GOÄ A1809: Lymphknoten-Kompartment II korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A1809
Entfernung der Lymphknoten in den Kompartmenten II
Punktzahl 4610  
Einfachsatz 268,70 € 1,0x
Regelhöchstsatz 618,01 € 2,3x
Höchstsatz 940,45 € 3,5x

Leitfaden zur analogen GOÄ-Ziffer A1809: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der Lymphknotenentfernung im Kompartment II, Fallbeispiele und Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1809

Die GOÄ-Ziffer A1809 ist eine Analogbewertung, die für moderne, kompartmentbezogene chirurgische Eingriffe herangezogen wird. Da die ursprüngliche Gebührenordnung für Ärzte keine spezifischen Ziffern für die differenzierte, kompartmentweise Lymphadenektomie enthält, erfolgt die Abrechnung analog.

A1809 (analog zu 1809): Entfernung der Lymphknoten in den Kompartmenten II.

Die zugrundeliegende Referenzziffer 1809 bewertet die radikale Ausräumung der Lymphknoten einer Achselhöhle mit 4610 Punkten. Die Übertragung auf das Kompartment II ermöglicht eine leistungsgerechte Honorierung dieser anspruchsvollen chirurgischen Präparation. Die Leistung umfasst die vollständige Ausräumung des lymphatischen Gewebes unter Schonung der umliegenden anatomischen Strukturen.

GOÄ A1809 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

In der klinischen Praxis findet die GOÄ A1809 vor allem in der Kopf-Hals-Chirurgie, der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sowie der HNO-Heilkunde Anwendung. Sie repräsentiert typischerweise die selektive Neck Dissection des Levels II (oberes juguläres Kompartment). Dieser Eingriff ist ein Standardverfahren bei der chirurgischen Therapie von Plattenepithelkarzinomen der Mundhöhle, des Larynx oder des Pharynx.

Die Indikation zur Ausräumung des Kompartments II ist gegeben, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Metastasierung vorliegt oder ein elektives Vorgehen bei fortgeschrittenen Primärtumoren indiziert ist. Die Abgrenzung zu einfacheren Exstirpationen einzelner Lymphknoten ist essenziell, da die Ziffer A1809 eine systematische, kompartmentorientierte Präparation voraussetzt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1809

Fallbeispiel 1: Selektive Neck Dissection bei Larynxkarzinom

Ein Patient stellt sich mit einem fortgeschrittenen Larynxkarzinom vor. Im Rahmen der operativen Sanierung erfolgt eine selektive Neck Dissection, bei der das lymphatische Gewebe im Kompartment II rechts vollständig entfernt wird. Da es sich um eine systematische Ausräumung eines definierten anatomischen Levels handelt, ist der Ansatz der Ziffer A1809 vollumfänglich gerechtfertigt.

Fallbeispiel 2: Lymphknotenexstirpation bei CUP-Syndrom

Bei einem Patienten mit einer unklaren zervikalen Raumforderung im Bereich des Levels II wird eine diagnostische und therapeutische Ausräumung des gesamten Kompartments durchgeführt. Die histologische Aufarbeitung sichert die Diagnose einer Plattenepithelkarzinom-Metastase bei unbekanntem Primärtumor (CUP-Syndrom). Die aufwendige Präparation des gesamten Kompartments II wird über die Analogziffer A1809 abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Rezidiv-Eingriff bei Schilddrüsenkarzinom

Nach einer bereits erfolgten Schilddrüsenresektion zeigt sich in der Nachsorge ein Lymphknotenrezidiv im lateralen Kompartment II. Die erneute Operation gestaltet sich aufgrund ausgeprägter Vernarbungen als extrem schwierig. Die Entfernung der Lymphknoten im Kompartment II wird mit der Ziffer A1809 berechnet, wobei aufgrund des erheblichen Mehraufwands ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1809: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A1809 ist die unzulässige Kombination mit einfachen Lymphknotenentfernungen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob tatsächlich eine systematische Kompartment-Ausräumung stattgefunden hat oder lediglich ein einzelner, leicht zugänglicher Lymphknoten entnommen wurde.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ A1809 mit den Ziffern 2401 oder 2402 für dasselbe Operationsgebiet ist nicht zulässig. Dies führt bei Rechnungsprüfungen unweigerlich zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

Zudem muss darauf geachtet werden, dass bei einer mehrseitigen Neck Dissection die Ziffern entsprechend der operierten Seiten getrennt aufgeführt und gegebenenfalls mit dem Modifikator für die bilaterale Erbringung versehen werden. Eine unklare Dokumentation der anatomischen Seitigkeit ist ein häufiger Grund für die Ablehnung der Erstattung.

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Dokumentation der GOÄ A1809: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Operateur sollte die anatomischen Grenzen des Kompartments II im Bericht explizit benennen. Auch die Darstellung und Schonung der anatomischen Nachbarstrukturen, wie des Nervus accessorius und der Vena jugularis interna, müssen zwingend dokumentiert werden.

Dokumentationsbeispiel: "...Systematische Präparation des Kompartments II (Level II) links. Eindeutige Darstellung und Schonung des N. accessorius sowie der V. jugularis interna. Vollständige, en-bloc-artige Entfernung des lymphatischen und fettgewebigen Gewebes innerhalb der anatomischen Grenzen des Kompartments II..."

Zusätzlich empfiehlt es sich, das entnommene Gewebe im Operationsbericht als "Kompartment-Präparat" zu deklarieren und die histopathologische Einsendung entsprechend zu dokumentieren. Dies untermauert den Charakter einer systematischen Lymphadenektomie gegenüber den Kostenträgern.

GOÄ A1809: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Abrechnung zum Regelhöchstsatz (2,3-fach) entspricht dem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad. Liegen jedoch erschwerende Faktoren vor, kann die Ziffer bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Faktorsteigerung sind ein Zustand nach vorangegangener Bestrahlung (radiogene Fibrose), ausgeprägte Vernarbungen bei Rezidiveingriffen oder eine anatomisch schwierige Lage in unmittelbarer Nähe zu großen Gefäß-Nerven-Bahnen.

Tipp: Vermeiden Sie standardisierte Textbausteine bei der Begründung von Schwellenwertüberschreitungen. Formulieren Sie die Erschwernisse stets patientenindividuell und beziehen Sie sich direkt auf die anatomischen Gegebenheiten des Einzelfalls.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A1809 wird häufig in Kombination mit den operativen Ziffern für die Primärtumorentfernung abgerechnet. Bei einer erweiterten Neck Dissection kann sie zudem neben den Analogziffern für andere Kompartmente (z. B. A1810 für die Kompartmente III und IV) stehen. Wichtig ist hierbei die strikte Beachtung des Zielleistungsprinzips, um eine unzulässige Doppelberechnung von Teilschritten zu vermeiden.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1809

Die GOÄ-Ziffer A1809 ist eine Analogziffer zur Abrechnung der operativen Entfernung von Lymphknoten im anatomischen Kompartment II. Sie basiert auf der Referenzziffer 1809, welche die radikale Lymphknotenausräumung beschreibt. Diese Ziffer wird vor allem bei onkologischen Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich herangezogen.
Der einfache Gebührensatz der GOÄ A1809 beträgt 268,70 € bei einer Bewertung von 4610 Punkten. Bei der Abrechnung mit dem Regelhöchstsatz von 2,3 liegt das Honorar bei 618,01 €. Unter Ausschöpfung des Höchstsatzes von 3,5 können Ärzte bis zu 940,45 € geltend machen.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei erhöhtem operativem Aufwand zulässig. Typische Begründungen sind starke Vernarbungen nach Voroperationen, anatomische Varianten oder ein Zustand nach Bestrahlung im Operationsgebiet. Die Erschwernisse müssen im OP-Bericht detailliert dokumentiert sein.
Die Ziffer A1809 darf nicht neben anderen Ziffern für dieselbe Lymphknotenentfernung im identischen Operationsgebiet berechnet werden. Zudem ist die Nebeneinanderberechnung mit einfachen Lymphknotenexstirpationen wie der GOÄ 2401 im selben anatomischen Areal ausgeschlossen. Eine klare Abgrenzung der Kompartmente ist daher zwingend erforderlich.
Die Dokumentation muss die genauen anatomischen Grenzen des Kompartments II sowie die präparierten Strukturen lückenlos beschreiben. Insbesondere die Darstellung und Schonung von Nerven und großen Gefäßen sollte im Operationsbericht explizit erwähnt werden. Dies dient als rechtssicherer Nachweis bei Rückfragen von Kostenträgern.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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