GOÄ A1387.2: Makula-Rotation richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A1387.2
Macula-Rotation
Punktzahl 3500  
Einfachsatz 204,01 € 1,0x
Regelhöchstsatz 469,22 € 2,3x
Höchstsatz 714,03 € 3,5x

Die Abrechnung der Makula-Rotation nach GOÄ-Ziffer A1387.2 wirft oft Fragen auf. Dieser Leitfaden bietet praxisnahe Fallbeispiele und Abrechnungstipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1387.2

Die Ziffer A1387.2 ist eine Analogziffer, die auf Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer eingeführt wurde. Sie dient der Abrechnung der Macula-Rotation.

A 1387.2 Macula-Rotation
analog Nr. 1375 | 3500 Pkt. | 204,01 €

Medizinisch beschreibt dieses Verfahren die Verlagerung der Stelle des schärfsten Sehens (Macula lutea) auf eine morphologisch gesund erscheinende Region des Retinapigmentepithels und der Aderhaut. Hierzu wird die Retina vollständig abgelöst und umgeklappt, um im Anschluss auch subretinale Membranen entfernen zu können. Die Ziffer bezieht sich explizit auf die große Makula-Rotationsoperation mit einer 360-Grad-Retinotomie.

GOÄ A1387.2 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Makula-Rotation stellt ein hochkomplexes, netzhautchirurgisches Verfahren dar. Hauptsächliche Indikation ist die fortgeschrittene altersabhängige Makuladegeneration (AMD), insbesondere wenn subretinale neovaskuläre Membranen vorliegen, die das Sehvermögen massiv bedrohen. Durch die Verlagerung der Netzhaut auf gesundes Gewebe soll die visuelle Funktion erhalten oder wiederhergestellt werden.

In der klinischen Praxis grenzt sich die große Makula-Rotation von der limitierten makulären Translokation ab. Letztere wird oft in Lokalanästhesie durchgeführt und erreicht keine vollständige 360-Grad-Ablösung. Für die korrekte Abrechnung der Ziffer A1387.2 ist jedoch das Vorliegen der vollständigen Retinotomie entscheidend.

Tipp: Bei der Durchführung modifizierter, limitierter Translokationsverfahren sollte genau geprüft werden, ob die Kriterien der analogen Ziffer A1387.2 voll erfüllt sind oder ob eine abweichende Analogbewertung herangezogen werden muss.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1387.2

Die folgenden Fallbeispiele veranschaulichen die korrekte Anwendung und Kombination der Ziffer im ophthalmologischen Operationsalltag.

Fallbeispiel 1: Klassische Makula-Rotation bei feuchter AMD

Ein Patient stellt sich mit einer ausgeprägten subretinalen Neovaskularisation bei feuchter altersabhängiger Makuladegeneration vor. Es erfolgt eine Vitrektomie, eine vollständige 360-Grad-Retinotomie, die Entfernung der subretinalen Membranen und die anschließende Rotation der Makula auf gesundes Pigmentepithel.

Die Abrechnung erfolgt mit der Analogziffer A1387.2 (3500 Punkte). Da der Eingriff aufgrund starker subretinaler Blutungen erschwert war, wird ein Steigerungssatz von 3,0 gewählt und in der Rechnung ausführlich begründet.

Fallbeispiel 2: Kombination bei schwerem Bulbustrauma

Nach einem schweren Bulbustrauma liegt eine komplexe Netzhaut-Glaskörper-Situation vor, die neben einer komplizierten Vitrektomie auch eine Makula-Rotation erfordert. Der Operateur führt beide Schritte in einer Sitzung durch.

Neben der Ziffer A1387.1 (für die komplizierte Vitrektomie) wird die Ziffer A1387.2 analog für die Makula-Rotation abgerechnet. Diese Kombination ist bei besonderer Begründung zulässig, da es sich um zwei eigenständige, hochkomplexe Operationsschritte an unterschiedlichen Strukturen handelt.

Fallbeispiel 3: Makula-Rotation mit anschließender Silikonöl-Tamponade

Im Rahmen einer Makula-Rotation zur Behandlung einer therapierefraktären Makulopathie wird nach der Rotation eine endotamponierende Einbringung von Silikonöl notwendig, um die Netzhaut zu stabilisieren.

Abgerechnet wird die Ziffer A1387.2 für die Rotation. Die zusätzliche Einbringung des viskosen Mediums zur Netzhautstabilisierung wird über die entsprechende operative Ziffer liquidiert, sofern die Voraussetzungen der Leistungsbeschreibungen erfüllt sind und keine Überschneidungen vorliegen.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1387.2: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der Makula-Rotation ist die unzulässige Doppelabrechnung von Teilschritten. Da die Ziffer A1387.2 analog zur Nr. 1375 bewertet wird, sind alle typischen operativen Schritte wie die Eröffnung des Auges, die temporäre Netzhautablösung und der Verschluss bereits mit der Gebühr abgegolten.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen beanstanden regelmäßig die Kombination mit Standard-Vitrektomien, wenn keine besondere medizinische Begründung vorliegt. Die Nebeneinanderberechnung von A1387.2 und A1387 bzw. A1387.1 erfordert stets den Nachweis einer außergewöhnlichen anatomischen Erschwernis oder einer getrennten Indikation.

Achtung: Die Abrechnung der Ziffer A1387.2 für rein limitierte Translokationen ohne 360-Grad-Retinotomie wird von Prüfstellen oft als Übertherapie oder Falschabrechnung gewertet. Dokumentieren Sie den exakten Grad der Retinotomie präzise.

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Dokumentation der GOÄ A1387.2: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Operationsdokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen alle Teilschritte der 360-Grad-Retinotomie und der anschließenden Rotation detailliert beschrieben werden. Auch die Indikation und der Zustand des retinalen Pigmentepithels sollten dokumentiert sein.

Besondere Vorkommnisse, wie das Vorliegen starker Blutungen, ausgeprägter subretinaler Fibrosen oder anatomischer Besonderheiten, müssen explizit erwähnt werden. Diese Angaben dienen als direkte Grundlage für eine eventuelle Schwellenwertüberschreitung.

Dokumentationsbeispiel:
... Durchführung einer vollständigen Vitrektomie. Anschließend Anlage einer zirkulären 360°-Retinotomie zur vollständigen Mobilisation der Netzhaut. Vorsichtige Rotation der Makula um ca. 45 Grad auf ein morphologisch intaktes Aderhautareal. Blutstillung mittels Endodiathermie bei diffusen subretinalen Sickerblutungen (erhöhter Zeitaufwand von 25 Minuten) ...

GOÄ A1387.2: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der extremen Komplexität des Eingriffs kann der Regelsatz von 2,3 (469,22 Euro) bei schwierigen anatomischen Verhältnissen überschritten werden. Typische Begründungen für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (714,03 Euro) sind starke intraoperative Blutungen, ausgeprägte proliferative Vitreoretinopathie (PVR) oder die Notwendigkeit einer zeitaufwendigen Membranpeeling-Prozedur.

Die Begründung muss patientenbezogen, nachvollziehbar und detailliert im Rechnungsformular dargelegt werden. Pauschale Formulierungen wie erhöhter Zeitaufwand reichen für eine erfolgreiche Durchsetzung gegenüber den Kostenträgern meist nicht aus.

Typische Ziffernkombinationen

Die Makula-Rotation nach A1387.2 kann in bestimmten Konstellationen neben anderen netzhautchirurgischen Eingriffen berechnet werden. Gemäß den Empfehlungen des Konsultationsausschusses ist die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer A1387.1 (komplizierte Vitrektomie) oder der Ziffer A1387 bei entsprechender Begründung statthaft.

Nicht kombiniert werden dürfen Leistungen, die inhärenter Bestandteil der Hauptoperation sind. Dazu gehören einfache Spülungen oder Standard-Verschlussverfahren des Bulbus, da diese bereits durch die analoge Bewertung der Referenzziffer abgegolten sind.

Ziffer A1387.2 in der neuen GOÄ

Die Macula-Rotation (Pars-plana-Vitrektomie mit Rotation der Netzhaut zur Verlagerung der Fovea aus dem Bereich einer subretinalen Neovaskularisation) wird in der neuen GOÄ durch eine Kombination aus Basisleistung und Zuschlag abgebildet.

  • 10378 „Netzhaut-Glaskörper-chirurgischer Eingriff bei anliegender oder abgelöster Netzhaut, einschließlich Pars-plana-Vitrektomie und Entfernung epiretinaler Membranen …" — 944,07 € je Auge
  • 10382 „Zuschlag … für Retinotomie und/oder Zell-Transplantation und/oder Thrombozyten-Versiegelung und/oder Pigmentgewinnung/-implantation" — 165,40 € je Eingriff

Der bisherige 2,3-fache Satz der Ziffer A1387.2 lag bei 469,22 €. Die neue Kombination aus 10378 + 10382 übersteigt diesen Wert erheblich und spiegelt den besonderen operativen Aufwand der Macula-Rotation wider.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1387.2

Die Makula-Rotation wird analog nach der GOÄ-Ziffer A1387.2 berechnet, welche sich auf die Referenzziffer 1375 bezieht. Diese Ziffer ist mit 3500 Punkten bewertet und entspricht im Einfachsatz 204,01 Euro. Für die Abrechnung ist die Durchführung einer großen Makula-Rotationsoperation mit einer 360-Grad-Retinotomie erforderlich.
Neben der GOÄ-Ziffer A1387.2 kann bei besonderer Begründung die Ziffer A1387.1 für eine komplizierte Vitrektomie oder die Ziffer A1387 abgerechnet werden. Dies ist insbesondere bei komplexen netzhaut-glaskörper-chirurgischen Eingriffen der Fall. Eine gleichzeitige Abrechnung erfordert jedoch eine präzise medizinische Dokumentation der Einzelschritte.
Die Begriffe Makula-Rotation und Makula-Translokation beschreiben im Wesentlichen dasselbe chirurgische Prinzip zur Verlagerung der Stelle des schärfsten Sehens. Bei der großen Rotation wird eine vollständige 360-Grad-Ablösung der Netzhaut durchgeführt. Modifizierte, limitierte Verfahren können hingegen auch in Lokalanästhesie erfolgen, fallen aber nicht unter den vollen Leistungsumfang der A1387.2.
Ja, die GOÄ-Ziffer A1387.2 kann bei außergewöhnlich hohem zeitlichem oder technischem Aufwand über den Regelsatz von 2,3 gesteigert werden. Eine Schwellenwertüberschreitungs-Begründung bis zum 3,5-fachen Satz (714,03 Euro) erfordert patientenspezifische Erschwernisse wie starke Blutungen oder extreme anatomische Verhältnisse. Höhere Sätze sind nur über eine Honorarvereinbarung nach Paragraph 2 GOÄ möglich.
Für die GOÄ-Ziffer A1387.2 gelten die allgemeinen Ausschlussregeln für ophthalmologische Operationen, insbesondere dürfen Teilschritte desselben Eingriffs nicht doppelt liquidiert werden. Die Ziffer bezieht sich spezifisch auf die Rotation ohne zusätzliche Muskelchirurgie. Werden separate muskelchirurgische Eingriffe durchgeführt, müssen diese gesondert bewertet und abgegrenzt werden.
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