Leitfaden zur Abrechnung der druckgesteuerten Harnblasenirrigation nach GOÄ-Ziffer A1793: Indikationen, Fallbeispiele und Tipps zur Vermeidung von Kürzungen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1793
A1793 (analog): Druckgesteuerte Harnblasenirrigation (z. B. bei Blasentamponade) - 400 Punkte.
Die Ziffer A1793 wird als Analogbewertung herangezogen, um die druckgesteuerte Harnblasenirrigation adäquat abzubilden. Diese Leistung umfasst die kontrollierte Spülung der Harnblase unter Anwendung von definiertem Druck. Ziel ist es, die Durchgängigkeit der ableitenden Harnwege bei massiven Blutungen oder Gerinnselbildungen wiederherzustellen.
Im Gegensatz zu einfachen Spülverfahren erfordert diese Maßnahme eine kontinuierliche Überwachung des Flüssigkeitsstroms. Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich meist aus akut drohenden Komplikationen wie einer Harnretention. Die Abrechnung erfolgt analog zur Ziffer 1793 der Gebührenordnung.
GOÄ A1793 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer A1793 ist an spezifische klinische Szenarien gebunden. Der häufigste Einsatzbereich ist die akute Blasentamponade, bei der Blutgerinnsel den Blasenauslass blockieren. Auch nach urologischen Eingriffen wie der transurethralen Prostataresektion kann diese Maßnahme notwendig werden.
Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist die schwere, therapieresistente Makrohämaturie unter laufender Antikoagulation. Hierbei muss die Blase kontinuierlich gespült werden, um die Entstehung neuer Koagel zu verhindern. Die druckgesteuerte Irrigation sorgt dabei für eine kontrollierte Druckentlastung der Blasenwand.
Die Abgrenzung zu einfachen Spülungen ist für die Erstattungssicherheit von zentraler Bedeutung. Eine reine Schwerkraftspülung ohne aktive Drucksteuerung rechtfertigt den Ansatz dieser hochwertigen Ziffer nicht. Es muss sich um ein aktives therapeutisches Verfahren handeln.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1793
Fallbeispiel 1: Postoperative Nachsorge nach TUR-P
Ein Patient stellt sich drei Tage nach einer transurethralen Prostataresektion mit zunehmenden Unterbauchschmerzen vor. Es zeigt sich eine beginnende Blasentamponade mit blockiertem Katheterabfluss. Der Arzt führt eine druckgesteuerte Harnblasenirrigation zur Koagelevakuation durch.
Die Begründung für die Abrechnung liegt in der akuten mechanischen Obstruktion und der Notwendigkeit einer kontrollierten Druckspülung. Abgerechnet wird die Ziffer A1793 zum Regelsatz von 2,3-fach.
Fallbeispiel 2: Akute Makrohämaturie bei Antikoagulation
Ein Patient unter therapeutischer Antikoagulation leidet unter einer massiven Makrohämaturie mit ausgeprägter Gerinnselbildung. Zur Vermeidung einer Tamponade wird eine kontinuierliche, druckgesteuerte Spülung über mehrere Stunden etabliert. Der Aufwand ist aufgrund der ständigen Überwachung und Anpassung der Druckverhältnisse extrem hoch.
Aufgrund des überdurchschnittlichen Zeitaufwands und des erhöhten Risikos wird die Ziffer A1793 mit einem Steigerungsfaktor von 3,5-fach liquidiert. Die Begründung wird detailliert auf der Rechnung vermerkt.
Fallbeispiel 3: Palliative Versorgung bei Blasenkarzinom
Bei einem Patienten mit fortgeschrittenem Harnblasenkarzinom kommt es zu rezidivierenden, tumorbedingten Blutungen. Zur Entlastung und Reinigung der Blase wird eine intermittierende druckgesteuerte Irrigation durchgeführt. Die Maßnahme verläuft ohne Komplikationen.
Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A1793 zum Regelhöchstsatz von 2,3-fach. Die Indikation der tumorbedingten Blutung wird in der Dokumentation festgehalten.
Häufige Fehler bei der GOÄ A1793: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung der druckgesteuerten Irrigation mit einer einfachen Blasenspülung. Private Krankenversicherungen fordern bei der Abrechnung der Ziffer A1793 oft den Nachweis der druckgesteuerten Komponente ein. Kann dieser nicht erbracht werden, droht eine Herabstufung der Leistung.
Zudem müssen die Ausschlussziffern beachtet werden. Die Ziffern für einfache Katheterisierungen (GOÄ 1728 bis 1730) dürfen nicht unkritisch neben der Irrigation berechnet werden, wenn sie in derselben Sitzung als bloßer Zugangsweg dienen. Nur bei zeitlicher Trennung oder eigenständiger Indikation ist eine Nebeneinanderberechnung vertretbar.
Achtung: Die bloße Schwerkraftspülung über einen liegenden Katheter rechtfertigt nicht den Ansatz der Ziffer A1793. Eine druckgesteuerte Apparatur oder manuelle Drucksteuerung bei Tamponadeausräumung muss zwingend vorliegen und dokumentiert sein.
Prüfstellen beanstanden zudem häufig das Fehlen einer konkreten Diagnose, die den Einsatz dieses Verfahrens rechtfertigt. Ein einfacher Harnwegsinfekt ohne Blutungskomplikation reicht als Abrechnungsbegründung keinesfalls aus.
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Dokumentation der GOÄ A1793: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation sowie die genauen Parameter der Durchführung exakt festgehalten werden. Dazu gehören die Art des verwendeten Spülsystems und die Menge der Spülflüssigkeit.
Auch der Erfolg der Maßnahme, wie beispielsweise die Menge der evakuierten Koagel, sollte dokumentiert werden. Dies belegt die therapeutische Notwendigkeit und den tatsächlichen Aufwand der Behandlung.
Dokumentation: Akute Makrohämaturie bei bekanntem Blasen-Ca. Anlage einer druckgesteuerten Harnblasenirrigation mittels Spülsystem. Instillation von 2.000 ml NaCl unter kontrolliertem Druck. Erfolgreiche Evakuation von ca. 150 ml Blutkoageln. Spülung bis zum Erreichen eines klaren Rückflusses fortgesetzt. Patient beschwerdefrei, stabiler Harnabfluss.
Zusätzlich sollten eventuelle Besonderheiten, wie ein erhöhter Widerstand oder die Notwendigkeit einer manuellen Druckanpassung, vermerkt werden. Diese Angaben dienen als direkte Grundlage für eine eventuelle Faktorerhöhung.
GOÄ A1793: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Ziffer A1793 kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand gesteigert werden. Typische Gründe für eine Schwellenwertüberschreitung über den 2,3-fachen Satz hinaus sind massive, festsitzende Koagel, die eine wiederholte manuelle Intervention erfordern. Auch eine anatomisch erschwerte Katheterpassage kann als Begründung dienen.
Bei extremen Verläufen, wie einer drohenden Blasenruptur unter der Spülung, kann der Höchstsatz von 3,5-fach herangezogen werden. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein.
Tipp: Bei zeitaufwendigen Spülungen, die über das übliche Maß hinausgehen, sollte der Steigerungssatz mit einer detaillierten Begründung (z. B.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1793
Was hat nicht gestimmt?