GOÄ A406: Angio-OCT korrekt abrechnen – Tipps & Beispiele

5 Min. Lesezeit
GOÄ A406
Zuschlag für Angio-OCT des Auges zur Abbildungdes Blutflusses, ggf. beidseits – analog Nr.406
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 11,66 € 1,0x
Höchstsatz 11,66 € 1,0x

Quelle: Deutsches Ärzteblatt Heft 1-2 11.Januar 21 3. 2021 Der Zuschlag nach A406 ist ausschließlich für die Angio-OCT zur Darstellung des Blutflusses vorgesehen. Eine reine farbige Hervorhebung oder Einfärbung bestehender Graustufen-OCT-Aufnahmen ohne eigentliche Blutflussanalyse rechtfertigt den Ansatz dieser Ziffer hingegen nicht (Deutsches Ärzteblatt 2021; 118 (7); A-372 / B-320).

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A406

Zuschlag für Angio-OCT des Auges zur Abbildung des Blutflusses, ggf. beidseits – analog Nr. 406

Die GOÄ-Ziffer A406 wurde von der Bundesärztekammer im Januar 2021 als Analogbewertung beschlossen. Sie dient der Abrechnung einer optischen Kohärenztomographie-Angiographie (Angio-OCT), die als moderner Zuschlag für Angio-OCT zu einer bestehenden OCT-Untersuchung erbracht wird. Diese innovative Methode ermöglicht eine hochauflösende, dreidimensionale Darstellung der retinalen und choroidalen Gefäßstrukturen ohne den Einsatz von Kontrastmitteln.

Da es sich um eine reine Zuschlagsleistung handelt, kann die Ziffer A406 niemals isoliert auf der Liquidation erscheinen. Sie setzt immer die Erbringung und Abrechnung der zugrundeliegenden ophthalmologischen Basis-OCT-Untersuchung voraus. Die Leistung umfasst die komplette technische Durchführung sowie die anschließende computergestützte Auswertung des Blutflusses.

GOÄ A406 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

In der ophthalmologischen Praxis hat das Angio-OCT einen festen Platz bei der Diagnostik und Verlaufskontrolle von vaskulären Netzhauterkrankungen eingenommen. Typische Indikationen sind die Abklärung einer feuchten altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) sowie die Beurteilung einer diabetischen Retinopathie. Auch bei retinalen Venenverschlüssen liefert die Untersuchung entscheidende Hinweise auf ischämische Areale.

Der große Vorteil gegenüber der klassischen Fluoreszeinangiographie liegt in der völligen Risikofreiheit für den Patienten, da kein intravenöses Kontrastmittel benötigt wird. Dies spart Zeit und vermeidet potenziell schwere allergische Reaktionen in der Praxis. Die Untersuchung ist beliebig oft wiederholbar und eignet sich daher hervorragend für engmaschige Therapiekontrollen.

Tipp: Rechnen Sie die GOÄ A406 immer zusammen mit der analogen Nr. 424 für die optische Kohärenztomographie des hinteren Augenabschnitts ab, um die erbrachte Leistung vollständig abzubilden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A406

Fallbeispiel 1: Verdacht auf feuchte altersabhängige Makuladegeneration (AMD)

Ein Patient stellt sich mit einer akuten Sehverschlechterung und verzerrtem Sehen (Metamorphopsien) vor. Zur Abklärung einer choroidalen Neovaskularisation wird eine OCT des hinteren Augenabschnitts inklusive einer Angio-OCT durchgeführt. Die Dokumentation zeigt eine aktive Membran, was die Indikation zur intravitrealen operativen Medikamenteneingabe (IVOM) sichert. Abgerechnet werden die analoge Nr. 424 für das Basis-OCT sowie der Zuschlag A406 für die Blutflussdarstellung.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei proliferativer diabetischer Retinopathie

Bei einem bekannten Diabetiker soll das Ausmaß von kapillären Ausfallgebieten und retinalen Neovaskularisationen kontrolliert werden. Mittels Angio-OCT werden die makuläre Perfusion und die foveale avaskuläre Zone präzise vermessen. Die Untersuchung erfolgt beidseits in einer Sitzung. Die Abrechnung umfasst die Nr. 424 analog (ggf. mit gesteigertem Faktor bei hohem Aufwand) und den Zuschlag A406 zum einfachen Gebührensatz.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei retinalem Venenastverschluss (VAV)

Ein Patient klagt über einen schmerzlosen Sehverlust auf einem Auge. Die ophthalmoskopische Untersuchung erhärtet den Verdacht auf einen Venenastverschluss. Zur Beurteilung des Makulaödems und zur Detektion von Ischmiezonen wird ein Angio-OCT durchgeführt. Die Kombination aus Nr. 424 analog und Ziffer A406 ermöglicht eine exakte therapeutische Planung bezüglich einer Laserkoagulation oder IVOM-Therapie.

Häufige Fehler bei der GOÄ A406: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation ist die isolierte Abrechnung der Ziffer A406 ohne die dazugehörige Hauptleistung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen umgehend, da ein Zuschlag definitionsgemäß an eine Hauptleistung gebunden ist. Stellen Sie daher sicher, dass die Nr. 424 analog stets gemeinsam mit der A406 auf der Rechnung steht.

Ein weiterer Streitpunkt ist die beidseitige Abrechnung. Da der offizielle Leistungstext den Zusatz „ggf. beidseits“ enthält, darf der Zuschlag A406 auch bei der Untersuchung beider Augen nur einziges Mal pro Sitzung berechnet werden. Eine Verdoppelung der Ziffer auf der Rechnung führt regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfstellen.

Zu beachten ist außerdem, dass der Zuschlag A406 ausschließlich für die eigentliche Blutflussdarstellung im Rahmen einer Angio-OCT bestimmt ist. Eine bloße farbige Einfärbung der Graustufendarstellung von Netzhautschichten oder eine farbige Hervorhebung von Messergebnissen im Normdatenabgleich rechtfertigt den Ansatz von A406 hingegen nicht (vgl. Deutsches Ärzteblatt 2021; 118(7): A-372).

Achtung: Der Zuschlag A406 ist als selbstständige Zuschlagsziffer nicht steigerungsfähig. Er muss zwingend mit dem 1,0-fachen Satz liquidiert werden, auch wenn die Untersuchung besonders aufwendig war.

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Dokumentation der GOÄ A406: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Befunddokumentation ist das wichtigste Werkzeug, um Honorarkürzungen erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte müssen sowohl die medizinische Indikation als auch die spezifischen Ergebnisse der Angio-OCT detailliert festgehalten werden. Dazu gehören Angaben über das Vorhandensein oder Fehlen von Neovaskularisationen sowie die Beschaffenheit des kapillären Netzwerks.

Speichern Sie die generierten Bilddaten und computergestützten Analysen unveränderlich im Archiv Ihres Praxis-EDV-Systems. Bei Rückfragen von Kostenträgern sollten Sie in der Lage sein, die medizinische Notwendigkeit der kontrastmittelfreien Gefäßdarstellung jederzeit anhand der dokumentierten Befunde zu belegen.

Dokumentation: Angio-OCT beidseits zur Abklärung einer CNV bei feuchter AMD. Darstellung des retinalen und choroidalen Blutflusses ohne pathologischen Befund links, rechts Nachweis einer klassischen CNV-Membran von 1,2 mm Durchmesser. Bilddaten im PACS archiviert.

GOÄ A406: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Wie bereits erwähnt, ist der Zuschlag A406 als solcher nicht steigerungsfähig und wird fest mit dem Faktor 1,0 abgerechnet. Wenn die Untersuchung jedoch aufgrund mangelnder Kooperation des Patienten oder starker Medientrübungen (z. B. bei fortgeschrittenem Katarakt) erheblich erschwert war, kann dieser Mehraufwand über die Hauptleistung Nr. 424 analog abgebildet werden. Hier ist eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz mit einer patientenbezogenen Begründung zulässig.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die Ziffernkombination aus Nr. 424 analog und Nr. A406 häufig durch weitere ophthalmologische Grundleistungen ergänzt. Dazu gehören die symptombezogene Untersuchung nach Nr. 5 oder Nr. 6 sowie die Spaltlampenmikroskopie des hinteren Augenabschnitts nach Nr. 1240. Auch die Kombination mit der Tonometrie nach Nr. 1256 ist bei Glaukompatienten eine gängige und medizinisch sinnvolle Konstellation.

Ziffer A406 in der neuen GOÄ

A406 (Zuschlag für Angio-OCT des Auges, analog Nr. 406 GOÄ) wird zur neuen Nummer 4850 „Zuschlag zu Nummer 4849 für Angio-Optical Coherence Tomography (Angio-OCT)" — Festpreis 32,21 € je Sitzung, ggf. beidseits eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass die FD-OCT des Augenhintergrundes (Nummer 4849) gleichzeitig berechnet wird. Die bisher notwendige Analogkonstruktion entfällt. Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 11,66 € — der neue Zuschlag liegt deutlich höher.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A406

Die GOÄ-Ziffer A406 ist ein analoger Zuschlag für die Durchführung einer optischen Kohärenztomographie-Angiographie (Angio-OCT) zur Darstellung des retinalen Blutflusses. Sie wird mit 200 Punkten bewertet und entspricht einem Einfachsatz von 11,66 Euro.
Nein, als Zuschlagsziffer ist die GOÄ A406 nicht steigerungsfähig und wird immer mit dem einfachen Gebührensatz (1,0-fach) abgerechnet. Eine Steigerung ist jedoch bei der zugrundeliegenden Hauptleistung, wie der analogen Nr. 424, unter Angabe von Gründen möglich.
Der Zuschlag A406 wird typischerweise neben der Nr. 424 analog für die optische Kohärenztomographie des hinteren Augenabschnitts abgerechnet. Diese Kombination wurde von der Bundesärztekammer offiziell zur Abbildung der Angio-OCT empfohlen.
Ja, laut dem offiziellen Leistungstext ist der Zuschlag A406 auch bei beidseitiger Durchführung der Angio-OCT nur einmal je Sitzung berechenbar. Der Text enthält explizit den Zusatz „ggf. beidseits“.
Der häufigste Fehler ist die isolierte Abrechnung der GOÄ A406 ohne die entsprechende Hauptleistung der OCT. Zudem darf die Ziffer nicht fälschlicherweise mit einem Steigerungsfaktor versehen werden, da Zuschläge generell mit dem 1,0-fachen Satz liquidiert werden müssen.
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