GOÄ A3764: Gel-Elektrophorese korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A3764
Elektrophoretische Auftrennung von Proteinen oder Nukleinsäuren in Polyacrylamidgelen oder anderen Trägermaterialien, je Untersuchung
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A3764 (Elektrophoretische Auftrennung). Erfahren Sie alles über Indikationen, Fallbeispiele und Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3764

Elektrophoretische Auftrennung von Proteinen oder Nukleinsäuren in Polyacrylamidgelen oder anderen Trägermaterialien, je Untersuchung

Die Ziffer A3764 ist eine Analogbewertung, die sich an der Ziffer 3764 des Gebührenverzeichnisses orientiert. Sie kommt primär dann zum Einsatz, wenn hochauflösende Trennverfahren für Proteine oder Nukleinsäuren durchgeführt werden, die über die Standardverfahren hinausgehen. Die Verwendung von Polyacrylamidgelen ermöglicht dabei eine besonders feine Auftrennung nach Molekülgröße.

Diese Methode ist hochpräzise und erfordert spezialisierte Laborausstattung sowie geschultes Fachpersonal. Im Gegensatz zu einfacheren Trägermaterialien bietet dieses Verfahren eine signifikant höhere Trennschärfe. Die Abrechnung erfolgt je Untersuchung, was eine genaue Dokumentation der analysierten Proben voraussetzt.

GOÄ A3764 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

In der täglichen Praxis findet die Ziffer A3764 Anwendung bei komplexen diagnostischen Fragestellungen. Ein typisches Einsatzgebiet ist die Liquordiagnostik, insbesondere zum Nachweis oligoklonaler Banden bei Verdacht auf Multiple Sklerose. Auch in der Molekulargenetik wird das Verfahren genutzt, um PCR-Fragmente präzise darzustellen.

Ein weiteres wichtiges Anwendungsfeld ist die Differenzierung von Paraproteinen bei monoklonalen Gammopathien. Hierbei liefert die hochauflösende Elektrophorese entscheidende Hinweise für die Therapieplanung. Die Abgrenzung zu einfacheren Verfahren ist für eine rechtssichere Abrechnung essenziell.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3764

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Multiple Sklerose

Bei einer Patientin mit neurologischen Ausfällen besteht der Verdacht auf eine chronisch-entzündliche ZNS-Erkrankung. Zur Abklärung wird eine Liquorpunktion durchgeführt und die Probe mittels isoelektrischer Fokussierung auf Polyacrylamidgel untersucht. Die Abrechnung erfolgt analog nach Ziffer A3764, da ein hochauflösendes Spezialverfahren angewendet wurde.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer monoklonalen Gammopathie

Ein Patient zeigt im Routine-Labor auffällige Gesamteiweißwerte. Zur genaueren Differenzierung veranlasst der Arzt eine hochauflösende Proteinelektrophorese auf einem Spezialträger. Da dieses Verfahren eine deutlich höhere Trennschärfe als die Standard-Zonenelektrophorese besitzt, ist die Abrechnung der Analogziffer A3764 medizinisch begründet.

Fallbeispiel 3: Molekularbiologische Fragmentanalyse

Im Rahmen einer genetischen Untersuchung müssen PCR-Produkte von sehr ähnlicher Länge voneinander getrennt werden. Die herkömmliche Agarose-Gelelektrophorese reicht hierfür nicht aus. Es wird eine vertikale Polyacrylamidgel-Elektrophorese durchgeführt, die über die GOÄ-Ziffer A3764 abgerechnet wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3764: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von einfachen und hochauflösenden Elektrophoresen. Wenn bereits eine Standard-Elektrophorese nach Ziffer 3760 durchgeführt wurde, kann die Ziffer A3764 für dieselbe Zielsetzung meist nicht zusätzlich berechnet werden. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen achten hierbei sehr genau auf die medizinische Notwendigkeit.

Achtung: Die bloße Durchführung einer Standard-Elektrophorese rechtfertigt niemals die Abrechnung der höher bewerteten Analogziffer A3764. Es muss tatsächlich ein anspruchsvolles Trägermaterial wie Polyacrylamid verwendet worden sein.

Zudem fordern Beihilfestellen bei analogen Bewertungen häufig eine detaillierte Begründung der Gleichwertigkeit. Fehlt diese Angabe auf der Liquidation, droht eine Kürzung oder Verweigerung der Erstattung. Eine präzise Dokumentation der methodischen Details schützt vor solchen Regressen.

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Dokumentation der GOÄ A3764: Praxisbewährte Hinweise

Für eine beanstandungsfreie Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Es muss klar hervorgehen, welches spezifische Trägermaterial verwendet wurde und warum diese Methode gewählt wurde. Auch die konkrete Fragestellung und das qualitative Ergebnis müssen dokumentiert sein.

Dokumentationsbeispiel: Durchführung einer hochauflösenden Polyacrylamidgel-Elektrophorese (PAGE) zur Differenzierung von Liquorproteinen bei V. a. MS. Trägermaterial: Polyacrylamid. Befund: Nachweis von zwei oligoklonalen Banden im IgG-Bereich.

Zusätzlich sollten die Rohdaten oder das digitalisierte Gel-Bild im Archiv des Labors oder der Praxis hinterlegt werden. Dies dient als objektiver Nachweis der erbrachten Leistung im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.

GOÄ A3764: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der Ziffer A3764 um eine Leistung aus dem Laborbereich (Abschnitt M) handelt, gelten besondere Regeln für die Steigerung. Der Regelhöchstsatz liegt hier bei dem 1,15-fachen Satz. Eine Überschreitung bis zum 1,3-fachen Satz ist nur bei außergewöhnlich schwierigen Probenverhältnissen zulässig.

Tipp: Begründen Sie eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz stets mit patientenspezifischen Besonderheiten, wie beispielsweise einer extrem geringen Proteinkonzentration, die eine vorherige Anreicherung erforderlich machte.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A3764 wird häufig in Kombination mit Ziffern für die Probenvorbereitung oder spezifische Extraktionsverfahren abgerechnet. Zulässig is beispielsweise die Kombination mit der Ziffer 3763 für vorbereitende Schritte, sofern diese eigenständige Leistungen darstellen. Eine Doppelabrechnung ähnlicher Trennverfahren aus derselben Probe ist jedoch zu vermeiden.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3764

Die GOÄ-Ziffer A3764 beschreibt die elektrophoretische Auftrennung von Proteinen oder Nukleinsäuren in Polyacrylamidgelen oder anderen Trägermaterialien. Sie wird als Analogziffer für hochauflösende Trennverfahren angewendet. Die Bewertung beträgt 250 Punkte.
Zum einfachen Gebührensatz (1,0-fach) bringt die Ziffer A3764 ein Honorar von 14,57 €. Beim Regelhöchstsatz für Laborleistungen (1,15-fach) liegt das Honorar bei 16,76 €, während der Höchstsatz (1,3-fach) 18,94 € beträgt.
Die analoge Abrechnung nach A3764 ist zulässig, wenn eine selbstständige, im Gebührenverzeichnis nicht aufgeführte elektrophoretische Spezialuntersuchung erbracht wird. Typische Beispiele sind hochauflösende PAGE-Verfahren oder isoelektrische Fokussierungen.
Die Ziffer darf nicht neben einfachen elektrophoretischen Trennverfahren wie der klassischen Zonenelektrophorese nach Ziffer 3760 für dieselbe Zielsetzung abgerechnet werden. Zudem sind allgemeine Laborausschlüsse der Abschnitte M I bis M IV zu beachten.
Ja, eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist mit einer medizinischen Begründung möglich. Typische Gründe sind ein außergewöhnlich hoher Aufwand bei der Probenvorbereitung oder schwierige Auswertungsbedingungen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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