GOÄ A3075: Analoge Wirbelsäulenstabilisierung abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A3075
In diesen Fällen trifft Nr. [3075](#) analog zu.
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 402,18 € 2,3x
Höchstsatz 612,01 € 3,5x

Die analoge Anwendung der GOÄ-Ziffer 3075 ermöglicht die leistungsgerechte Abrechnung moderner Wirbelsäulenstabilisierungen. Erfahren Sie alle Details.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3075

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthält für viele moderne Operationsverfahren keine spezifischen Tarifstellen. In diesen Fällen greift das Prinzip der Analogbewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Die Ziffer A3075 basiert auf der Referenzziffer 3075.

GOÄ-Ziffer 3075 (Referenz): Operative Stabilisierung eines Wirbelsegments durch Spondylodese, dorsal oder ventral, einschließlich Knochenspanentnahme und -einbringung

Die Analogziffer A3075 wird herangezogen, um neuartige Operationsmethoden der Wirbelsäulenchirurgie abzubilden, die in ihrer Schwierigkeit, dem Zeitaufwand und den Kosten der klassischen Spondylodese entsprechen. Die Leistung umfasst die vollständige operative Freilegung, die Vorbereitung des Wirbelsegments sowie das Einbringen der stabilisierenden Implantate.

GOÄ A3075 in der Praxis: Indikationen und moderne Wirbelsäuleneingriffe

In der modernen Wirbelsäulenchirurgie haben sich Verfahren etabliert, die über die klassische, starre Spondylodese hinausgehen. Hierzu zählen insbesondere dynamische Stabilisierungssysteme sowie hochentwickelte interspinöse Spacer, die eine kontrollierte Bewegung des Segments erlauben. Da diese Verfahren in der veralteten GOÄ von 1996 fehlen, ist die analoge Anwendung der Ziffer 3075 medizinisch und rechtlich geboten.

Typische Indikationen für den Einsatz der GOÄ A3075 sind fortgeschrittene degenerative Instabilitäten der Lendenwirbelsäule, rezidivierende Bandscheibenvorfälle mit Segmentinstabilität oder die symptomatische Spinalkanalstenose, die eine zusätzliche dynamische Sicherung erfordert. Auch minimalinvasive Fusionsverfahren, die nicht exakt dem Wortlaut der klassischen Ziffern entsprechen, werden über diese Analogbewertung abgerechnet.

Tipp: Bei der Verwendung von Analogziffern muss auf der Rechnung zwingend der Hinweis "analog" sowie die verständliche Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistung angegeben werden, um Beanstandungen zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3075

Fallbeispiel 1: Dynamische Pedikelschrauben-Stabilisierung

Ein Patient stellt sich mit einer ausgeprägten Gefügestörung der Lendenwirbelsäule (Segment L4/L5) vor. Es erfolgt die Implantation eines dynamischen Pedikelschrauben-Stab-Systems zur elastischen Stabilisierung ohne knöcherne Fusion. Da diese dynamische Stabilisierung nicht in der GOÄ abgebildet ist, erfolgt die Abrechnung analog über die Ziffer A3075. Die medizinische Notwendigkeit wird durch die Erhaltung der Restbeweglichkeit begründet.

Fallbeispiel 2: Minimalinvasiver interspinöser Spacer

Bei einer symptomatischen lumbalen Spinalkanalstenose wird nach mikrochirurgischer Dekompression ein interspinöser Spacer zur dynamischen Distraktion eingebracht. Da das Einbringen dieses Implantats eine eigenständige, komplexe Stabilisierungsleistung darstellt, wird hierfür die GOÄ A3075 analog angesetzt. Die Dekompression des Spinalkanals wird separat über die entsprechende operative Ziffer liquidiert.

Fallbeispiel 3: Posterior Lumbar Interbody Fusion (PLIF) mit modernem Cage-System

Im Rahmen einer lumbalen Spondylodese wird ein neuartiges, expandierbares Cage-System eingebracht, welches einen deutlich erhöhten präparatorischen Aufwand erfordert. Die Stabilisierung des Segments wird aufgrund der modifizierten OP-Technik analog mit der Ziffer A3075 bewertet. Der erhöhte Material- und Zeitaufwand rechtfertigt die Wahl dieser hochwertigen Analogziffer.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3075: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A3075 ist die mangelhafte Kennzeichnung auf der Liquidation. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen fordern eine exakte Einhaltung der formalen Vorgaben des § 12 GOÄ. Fehlt das Wort "analog" oder ist die durchgeführte Leistung nicht laienverständlich beschrieben, führt dies unweigerlich zur Zurückweisung der Rechnung.

Zudem beanstanden Prüfer oft die zeitgleiche Abrechnung von Teilschritten, die bereits mit der Hauptleistung abgegolten sind. So ist die einfache Freilegung des Operationsgebietes oder das Einbringen von Standard-Knochenersatzmaterial in der Regel kein separat berechenbarer Dienst. Die Ziffer A3075 deckt diese Schritte als integrale Bestandteile der Stabilisierung ab.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der analogen Ziffer A3075 und der originalen Ziffer 3075 für dasselbe Wirbelsegment ist unzulässig und wird bei jeder Rechnungsprüfung gestrichen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ A3075: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Indikation, der genaue Zugangsweg, die verwendeten Implantate mit Chargennummern sowie die exakte Lokalisation (Segmentangabe) dokumentiert werden. Nur so lässt sich die Gleichwertigkeit zur Originalziffer 3075 im Streitfall rechtssicher nachweisen.

Besonders wichtig ist die detaillierte Beschreibung von Erschwernissen während des Eingriffs. Sollte die Operation aufgrund anatomischer Besonderheiten oder starker Vernarbungen länger gedauert haben, muss dies explizit im Bericht auftauchen, um eine spätere Faktorerhöhung zu rechtfertigen.

Dokumentation: "...Nach medianer Inzision und Darstellung der Wirbelbögen L4/L5 erfolgt die präzise Platzierung der dynamischen Implantate unter Durchleuchtungskontrolle. Stabile Verankerung im Knochen nachgewiesen. Segmentale Beweglichkeit bleibt elastisch erhalten. Keine Komplikationen..."

GOÄ A3075: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ A3075 kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand über den Regelhöchstsatz von 2,3 (402,18 €) hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 (612,01 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine solche Steigerung sind ausgeprägte Adhäsionen nach Voroperationen, extreme anatomische Varianten oder ein stark erhöhter Blutverlust, der besondere hämostatische Maßnahmen erforderte. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Stabilisierungsoperation mit dekomprimierenden Eingriffen kombiniert. Erlaubt ist beispielsweise die Nebeneinanderberechnung von Dekompressionsleistungen (z. B. GOÄ 3010 oder analoge Ziffern für mikrochirurgische Dekompression) und der Stabilisierungsleistung nach A3075. Auch radiologische Kontrollen während der Operation (z. B. GOÄ 5295) sind neben der operativen Leistung ansetzbar, sofern sie medizinisch indiziert waren.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3075

Die Ziffer A3075 wird analog für moderne, in der GOÄ nicht abgebildete Verfahren zur Stabilisierung der Wirbelsäule herangezogen. Dies betrifft häufig dynamische Stabilisierungssysteme oder spezielle minimalinvasive Fusionsverfahren.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer A3075 liegt bei 402,18 Euro. Bis zu diesem Betrag kann die Leistung ohne gesonderte medizinische Begründung abgerechnet werden.
Als Referenz dient die GOÄ-Ziffer 3075, welche die operative Stabilisierung eines Wirbelsegments durch Spondylodese beschreibt. Die Analogbewertung übernimmt die Punktzahl von 3000 Punkten.
Eine gleichzeitige Abrechnung der analogen Ziffer für dasselbe Segment neben anderen primären Fusionsleistungen ist in der Regel ausgeschlossen. Für unterschiedliche Segmente ist eine getrennte Abrechnung unter Angabe der Lokalisation jedoch möglich.
Bei einer Überschreitung des 2,3-fachen Satzes müssen patientenspezifische Besonderheiten wie anatomische Varianten oder extreme Adhäsionen dokumentiert werden. Allgemeine Floskeln wie ein erhöhter Zeitaufwand reichen den privaten Krankenversicherungen meist nicht aus.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich