Der immunologische Stuhltest (iFOBT) nach GOÄ A3571 ist Standard in der Darmkrebsvorsorge. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3571
Die Ziffer A3571 ist eine offizielle Analogleistung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Bundesärztekammer empfiehlt diese Ziffer für moderne labordiagnostische Verfahren zum Nachweis von humanem Blut im Stuhl.
A3571 (analog): 1. Immunologischer Stuhltest Hämoglobin, 2. Immunologischer Stuhltest Haptoglobin
Die Leistung umfasst die quantitative oder qualitative immunologische Bestimmung von humanem Hämoglobin und/oder dem Hämoglobin-Haptoglobin-Komplex in einer Stuhlprobe. Im Gegensatz zu älteren Verfahren basiert diese Methode auf hochspezifischen Antikörpern, was die diagnostische Genauigkeit erheblich steigert. Alle vorbereitenden Laborschritte sowie die Auswertung und Dokumentation sind mit dieser Gebühr abgegolten.
GOÄ A3571 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Der immunologische Stuhltest (iFOBT) hat den klassischen Guajak-Test in der modernen Medizin weitgehend abgelöst. Die klinische Indikation liegt primär in der Darmkrebsvorsorge bei asymptomatischen Patienten ab dem 50. Lebensjahr. Durch die hohe Spezifität für menschliches Hämoglobin entfallen fehlerhafte Ergebnisse durch tierisches Myoglobin aus der Nahrung.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Abklärung einer unklaren Eisenmangelanämie, bei der ein chronischer, okkulter Blutverlust im Magen-Darm-Trakt vermutet wird. Auch bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa liefert der Test wertvolle Hinweise auf eine floride Entzündungsaktivität. Die Abrechnung setzt stets eine medizinisch begründete Indikationsstellung voraus.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3571
Fallbeispiel 1: Vorsorgeuntersuchung bei asymptomatischem Patienten
Ein 52-jähriger Patient stellt sich zur jährlichen Gesundheitsvorsorge in der Hausarztpraxis vor. Im Rahmen der Beratung wird eine Darmkrebsvorsorge vereinbart und dem Patienten ein Probenröhrchen für den iFOBT mitgegeben. Nach Rückgabe der Probe erfolgt die immunologische Auswertung im Praxislabor. Abgerechnet werden die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5, die Beratung nach GOÄ 1 sowie der immunologische Stuhltest nach GOÄ A3571.
Fallbeispiel 2: Abklärung einer mikrozytären Anämie
Eine Patientin klagt über anhaltende Müdigkeit, wobei das Labor eine ausgeprägte mikrozytäre Anämie zeigt. Zum Ausschluss einer chronischen Sickerblutung im Kolon veranlasst der Arzt einen immunologischen Stuhltest. Die Auswertung der Probe ergibt einen positiven Befund auf humanes Hämoglobin. Neben den labormedizinischen Basisparametern wird die Leistung nach GOÄ A3571 liquidiert.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei Colitis ulcerosa
Bei einem Patienten mit bekannter Colitis ulcerosa soll der aktuelle Remissionsstatus überprüft werden. Da klinisch keine makroskopischen Blutungen sichtbar sind, wird ein iFOBT durchgeführt, um minimale Schleimhautläsionen zu detektieren. Der Test verläuft negativ, was die klinische Remission bestätigt. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer GOÄ A3571 neben der chronikerrelevanten Beratung.
Häufige Fehler bei der GOÄ A3571: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Abrechnungsfehler ist die gleichzeitige Berechnung des chemischen Stuhltests nach GOÄ 3500 (z. B. Haemoccult) und des immunologischen Tests nach GOÄ A3571 aus derselben Stuhlprobe. Da der immunologische Test die modernere und sensitivere Methode darstellt, ist die parallele Durchführung medizinisch nicht sinnvoll und gebührenrechtlich ausgeschlossen.
Achtung: Achten Sie bei der Rechnungsstellung unbedingt darauf, die Ziffer A3571 explizit als Analogleistung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ zu kennzeichnen. Fehlt der Zusatz "analog" oder die genaue Beschreibung der erbrachten Leistung, kann dies zur Beanstandung und Kürzung durch private Krankenversicherungen führen.
Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig die mehrfache Abrechnung der Ziffer am selben Tag, wenn lediglich verschiedene Komponenten (wie Hämoglobin und Haptoglobin) aus einer einzigen Probe bestimmt wurden. Die Analogbewertung deckt das gesamte Testverfahren ab, unabhängig davon, ob ein oder zwei Parameter bestimmt wurden.
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Dokumentation der GOÄ A3571: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die konkrete klinische Fragestellung sowie das verwendete Testkit inklusive Chargennummer dokumentiert werden. Auch die Durchführung von Qualitätskontrollen im praxiseigenen Labor sollte lückenlos nachweisbar sein.
Dokumentation: iFOBT (Hämoglobin/Haptoglobin) durchgeführt zur Darmkrebsvorsorge. Verwendetes Testsystem: [Hersteller/Charge]. Ergebnis: Negativ. Interne Qualitätskontrolle erfolgreich validiert.
Das Testergebnis muss zwingend mit Angabe der Einheit (bei quantitativen Tests) oder als eindeutiges qualitatives Ergebnis (positiv/negativ) in der Kartei hinterlegt werden. Eine unvollständige Dokumentation gefährdet bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen den Honoraranspruch des Arztes.
Tipp: Nutzen Sie in Ihrer Praxissoftware standardisierte Dokumentationsvorlagen für Laborleistungen. Dies spart Zeit und stellt sicher, dass alle abrechnungsrelevanten Details wie Chargennummern und Kontrollläufe automatisch erfasst werden.
GOÄ A3571: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Laborleistung unterliegt die GOÄ A3571 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr (10,05 Euro). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (11,37 Euro) ist nur unter Angabe einer plausiblen, patientenbezogenen Begründung zulässig.
Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind beispielsweise eine stark erschwerte Probenvorbereitung durch extreme Konsistenz des Stuhls oder die Notwendigkeit einer sofortigen Express-Bearbeitung bei akutem klinischem Verdacht. Allgemeine Praxisbesonderheiten reichen als Begründung nicht aus.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die GOÄ A3571 häufig mit klinischen Basisleistungen kombiniert. Zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 oder der Beratung nach GOÄ 1. Auch die Kombination mit weiteren Laborparametern wie dem großen Blutbild oder Entzündungsmarkern ist problemlos möglich, sofern die jeweiligen Indikationen vorliegen.
Ziffer A3571 in der neuen GOÄ
A3571 (immunologischer Stuhltest auf Hämoglobin und Haptoglobin) wird in der neuen GOÄ nur teilweise abgebildet:
- Immunologischer Stuhltest auf Hämoglobin (iFOBT), Screening auf kolorektales Karzinom: Nummer 11747 — 7,58 € je Untersuchung. Nicht neben 114 oder 11748 berechnungsfähig.
- Haptoglobin-Stuhltest: Kein Nachfolger. Die verfügbaren Haptoglobin-Ziffern sind auf Serum oder Plasma beschränkt; ein Stuhltest-Kode für Haptoglobin ist im Entwurf nicht enthalten.
Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 10,05 €. Wer bisher beide Tests in einer Position abgerechnet hat, kann künftig nur den Hämoglobin-Teil über 11747 abbilden.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3571
Was hat nicht gestimmt?