GOÄ A1789: Fluoreszenzendoskopie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A1789
Fluoreszenzendoskopie - (analog Nr. 1789 GOÄ ) - n. Abrechnungsempfehlung der BÄK
Punktzahl 325  
Einfachsatz 18,94 € 1,0x
Regelhöchstsatz 43,57 € 2,3x
Höchstsatz 66,30 € 3,5x

Leitfaden zur rechtssicheren Abrechnung der Fluoreszenzendoskopie (PDD) nach GOÄ-Ziffer A1789. Details zu Kombinationen, Steigerungssätzen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1789

Fluoreszenzendoskopie - (analog Nr. 1789 GOÄ ) - n. Abrechnungsempfehlung der BÄK

Die Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer (BÄK) ermöglicht die Abbildung der Fluoreszenzendoskopie (auch bekannt als photodynamische Diagnostik, PDD) über die Analogziffer A1789. Diese Methode dient der verbesserten Visualisierung von neoplastischem Gewebe, insbesondere bei oberflächlichen Harnblasenkarzinomen. Durch den Einsatz spezieller Lichtquellen und Kontrastmittel werden maligne Areale selektiv dargestellt.

GOÄ A1789 in der Praxis: Indikation und klinischer Einsatz

Die photodynamische Diagnostik (PDD) kommt vor allem bei Verdacht auf flache, schwer erkennbare Läsionen wie das Carcinoma in situ (CIS) zum Einsatz. Vor der eigentlichen Untersuchung erfolgt die intravesikale Instillation eines Photosensibilisators. Unter Blaulicht fluoreszieren die Tumorzellen rötlich, was eine gezielte Biopsie oder Resektion ermöglicht.

Die Ziffer A1789 wird zusätzlich zur regulären Zystoskopie nach Nummer 1785 oder 1787 GOÄ berechnet. Sie deckt den spezifischen Mehraufwand der Fluoreszenzdarstellung ab. Die Instillation des Kontrastmittels selbst ist gesondert zu bewerten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1789

Fallbeispiel 1: Früherkennung bei positivem Urinzytologie-Befund

Ein Patient stellt sich mit einem positiven zytologischen Befund, aber einer unauffälligen Weißlicht-Zystoskopie vor. Zur weiteren Abklärung erfolgt eine Fluoreszenz-Zystoskopie zur Detektion okkulter Tumore.

Die medizinische Begründung liegt im dringenden Verdacht auf ein flaches Carcinoma in situ. Abgerechnet werden die Nummer 1785 (Zystoskopie), die Analogziffer A1789 sowie die Sachkosten für das Instillationsmedium.

Fallbeispiel 2: Rezidivprophylaxe und Nachsorge

Bei der Verlaufskontrolle eines Patienten mit bekanntem High-Grade-Blasenkarzinom soll ein Rezidiv frühzeitig ausgeschlossen werden. Das hohe Rezidivrisiko erfordert eine maximale Sensitivität bei der Tumorsuche.

Die Anwendung der PDD erhöht die Detektionsrate signifikant. Neben der Zystoskopie nach Nummer 1785 wird die Ziffer A1789 für die photodynamische Diagnostik liquidiert.

Fallbeispiel 3: Intraoperative PDD-gestützte TUR-B

Im Rahmen einer stationären transurethralen Resektion eines Blasentumors (TUR-B) wird die Fluoreszenzendoskopie zur präzisen Ränderbestimmung eingesetzt. Dies ermöglicht eine vollständigere Resektion des Tumorgewebes.

Die Abrechnung erfolgt über die operative Zystoskopie nach Nummer 1787 GOÄ in Kombination mit der Analogziffer A1789 für den fluoreszenzgestützten Eingriff.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1789: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der mehrfachen Berechnung der Ziffer A1789 innerhalb einer Sitzung. Die Fluoreszenzendoskopie ist nur einmal pro endoskopischem Eingriff berechnungsfähig, unabhängig von der Anzahl der inspizierten Blasenareale. Zudem muss die zugrundeliegende Endoskopie zwingend auf der Rechnung erscheinen.

Private Krankenversicherungen beanstanden gelegentlich die separate Berechnung der Instillation. Diese ist jedoch nach Nummer 1730 GOÄ eigenständig neben der Ziffer A1789 berechnungsfähig. Auch die Sachkosten für das Kontrastmittel sind gemäß Paragraph 10 GOÄ als Auslagen erstattungsfähig.

Achtung: Die alleinige Abrechnung der Ziffer A1789 ohne eine entsprechende endoskopische Hauptleistung ist unzulässig und führt zur Zurückweisung der Liquidation.

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Dokumentation der GOÄ A1789: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Erstattungsstreitigkeiten vorzubeugen. Im Krankenblatt müssen die Indikation zur PDD, das verwendete Instillationspräparat sowie die genaue Einwirkzeit festgehalten werden. Auch die Befunde unter Weißlicht im Vergleich zur Blaulicht-Fluoreszenz sind detailliert zu beschreiben.

Dokumentation: Verdacht auf CIS bei positivem Zytologiebefund. Instillation von Hexvix um 09:00 Uhr. Beginn der Zystoskopie um 10:15 Uhr. Weißlicht-Inspektion unauffällig. Unter Blaulicht zeigt sich eine rötliche Fluoreszenz an der Hinterwand. Gezielte Biopsie aus diesem Areal entnommen.

GOÄ A1789: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelsatzes bis zum Höchstsatz (3,5-fach) erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Relevante Erschwernisfaktoren sind beispielsweise ausgeprägte Harnröhrenstrikturen oder eine massive Prostatahyperplasie. Auch eine verlängerte Untersuchungsdauer durch unruhige Patienten kann eine Steigerung rechtfertigen.

Tipp: Verwenden Sie bei der Steigerung konkrete klinische Begründungen wie einen erhöhten Zeitaufwand bei schwieriger Passage des Instruments.

Typische Ziffernkombinationen

In der urologischen Praxis wird die Ziffer A1789 typischerweise mit bestimmten Leistungen kombiniert. Dazu gehören die Urethrozystoskopie nach Nummer 1785 GOÄ sowie die Instillation nach Nummer 1730 GOÄ. Auch die Probeexzision nach Nummer 1710 GOÄ ist eine häufige Begleitbemaßung.

Ziffer A1789 in der neuen GOÄ

Die Fluoreszenzendoskopie (BÄK-Empfehlung, Analogziffer zu Nr. 1789 GOÄ) wird in der neuen GOÄ bei Verdacht auf Urothelkarzinom als Zuschlag abgebildet.

10116 „Zuschlag … für die Photodynamische Diagnostik (PDD) mittels Fluoreszenzendoskopie" — 15,31 €; ist ausschließlich als Zuschlag zu den in der Legende genannten Hauptleistungen berechnungsfähig (z. B. transurethrale Resektion oder diagnostische Endoskopie bei Verdacht auf Urothelkarzinom). Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 43,56 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1789

Nein, die Ziffer A1789 ist pro Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Dies gilt unabhängig davon, wie viele verdächtige Areale innerhalb der Harnblase mittels Fluoreszenz untersucht werden. Der erhöhte Aufwand bei mehreren Arealen kann jedoch über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.
Die Abrechnung der Ziffer A1789 setzt eine endoskopische Hauptleistung wie die Urethrozystoskopie nach Nummer 1785 oder 1787 GOÄ voraus. Ohne diese zugrundeliegende Untersuchung kann die Analogziffer nicht liquidiert werden. Die Hauptleistung muss zwingend auf derselben Rechnung aufgeführt sein.
Nein, die Instillation des Photosensibilisators ist nicht in der Ziffer A1789 enthalten und wird separat berechnet. Hierfür kommt in der Regel die Nummer 1730 GOÄ für die Einbringung von Arzneimitteln in die Harnblase zur Anwendung. Die Sachkosten für das Präparat sind zusätzlich erstattungsfähig.
Die Ziffer darf ohne Begründung bis zum Regelhöchstsatz von 2,3 (43,57 €) und mit schriftlicher Begründung bis zum Höchstsatz von 3,5 (66,30 €) gesteigert werden. Typische Begründungen umfassen anatomische Erschwernisse oder eine stark verlängerte Untersuchungszeit. Eine pauschale Steigerung ohne patientenbezogene Begründung ist unzulässig.
Ja, die Sachkosten für das verwendete Kontrastmittel können gemäß Paragraph 10 GOÄ als Auslagen berechnet werden. Dies erfordert die Angabe des tatsächlichen Einkaufspreises auf der Liquidation. Ein entsprechender Nachweis sollte für eventuelle Rückfragen der Kostenträger bereitgehalten werden.
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