GOÄ A1791: Niederdruckirrigation bei TURP abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A1791
Niederdruckirrigation bei TURP - (analog Nr. 1791 GOÄ ) - n. Abrechnungsempfehlung der BÄK
Punktzahl 148  
Einfachsatz 8,63 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,84 € 2,3x
Höchstsatz 30,19 € 3,5x

Die Abrechnung der Niederdruckirrigation bei TURP nach GOÄ-Ziffer A1791 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Fehlern und Steigerung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1791

A1791 (analog 1791): Kontinuierliche Niederdruckirrigation (Spülung) der Harnblase während einer transurethralen Resektion der Prostata (TURP).

Die Ziffer A1791 beschreibt die kontinuierliche Niederdruckirrigation, die als analoge Leistung zur Ziffer 1791 GOÄ abgerechnet wird. Diese Abrechnungsempfehlung geht auf einen Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer (BÄK) zurück. Die Leistung umfasst das kontinuierliche Spülen der Blase unter kontrolliertem, niedrigem Druck während des operativen Eingriffs.

Durch diese spezielle Spültechnik wird das Risiko eines gefährlichen TUR-Syndroms (Einschwemmung von Spülflüssigkeit in den Kreislauf) signifikant minimiert. Die Ziffer deckt den erhöhten personellen und apparativen Aufwand ab, der für die Überwachung und Durchführung dieser Spülung notwendig ist. Einfache Blasenspülungen sind von dieser hochspezifischen intraoperativen Maßnahme abzugrenzen.

GOÄ A1791 in der Praxis: Indikation und klinische Anwendung

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer A1791 ist eng an die Durchführung einer transurethralen Resektion der Prostata (TURP) gekoppelt. Sie kommt primär dann zum Einsatz, wenn aufgrund des Prostatavolumens oder der erwarteten Resektionszeit ein erhöhtes Risiko für Flüssigkeitsresorptionen besteht. Die kontinuierliche Überwachung des Spüldrucks ist hierbei der entscheidende medizinische Kern der Leistung.

Klinisch relevant ist das Verfahren insbesondere bei Patienten mit kardiovaskulären Vorerkrankungen, bei denen eine Volumenüberlastung fatale Folgen haben könnte. Durch die Aufrechterhaltung eines konstanten Niederdruck-Niveaus wird die Sicherheit des Patienten während des gesamten endoskopischen Eingriffs gewährleistet. Die Abrechnung setzt voraus, dass die Spülung kontinuierlich und kontrolliert über das urologische Instrumentarium erfolgt.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die analoge Anwendung der Ziffer 1791 explizit mit dem Kennbuchstaben "A" auf der Rechnung ausgewiesen wird, um Erstattungsprobleme mit privaten Krankenversicherungen zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1791

Fallbeispiel 1: Klassische TURP bei benigner Prostatahyperplasie

Ein 68-jähriger Patient stellt sich mit einer ausgeprägten benignen Prostatahyperplasie (BPH) und rezidivierendem Harnverhalt vor. Es erfolgt eine stationäre TURP, bei der zur Vermeidung eines TUR-Syndroms eine kontinuierliche Niederdruckirrigation durchgeführt wird. Neben der operativen Resektion wird die Ziffer A1791 analog für die Spülung erfolgreich in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 2: TURP bei kardial vorerkranktem Patienten

Bei einem 75-jährigen Patienten mit bekannter Herzinsuffizienz (NYHA II) muss eine TURP durchgeführt werden. Aufgrund der kardialen Situation ist eine strenge Begrenzung des intraoperativen Spüldrucks zwingend erforderlich, um eine Volumenüberlastung zu verhindern. Die aufwendige Überwachung der Niederdruckirrigation rechtfertigt neben der Ziffer A1791 auch eine Steigerung des Faktors.

Fallbeispiel 3: Ausgedehnte Resektion bei großem Prostatavolumen

Es erfolgt eine TURP bei einem Prostatavolumen von über 80 ml, was eine längere Operationszeit von über 60 Minuten erfordert. Zur Sicherheit wird während der gesamten Resektionszeit eine kontinuierliche Niederdruck-Spülung etabliert. Die Abrechnung der Ziffer A1791 erfolgt hierbei regelhaft zum Regelsatz, da die medizinische Notwendigkeit durch das große Resektionsvolumen klar gegeben ist.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1791: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die Verwechslung der Niederdruckirrigation mit einer einfachen postoperativen Blasenspülung. Letztere ist meist mit den operativen Ziffern abgegolten oder muss über andere Ziffern (wie GOÄ 1790) abgerechnet werden. Die Ziffer A1791 darf ausschließlich für die intraoperative, kontinuierliche Spülung unter Niederdruckbedingungen herangezogen werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung, wenn die Analogie nicht korrekt deklariert ist. Die Kennzeichnung als Analoggebühr nach § 6 Abs. 2 GOÄ ist zwingend erforderlich. Fehlt der Hinweis auf die Analogie oder die BÄK-Empfehlung, führt dies in der Regel zur sofortigen Zurückweisung der Position.

Achtung: Die Ziffer A1791 darf nicht neben Leistungen berechnet werden, die eine Spülung als immanenten Bestandteil der Leistungsbeschreibung bereits enthalten. Prüfen Sie daher stets die Überschneidungsfreiheit mit anderen intraoperativen urologischen Ziffern.

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Dokumentation der GOÄ A1791: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Im Bericht muss explizit erwähnt werden, dass eine kontinuierliche Niederdruckirrigation stattgefunden hat. Die bloße Erwähnung einer "Spülung" reicht für die Begründung der Ziffer A1791 im Streitfall oft nicht aus.

Zusätzlich sollten Angaben zum verwendeten Spülmedium, dem eingestellten Druckbereich und der Dauer der Irrigation dokumentiert werden. Auch die Überwachungsparameter bezüglich des Flüssigkeitshaushalts (Einfuhr-Ausfuhr-Bilanzierung) stützen die medizinische Notwendigkeit dieser aufwendigen Maßnahme. Dies erleichtert die Argumentation bei Nachfragen durch den medizinischen Dienst oder private Kostenträger.

Dokumentationsbeispiel: "Nach Einbringen des Resektoskops Etablierung einer kontinuierlichen Niederdruckirrigation (Spülung) zur Vermeidung einer Flüssigkeitsresorption. Kontinuierliche Überwachung des Spüldrucks bei maximal 15 cm H2O über die gesamte Resektionszeit von 45 Minuten. Ausgeglichene Flüssigkeitsbilanz am Ende des Eingriffs."

GOÄ A1791: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes (2,3-facher Satz) bis zum Höchstsatz (3,5-facher Satz) ist bei der Ziffer A1791 bei besonderem Aufwand möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind eine ungewöhnlich lange Operationszeit oder anatomische Besonderheiten, die eine kontinuierliche Druckanpassung erschweren. Auch ein erhöhtes Blutungsrisiko, welches eine intensivere Überwachung der Spülung erfordert, rechtfertigt einen höheren Steigerungsfaktor.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A1791 wird regelhaft in Kombination mit der operativen Hauptleistung, der TURP (z. B. GOÄ 1781 oder 1782), abgerechnet. Ebenfalls kombinierbar sind begleitende Anästhesieleistungen sowie die postoperative Überwachung. Nicht zulässig ist die gleichzeitige Abrechnung von einfachen Spülungen nach Ziffer 1790 für denselben Zeitraum, da die kontinuierliche Niederdruckirrigation diese Leistung umschließt.

Ziffer A1791 in der neuen GOÄ

Die Niederdruckirrigation bei transurethraler Prostataresektion (TURP, bisher Analogziffer zu Nr. 1791 GOÄ) geht in der neuen GOÄ in der Nummer 10203 auf und ist dort mit dem festen Satz bereits abgegolten. Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 19,85 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1791

Ja, die Ziffer A1791 ist speziell für die kontinuierliche Niederdruckirrigation während einer transurethralen Resektion der Prostata (TURP) vorgesehen. Sie wird als analoge Leistung gemäß der Empfehlung der Bundesärztekammer abgerechnet. Wichtig ist die korrekte Kennzeichnung als Analogziffer auf der Rechnung.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Faktor) für die Ziffer A1791 beträgt aktuell 19,84 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 8,63 €, während der Höchstsatz mit dem 3,5-fachen Faktor bei 30,19 € liegt. Eine Steigerung über den Schwellenwert erfordert eine patientenbezogene Begründung.
Die Ziffer 1790 betrifft eine einfache Blasenspülung, während die A1791 eine kontinuierliche Niederdruckirrigation während eines operativen Eingriffs beschreibt. Die A1791 erfordert einen deutlich höheren apparativen und personellen Überwachungsaufwand. Beide Ziffern dürfen für denselben Zeitraum nicht nebeneinander abgerechnet werden.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz kann durch eine stark verlängerte Operationszeit oder ein erhöhtes Blutungsrisiko begründet werden. Auch anatomische Besonderheiten des Patienten, die eine kontinuierliche, hochpräzise Drucküberwachung erfordern, sind anerkannte Steigerungsgründe. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert sein.
Nein, die Ziffer A1791 ist keine originäre Ziffer der Gebührenordnung für Ärzte, sondern eine Analogziffer. Sie basiert auf einer offiziellen Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer zur analogen Anwendung der Ziffer 1791. Sie muss daher auf der Liquidation zwingend mit einem "A" gekennzeichnet werden.
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