GOÄ A3744: Fibronectin-Bestimmung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A3744
Fibronectin, Immundiffusion
Punktzahl 450  
Einfachsatz 26,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 30,16 € 1,1x
Höchstsatz 34,10 € 1,3x

Die Abrechnung der Fibronectin-Bestimmung nach GOÄ-Ziffer A3744 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Fallbeispielen und Stolpersteinen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3744

Die Ziffer A3744 ist eine Analogbewertung im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte. Da die ursprüngliche GOÄ von 1996 moderne labordiagnostische Verfahren nicht vollständig abbildet, erfolgt die Abrechnung über analoge Bewertungen.

Ziffer A3744 (analog zu 3744): Fibronectin, Immundiffusion - Punktzahl: 450

Die Leistung umfasst die quantitative Bestimmung von Fibronectin mittels einer Immundiffusionsmethode. In der modernen Laborpraxis wird diese Ziffer häufig analog für immunologische quantitative Bestimmungen herangezogen. Die Ziffer ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der GOÄ zugeordnet.

GOÄ A3744 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Bestimmung von Fibronectin, insbesondere des fetalen Fibronectins (fFN), spielt eine herausragende Rolle in der Geburtsmedizin. Sie dient als wichtiger prädiktiver Marker bei Schwangeren mit Symptomen einer drohenden Frühgeburt zwischen der 22. und 35. Schwangerschaftswoche. Ein negativer Befund gibt eine hohe Sicherheit, dass in den folgenden ein bis zwei Wochen keine Entbindung stattfinden wird.

Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Beurteilung von Wundheilungsstörungen. Da Fibronectin ein wichtiges Glykoprotein der extrazellulären Matrix ist, liefert dessen Konzentration in Wundsekreten oder Plasma wertvolle Hinweise auf den Heilungsverlauf chronischer Wunden. Die Indikation muss stets klar aus der Patientendokumentation hervorgehen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass für die Abrechnung der Ziffer A3744 ein quantitatives Testverfahren eingesetzt werden muss. Einfache qualitative Schnelltests rechtfertigen die Abrechnung dieser hochwertigen Ziffer in der Regel nicht.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3744

Fallbeispiel 1: Ausschluss einer drohenden Frühgeburt

Eine Schwangere stellt sich in der 28. Schwangerschaftswoche mit vorzeitigen Wehen in der Praxis vor. Zur Risikoabschätzung erfolgt eine Entnahme von Vaginalsekret und die quantitative Bestimmung von fetalem Fibronectin im Labor. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A3744 im Analogverfahren zum Regelhöchstsatz von 1,15 (30,16 €).

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei chronischer Wundheilungsstörung

Bei einem Patienten mit einem therapierefraktären Ulcus cruris wird zur Beurteilung der lokalen Heilungstendenz Fibronectin im Wundsekret quantitativ bestimmt. Neben der Wundversorgung und Beratung wird die Laborleistung nach Ziffer A3744 abgerechnet. Dies ermöglicht eine präzise Steuerung der lokalen Wundtherapie.

Fallbeispiel 3: Risikobewertung bei Zervixinsuffizienz

Eine Patientin mit sonografisch nachgewiesener Zervixverkürzung in der 26. Schwangerschaftswoche wird engmaschig überwacht. Zur weiteren Differenzierung des Frühgeburtsrisikos wird die quantitative fFN-Bestimmung durchgeführt. Die Abrechnung der Ziffer A3744 erfolgt neben den sonografischen Leistungen der Ziffern 410 und 415.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3744: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung von qualitativen und quantitativen Testverfahren. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen vermehrt, ob tatsächlich ein quantitatives Immunoassay-Verfahren durchgeführt wurde. Reine Ja/Nein-Schnelltests dürfen nicht unter der analogen Ziffer A3744 abgerechnet werden.

Zudem müssen die Ausschlussbestimmungen des Abschnitts M beachtet werden. Die Ziffer A3744 darf nicht neben anderen Ziffern für denselben Analyten berechnet werden, wenn diese auf demselben methodischen Prinzip beruhen. Eine Doppelabrechnung von analogen Laborleistungen für identische Zielproteine führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

Achtung: Die Abrechnung von Analogziffern erfordert auf der Rechnung die Kennzeichnung mit dem Buchstaben 'A' und die verständliche Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistung. Fehlt dieser Zusatz, ist die Rechnung formell fehlerhaft.

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Dokumentation der GOÄ A3744: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation sowie das konkrete Testergebnis dokumentiert sein. Auch die Angabe des verwendeten Testkits und der Nachweis der quantitativen Auswertung sind ratsam.

Bei der Durchführung im eigenen Praxislabor sollten zudem die Qualitätskontrollen nach den Richtlinien der Bundesärztekammer dokumentiert werden. Dies sichert die Abrechnung im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ab.

Dokumentationsbeispiel:
Pat. stellt sich vor in SSW 29+2 mit ziehenden Unterbauchschmerzen. Sonografie: Zervixlänge 24 mm. Indikation zur fFN-Bestimmung gegeben. Vaginalabstrich entnommen. Quantitative Bestimmung von fetalem Fibronectin mittels ELISA (System XY): Ergebnis 45 ng/ml (negativ). Risiko für Frühgeburt innerhalb der nächsten 14 Tage gering.

GOÄ A3744: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die Ziffer A3744 dem Abschnitt M zuzuordnen ist, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,30 ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Als Begründung kommen beispielsweise schwierige Probenaufbereitungen bei stark blutigen Sekreten oder extreme Viskosität der Probe infrage.

Typische Ziffernkombinationen

In der geburtshilflichen Praxis wird die Bestimmung von fetalem Fibronectin häufig mit klinischen und sonografischen Leistungen kombiniert. Typische Kombinationen umfassen die Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung), die Ziffer 410 (Ultraschalluntersuchung eines Organs) sowie die Ziffer 415 (Transvaginale Sonografie zur Zervixmessung). Diese Leistungen sind nebeneinander voll berechnungsfähig, da sie unterschiedliche diagnostische Schritte darstellen.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3744

Die GOÄ-Ziffer A3744 ist eine Analogziffer zur Abrechnung der quantitativen Bestimmung von Fibronectin mittels Immundiffusion. Sie wird mit 450 Punkten bewertet, was einem Einfachsatz von 26,23 € entspricht. Diese Leistung kommt vor allem in der Schwangerschaftsvorsorge oder Wundheilungsdiagnostik zum Einsatz.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer A3744 beträgt 30,16 € bei einem Steigerungsfaktor von 1,15. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der Schwellenwert niedriger als bei ärztlichen Leistungen. Eine Überschreitung dieses Faktors erfordert eine besonders detaillierte medizinische Begründung.
Die Bestimmung von fetalem Fibronectin ist insbesondere bei drohender Frühgeburt zwischen der 22. und 35. Schwangerschaftswoche indiziert. Der Nachweis im Vaginalsekret dient als prädiktiver Marker für das Risiko einer zeitnahen Entbindung. Auch bei chronischen Wundheilungsstörungen kann die Bestimmung von Fibronectin sinnvoll sein.
Bei der Abrechnung der GOÄ A3744 müssen die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) berücksichtigt werden. Insbesondere sind parallele qualitative Schnelltests nicht zusätzlich über diese quantitative Ziffer abrechenbar. Zudem dürfen andere immunologische Bestimmungen für denselben Analyten nicht nebeneinander berechnet werden.
Ja, die GOÄ-Ziffer A3744 kann bis zum Höchstsatz von 1,30 gesteigert werden, was einem Betrag von 34,10 € entspricht. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 hinaus ist jedoch nur bei außergewöhnlich hohem Aufwand oder schwierigen Probenverhältnissen zulässig. Die Begründung muss patientenbezogen und nachvollziehbar in der Rechnung dokumentiert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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