Die Abrechnung der Fibronectin-Bestimmung nach GOÄ-Ziffer A3744 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Fallbeispielen und Stolpersteinen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3744
Die Ziffer A3744 ist eine Analogbewertung im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte. Da die ursprüngliche GOÄ von 1996 moderne labordiagnostische Verfahren nicht vollständig abbildet, erfolgt die Abrechnung über analoge Bewertungen.
Ziffer A3744 (analog zu 3744): Fibronectin, Immundiffusion - Punktzahl: 450
Die Leistung umfasst die quantitative Bestimmung von Fibronectin mittels einer Immundiffusionsmethode. In der modernen Laborpraxis wird diese Ziffer häufig analog für immunologische quantitative Bestimmungen herangezogen. Die Ziffer ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der GOÄ zugeordnet.
GOÄ A3744 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz
Die Bestimmung von Fibronectin, insbesondere des fetalen Fibronectins (fFN), spielt eine herausragende Rolle in der Geburtsmedizin. Sie dient als wichtiger prädiktiver Marker bei Schwangeren mit Symptomen einer drohenden Frühgeburt zwischen der 22. und 35. Schwangerschaftswoche. Ein negativer Befund gibt eine hohe Sicherheit, dass in den folgenden ein bis zwei Wochen keine Entbindung stattfinden wird.
Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Beurteilung von Wundheilungsstörungen. Da Fibronectin ein wichtiges Glykoprotein der extrazellulären Matrix ist, liefert dessen Konzentration in Wundsekreten oder Plasma wertvolle Hinweise auf den Heilungsverlauf chronischer Wunden. Die Indikation muss stets klar aus der Patientendokumentation hervorgehen.
Tipp: Achten Sie darauf, dass für die Abrechnung der Ziffer A3744 ein quantitatives Testverfahren eingesetzt werden muss. Einfache qualitative Schnelltests rechtfertigen die Abrechnung dieser hochwertigen Ziffer in der Regel nicht.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3744
Fallbeispiel 1: Ausschluss einer drohenden Frühgeburt
Eine Schwangere stellt sich in der 28. Schwangerschaftswoche mit vorzeitigen Wehen in der Praxis vor. Zur Risikoabschätzung erfolgt eine Entnahme von Vaginalsekret und die quantitative Bestimmung von fetalem Fibronectin im Labor. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A3744 im Analogverfahren zum Regelhöchstsatz von 1,15 (30,16 €).
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei chronischer Wundheilungsstörung
Bei einem Patienten mit einem therapierefraktären Ulcus cruris wird zur Beurteilung der lokalen Heilungstendenz Fibronectin im Wundsekret quantitativ bestimmt. Neben der Wundversorgung und Beratung wird die Laborleistung nach Ziffer A3744 abgerechnet. Dies ermöglicht eine präzise Steuerung der lokalen Wundtherapie.
Fallbeispiel 3: Risikobewertung bei Zervixinsuffizienz
Eine Patientin mit sonografisch nachgewiesener Zervixverkürzung in der 26. Schwangerschaftswoche wird engmaschig überwacht. Zur weiteren Differenzierung des Frühgeburtsrisikos wird die quantitative fFN-Bestimmung durchgeführt. Die Abrechnung der Ziffer A3744 erfolgt neben den sonografischen Leistungen der Ziffern 410 und 415.
Häufige Fehler bei der GOÄ A3744: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung von qualitativen und quantitativen Testverfahren. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen vermehrt, ob tatsächlich ein quantitatives Immunoassay-Verfahren durchgeführt wurde. Reine Ja/Nein-Schnelltests dürfen nicht unter der analogen Ziffer A3744 abgerechnet werden.
Zudem müssen die Ausschlussbestimmungen des Abschnitts M beachtet werden. Die Ziffer A3744 darf nicht neben anderen Ziffern für denselben Analyten berechnet werden, wenn diese auf demselben methodischen Prinzip beruhen. Eine Doppelabrechnung von analogen Laborleistungen für identische Zielproteine führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.
Achtung: Die Abrechnung von Analogziffern erfordert auf der Rechnung die Kennzeichnung mit dem Buchstaben 'A' und die verständliche Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistung. Fehlt dieser Zusatz, ist die Rechnung formell fehlerhaft.
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Dokumentation der GOÄ A3744: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation sowie das konkrete Testergebnis dokumentiert sein. Auch die Angabe des verwendeten Testkits und der Nachweis der quantitativen Auswertung sind ratsam.
Bei der Durchführung im eigenen Praxislabor sollten zudem die Qualitätskontrollen nach den Richtlinien der Bundesärztekammer dokumentiert werden. Dies sichert die Abrechnung im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ab.
Dokumentationsbeispiel:
Pat. stellt sich vor in SSW 29+2 mit ziehenden Unterbauchschmerzen. Sonografie: Zervixlänge 24 mm. Indikation zur fFN-Bestimmung gegeben. Vaginalabstrich entnommen. Quantitative Bestimmung von fetalem Fibronectin mittels ELISA (System XY): Ergebnis 45 ng/ml (negativ). Risiko für Frühgeburt innerhalb der nächsten 14 Tage gering.
GOÄ A3744: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die Ziffer A3744 dem Abschnitt M zuzuordnen ist, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,30 ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Als Begründung kommen beispielsweise schwierige Probenaufbereitungen bei stark blutigen Sekreten oder extreme Viskosität der Probe infrage.
Typische Ziffernkombinationen
In der geburtshilflichen Praxis wird die Bestimmung von fetalem Fibronectin häufig mit klinischen und sonografischen Leistungen kombiniert. Typische Kombinationen umfassen die Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung), die Ziffer 410 (Ultraschalluntersuchung eines Organs) sowie die Ziffer 415 (Transvaginale Sonografie zur Zervixmessung). Diese Leistungen sind nebeneinander voll berechnungsfähig, da sie unterschiedliche diagnostische Schritte darstellen.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3744
Was hat nicht gestimmt?