GOÄ 4811: Histologie bei Zytologie – Korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4811
Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials (z. B. Portio, Cervix, Bronchus) anhand von Schnittserien bei zweifelhafter oder positiver Zytologie
Punktzahl 289  
Einfachsatz 16,85 € 1,0x
Regelhöchstsatz 38,76 € 2,3x
Höchstsatz 58,98 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4811 für die histologische Untersuchung mittels Schnittserien bei auffälliger Zytologie.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4811

Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials (z. B. Portio, Cervix, Bronchus) anhand von Schnittserien bei zweifelhafter oder positiver Zytologie

Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 4811 beschreibt die detaillierte histologische Aufarbeitung und anschließende fachärztliche Begutachtung von Gewebeproben. Diese Untersuchung erfolgt gezielt mittels Schnittserien, um feingewebliche Veränderungen präzise zu analysieren. Der Leistungsumfang schließt die technische Herstellung der Schnitte sowie die mikroskopische Beurteilung durch den Pathologen ein.

Voraussetzung für die Berechnung dieser Ziffer ist ein vorangegangener zytologischer Befund, der entweder als zweifelhaft oder als positiv eingestuft wurde. Die histologische Abklärung dient in diesen Fällen der endgültigen Diagnosesicherung. Die Ziffer ist dem Abschnitt N (Histologie, Zytologie und Zytogenetik) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet.

GOÄ 4811 in der Praxis: Indikation und klinischer Kontext

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 4811 ist eng an die klinische Fragestellung einer auffälligen Zytologie gekoppelt. Typische Anwendungsbereiche finden sich in der Gynäkologie bei auffälligen Abstrichen der Portio oder Cervix uteri sowie in der Pneumologie bei verdächtigen Befunden aus Bronchialsekreten. Auch Biopsate anderer Organe können unter diesen Voraussetzungen aufgearbeitet werden.

Der entscheidende Unterschied zu einfacheren histologischen Untersuchungen liegt in der Anfertigung von Schnittserien. Diese serielle Aufarbeitung ist medizinisch notwendig, um auch kleinste Herde von Dysplasien oder Karzinomen nicht zu übersehen. Eine einfache histologische Untersuchung nach Ziffer 4810 reicht bei einer positiven Zytologie meist nicht aus, um die therapeutischen Konsequenzen sicher festzulegen.

Tipp: Die Indikation für die Schnittserie muss sich direkt aus dem Überweisungsschein oder der klinischen Fragestellung ergeben. Ein Verweis auf den zytologischen Vorbefund sichert die Abrechenbarkeit ab.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4811

Fallbeispiel 1: Abklärung einer auffälligen Portio-Biopsie

Eine Patientin stellt sich mit einem zytologischen Befund der Klasse Pap IVa-p vor. Zur weiteren Abklärung erfolgt eine Knipsbiopsie der Portio. Das gewonnene Material wird im pathologischen Labor mittels Schnittserien aufgearbeitet und begutachtet. Da ein positiver zytologischer Vorbefund vorliegt, erfolgt die Abrechnung der histologischen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 4811.

Fallbeispiel 2: Bronchialbiopsie bei malignitätsverdächtiger Zytologie

Bei einer Bronchoskopie wurde zuvor ein zytologischer Abstrich mit dem Verdacht auf ein Plattenepithelkarzinom gewonnen. Zur Sicherung der Diagnose wird eine Zangenbiopsie durchgeführt. Die histologische Aufarbeitung des Biopsats erfolgt zur präzisen Tumorklassifikation in Schnittserien. Die Abrechnung der histologischen Begutachtung wird korrekt über die Ziffer 4811 vorgenommen.

Fallbeispiel 3: Cervix-Konisation nach unklarem Abstrich

Nach einem wiederholt zweifelhaften zytologischen Abstrich (Pap III-D2) wird eine Schlingenkonisation der Cervix uteri durchgeführt. Das Konisat wird in mehreren Blöcken mittels Schnittserien histologisch aufgearbeitet, um die Resektionsränder zu beurteilen. Die histologische Untersuchung der relevanten Gewebeblöcke wird unter Angabe der Indikation mit der GOÄ-Ziffer 4811 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4811: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Nebeneinanderberechnung von Ziffer 4811 und einfacheren histologischen Ziffern für dasselbe Untersuchungsmaterial. Die GOÄ schließt die gleichzeitige Berechnung der Ziffern 4800 bis 4802 sowie der Ziffer 4810 für dasselbe Material explizit aus. Wird ein Gewebestück mittels Schnittserien untersucht, ist damit die gesamte histologische Leistung für dieses Material abgegolten.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die Abrechnung, wenn in der Dokumentation kein Hinweis auf eine zweifelhafte oder positive Zytologie zu finden ist. Ohne diesen zytologischen Vorbefund fehlt die formale Voraussetzung für die Ziffer 4811. In solchen Fällen wird die Leistung oft auf die niedrigere Ziffer 4810 heruntergestuft.

Achtung: Werden mehrere getrennte Gewebeproben (z. B. aus unterschiedlichen Lokalisationen) eingesandt, kann die Ziffer 4811 mehrfach berechnet werden. Dies muss jedoch auf der Rechnung durch die Angabe der jeweiligen Lokalisationen transparent dargestellt werden.

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Dokumentation der GOÄ 4811: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte und auf dem Befundbericht müssen der konkrete zytologische Vorbefund und dessen Klassifikation (z. B. nach Bethesda oder Münchener Nomenklatur) dokumentiert sein. Auch die Anzahl der angefertigten Schnitte beziehungsweise die Durchführung der Schnittserientechnik sollte im Laborbuch nachvollziehbar sein.

Der schriftliche Befundbericht muss neben der makroskopischen Beschreibung des Materials auch die detaillierte mikroskopische Beurteilung der Schnittserien enthalten. Die abschließende epikritische Bewertung stellt den direkten Bezug zur zytologischen Fragestellung her.

Dokumentationsbeispiel: "Histologische Untersuchung von 3 Biopsaten der Cervix uteri (12, 6 und 9 Uhr) mittels Schnittserien bei zytologischem Vorbefund Pap IVa-g. Mikroskopisch zeigt sich ein mäßig differenziertes CIN III. Ränder im Gesunden entfernt. Abrechnung nach GOÄ 4811 je Lokalisation."

GOÄ 4811: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes von 2,3 (38,76 €) bis zum Höchstsatz von 3,5 (58,98 €) ist bei der GOÄ-Ziffer 4811 bei erhöhtem Aufwand möglich. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein extrem hoher Zeitaufwand bei der Beurteilung sehr kleiner Gewebepartikel oder die Notwendigkeit, eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Einzelschnitten innerhalb der Serie zu begutachten. Auch schwierige differentialdiagnostische Abgrenzungen bei stark entzündlich überlagerten Präparaten rechtfertigen eine Faktorsteigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der histologischen Untersuchung nach Ziffer 4811 können notwendige Spezialfärbungen nach Ziffer 4815 oder immunhistochemische Untersuchungen nach Ziffer 4851 berechnet werden, sofern diese zur Diagnosesicherung erforderlich sind. Die Entnahme des Materials selbst (z. B. Biopsie) wird durch den behandelnden Kliniker nach den entsprechenden operativen Ziffern der GOÄ liquidiert und steht nicht im Ausschluss zur labormedizinischen Auswertung.

Ziffer 4811 in der neuen GOÄ

Die histologische Untersuchung anhand von Schnittserien bei zweifelhafter oder positiver Zytologie (z. B. Portio, Cervix, Bronchus) wird zur neuen Nummer 13001 — „Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials, nach besonders aufwendiger technischer Aufbereitung" — mit einem Festpreis von 42,56 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 38,76 €). Der maßgebliche Qualifier ist die Methode: Schnittserien (= Stufenschnitte) sind als Regelbeispiel für besonders aufwendige technische Aufbereitung in der Legende von 13001 ausdrücklich genannt. Der Indikationshinweis „zweifelhafte oder positive Zytologie" aus der alten Legende ist für die neue Abrechnung nicht mehr konstitutiv.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4811

Die GOÄ-Ziffer 4811 darf abgerechnet werden, wenn eine histologische Untersuchung mittels Schnittserien aufgrund eines zuvor zweifelhaften oder positiven zytologischen Befundes erfolgt. Dies ist typischerweise bei auffälligen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen der Fall. Ohne einen solchen Vorbefund ist die Ziffer nicht anwendbar.
Ja, die Ziffer 4811 kann mehrfach berechnet werden, wenn es sich um getrennt eingesandtes und aus unterschiedlichen Lokalisationen stammendes Gewebematerial handelt. Jedes Material muss dabei separat aufgearbeitet und begutachtet werden. Die verschiedenen Entnahmestellen sollten auf der Liquidation klar angegeben werden.
Neben der GOÄ-Ziffer 4811 dürfen für dasselbe Untersuchungsmaterial die Ziffern 4800 bis 4802 sowie die Ziffer 4810 nicht berechnet werden. Diese Ziffern decken einfachere histologische oder zytologische Untersuchungen ab, die durch die aufwendigere Schnittserienuntersuchung konsumiert werden.
Eine Steigerung über den Regelsatz kann durch einen außergewöhnlich hohen zeitlichen oder technischen Aufwand bei der Begutachtung begründet werden. Typische Gründe sind eine sehr hohe Anzahl an Schnitten pro Serie oder schwierige Abgrenzungen bei stark veränderten Gewebestrukturen. Die Begründung muss patientenbezogen und nachvollziehbar auf der Rechnung vermerkt sein.
Ja, zusätzliche histologische Spezialfärbungen können neben der Ziffer 4811 gesondert nach der GOÄ-Ziffer 4815 abgerechnet werden. Auch immunhistochemische Analysen nach Ziffer 4851 sind bei medizinischer Notwendigkeit zusätzlich berechnungsfähig. Diese Leistungen müssen im Befundbericht entsprechend dokumentiert sein.
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