GOÄ 4800: Histologische Untersuchung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4800
Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials
Punktzahl 217  
Einfachsatz 12,65 € 1,0x
Regelhöchstsatz 29,09 € 2,3x
Höchstsatz 44,27 € 3,5x

Die Abrechnung der histologischen Untersuchung nach GOÄ 4800 wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Fehler vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4800

Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 4800 umfasst die histologische Aufbereitung, Untersuchung und anschließende fachärztliche Begutachtung eines Gewebepräparats. Diese Ziffer bildet das Fundament der histopathologischen Diagnostik in der ambulanten Versorgung. Sie deckt den gesamten Prozess von der technischen Präparateherstellung bis zur schriftlichen Befundung ab.

Die Leistung ist im Abschnitt N (Histologie, Zytologie und Zytogenetik) unter der Rubrik I. Histologie verortet. Für die Abrechnung ist es essenziell, dass die Untersuchung an einem einzelnen Material durchgeführt wird. Mehrere getrennt eingesandte Gewebeproben erfordern eine differenzierte Betrachtung bei der Rechnungsstellung.

GOÄ 4800 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

Die histologische Untersuchung nach GOÄ 4800 kommt bei einer Vielzahl von klinischen Fragestellungen zum Einsatz. Typische Indikationen sind die Abklärung von tumorverdächtigen Gewebeveränderungen, entzündlichen Prozessen oder degenerativen Gewebeveränderungen. Der behandelnde Arzt entnimmt hierzu eine Gewebeprobe (Biopsie) oder übersendet ein operatives Resektat an den Pathologen.

Die Ziffer 4800 bezieht sich auf ein einzelnes Material, das in einem separaten Gefäß eingesandt und separat aufgearbeitet wird. Liegen mehrere unterschiedliche Gewebeproben vor, kann die Ziffer für jedes Material gesondert berechnet werden. Hierbei ist jedoch auf eine präzise Kennzeichnung und getrennte Aufbereitung der Proben im Labor zu achten.

Tipp: Werden mehrere Biopsate aus unterschiedlichen Lokalisationen entnommen, sollten diese in getrennten Gefäßen versandt werden, um die mehrfache Abrechnung der GOÄ 4800 transparent zu begründen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4800

Fallbeispiel 1: Histologische Abklärung einer Hautläsion

Ein Patient stellt sich mit einer suspekten Hautveränderung am Rücken vor. Der Dermatologe führt eine Exzisionsbiopsie durch und sendet das Gewebe zur histologischen Begutachtung ein. Der Pathologe führt die Aufbereitung, mikroskopische Untersuchung und Befunderstellung durch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4800 zum Regelsatz (2,3-fach) mit 29,09 €.

Fallbeispiel 2: Untersuchung von Magenbiopsien bei Gastritis

Im Rahmen einer Gastroskopie werden zwei Gewebeproben aus dem Antrum und dem Korpus des Magens entnommen. Beide Proben werden in getrennten Gefäßen an das pathologische Labor übermittelt. Der Pathologe untersucht beide Materialien getrennt und erstellt einen differenzierten Befund. Die Abrechnung erfolgt durch den zweifachen Ansatz der Ziffer 4800, da es sich um zwei eigenständige Materialien handelt.

Fallbeispiel 3: Begutachtung eines Lymphknotenbiopsats

Zur Abklärung einer Lymphadenopathie wird ein Lymphknoten exstirpiert und histopathologisch untersucht. Aufgrund der komplexen Gewebestruktur ist eine besonders aufwendige Aufarbeitung und differenzialdiagnostische Abgrenzung erforderlich. Der Pathologe rechnet die GOÄ 4800 mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5 (44,27 €) unter Angabe der entsprechenden Begründung ab.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4800: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Missachtung der strengen Ausschlusskriterien der GOÄ. Die Ziffer 4800 darf nicht neben den Ziffern 4801 (aufwendigere histologische Untersuchung) oder 4802 (Schnellschnittuntersuchung) für dasselbe Material berechnet werden. Auch die Kombination mit den Zytologie-Ziffern 4810 und 4811 am selben Untersuchungsobjekt führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Zudem sind die Ziffern 6015 bis 6018 (spezielle Laboruntersuchungen im Rahmen der Onkologie/Immunhistochemie) nicht neben der GOÄ 4800 für dasselbe Präparat ansetzbar, sofern sie nicht als eigenständige, getrennte Leistungen begründet werden können. Prüfstellen achten penibel darauf, ob eine unzulässige Doppelabrechnung von Teilleistungen vorliegt.

Achtung: Die bloße Aufteilung eines einzigen Gewebestücks in mehrere Blöcke rechtfertigt keine mehrfache Abrechnung der Ziffer 4800. Maßgeblich ist die Anzahl der primär entnommenen und getrennt eingesandten Materialien.

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Dokumentation der GOÄ 4800: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Befundbericht müssen die Makroskopie, die Mikroskopie sowie die abschließende diagnostische Beurteilung detailliert beschrieben sein. Jedes untersuchte Material muss eindeutig einer anatomischen Lokalisation zugeordnet werden können.

Für die Abrechnung mehrerer Materialien ist die Dokumentation der getrennten Einsendung und Aufarbeitung zwingend erforderlich. Der Befundbericht sollte daher für jedes Material eine eigene Sektion mit spezifischer Beschreibung enthalten. Dies erleichtert die Argumentation bei Nachfragen von Kostenträgern erheblich.

Dokumentation: "Material A: Hautbiopsat linker Oberarm, 5x5 mm. Makroskopisch unauffällig. Mikroskopisch: Symmetrische melanozytäre Proliferation ohne Atypien. Diagnose: Gutartiger melanozytärer Naevus. Material B: Hautbiopsat rechter Oberschenkel..."

GOÄ 4800: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der GOÄ 4800 möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind ein erhöhter Schwierigkeitsgrad der Präparation, schwierige Differenzialdiagnosen oder die Notwendigkeit von Serienschnitten bei sehr kleinen Biopsaten. Die Begründung muss für den medizinischen Laien nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4800 wird häufig in Kombination mit operativen Ziffern aus dem Bereich der Chirurgie oder Dermatologie erbracht. Typisch ist die Kombination mit der Ziffer 2402 (Exzision einer Hautveränderung) oder Ziffer 2401. Wichtig ist, dass die histologische Begutachtung als eigenständige Leistung des Pathologen oder des liquidationsberechtigten Arztes separat ausgewiesen wird.

Ziffer 4800 in der neuen GOÄ

Die histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials wird zur neuen Nummer 13000 — „Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials unter Anwendung des Standardverfahrens, ggf. einschließlich Anwendung typisch fallbezogener Klassifikationen" — mit einem Festpreis von 31,95 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 29,09 €). Der bescheidene Honoraranstieg ist in Anbetracht der nun eingeschlossenen fallbezogenen Klassifikationen vertretbar. Wichtig: 13000 ist für dasselbe Material neben 13001 (besonders aufwendige Aufbereitung) nicht berechnungsfähig — nur eine der beiden Ziffern pro Material.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4800

Die GOÄ 4800 darf mehrfach abgerechnet werden, wenn mehrere unterschiedliche Gewebematerialien getrennt entnommen, eingesandt und untersucht werden. Maßgeblich ist dabei die biologische Unabhängigkeit der Proben und deren getrennte Aufbereitung im Labor. Eine Aufteilung eines einzelnen Gewebestücks in mehrere Schnitte rechtfertigt dagegen keine Mehrfachabrechnung.
Neben der GOÄ 4800 dürfen die Ziffern 4801, 4802, 4810, 4811 sowie 6015 bis 6018 für dasselbe Material nicht abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sollen verhindern, dass Teilschritte oder alternative histologische/zytologische Verfahren nebeneinander liquidiert werden.
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus lässt sich durch einen außergewöhnlichen Zeitaufwand oder eine besondere Schwierigkeit der Untersuchung rechtfertigen. Typische Begründungen sind die Notwendigkeit aufwendiger Serienschnitte bei minimalen Biopsaten oder eine komplexe differenzialdiagnostische Abgrenzung.
Nein, die GOÄ 4800 ist neben der Ziffer 4802 für eine Schnellschnittuntersuchung am selben Material ausgeschlossen. Wird ein Material erst als Schnellschnitt und danach regulär histologisch untersucht, ist in der Regel nur die höherwertige Leistung oder die spezifische Ziffernkombination gemäß den GOÄ-Vorgaben anzusetzen.
Nein, für zytologische Untersuchungen sind die spezifischen Ziffern wie GOÄ 4810 oder 4811 vorgesehen. Die GOÄ 4800 ist explizit für die histologische Aufarbeitung und Begutachtung von Gewebematerial definiert und schließt zytologische Abstriche aus.
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