GOÄ A399: Medikamententestung auf der Haut abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A399
Testung auf der Haut und Bewertung der Messreaktion nach Kontakt mit Medikamenten - analog Nr. 399 GOÄ– entsprechend GOÄ § 6 (2)
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 26,81 € 2,3x
Höchstsatz 40,80 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A399: So rechnen Sie die analoge Medikamententestung auf der Haut rechtssicher ab und vermeiden Honorarverluste.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A399

Ziffer A399: Testung auf der Haut und Bewertung der Messreaktion nach Kontakt mit Medikamenten - analog Nr. 399 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)

Die Ziffer A399 stellt eine Analogbewertung der regulären GOÄ-Ziffer 399 dar. Sie wird herangezogen, um spezifische Hauttestungen auf Medikamentenunverträglichkeiten adäquat abzubilden. Da die klassische GOÄ die gezielte Testung von Arzneimitteln auf der Haut nicht in einer eigenen Ziffer abbildet, greift hier die Regelung des § 6 Abs. 2 GOÄ für selbstständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind.

Die Leistung umfasst sowohl das Aufbringen der Testsubstanzen (z. B. im Rahmen eines Epikutantests oder Prick-Tests mit Medikamentenlösungen) als auch die anschließende Bewertung der Messreaktion. Die Dokumentation der Hautreaktion zu definierten Zeitpunkten ist integraler Bestandteil dieser Ziffer.

GOÄ A399 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

In der allergologischen und dermatologischen Praxis ist der Verdacht auf eine Arzneimittelallergie ein häufiges Szenario. Die Ziffer A399 kommt immer dann zum Einsatz, wenn patientenspezifische Medikamente (wie Antibiotika, Lokalanästhetika oder Analgetika) direkt auf der Haut getestet werden. Dies unterscheidet sich von Standard-Allergentests, bei denen vorgefertigte Testreihen mit Umweltallergenen verwendet werden.

Typische Indikationen sind der Verdacht auf ein fixes Arzneimittelexanthem, makulopapulöse Exantheme nach Medikamenteneinnahme oder die Abklärung von Unverträglichkeiten vor operativen Eingriffen. Die Abrechnung als Analogziffer erfordert eine präzise Indikationsstellung und die genaue Benennung des getesteten Wirkstoffs in der Rechnung.

Tipp: Bei der Abrechnung von Analogziffern sollte stets das Kürzel „analog“ sowie die genaue Bezeichnung der erbrachten Leistung („Testung auf Medikamente“) auf der Liquidation angegeben werden, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A399

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Penicillinallergie

Ein Patient stellt sich mit dem Verdacht auf eine allergische Spätreaktion nach der Einnahme von Amoxicillin vor. Zur Abklärung wird ein Epikutantest mit verschiedenen Verdünnungen des Antibiotikums durchgeführt. Die Applikation und die anschließende Beurteilung nach 24, 48 und 72 Stunden rechtfertigen die Abrechnung der Ziffer A399.

Fallbeispiel 2: Testung von Lokalanästhetika vor Zahnbehandlung

Vor einer anstehenden Zahnsanierung soll eine Unverträglichkeit gegen das Lokalanästhetikum Mepivacain ausgeschlossen werden. Der Dermatologe führt einen Prick-Test mit dem Originalpräparat auf der Haut des Unterarms durch. Die Durchführung und die Dokumentation der Messreaktion nach 20 Minuten werden über die Analogziffer A399 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Abklärung eines Analgetika-Asthmas

Bei einer Patientin besteht der Verdacht auf eine Unverträglichkeit gegenüber nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR). Es erfolgt eine kontrollierte kutane Testung mit Diclofenac-Lösung. Die ärztliche Überwachung, die Durchführung des Tests sowie die Bewertung der Hautreaktion werden korrekt mit der GOÄ A399 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ A399: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Nebeneinanderberechnung der Ziffer A399 mit der regulären Ziffer 399 am selben Tag für dieselben Testareale. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob eine Doppelabrechnung vorliegt. Wenn am selben Tag sowohl Standardallergene als auch Medikamente getestet werden, müssen die Leistungen räumlich oder zeitlich getrennt dokumentiert werden.

Zudem wird oft übersehen, dass die Ziffer A399 die Bewertung der Messreaktion bereits beinhaltet. Eine separate Berechnung von Beratungsgebühren (z. B. GOÄ-Ziffer 1 oder 3) für die reine Befundmitteilung der Testergebnisse am selben Tag ist meist nicht zulässig, es sei denn, es erfolgt eine darüber hinausgehende therapeutische Beratung.

Achtung: Die bloße Applikation von Substanzen ohne fachgerechte ärztliche Bewertung der Hautreaktion erfüllt den Leistungsinhalt der Ziffer A399 nicht und führt bei Prüfungen regelmäßig zur Honorarkürzung.

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Dokumentation der GOÄ A399: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das konkret getestete Medikament, die Konzentration der Testlösung, die Applikationsmethode sowie die exakten Ablesezeiten dokumentiert werden. Auch ein negatives Testergebnis muss explizit festgehalten werden.

Für die rechtssichere Abrechnung der Analogziffer empfiehlt sich ein standardisiertes Testprotokoll. Dieses sollte die Hautreaktion (z. B. Erythem, Quaddelbildung, Infiltration) nach den klinischen Standards (z. B. + bis +++) beschreiben.

Dokumentationsbeispiel:
Epikutantestung analog GOÄ A399 mit Amoxicillin 10% in Vaseline. Applikation am Rücken. Ablesung nach 24 Std.: negativ. Ablesung nach 48 Std.: diskretes Erythem (+). Ablesung nach 72 Std.: Infiltration und Papeln (++). Befundbewertung abgeschlossen.

GOÄ A399: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders aufwendigen Testverfahren, beispielsweise bei einer erschwerten Befundbeurteilung aufgrund von atopischer Haut oder bei einer sehr zeitintensiven Überwachung des Patienten bei hochgradigem Allergieverdacht, kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist mit einer patientenbezogenen, medizinischen Begründung möglich.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A399 lässt sich sinnvoll mit der Ziffer 1 (Beratung) oder Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) kombinieren, sofern diese Leistungen in einer separaten Sitzung oder aus einem anderen Anlass erbracht werden. Auch die Kombination mit der Ziffer 385 (Epikutantestung) ist unter Beachtung der jeweiligen Bestimmungen denkbar, wenn unterschiedliche Testreihen parallel angewandt werden.

Ziffer A399 in der neuen GOÄ

A399 (Testung auf der Haut nach Kontakt mit Medikamenten, analog Nr. 399 GOÄ) wird in der neuen GOÄ nach der eingesetzten Technik differenziert:

  • Intrakutantest (intrakutane Injektion): Nummer 1014 — 7,37 € je Test, 1. bis 20. Test je Behandlungsfall.
  • Pricktest (oberflächliche Stichelung): Nummer 1008 — 6,03 € je Test, 1. bis 20. Test je Behandlungsfall.

Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 26,82 €. Die Wahl der Testmethode entscheidet über die Ziffer; bei Medikamentenallergietestung ist der Intrakutantest (1014) in der Regel die primäre Wahl.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A399

Die Ziffer A399 ist eine Analogziffer zur Nr. 399 GOÄ und dient der Abrechnung von Hauttests nach Kontakt mit Medikamenten. Sie wird angewendet, da die reguläre GOÄ keine spezifische Ziffer für Arzneimitteltestungen auf der Haut enthält.
Der Einfachsatz der mit 200 Punkten bewerteten Ziffer liegt bei 11,66 €. Bei Anwendung des Regelhöchstsatzes (2,3-fach) beträgt das Honorar 26,81 €, während der Höchstsatz (3,5-fach) bei 40,80 € liegt.
Eine Nebeneinanderberechnung am selben Tag ist für dieselben Allergene bzw. Testungen ausgeschlossen. Werden jedoch völlig unterschiedliche Testverfahren an getrennten Körperarealen durchgeführt, muss dies in der Dokumentation präzise begründet werden.
Es müssen das getestete Medikament, die Konzentration, die Applikationsform sowie die genauen Ablesezeiten dokumentiert werden. Auch die spezifische Hautreaktion (z. B. Rötung, Quaddel) muss detailliert in der Patientenakte festgehalten werden.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei erhöhtem zeitlichen Aufwand oder schwierigen Hautverhältnissen möglich. Typische Begründungen sind eine erschwerte Ablesung bei ausgeprägtem Ekzem oder eine engmaschige Überwachung bei anaphylaktischem Risiko.
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