GOÄ A3757: Eiweißuntersuchung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A3757
Eiweißuntersuchung aus eiweißarmen Flüssigkeiten (z. B. Liquor , Gelenk- oder Pleurapunktat
Punktzahl 70  
Einfachsatz 4,08 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,69 € 1,1x
Höchstsatz 5,30 € 1,3x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A3757: Korrekte Abrechnung der Eiweißuntersuchung in Liquor und Punktaten. Erfahren Sie alles zu Indikationen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3757

Die selbstständige Ziffer A3757 beschreibt die Eiweißuntersuchung aus eiweißarmen Flüssigkeiten. Da sich die reguläre Gebührenordnungsposition für die photometrische Proteinbestimmung ausschließlich auf den Urin bezieht, wurde diese Analogbewertung geschaffen.

Eiweißuntersuchung aus eiweißarmen Flüssigkeiten (z. B. Liquor, Gelenk- oder Pleurapunktat) – analog Nr. 3760

Die Leistung umfasst die quantitative Bestimmung des Gesamteiweißgehalts in speziellen, von Natur aus proteinarmen Körperflüssigkeiten. Die analoge Anwendung der Ziffer 3760 stellt sicher, dass der methodische Aufwand der photometrischen Messung in diesen anspruchsvollen Matrices adäquat abgebildet wird.

GOÄ A3757 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die quantitative Eiweißbestimmung in eiweißarmen Flüssigkeiten besitzt in der klinischen Diagnostik einen hohen Stellenwert. Besonders im Liquor cerebrospinalis ist die Untersuchung absolut indiziert, um entzündliche Prozesse im Zentralnervensystem abzuklären. Hierzu zählen insbesondere Meningitiden, Enzephalitiden oder Störungen der Blut-Liquor-Schrankenfunktion.

Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist das Pleurapunktat bei unklaren Pleuraergüssen. Die Bestimmung der Proteinkonzentration dient hier der essenziellen Differenzierung zwischen einem Transsudat und einem Exsudat. Während Transsudate meist auf systemische Ursachen wie Herzinsuffizienz zurückzuführen sind, weisen Exsudate auf lokale entzündliche oder maligne Prozesse hin.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3757

Fallbeispiel 1: Verdacht auf bakterielle Meningitis

Ein Patient stellt sich mit akutem Meningismus und Fieber vor. Nach Durchführung einer Lumbalpunktion erfolgt die sofortige Liquoranalytik. Zur Abklärung des entzündlichen Geschehens wird das Gesamteiweiß im Liquor bestimmt. Abgerechnet wird die Ziffer A3757 analog für die Liquorprobe sowie die Ziffer 3573.H1 für das Serum-Gesamteiweiß zur Schrankenbeurteilung.

Fallbeispiel 2: Differenzierung eines Pleuraergusses

Bei einer Patientin mit einseitigem Pleuraerguss wird eine Entlastungspunktion durchgeführt. Zur Bestimmung des Proteingehalts zwecks Unterscheidung von Transsudat und Exsudat wird das Punktat laborchemisch untersucht. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A3757, ergänzt durch weitere zytologische Untersuchungen des Punktats.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei unklarem Aszites

Zur Abklärung eines neu aufgetretenen Aszites wird eine diagnostische Punktion durchgeführt. Die Bestimmung der Proteinkonzentration im Aszitespunktat erfolgt analog nach GOÄ A3757. Dies dient der Berechnung des Serum-Aszites-Albumin-Gradienten zur Abgrenzung einer portalen Hypertension.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3757: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Anwendung der Ziffer für Urinproben. Da die zugrundeliegende Ziffer 3760 explizit für Urin definiert ist, darf die Analogziffer A3757 niemals für Urinuntersuchungen herangezogen werden. Dies führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen unweigerlich zur Streichung.

Zudem gerät die Abrechnung beim Gelenkpunktat häufig in das Visier von Prüfstellen. Private Krankenversicherungen argumentieren oft, dass die reine Eiweißbestimmung im Gelenkpunktat keinen diagnostischen Mehrwert liefert. Im Vordergrund stehen hier meist physikochemische und mikroskopische Untersuchungen.

Achtung: Bei Gelenkpunktaten sollte die medizinische Notwendigkeit der Eiweißbestimmung besonders sorgfältig begründet werden. Häufig sind zytologische Untersuchungen analog Nr. 3670 oder Viskositätsbestimmungen nach Nr. 3712 die sicherere Abrechnungsalternative.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ A3757: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung. In der Patientenakte muss die Art der eiweißarmen Flüssigkeit präzise benannt werden. Allgemeine Bezeichnungen wie "Punktat" ohne Herkunftsangabe reichen für eine Prüfung oft nicht aus.

Zusätzlich sollte die zugrundeliegende Fragestellung, wie etwa der Ausschluss einer Schrankenstörung oder die Differenzierung eines Ergusses, dokumentiert werden. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger erheblich.

Dokumentation: Lumbalpunktion bei V. a. Schrankenstörung. Entnahme von Liquor. Quantitative Bestimmung des Gesamteiweißes im Liquor nach GOÄ A3757 (analog) sowie parallele Bestimmung im Serum nach GOÄ 3573.H1.

GOÄ A3757: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Regelhöchsatzes von 2,3 (9,38 €) bis zum Höchstsatz von 3,5 (14,28 €) ist bei besonderem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind eine extrem zähflüssige Konsistenz des Punktats, die eine aufwendige Vorbereitung erfordert, oder eine erschwerte Probenaufbereitung bei stark blutigen Liquores.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A3757 wird selten isoliert abgerechnet. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen die Bestimmung von Spezialproteinen im Liquor wie Albumin (Nr. 3735) oder Immunglobuline (Nr. 3571). Diese parallelen Bestimmungen sind neben der A3757 voll gesondert berechnungsfähig.

Tipp: Für eine vollständige Schrankendiagnostik empfiehlt sich die gleichzeitige Bestimmung der Proteine im Serum. Die Kombination aus Liquor-Gesamteiweiß (A3757) und Serum-Gesamteiweiß (3573.H1) ist medizinisch geboten und abrechnungstechnisch zulässig.

Ziffer A3757 in der neuen GOÄ

A3757 (Eiweißuntersuchung aus eiweißarmen Flüssigkeiten wie Liquor, Gelenk- oder Pleurapunktat) wird zur neuen Nummer 12765 „Protein, gesamt in Liquor, Punktaten und Urin" — Festpreis 7,69 €. Die in der alten Analogziffer genannten Materialien (Liquor, Gelenkpunktat, Pleurapunktat) sind strukturell abgedeckt. Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 4,69 € — der neue Festpreis liegt leicht darüber.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3757

Die Ziffer A3757 regelt die quantitative Eiweißbestimmung aus eiweißarmen Körperflüssigkeiten wie Liquor oder Pleurapunktat als Analogbewertung zur Ziffer 3760. Sie darf nicht für Urinproben verwendet werden, da diese direkt über die Ziffer 3760 abgerechnet werden.
Die Bestimmung ist absolut indiziert bei Verdacht auf entzündliche Erkrankungen des Zentralnervensystems wie Meningitis oder Enzephalitis. Zudem dient sie der Überprüfung einer gestörten Blut-Liquor-Schrankenfunktion in Kombination mit einer Serum-Eiweißbestimmung.
Ja, parallele Bestimmungen von speziellen Proteinen wie Albumin nach Nr. 3735 oder Immunglobulinen nach Nr. 3571 im Liquor sind neben der A3757 gesondert berechnungsfähig. Dies gilt auch für die entsprechenden Vergleichsuntersuchungen im Serum.
Private Krankenversicherungen beanstanden diese Abrechnung oft, weil die Eiweißbestimmung im Gelenkpunktat klinisch kaum einen diagnostischen Zusatznutzen bringt. Geraten werden stattdessen physikochemische Untersuchungen oder Zellzahlbestimmungen, die für die Gelenkdiagnostik relevanter sind.
Ein Schwellenwertüberschreitung bis zum 3,5-fachen Satz kann durch einen erhöhten präanalytischen Aufwand begründet werden. Typische Beispiele hierfür sind stark hämorrhagische Proben oder eine extrem hohe Viskosität des Punktats, die eine Sonderbehandlung im Labor erfordert.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich