Die analoge Abrechnung der Koagulometrie nach GOÄ-Ziffer A3990 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Dieser Leitfaden zeigt die korrekte Anwendung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3990
A3990 (analog): Koagulometrie (z. B. Thromboelastographie, Thromboelastometrie) - entsprechend Gebührenordnungsnummer 3990.
Die Gebührenordnungsnummer A3990 stellt eine Analogbewertung dar, die für moderne Verfahren der Koagulometrie herangezogen wird. Da die ursprüngliche Gebührenordnung für Ärzte ältere viskoelastische Verfahren nicht spezifisch abbildet, erfolgt die Liquidation analog zur Ziffer 3990. Diese Leistung umfasst die messtechnische Erfassung der Blutgerinnung.
Diese Methode dient der detaillierten Analyse der viskoelastischen Eigenschaften des Blutes während des Gerinnungsprozesses. Eingeschlossen sind dabei die apparative Messung sowie die grafische Darstellung der Gerinnselbildung. Moderne Systeme wie die Thromboelastometrie erlauben eine schnelle Differenzierung von Gerinnungsstörungen direkt am Point-of-Care.
GOÄ A3990 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
In der klinischen Praxis wird die viskoelastische Gerinnungsanalyse vor allem für ein zielgerichtetes Gerinnungsmanagement eingesetzt. Die Indikation ist insbesondere bei massiven Blutungen oder dem Verdacht auf komplexe Koagulopathien gegeben. Durch die rasche Verfügbarkeit der Ergebnisse kann eine zielgerichtete Therapie mit Gerinnungspräparaten eingeleitet werden.
Besonders bewährt hat sich dieses Verfahren im Rahmen von großen operativen Eingriffen. Hierzu zählen die Herzchirurgie, die Lebertransplantation sowie die Versorgung von Schwerverletzten im Schockraum. Mittels der Thromboelastographie lassen sich Mängel an Fibrinogen oder Thrombozyten sowie eine gesteigerte Hyperfibrinolyse innerhalb weniger Minuten identifizieren.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3990
Fallbeispiel 1: Kardiochirurgischer Eingriff
Klinische Situation: Ein Patient zeigt nach dem Einsatz der Herz-Lungen-Maschine eine diffuse postoperative Blutung. Zur schnellen Abklärung der Ursache wird eine viskoelastische Messung durchgeführt. Die Begründung liegt in der Notwendigkeit einer sofortigen Differenzierung der Gerinnungsstörung. Abgerechnet wird die Ziffer A3990 (analog) zum 1,15-fachen Satz, da eine schnelle Therapieentscheidung herbeigeführt werden musste.
Fallbeispiel 2: Schwere postoperative Blutung
Klinische Situation: Nach einer komplexen abdominellen Tumorresektion kommt es auf der Intensivstation zu einer schweren postoperativen Blutung. Aufgrund des kritischen Zustands des Patienten erfolgt eine sofortige Notfalldiagnostik mittels Thromboelastometrie. Wegen des erhöhten Zeitdrucks und der intensivmedizinischen Betreuung wird die Leistung mit dem 1,3-fachen Satz liquidiert. Die medizinische Begründung wird auf der Rechnung detailliert angegeben.
Fallbeispiel 3: Überwachung bei Lebertransplantation
Klinische Situation: Während einer laufenden Lebertransplantation ist eine kontinuierliche Überwachung der Blutgerinnung zwingend erforderlich. Es werden insgesamt drei Messungen zu unterschiedlichen Phasen der Operation durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt durch den dreifachen Ansatz der Ziffer A3990. Zur Absicherung der Erstattung wird jede einzelne Verlaufskontrolle mit der exakten Uhrzeit dokumentiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ A3990: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Ziffer A3990 ist die unzulässige Doppelabrechnung mit anderen laborchemischen Standardtests. Wenn die Gerinnungsparameter bereits über klassische Laborverfahren bestimmt wurden, müssen die spezifischen Ausschlusskriterien beachtet werden. Die analoge Ziffer darf nicht als bloßer Ersatz für Standard-Gerinnungstests herangezogen werden.
Achtung: Eine unbegründete Mehrfachabrechnung am selben Kalendertag führt häufig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen. Jede Wiederholungsmessung muss medizinisch begründet und mit Uhrzeit dokumentiert sein.
Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig das Fehlen einer präzisen Uhrzeitangabe bei mehrfacher Erbringung am selben Tag. Ohne diese Angabe wird von einer unzulässigen Mengenausweitung ausgegangen. Die medizinische Notwendigkeit für jede einzelne Messung muss daher stets aus der Dokumentation hervorgehen.
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Dokumentation der GOÄ A3990: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument, um Honorarkürzungen erfolgreich abzuwehren. Für eine gerichtsfeste Dokumentation müssen neben dem Messergebnis auch die klinische Indikation und die therapeutische Konsequenz festgehalten werden. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung.
Dokumentation: Durchführung einer Thromboelastometrie (ROTEM) bei diffusem Sickerbluten postoperativ um 14:30 Uhr. Indikation: V. a. Hyperfibrinolyse. Ergebnis: CT verlängert, MCF vermindert. Konsequenz: Gabe von 2g Fibrinogen.
Es empfiehlt sich, die ausgedruckten oder digital erzeugten Geräteprotokolle direkt in die elektronische Patientenakte zu exportieren. Auf diese Weise sind die Rohdaten im Falle einer Überprüfung durch den Medizinischen Dienst oder private Versicherer sofort griffbereit. Dies sichert den Honoraranspruch der Praxis nachhaltig.
GOÄ A3990: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die Ziffer dem Laborbereich zugeordnet ist, unterliegt sie dem reduzierten Gebührenrahmen. Der Regelsatz liegt beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur bei außergewöhnlich schwierigen Bedingungen oder extremem Zeitdruck im Rahmen einer Notfallversorgung zulässig.
Tipp: Bei der Abrechnung des 1,3-fachen Satzes sollte die Begründung direkt auf der Rechnung vermerkt werden, um zeitaufwendige Rückfragen der Erstattungsstellen zu vermeiden.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A3990 lässt sich im klinischen Alltag hervorragend mit anderen Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der Blutentnahme (GOÄ 250) oder einer eingehenden Beratung. Auch die Kombination mit einer Symptombezogenen Untersuchung (GOÄ 5) ist bei der Erstvorstellung des Patienten im Notfall üblich.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3990
Was hat nicht gestimmt?