GOÄ A3767: Lösliche Zytokine rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A3767
Lösliche Zytokine
Punktzahl 450  
Einfachsatz 26,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 30,16 € 1,1x
Höchstsatz 34,10 € 1,3x

Je einmalig für – den ersten Stimulationsversuch, – die Negativkontrolle und – für die Mitogenkontrolle (falls diese erforderlich ist).

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3767

Die Abrechnung der Ziffer A3767 erfolgt analog zur regulären Gebührenordnungsziffer 3767. Der offizielle Leistungstext beschreibt die zugrundeliegende labormedizinische Analyse präzise.

Bestimmung von löslichen Zytokinrezeptoren oder Zytokinantagonisten (z. B. IL-2-Rezeptor) im Serum oder anderen Körperflüssigkeiten

Diese Leistung umfasst die quantitative oder qualitative Bestimmung von löslichen Mediatoren des Immunsystems. Die Analyse dient der Erfassung der immunologischen Aktivität bei entzündlichen, autoimmunen oder neoplastischen Prozessen. Alle vorbereitenden Laborschritte sowie die Erstellung des Laborberichts sind mit dieser Gebühr abgegolten.

GOÄ A3767 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen der Zytokin-Analytik

Die Bestimmung löslicher Zytokine und deren Rezeptoren ist ein wertvolles Werkzeug in der modernen Immunologie und Rheumatologie. Typische Indikationen umfassen die Verlaufsbeurteilung von chronisch-entzündlichen Erkrankungen wie der Sarkoidose, bei der der lösliche Interleukin-2-Rezeptor (sIL-2R) als Aktivitätsparameter dient. Auch bei der Überwachung von immunmodulatorischen Therapien liefert dieser Parameter entscheidende Hinweise.

Darüber hinaus kommt die Ziffer bei der Abklärung von unklaren Fieberzuständen oder dem Verdacht auf ein Zytokinfreisetzungssyndrom zum Einsatz. Die Abgrenzung zu zellulären Immunanalysen ist essenziell, da A3767 ausschließlich die humoralen, löslichen Komponenten im Überstand oder Serum erfasst. Eine präzise Indikationsstellung sichert die Erstattungsfähigkeit gegenüber den privaten Krankenversicherungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3767

Fallbeispiel 1: Verdacht auf aktive Sarkoidose

Ein Patient stellt sich mit pulmonalen Symptomen und Verdacht auf Sarkoidose vor. Zur Beurteilung der Krankheitsaktivität veranlasst der behandelnde Arzt die Bestimmung des löslichen Interleukin-2-Rezeptors (sIL-2R) im Serum. Die Abrechnung dieser labormedizinischen Analyse erfolgt korrekt über die Analogziffer A3767 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Monitoring einer rheumatoiden Arthritis

Bei einer Patientin mit bekannter rheumatoider Arthritis unter laufender Biologika-Therapie soll das therapeutische Ansprechen überprüft werden. Hierzu wird die Konzentration spezifischer löslicher Zytokinantagonisten im Blut bestimmt. Die Dokumentation der therapeutischen Fragestellung begründet die medizinische Notwendigkeit der Abrechnung nach GOÄ A3767.

Fallbeispiel 3: Abklärung eines unklaren Entzündungsgeschehens

Zur Differenzialdiagnostik bei anhaltendem, unklarem Fieber wird ein umfassendes immunologisches Profil erstellt. Neben den Standard-Entzündungsmarkern erfolgt die Bestimmung von löslichen Zytokinrezeptoren zur Identifikation einer systemischen Immunaktivierung. Die Leistung wird als selbstständige analoge Laborleistung mit der Ziffer A3767 in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3767: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Ziffer A3767 ist das Fehlen der expliziten Kennzeichnung als Analogbewertung auf der Liquidation. Da es sich um eine Analogziffer handelt, muss der Buchstabe „A“ der Ziffer vorangestellt werden. Fehlt dieser Hinweis, führt dies regelmäßig zur Beanstandung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.

Achtung: Die Ziffer A3767 darf nicht mit allgemeinen Entzündungsmarkern wie dem C-reaktiven Protein (CRP) verwechselt oder unbegründet nebeneinander abgerechnet werden, wenn diese dieselbe diagnostische Zielsetzung verfolgen.

Zudem ist darauf zu achten, dass für Laborleistungen des Abschnitts M ein reduzierter Gebührenrahmen bis maximal 1,3-fach gilt. Eine Abrechnung mit dem sonst üblichen ärztlichen Höchstsatz von 2,3-fach ist ausgeschlossen und stellt einen schweren Abrechnungsfehler dar.

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Dokumentation der GOÄ A3767: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung. In der Patientenakte müssen die spezifische klinische Fragestellung sowie das konkrete Untersuchungsergebnis dokumentiert sein. Der Verweis auf die medizinische Notwendigkeit der Zytokin-Bestimmung sollte direkt aus der Anamnese hervorgehen.

Dokumentation: Bestimmung des löslichen IL-2-Rezeptors im Serum mittels ELISA zur Aktivitätsbeurteilung bei bekannter Sarkoidose. Laborbefund liegt vor und wurde validiert.

Zusätzlich empfiehlt es sich, den verwendeten Testkit oder die methodische Durchführung kurz im Laborbuch oder der Software zu hinterlegen. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger erheblich.

Tipp: Hinterlegen Sie in Ihrer Praxissoftware eine feste Dokumentationsvorlage für Analogziffern, um die geforderten Begründungen bei der Rechnungsstellung automatisch zu generieren.

GOÄ A3767: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Steigerung der Ziffer A3767 über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach hinaus bis zum Höchstsatz von 1,3-fach erfordert eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Erhöhung des Faktors sind ein erhöhter präanalytischer Aufwand oder schwierige Probenverhältnisse, beispielsweise bei stark lipämischen oder hämolytischen Seren. Die Begründung muss auf der Rechnung verständlich und nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A3767 wird häufig im Rahmen eines umfassenden Immundiagnostik-Profils erbracht. Sinnvolle Kombinationen ergeben sich mit Ziffern für die Blutentnahme (Ziffer 250) sowie mit grundlegenden Laboruntersuchungen des Abschnitts M, wie dem Blutbild (Ziffer 3550). Eine zeitgleiche Abrechnung von mehreren analogen Zytokinbestimmungen ist nur dann zulässig, wenn es sich um nachweisbar unterschiedliche Zielstrukturen handelt.

Ziffer A3767 in der neuen GOÄ

A3767 (Quantiferon-TB-Gold-Test, immunologischer Bluttest zum Tuberkulose-Nachweis, analog Nr. 3767 GOÄ) wird zur neuen Nummer 12120 „Interferon-Gamma-Release-Assay (IGRA), insgesamt" — Festpreis 70,76 €. Die neue Leistung bündelt Stimulatoren, Inkubation, Interferon-Gamma-Bestimmung und Auswertung. Das verwendete Antigen oder Antigengemisch ist auf der Rechnung anzugeben.

Besonderheit: Bei Verwendung einer Lymphozytensuspension statt Vollblut ist die vorausgehende Zellisolierung zusätzlich nach Nummer 11795 berechnungsfähig. Die alte A3767 betraf ausschließlich den Vollblut-basierten QFT-Gold. Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 30,16 €; der neue Festpreis liegt mit 70,76 € deutlich höher.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3767

Die Ziffer A3767 wird für die Bestimmung von löslichen Zytokinrezeptoren oder Zytokinantagonisten im Serum oder anderen Körperflüssigkeiten abgerechnet. Typische Indikationen sind die Aktivitätsbeurteilung bei Sarkoidose oder das Monitoring von Autoimmunerkrankungen. Die Abrechnung erfolgt analog zur Ziffer 3767.
Für die labormedizinische Leistung A3767 gilt der Gebührenrahmen des Abschnitts M der GOÄ. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach (30,16 €), während der maximale Höchstsatz bei 1,3-fach (34,10 €) liegt. Eine Steigerung darüber hinaus ist nicht zulässig.
Ja, als Analogbewertung muss der Ziffer zwingend ein „A“ vorangestellt werden. Zudem sollte auf der Liquidation die Originalbeschreibung der Referenzziffer 3767 mit dem Hinweis auf die analoge Erbringung aufgeführt werden. Dies verhindert Missverständnisse bei den Kostenträgern.
Die Ziffer darf nicht mehrfach für dieselbe Zielstruktur nebeneinander berechnet werden. Zudem sind Überschneidungen mit anderen spezifischen Entzündungsmarkern zu vermeiden, wenn diese dieselbe diagnostische Aussagekraft besitzen. Eine saubere medizinische Begründung der Differenzialdiagnostik ist hierbei entscheidend.
Ja, die Bestimmung des löslichen IL-2-Rezeptors (sIL-2R) ist das klassische Anwendungsbeispiel für die Analogziffer A3767. Sie dient primär der Diagnostik und Verlaufsbeobachtung der Sarkoidose sowie anderer interstitieller Lungenerkrankungen. Die medizinische Notwendigkeit muss hierfür klar dokumentiert sein.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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