Stanze und die zytologische Auswertung des Abstrichs durch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4810, da beide Verfahren zur Krebsdiagnostik kombiniert wurden.

Fallbeispiel 2: Dermatologische Exzision

Ein Hautarzt entnimmt eine verdächtige Hautläsion und fertigt zusätzlich ein Oberflächenimpressionspräparat an. Das pathologische Labor untersucht das Gewebe histologisch und beurteilt die Zellen zytologisch auf Malignitätskriterien. Die Abrechnung der GOÄ 4810 erfolgt aufgrund der Kombination beider Untersuchungsmethoden an diesem Material.

Fallbeispiel 3: Pulmonale Diagnostik

Im Rahmen einer Bronchoskopie wird eine Gewebeprobe entnommen und eine Bürstenzytologie durchgeführt. Beide Proben werden gemeinsam als ein Untersuchungsmaterial zur Tumorausschlussdiagnostik eingesandt. Die kombinierte histologische und zytologische Befundung wird über die Ziffer 4810 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4810: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von Einzelleistungen. Die Ziffer 4810 enthält bereits die zytologische Komponente. Daher ist die zusätzliche Abrechnung der Ziffer 4815 (einfache Zytologie) für dasselbe Material nicht gestattet.

Ebenso führen Prüfstellen regelmäßig Kürzungen durch, wenn die Ziffer neben der Ziffer 4811 für denselben Untersuchungsgang angesetzt wird. Es muss stets darauf geachtet werden, dass die Ausschlüsse der GOÄ strikt eingehalten werden, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4810 und den Ziffern 4815 oder 4816 für dasselbe Untersuchungsmaterial ist ausgeschlossen, da die zytologische Leistung bereits abgegolten ist.

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Dokumentation der GOÄ 4810: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und wehrt Regressansprüche ab. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, der Entnahmeort und das konkrete Untersuchungsergebnis detailliert festgehalten werden. Der Befundbericht muss zwingend sowohl den histologischen als auch den zytologischen Teilaspekt beschreiben.

Fehlt einer dieser beiden Teile im schriftlichen Befund, kann die Leistung bei einer Prüfung in eine günstigere Einzelziffer herabgestuft werden. Daher empfiehlt sich eine klare Strukturierung des pathologischen Befundberichts.

Dokumentation: Kombinierte histologisch-zytologische Untersuchung von Biopsie- und Abstrichmaterial der Portio uteri. Histologie: Mäßig differenziertes Plattenepithel. Zytologie: Gruppe IVa-g (Malignitätsverdacht). Befundsicherung abgeschlossen.

Tipp: Eine präzise Trennung der Befundberichte für Histologie und Zytologie in der Patientenakte erleichtert die Argumentation bei Rückfragen von Kostenträgern erheblich.

GOÄ 4810: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen diagnostischen Verhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Ein erhöhter Zeitaufwand, beispielsweise durch extrem fragmentiertes Gewebe oder die Notwendigkeit zahlreicher Serienschnitte, rechtfertigt eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz. Diese Begründung muss individuell und nachvollziehbar auf der Rechnung dokumentiert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4810 wird häufig mit den klinischen Ziffern für die Probenentnahme kombiniert. Hierzu gehören beispielsweise die Ziffer 2401 für die Probeexzision oder gynäkologische Abstrichentnahmen. Eine Kombination mit weiteren histologischen Spezialuntersuchungen ist unter Beachtung der Abrechnungsausschlüsse möglich.

Ziffer 4810 in der neuen GOÄ

Die Kombinationsleistung aus histologischer Untersuchung eines Materials und zytologischer Untersuchung zur Krebsdiagnostik aus demselben Untersuchungsgebiet wird in der neuen GOÄ durch Nummer 13000 — „Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials unter Anwendung des Standardverfahrens" — mit einem Festpreis von 31,95 € abgebildet (heute beim 2,3-fachen Satz: 38,76 €). Eine eigene Kombinationsziffer gibt es nicht mehr. Da die neue Legende mit „oder" zwischen histologischer und zytologischer Untersuchung verknüpft, erlauben die Allgemeinen Bestimmungen (Nr. 4) bei erbrachter histologischer und zytologischer Teiluntersuchung aus demselben Material den doppelten Ansatz von 13000.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4810

Die GOÄ-Ziffer 4810 wird berechnet, wenn an demselben Untersuchungsmaterial sowohl eine histologische als auch eine zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik durchgeführt wird. Diese Kombination dient der Erhöhung der diagnostischen Sicherheit bei Malignitätsverdacht.
Neben der Ziffer 4810 dürfen die Ziffern 4800 bis 4802, 4811 sowie 4815 und 4816 nicht für dasselbe Material berechnet werden. Diese Ausschlüsse verhindern eine unzulässige Doppelabrechnung von histologischen oder zytologischen Teilleistungen.
Ja, die Ziffer 4810 kann bei getrennter Aufbereitung und Untersuchung von unterschiedlichen Materialien mehrfach angesetzt werden. In der Rechnung sollte dies durch die Angabe der jeweiligen Lokalisationen oder getrennten Probengefäße transparent gemacht werden.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 4810 beträgt 38,76 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 16,85 Euro, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 58,98 Euro beziffert wird.
Ein Überschreiten des Schwellenwerts bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erhöhtem zeitlichem oder technischem Aufwand gerechtfertigt. Typische Begründungen sind schwierige Differenzialdiagnosen, stark fragmentiertes Gewebe oder aufwendige Serienschnitte.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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