GOÄ A3172: Omentektomie richtig abrechnen – Tipps & Honorar

5 Min. Lesezeit
GOÄ A3172
Mitnahme von Anteilen des großen Netzes (mindestens infrakolisch)
Punktzahl 1600  
Einfachsatz 93,26 € 1,0x
Regelhöchstsatz 214,50 € 2,3x
Höchstsatz 326,41 € 3,5x

Die Abrechnung der analogen GOÄ-Ziffer A3172 wirft in der chirurgischen Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie, wie Sie die Teilomentektomie rechtssicher liquidieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3172

A3172 (analog): Mitnahme von Anteilen des großen Netzes (mindestens infrakolisch)

Die Ziffer A3172 wird als Analogbewertung herangezogen, da die Gebührenordnung für Ärzte keine eigenständige Ziffer für die isolierte oder zusätzliche Teilresektion des großen Netzes (Omentum majus) bereithält. Als Referenz dient hierbei die Ziffer 3172. Die Leistung umfasst die chirurgische Entfernung von Netzanteilen, die sich mindestens über den infrakolischen Bereich erstrecken müssen.

Diese Maßnahme geht über eine bloße Probenentnahme oder das Lösen einfacher Verwachsungen hinaus. Sie beschreibt einen eigenständigen, substanziellen operativen Schritt zur Sanierung oder Tumorreduktion im Bauchraum. Die Einordnung als Analogziffer ist durch die Bundesärztekammer anerkannt, um diese chirurgische Leistung adäquat abzubilden.

GOÄ A3172 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Anwendung der GOÄ A3172 ist in der chirurgischen und gynäkologischen Praxis von hoher Relevanz. Typische Indikationen finden sich vor allem in der onkologischen Chirurgie, beispielsweise bei fortgeschrittenen Karzinomen des Magens, des Kolons oder der Ovarien. Hierbei ist die Entfernung des großen Netzes oft zwingend erforderlich, um Tumorzellen oder Mikrometastasen vollständig zu eliminieren.

Auch bei ausgeprägten entzündlichen Prozessen im Bauchraum kann die Mitnahme von Netzanteilen medizinisch notwendig werden. Dies betrifft Fälle von fortgeschrittener Peritonitis oder Netzinfarkten, bei denen nekrotisches Gewebe entfernt werden muss. Die Abgrenzung zu kleineren, nicht eigenständigen Netzresektionen ist für die rechtssichere Abrechnung entscheidend.

Tipp: Eine analoge Abrechnung nach A3172 setzt immer voraus, dass die Netzresektion eine selbstständige, medizinisch indizierte Leistung darstellt und nicht bereits im Leistungstext der primären Operationsziffer enthalten ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3172

Fallbeispiel 1: Fortgeschrittenes Ovarialkarzinom

Bei einer Patientin mit einem fortgeschrittenen Ovarialkarzinom erfolgt eine ausgedehnte Tumorexstirpation. Im Rahmen dieses Eingriffs wird eine systematische, infrakolische Omentektomie durchgeführt, um makroskopische Tumorabsiedlungen im großen Netz vollständig zu entfernen. Die Resektion des Netzes stellt in diesem Fall eine eigenständige, über die reine Tumorentfernung hinausgehende Leistung dar. Neben der primären Operationsziffer wird daher die Ziffer A3172 analog für die Netzresektion liquidiert.

Fallbeispiel 2: Gedeckt perforierte Appendizitis mit Netzinfarkt

Während einer laparoskopischen Appendektomie zeigt sich ein entzündlicher Tumor, der weite Teile des Omentum majus miteinbezieht. Es liegt ein localized Netzinfarkt mit nekrotischen Arealen vor, die eine Resektion des infrakolischen Netzes erfordern. Die Appendektomie wird nach Ziffer 3130 berechnet. Die zusätzliche, aufwendige Teilresektion des großen Netzes wird separat mit der Ziffer A3172 in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 3: Kolonresektion bei stenosierendem Karzinom

Bei einer linksseitigen Hemikolektomie ist das Omentum majus im infrakolischen Bereich stark adhärent und tumorverdächtig. Der Operateur entschließt sich zur Mitnahme dieses Netzanteils im Sinne einer onkologischen En-bloc-Resektion. Da die Standard-Hemikolektomie die systematische Omentektomie nicht zwingend in vollem Umfang abbildet, ist die zusätzliche Abrechnung der Ziffer A3172 medizinisch und gebührenrechtlich begründet. Die Dokumentation weist die infrakolische Ausdehnung explizit nach.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3172: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Ziffer A3172 ist die Missachtung des Zielleistungsprinzips gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen genau, ob die Netzmitnahme eine eigenständige Leistung war oder lediglich ein unselbstständiger Teilschritt der Hauptoperation. Bei bestimmten Radikaloperationen, die definitionsgemäß eine Omentektomie beinhalten, ist die separate Berechnung ausgeschlossen.

Zudem wird oft beanstandet, wenn die entnommenen Netzanteile das Kriterium "mindestens infrakolisch" nicht erfüllen. Kleinere Exzisionen oder die bloße Lösung von Verwachsungen des Netzes rechtfertigen diese hoch bewertete Ziffer nicht. Solche minimalen Maßnahmen müssen über die Hauptziffer oder gegebenenfalls über eine Adhäsiolyse-Ziffer abgebildet werden.

Achtung: Die bloße histologische Untersuchung eines kleinen Netzpartikels ohne dokumentierte, systematische Resektion führt bei Prüfungen regelmäßig zur Streichung der Ziffer A3172.

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Dokumentation der GOÄ A3172: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operateur sollte die anatomischen Grenzen der Resektion exakt beschreiben und den Begriff "infrakolisch" aktiv verwenden. Auch die medizinische Notwendigkeit, wie etwa entzündliche Veränderungen oder der Verdacht auf Tumorbefall, muss klar aus dem Bericht hervorgehen.

Zusätzlich empfiehlt es sich, die Dimensionen des entnommenen Gewebes im Bericht zu vermerken. Die Übereinstimmung mit dem anschließenden pathologischen Befundbericht stärkt die Argumentation gegenüber den Kostenträgern erheblich. Ein Verweis auf die histologische Aufarbeitung des Resektats sollte daher in der Akte nicht fehlen.

Dokumentation: Nach Mobilisation des Colon transversum zeigt sich das Omentum majus im infrakolischen Bereich tumorös infiltriert. Es erfolgt die vollständige Resektion des infrakolischen Netzanteils in einer Größe von ca. 18 x 12 cm. Das Resektat wird separat zur histopathologischen Untersuchung eingesandt.

GOÄ A3172: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A3172 kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für einen erhöhten Zeitaufwand sind ausgeprägte, starre Verwachsungen nach Voroperationen oder massive entzündliche Verklebungen. Auch eine extreme Adipositas des Patienten, die den operativen Zugang und die Übersicht im Bauchraum erheblich erschwert, rechtfertigt eine Schwellenwertüberschreitung.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Ziffer A3172 mit Ziffern für laparoskopische oder offene Resektionen im Bauchraum kombiniert. Hierzu gehören Eingriffe am Magen, am Darm oder an den inneren Genitalorganen der Frau. Wichtig ist, dass bei der Kombination mit anderen operativen Ziffern keine Überschneidungen im Leistungsinhalt vorliegen, um eine Doppelabrechnung zu vermeiden.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3172

Die Ziffer A3172 beschreibt die analoge Abrechnung für die Mitnahme von Anteilen des großen Netzes (mindestens infrakolisch). Diese selbstständige operative Leistung wird herangezogen, wenn eine Teilomentektomie durchgeführt wird, die nicht bereits Bestandteil einer anderen abgerechneten Hauptleistung ist. Die Bewertung erfolgt analog zur Ziffer 3172.
Die GOÄ A3172 darf nicht abgerechnet werden, wenn die Omentektomie eine inhärente Teilleistung der primären Operationsziffer darstellt. Dies betrifft insbesondere radikale onkologische Eingriffe, bei denen die Netzresektion im Leistungstext der Hauptziffer bereits explizit aufgeführt oder implizit inbegriffen ist. In solchen Fällen greift das gebührenrechtliche Zielleistungsprinzip.
Das Honorar für die Ziffer A3172 beträgt beim einfachen Gebührensatz 93,26 € und beim Regelsatz (2,3-fach) 214,50 €. Bei besonders schwierigen oder zeitaufwendigen Eingriffen kann der Höchstsatz (3,5-fach) berechnet werden, was einem Betrag von 326,41 € entspricht.
Für die Abrechnung muss eine Resektion von Anteilen des Omentum majus erfolgen, die mindestens den infrakolischen Bereich umfasst. Zudem muss dieser Schritt medizinisch indiziert und im Operationsbericht detailliert dokumentiert sein. Kleinere Netzbiopsien oder minimale Adhäsiolysen rechtfertigen diese Ziffer hingegen nicht.
Ja, die Ziffer A3172 kann neben einer Appendektomie berechnet werden, wenn eine eigenständige Teilresektion des großen Netzes medizinisch notwendig war. Dies ist beispielsweise bei einer fortgeschrittenen Appendizitis mit begleitendem Netzinfarkt oder ausgeprägter entzündlicher Infiltration des Omentums der Fall. Die zusätzliche Leistung muss im OP-Bericht präzise begründet werden.
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