GOÄ A3747: Cystatin C korrekt abrechnen – Honorar sichern

4 Min. Lesezeit
GOÄ A3747
Cystatin C
Punktzahl 180  
Einfachsatz 10,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 12,06 € 1,1x
Höchstsatz 13,64 € 1,3x

So rechnen Sie die Bestimmung von Cystatin C nach GOÄ-Ziffer A3747 korrekt ab. Tipps zu Indikationen, Fallbeispielen und rechtssicherer Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3747

A3747: Cystatin C - analog zu Ziffer 3747 (Bestimmung von Apolipoprotein A I oder Apolipoprotein B mittels nephelometrischer oder turbidimetrischer Messung)

Die Analogziffer A3747 wird für die quantitative Bestimmung von Cystatin C im Serum oder Plasma herangezogen. Da Cystatin C nicht explizit im ursprünglichen Gebührenverzeichnis aufgeführt ist, erfolgt die Abrechnung analog über die Ziffer 3747 aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Diese Methode nutzt in der Regel nephelometrische oder turbidimetrische Messverfahren zur präzisen Konzentrationsbestimmung.

GOÄ A3747 in der Praxis: Präzise Nierenfunktionsdiagnostik

Die Bestimmung von Cystatin C ist ein hochsensibler Parameter zur Erfassung der glomerulären Filtrationsrate (GFR). Im Gegensatz zum klassischen Kreatinin ist dieser Wert weitgehend unabhängig von Einflussfaktoren wie Muskelmasse, Alter, Geschlecht oder Ernährung. Daher eignet sich die Ziffer besonders für Patientengruppen, bei denen die Kreatinin-Clearance ungenaue Ergebnisse liefert.

Typische Indikationen in der Praxis umfassen die Überwachung von Patienten mit beginnender Niereninsuffizienz (sogenannter "kreatininblinder Bereich") sowie die Diagnostik bei älteren Menschen mit reduzierter Muskelmasse. Auch in der Pädiatrie oder bei Schwangeren bietet die Bestimmung über die GOÄ A3747 einen erheblichen diagnostischen Mehrwert.

Tipp: Nutzen Sie die Bestimmung von Cystatin C gezielt bei Patienten mit extremen Diäten oder Bodybuildern, um Fehlinterpretationen der Nierenfunktion durch verfälschte Kreatininwerte zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3747

Fallbeispiel 1: Kachektischer Patient mit V. a. Niereninsuffizienz

Ein 78-jähriger, stark untergewichtiger Patient stellt sich mit unspezifischen Beschwerden vor. Da die Muskelmasse stark reduziert ist, liefert der Serum-Kreatininwert ein falsch-positives, scheinbar normales Bild der Nierenfunktion. Zur exakten Bestimmung der GFR veranlasst der Arzt die Bestimmung von Cystatin C. Abgerechnet wird die Analogziffer A3747 mit dem Regelsatz von 12,06 €.

Fallbeispiel 2: Früherkennung bei Diabetes mellitus

Bei einer Patientin mit langjährigem Diabetes mellitus Typ 2 soll eine beginnende diabetische Nephropathie ausgeschlossen werden. Da sich die Patientin im sogenannten kreatininblinden Bereich befinden könnte, ist Cystatin C der sensitivere Marker. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer A3747 neben den üblichen Diabetes-Kontrollparametern.

Fallbeispiel 3: Therapieüberwachung bei nephrotoxischen Medikamenten

Ein Patient erhält eine langfristige Therapie mit potenziell nephrotoxischen Substanzen. Zur engmaschigen und präzisen Überwachung der renalen Clearance wird Cystatin C bestimmt. Die Liquidation erfolgt korrekt über die Ziffer A3747 zum 1,15-fachen Gebührensatz.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3747: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung ist das Fehlen des Kennbuchstabens "A" auf der Liquidation. Da es sich um eine Analogabrechnung handelt, muss die Ziffer zwingend als A3747 ausgewiesen werden, um Rückfragen der privaten Krankenversicherungen zu vermeiden. Eine bloße Angabe der Ziffer 3747 ohne Analog-Hinweis führt in der Regel zur Beanstandung.

Zudem ist darauf zu achten, dass die Bestimmung medizinisch begründet sein muss. Die routinemäßige, parallele Anforderung von Kreatinin und Cystatin C ohne klinische Fragestellung wird von Prüfstellen oft als Übermaßbehandlung gewertet. Der zusätzliche Nutzen von Cystatin C muss sich aus der Indikation ergeben.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei einer Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ die verständliche Beschreibung der Originalleistung sowie die tatsächlich erbrachte Leistung ("Cystatin C") auf der Rechnung aufgeführt sein müssen.

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Dokumentation der GOÄ A3747: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit für die Bestimmung von Cystatin C klar dokumentiert sein. Insbesondere bei der Abweichung von Standard-Nierenparametern sollte die Begründung (z. B. Verringerung der Muskelmasse oder Schwangerschaft) festgehalten werden.

Der Laborbefund selbst sowie die daraus abgeleiteten therapeutischen Konsequenzen gehören ebenfalls in die Dokumentation. Dies sichert den Erstattungsanspruch des Patienten gegenüber der privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle.

Dokumentation: Indikation zur Cystatin-C-Bestimmung (A3747) bei hochgradigem Verdacht auf beginnende Niereninsuffizienz im kreatininblinden Bereich bei fortgeschrittener Sarkopenie.

GOÄ A3747: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die Ziffer A3747 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, liegt der Regelhöchstsatz beim 1,15-fachen Satz (12,06 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,30 (13,64 €) ist nur unter Angabe von besonderen, begründeten Erschwernissen bei der Probenaufbereitung oder Analyse zulässig. In der Praxis ist eine Steigerung über den Regelsatz hinaus im Laborbereich jedoch äußerst selten und schwer durchzusetzen.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung von Cystatin C wird häufig im Rahmen eines größeren Nierenprofils durchgeführt. Sinnvolle Kombinationen umfassen die Bestimmung von Kreatinin im Serum (GOÄ 3584) sowie Harnstoff (GOÄ 3585). Auch die Kombination mit einer Urinanalyse zur Bestimmung der Albuminurie (GOÄ 3736) ist klinisch häufig indiziert und abrechnungstechnisch zulässig.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3747

Die Bestimmung von Cystatin C nach GOÄ A3747 kostet im einfachen Gebührensatz 10,49 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 12,06 €. Bei begründeten Erschwernissen kann der Höchstsatz mit 13,64 € berechnet werden. Die Abrechnung erfolgt analog zur Ziffer 3747.
Die Abrechnung der GOÄ A3747 ist begründet, wenn eine präzise Bestimmung der glomerulären Filtrationsrate (GFR) erforderlich ist und herkömmliche Kreatininwerte unzuverlässig sind. Dies ist häufig bei Patienten mit geringer Muskelmasse, Leberzirrhose oder während der Schwangerschaft der Fall. Auch zur Früherkennung im kreatininblinden Bereich ist die Untersuchung indiziert.
Ja, die parallele Abrechnung von GOÄ A3747 und der Kreatininbestimmung (z. B. GOÄ 3584) ist zulässig, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Diskrepanzen zwischen Muskelmasse und Nierenfunktion abgeklärt werden müssen. Die Indikation sollte jedoch präzise dokumentiert werden.
Als Referenz für die Analogabrechnung A3747 dient die GOÄ-Ziffer 3747, welche die Bestimmung von Apolipoprotein A I oder B beschreibt. Da Cystatin C nicht im Originalverzeichnis enthalten ist, wird diese Ziffer gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ analog herangezogen. Die Punktzahl beträgt ebenfalls 180 Punkte.
Bei der Rechnungsstellung muss die Ziffer zwingend mit dem Kennbuchstaben "A" für analog (also A3747) gekennzeichnet werden. Zudem ist die Originalbeschreibung der Referenzziffer 3747 sowie die tatsächlich erbrachte Leistung "Cystatin C" anzugeben. Fehlen diese Angaben, kann die Erstattung durch die private Krankenversicherung verweigert werden.
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