GOÄ A2821: Intrakoronare Shuntanlage korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A2821
intrakoronare Shuntanlage
Punktzahl 4200  
Einfachsatz 244,81 € 1,0x
Regelhöchstsatz 563,06 € 2,3x
Höchstsatz 856,84 € 3,5x

Erfahren Sie, wie Sie die intrakoronare Shuntanlage nach GOÄ-Ziffer A2821 rechtssicher abrechnen, typische Fehler vermeiden und Honorarverluste verhindern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2821

Die Ziffer A2821 ist eine Analogbewertung, die sich an der Ziffer 2821 der Gebührenordnung für Ärzte orientiert. Der offizielle Referenztext der Ziffer 2821 lautet:

Anlage eines aortokoronaren Venen-Bypasses - einschließlich Entnahme eines Venentransplantats -
. Da die moderne Herzchirurgie Verfahren nutzt, die in der ursprünglichen GOÄ von 1996 nicht abgebildet sind, wird diese Ziffer analog für die intrakoronare Shuntanlage herangezogen.

Diese selbstständige Leistung umfasst das temporäre Einbringen eines speziellen Shunt-Katheters in das geöffnete Herzkranzgefäß während einer Operation am schlagenden Herzen. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die myokardiale Perfusion distal der Anastomosenstelle aufrechtzuerhalten und gleichzeitig ein blutungsfreies Operationsfeld zu gewährleisten. Die Leistung ist somit medizinisch eigenständig und geht über die reine Bypass-Anlage hinaus.

GOÄ A2821 in der Praxis: Indikation und klinischer Einsatz

Die Abrechnung der Analogziffer A2821 ist primär in der Off-Pump-Chirurgie (OPCAB) oder bei minimalinvasiven Bypass-Operationen (MIDCAB) relevant. In diesen klinischen Szenarien verzichtet das chirurgische Team auf den Einsatz der Herz-Lungen-Maschine. Um während der Naht der Anastomose eine kritische Ischämie des Herzmuskels zu verhindern, wird der intrakoronare Shunt etabliert.

Typische Indikationen sind hochgradige Stenosen der Koronararterien bei Patienten mit Kontraindikationen für eine extrakorporale Zirkulation. Hierzu zählen eine ausgeprägte Aortenverkalkung (Porzellanaorta) oder schwere renale Insuffizienzen. Die Shuntanlage schützt das Myokard hocheffektiv vor intraoperativen Infarkten und Rhythmusstörungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2821

Fallbeispiel 1: OPCAB-Eingriff bei LAD-Stenose

Ein Patient mit einer hochgradigen Stenose des Ramus interventricularis anterior (LAD) wird am schlagenden Herzen operiert. Zur Vermeidung einer Ischämie während der Anastomosierung bringt der Operateur einen temporären Shunt in die LAD ein. Nach Fertigstellung der Naht wird der Shunt wieder entfernt. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A2821 zum Regelhöchstsatz von 563,06 €.

Fallbeispiel 2: MIDCAB-Operation bei Eingefäßerkrankung

Bei einer minimalinvasiven direkten koronaren Bypass-Operation wird über eine linksseitige Minithorakotomie gearbeitet. Aufgrund der engen anatomischen Verhältnisse gestaltet sich das Einbringen des Shunts als technisch anspruchsvoll. Die intrakoronare Shuntanlage sichert die distale Perfusion während der gesamten Rekonstruktionsphase. Neben der Hauptleistung wird die Ziffer A2821 analog mit dem Faktor 2,3 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Komplexe Mehrgefäß-OPCAB mit Steigerung

Bei einer komplexen OPCAB-Operation an mehreren Gefäßen kommt es zu ausgeprägten hämodynamischen Instabilitäten. Der Operateur muss unter erschwerten Bedingungen in einem stark kalzifizierten Gefäßsegment einen Shunt platzieren. Wegen des deutlich erhöhten Zeitaufwands und des Schwierigkeitsgrads wird die Ziffer A2821 mit dem Faktor 3,5 (856,84 €) abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2821: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Einstufung der Shuntanlage als unselbstständige Teilleistung der Bypass-Operation. Versicherer argumentieren oft mit Paragraf 4 Absatz 2.3 GOÄ, wonach operative Teilschritte nicht separat berechnet werden dürfen. Dem muss entgegengehalten werden, dass die Shuntanlage eine eigenständige, die Sicherheit erhöhende Maßnahme darstellt, die nicht zwingend Bestandteil jeder Bypass-OP ist.

Ein weiterer Fehler ist das Fehlen der Kennzeichnung als Analoggebühr auf der Liquidation. Jede Analogabrechnung muss zwingend mit einem vorangestellten "A" und der entsprechenden Erläuterung versehen sein.

Achtung: Achten Sie darauf, dass die analoge Anwendung der Ziffer 2821 auf der Rechnung explizit als "intrakoronare Shuntanlage" bezeichnet wird. Fehlt dieser Hinweis oder die Kennzeichnung mit dem Buchstaben A, ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann vom Kostenträger zurückgewiesen werden.

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Dokumentation der GOÄ A2821: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Verteidigung gegen Honorarkürzungen. Der Bericht muss die medizinische Notwendigkeit der Shunt-Implantation klar darlegen. Es sollte dokumentiert werden, welches konkrete Gefäß mit welcher Shunt-Größe versorgt wurde und wie lange die Shunt-Perfusion andauerte.

Zusätzlich sollten intraoperative Parameter wie EKG-Veränderungen oder hämodynamische Reaktionen bei temporärem Verschluss dokumentiert werden. Dies beweist die Notwendigkeit der Shuntanlage zur Ischämievermeidung.

Dokumentation: Nach Eröffnung der LAD zeigt sich eine sofortige ST-Hebung im EKG. Zur Ischämieprophylaxe wird unverzüglich ein intrakoronarer Shunt (Größe 1.75 mm) eingebracht. Daraufhin sofortige Normalisierung des EKG-Befundes und stabile Hämodynamik während der Anastomosennaht.

GOÄ A2821: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 ist bei der Ziffer A2821 gut begründbar. Relevante Kriterien für eine Faktorerhöhung sind ein extrem kleiner Gefäßdurchmesser, eine ausgeprägte Wandverkalkung oder ein tief im Myokard verlaufendes Herzkranzgefäß. Auch eine intraoperative hämodynamische Instabilität, die besondere Vorsicht erfordert, rechtfertigt den Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Satz.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A2821 wird typischerweise neben den operativen Hauptleistungen der Koronarchirurgie abgerechnet. Dazu gehören die Ziffern für die Bypass-Anlage (z. B. GOÄ 2821 oder 2822) sowie Anästhesieleistungen und das intraoperative Monitoring.

Tipp: Kombinieren Sie die Ziffer A2821 bei komplexen Eingriffen mit den entsprechenden Zuschlägen für den Einsatz von Operationsmikroskopen oder Lasersystemen, sofern die Voraussetzungen der jeweiligen Ziffern erfüllt sind.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2821

Die intrakoronare Shuntanlage wird analog über die GOÄ-Ziffer A2821 abgerechnet. Da das Verfahren in der amtlichen Gebührenordnung nicht direkt beschrieben ist, erfolgt die Liquidation gemäß Paragraf 6 Absatz 2 der GOÄ. Als Referenz dient dabei die Ziffer 2821.
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer A2821 beträgt 244,81 Euro bei einer Punktzahl von 4200 Punkten. Bei der Abrechnung mit dem üblichen Regelhöchstsatz von 2,3 ergibt sich ein Betrag von 563,06 Euro. Unter Ausschöpfung des Höchstsatzes von 3,5 können bis zu 856,84 Euro liquidiert werden.
Private Krankenversicherungen argumentieren häufig, dass die Shuntanlage eine unselbstständige Teilleistung der eigentlichen Bypass-Operation darstellt. Diese Argumentation lässt sich jedoch entkräften, da das temporäre Einbringen eines Shunts eine eigenständige, risiko- und zeitminimierende Maßnahme zur Ischämievermeidung ist. Eine präzise OP-Dokumentation ist hierbei der Schlüssel zur erfolgreichen Erstattung.
Eine Steigerung über den Schwellenwert von 2,3 ist bei besonderen anatomischen oder operativen Erschwernissen gerechtfertigt. Typische Begründungen sind stark kalzifizierte Herzkranzgefäße, ein intramyokardialer Verlauf der Arterie oder eine ausgeprägte hämodynamische Instabilität des Patienten. In diesen Fällen kann der Faktor bis auf 3,5 angehoben werden.
Im Operationsbericht müssen die medizinische Notwendigkeit, das behandelte Gefäß sowie die spezifische Shunt-Größe dokumentiert werden. Zudem sollte die Dauer der Shunt-Perfusion und das Ausbleiben von Ischämiezeichen explizit erwähnt werden. Diese detaillierten Angaben dienen als Nachweis der medizinischen Indikation gegenüber Prüfstellen.
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