GOÄ A3086: VAD-Implantation rechtssicher abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A3086
Anlage eines univentrikulären Unterstützungssystems
Punktzahl 5600  
Einfachsatz 326,41 € 1,0x
Regelhöchstsatz 750,74 € 2,3x
Höchstsatz 1142,44 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A3086 für univentrikuläre Unterstützungssysteme erfordert Präzision. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3086

A3086 (analog): Anlage eines univentrikulären Unterstützungssystems

Die Ziffer A3086 beschreibt die operative Anlage eines univentrikulären Unterstützungssystems im analogen Ansatz. Da die originale Gebührenordnung für Ärzte hochmoderne Herzunterstützungssysteme nicht in allen Facetten abbildet, erfolgt die Abrechnung über diese Analogbewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Die Leistung umfasst die vollständige chirurgische Präparation, die Einbringung der Kanülen in die Herzkammer sowie die Verbindung mit den großen Gefäßen.

Zusätzlich sind die intraoperative Funktionsprüfung und die initiale Abstimmung der Systemparameter in dieser Ziffer enthalten. Vorbemerkungen des Abschnitts H der GOÄ sind hierbei zwingend zu berücksichtigen, um eine ordnungsgemäße Leistungsabgrenzung zu gewährleisten.

GOÄ A3086 in der Praxis: Indikation und klinischer Einsatz

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer A3086 ist an strenge medizinische Indikationen gebunden. Typischerweise kommt dieses Verfahren bei Patienten mit terminaler Herzinsuffizienz (NYHA IV) zum Einsatz, wenn konservative Therapieverfahren ausgeschöpft sind. Das System dient hierbei entweder als temporäre Überbrückung bis zu einer Herztransplantation oder als dauerhafte mechanische Kreislaufunterstützung.

Klinisch wird zwischen linksventrikulären (LVAD) und rechtsventrikulären Systemen (RVAD) unterschieden. Die Abrechnung über die Ziffer A3086 setzt voraus, dass ein chirurgischer Eingriff zur Etablierung des Systems stattfindet. Abzugrenzen sind rein perkutane, temporäre Systeme, die unter Umständen über andere Analogziffern abgebildet werden müssen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3086

Fallbeispiel 1: LVAD-Implantation als Destination Therapy

Ein 68-jähriger Patient leidet an einer ischämischen Kardiomyopathie im Endstadium. Aufgrund von Kontraindikationen ist eine Herztransplantation ausgeschlossen, weshalb die Implantation eines permanenten linksventrikulären Unterstützungssystems (LVAD) indiziert ist. Der Eingriff erfolgt elektiv unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine.

Die Abrechnung der chirurgischen Hauptleistung erfolgt über die Analogziffer A3086 zum Regelsatz. Da keine außergewöhnlichen intraoperativen Komplikationen auftreten, wird der Faktor 2,3 gewählt.

Fallbeispiel 2: RVAD-Implantation bei akutem Rechtsherzversagen

Nach einer komplexen aortokoronaren Bypass-Operation entwickelt ein Patient ein akutes, therapierefraktäres Rechtsherzversagen. Zur Stabilisierung des Kreislaufs wird die dringliche chirurgische Implantation eines rechtsventrikulären Unterstützungssystems (RVAD) notwendig. Der Zustand des Patienten ist hochgradig instabil.

Aufgrund des akuten Notfalls und des massiv erhöhten Risikos rechnet der Operateur die Ziffer A3086 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,0 ab. Die Begründung verweist auf die vitale Bedrohung und die schwierigen intraoperativen Verhältnisse.

Fallbeispiel 3: LVAD-Implantation als Bridge-to-Transplant

Eine 45-jährige Patientin mit dilatativer Kardiomyopathie wartet auf ein Spenderorgan. Zur Überbrückung der Wartezeit wird ein kontinuierlich fließendes Unterstützungssystem implantiert. Der Eingriff verläuft ohne nennenswerte Verzögerungen.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A3086 mit dem Regelhöchstsatz von 2,3. Begleitende intensivmedizinische Leistungen und die postoperative Überwachung werden separat liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3086: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Ziffer A3086 ist die zusätzliche Liquidation des operativen Zugangsweges. Die mediane Sternotomie oder Thorakotomie ist als integraler Bestandteil des Eingriffs anzusehen und darf nicht separat berechnet werden. Private Krankenversicherungen kürzen solche Rechnungen regelmäßig unter Verweis auf das Zielleistungsprinzip.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu rein perkutanen Systemen. Wird ein minimalinvasives System ohne offene chirurgische Eröffnung implantiert, ist die Ziffer A3086 oft nicht gerechtfertigt. Hier fordern Prüfstellen die Verwendung spezifischerer, meist niedriger bewerteter Analogziffern.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von Ziffern für die einfache Gefäßkanülierung im selben Operationsgebiet ist unzulässig. Alle vorbereitenden Schritte zur Konnektierung des Unterstützungssystems sind mit der Ziffer A3086 abgegolten.

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Dokumentation der GOÄ A3086: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss die genaue Indikation, das verwendete Modell des Unterstützungssystems sowie die exakten anatomischen Anschlussstellen beschreiben. Auch die Dauer des Eingriffs und die Parameter der intraoperativen Funktionsprüfung gehören in die Akte.

Besondere Vorkommnisse, wie etwa Verwachsungen oder anatomische Varianten, müssen explizit erwähnt werden. Nur so lässt sich ein späterer erhöhter Steigerungsfaktor gegenüber den Kostenträgern überzeugend begründen.

Tipp: Fügen Sie dem OP-Bericht stets das herstellerseitige Implantatprotokoll mit Seriennummer bei. Dies beschleunigt das Erstattungsverfahren bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erheblich.

Dokumentation: Indikation: Terminale Herzinsuffizienz NYHA IV bei DCM. Medianer Zugang, Eröffnung des Perikards. Kanülierung des linken Ventrikels und der Aorta ascendens. Anschluss des univentrikulären Unterstützungssystems (Modell X, SN: 12345). Erfolgreiche Entlüftung und Inbetriebnahme unter TEE-Kontrolle. Stabile Systemfunktion bei komplikationslosem Weaning von der HLM.

GOÄ A3086: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der Ziffer A3086 gut begründbar. Typische Gründe sind ausgeprägte Adhäsionen bei Zustand nach kardialen Voroperationen, die eine zeitaufwendige Präparation erfordern. Auch ein hoher intraoperativer Blutverlust oder anatomische Besonderheiten rechtfertigen den erhöhten Aufwand.

Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne nähere Erläuterung werden von den Erstattungsstellen meist zurückgewiesen.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A3086 wird regelmäßig mit Leistungen der Kardiotechnik und Anästhesie kombiniert. Zulässig ist beispielsweise die Nebeneinanderberechnung der extrakorporalen Zirkulation (Herz-Lungen-Maschine), sofern diese von einem separaten Arzt betreut wird. Auch die transösophageale Echokardiographie zur Lagekontrolle ist eine typische Begleitleistung.

Nicht kombiniert werden dürfen hingegen Leistungen, die den reinen operativen Zugang oder den Verschluss des Thorax betreffen. Diese sind im Leistungsumfang der Ziffer A3086 bereits vollständig enthalten.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3086

Die GOÄ-Ziffer A3086 bewertet die chirurgische Anlage eines univentrikulären Unterstützungssystems (VAD) als Analoggebühr. Sie umfasst die operative Einbringung und den Anschluss der mechanischen Kreislaufunterstützung. Die Abrechnung erfolgt analog zur Referenzziffer 3086.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer A3086 beträgt 750,74 Euro. Bei einem einfachen Gebührensatz liegt der Betrag bei 326,41 Euro. Höhere Sätze erfordern eine medizinische Begründung.
Die Abrechnung einer perkutanen Impella-Implantation über die analoge Ziffer A3086 ist umstritten, da es sich um ein minimalinvasives Verfahren handelt. Häufig fordern Kostenträger hierfür spezifischere Analogbewertungen oder niedrigere Ziffern. Für chirurgisch implantierte VAD-Systeme ist die Ziffer jedoch der Standard.
Ein Steigern über den Schwellenwert von 2,3 ist bei erschwerten anatomischen Verhältnissen oder schweren Voroperationen zulässig. Auch ausgeprägte intraoperative Blutungen oder eine instabile Hämodynamik rechtfertigen einen höheren Faktor. Diese Besonderheiten müssen detailliert im OP-Bericht dokumentiert sein.
Der operative Zugangsweg sowie die standardmäßige Präparation der Zielgefäße sind mit der Ziffer A3086 abgegolten. Separate Ziffern für die Thorakotomie dürfen daher in der Regel nicht zusätzlich berechnet werden. Spezielle intensivmedizinische Überwachungen und Anästhesieleistungen bleiben jedoch separat berechenbar.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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