GOÄ A1283: Plombenentfernung abrechnen – Tipps & Honorar

5 Min. Lesezeit
GOÄ A1283
Entfernung einer episkleralen Plombe
Punktzahl 554  
Einfachsatz 32,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 74,27 € 2,3x
Höchstsatz 113,02 € 3,5x

So rechnen Sie die Entfernung einer episkleralen Plombe nach GOÄ-Ziffer A1283 rechtssicher und ohne Honorarverlust analog ab. Alle Infos und Beispiele.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1283

A1283 (analog): Entfernung einer episkleralen Plombe
Punktzahl: 554

Die Ziffer A1283 beschreibt die analoge Abrechnung für die operative Entfernung einer episkleralen Plombe. Da die Gebührenordnung für Ärzte diese spezifische ophthalmologische Leistung nicht im Originalkatalog abbildet, erfolgt die Liquidation analog über die Ziffer 1283. Diese beschreibt im Original die Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Augeninneren.

Die Leistung umfasst die operative Freilegung, das Lösen der Haltenähte sowie die vollständige Extraktion des Plombenmaterials. Auch die anschließende Wundversorgung und der Verschluss der Bindehaut sind mit dieser Gebühr abgegolten.

GOÄ A1283 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Entfernung einer episkleralen Plombe wird notwendig, wenn nach einer erfolgreichen Netzhautoperation Komplikationen auftreten oder das Material nicht mehr benötigt wird. Typische Indikationen für diesen Eingriff sind chronische Infektionen des Plombenlagers oder eine drohende Extrusion des Materials durch die Bindehaut.

Häufig klagen Patienten auch über anhaltende Fremdkörpergefühle oder Schmerzen, die durch eine mechanische Reizung der Augenmuskeln verursacht werden. In diesen Fällen ist die operative Entfernung medizinisch indiziert und über die Ziffer A1283 analog abrechenbar.

Tipp: Bei einer Plombenentfernung aufgrund einer Infektion sollte die mikrobiologische Untersuchung des entnommenen Materials gesondert dokumentiert und abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1283

Fallbeispiel 1: Plombeninfektion

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften Rötung und eitriger Sekretion Monate nach einer Netzhautoperation vor. Es zeigt sich eine infizierte episklerale Plombe. Der Operateur entfernt die Plombe in Lokalanästhesie, spült das Lager und verschließt die Bindehaut. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A1283 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Mechanische Augenmuskelreizung

Eine Patientin leidet unter persistierenden Doppelbildern und Schmerzen bei Blickbewegungen nach einer Plombenaufnähung. Die Diagnostik zeigt eine Beeinträchtigung des Musculus rectus inferior durch das Plombenvolumen. Nach der operativen Entfernung der Plombe ist die Patientin beschwerdefrei. Die Liquidation erfolgt über A1283.

Fallbeispiel 3: Plombenextrusion

Bei einem älteren Patienten kommt es zu einer fortschreitenden Bindehautausdünnung mit freiliegendem Plombenmaterial. Zur Vermeidung einer Sekundärinfektion wird die Plombe operativ entfernt. Aufgrund von starken Vernarbungen gestaltet sich die Präparation schwierig, weshalb die Ziffer A1283 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor abgerechnet wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1283: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die gleichzeitige Abrechnung der Plombenentfernung neben einer erneuten Netzhautoperation am selben Auge. Wenn in derselben Sitzung eine Vitrektomie oder Re-Operation stattfindet, ist die Entfernung des alten Materials meist Bestandteil der Hauptleistung und kann nicht separat über A1283 liquidiert werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die analoge Anwendung, wenn die medizinische Notwendigkeit der Entfernung nicht ausreichend aus der Dokumentation hervorgeht. Eine reine Vorsichtsmaßnahme ohne Beschwerden oder pathologischen Befund rechtfertigt die Abrechnung oft nicht.

Achtung: Die Ziffer A1283 darf nicht mit Ziffern für einfache Fremdkörperentfernungen von der Oberfläche des Auges verwechselt oder kombiniert werden, da es sich um einen invasiven, episkleralen Eingriff handelt.

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Dokumentation der GOÄ A1283: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im OP-Bericht müssen die Indikation zur Entfernung, der Zustand der Bindehaut und der genaue Sitz der Plombe detailliert beschrieben werden.

Auch der postoperative Zustand und die Art des verwendeten Nahtmaterials für den Bindehautverschluss gehören in die Akte. Bei erschwerten Bedingungen, wie starken episkleralen Vernarbungen, muss der zeitliche und technische Mehraufwand präzise begründet werden.

Dokumentation: Episklerale Plombenentfernung rechts bei Zustand nach Netzhautablösung. Indikation: Chronische Materialextrusion mit konjunktivalem Defekt. Erschwerte Präparation bei ausgeprägter episkleraler Vernarbung. Vollständige Entfernung der Plombe, Spülung des Lagers, fortlaufende Bindehautnaht mit Vicryl 8-0.

GOÄ A1283: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert von 2,3 (74,27 €) kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum Höchstsatz von 3,5 (113,02 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Steigerung sind extreme Vernarbungen nach multiplen Voroperationen, eine schwierige Blutstillung oder die Notwendigkeit einer aufwendigen Bindehautplastik zur Deckung des Defekts.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Ziffer A1283 können die Anästhesieleistungen (z. B. Retrobulbäranästhesie nach Ziffer 490 oder Lokalanästhesie nach Ziffer 493) abgerechnet werden. Auch postoperative Kontrollen am Folgetag nach Ziffer 5 oder ophthalmologische Grundleistungen sind in den Folgesitzungen wieder ansetzbar.

Ziffer A1283 in der neuen GOÄ

Die Resektion von vorgefallenem Fettgewebe aus der Orbita über eine transkutane anteriore Orbitotomie (bisher Analogziffer zu Nr. 1283 GOÄ) wird in der neuen GOÄ nach dem klinischen Gesamtkontext des Eingriffs differenziert.

Kombiniert mit einem Lideingriff

  • 10309 „Operationen an Kanthus und/oder Epikanthus …" — 318,21 €, je nach dem gleichzeitig durchgeführten Lideingriff (10309 bis 10315)
  • 10318 „Zuschlag … für die Entfernung eines orbitalen Fettgewebsprolapses" — 60,08 €

Selbstständige transkutane Orbitotomie

  • 10388 „Teilexzision oder Totalexzision von erkranktem Gewebe aus der Orbita …" — 301,26 €
  • 10392 „Zuschlag … für Orbitotomie" — 211,11 €

Welche Kombination gilt, entscheidet der OP-Kontext: Wird die Orbitafettresektion gemeinsam mit einem Lideingriff (z. B. Blepharoplastik) durchgeführt, ist die Lid-Ziffer die Basisleistung und 10318 der Zuschlag. Wird sie als eigenständiger orbitaler Eingriff erbracht, kommen 10388 und 10392 zum Ansatz. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 74,27 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1283

Die Ziffer A1283 bezeichnet die analoge Abrechnung für die operative Entfernung einer episkleralen Plombe. Da diese Leistung nicht direkt in der GOÄ abgebildet ist, greifen Augenärzte auf diese Analogziffer zurück. Sie basiert auf der Referenzziffer 1283 mit einer Bewertung von 554 Punkten.
Das Honorar für die GOÄ A1283 beträgt im einfachen Gebührensatz 32,29 Euro. Bei der Abrechnung mit dem Regelhöchstsatz von 2,3 liegt das Honorar bei 74,27 Euro. Unter Ausschöpfung des Höchstsatzes von 3,5 können Ärzte bis zu 113,02 Euro liquidieren.
Eine Steigerung der GOÄ A1283 über den Schwellenwert von 2,3 ist bei erschwerten operativen Bedingungen zulässig. Typische Gründe sind ausgeprägte episklerale Vernarbungen nach Voroperationen oder eine aufwendige Blutstillung. Diese Besonderheiten müssen detailliert im OP-Bericht begründet werden.
Die GOÄ A1283 darf nicht neben einer zeitgleichen, primären Netzhautoperation am selben Auge berechnet werden. Wenn die Plombenentfernung Teil eines größeren, re-operationellen Eingriffs ist, gilt sie meist als abgegolten. Auch die Kombination mit einfachen Fremdkörperentfernungen ist unzulässig.
Neben der GOÄ A1283 können lokale Anästhesieverfahren wie die Retrobulbäranästhesie nach Ziffer 490 abgerechnet werden. Auch eine einfache Infiltrationsanästhesie nach Ziffer 493 ist bei medizinischer Notwendigkeit ansetzbar. Die gewählte Anästhesieform muss in der Patientenakte dokumentiert sein.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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