GOÄ A396: Nahrungsmittel-Hauttest korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ A396
Testung auf der Haut und Bewertung der Messreaktion nach Kontakt mit Nahrungsmitteln – analog Nr. 396 GOÄ –  entsprechend GOÄ § 6 (2)
Punktzahl 560  
Einfachsatz 32,64 € 1,0x
Regelhöchstsatz 75,07 € 2,3x
Höchstsatz 114,24 € 3,5x

Die Abrechnung von Nahrungsmittel-Hauttests nach GOÄ-Ziffer A396 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Kombinationen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A396

A396: Testung auf der Haut und Bewertung der Messreaktion nach Kontakt mit Nahrungsmitteln – analog Nr. 396 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)

Die Ziffer A396 ist eine Analogbewertung, die auf der regulären Ziffer 396 GOÄ basiert. Da das ursprüngliche Gebührenverzeichnis der GOÄ spezifische, moderne Testverfahren mit nativen Nahrungsmitteln nicht explizit aufführt, wird diese Leistung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ analog herangezogen. Dies ermöglicht eine betriebswirtschaftlich angemessene Abbildung des tatsächlichen ärztlichen Aufwands in der modernen Allergologie.

Die Leistung umfasst die Vorbereitung der Haut, das Aufbringen der Nahrungsmittelallergene (häufig im Prick-to-Prick-Verfahren), die Überwachung des Patienten während der Einwirkzeit sowie die anschließende Bewertung der Messreaktion. Auch die Dokumentation der Testergebnisse ist integraler Bestandteil dieser Ziffer. Vorbemerkungen des entsprechenden Abschnitts der GOÄ bezüglich der Kombination von Testungen sind hierbei zwingend zu beachten.

GOÄ A396 in der Praxis: Indikationsstellung und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der GOÄ A396 ist primär in der Diagnostik von Nahrungsmittelallergien verortet. Typische Indikationen sind der Verdacht auf IgE-vermittelte Reaktionen nach dem Verzehr bestimmter Lebensmittel, wie beispielsweise anaphylaktische Reaktionen, akute Urtikaria oder gastrointestinale Beschwerden. Häufig wird diese Methode angewendet, wenn kommerziell hergestellte Testlösungen nicht verfügbar oder für die Fragestellung unzureichend sind.

In der Praxis erfolgt die Testung oft als sogenannter Prick-to-Prick-Test. Hierbei wird eine Lanzette zuerst in das frische Nahrungsmittel und anschließend in die Haut des Patienten gestochen. Diese Methode erfordert eine sorgfältige Vorbereitung der nativen Materialien, um standardisierte und reproduzierbare Ergebnisse zu gewährleisten. Die Abgrenzung zu den Standard-Hauttests nach den Ziffern 385 bis 388 ist essenziell, da diese nur für industriell gefertigte Testlösungen gelten.

Tipp: Die Verwendung von frischen, nativen Nahrungsmitteln sollte in der Patientenakte explizit vermerkt werden, um die analoge Abrechnung nach Ziffer A396 gegenüber Kostenträgern transparent zu begründen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A396

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Apfelallergie (Oraler Allergiesyndrom)

Ein Patient stellt sich mit juckenden Lippen und Schleimhautschwellungen nach dem Verzehr von Kernobst vor. Da kommerzielle Extrakte oft eine geringe Sensitivität aufweisen, führt der Arzt einen Prick-to-Prick-Test mit einem frischen Apfel durch. Nach 20 Minuten erfolgt die Ablesung und Bewertung der Quaddelbildung.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A396 zum Regelsatz (2,3-fach = 75,07 €). Die medizinische Notwendigkeit der analogen Bewertung ergibt sich aus der Verwendung des nativen Testmaterials zur Sicherung der Diagnose eines oralen Allergiesyndroms.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer vermuteten Erdnussallergie bei einem Kleinkind

Bei einem zweijährigen Kind besteht der Verdacht auf eine hochgradige Erdnussallergie. Aufgrund des potenziellen Risikos einer systemischen Reaktion erfolgt die Testung unter engmaschiger ärztlicher Überwachung und mit besonderer Vorsicht bei der Applikation des nativen Materials.

Neben der Ziffer A396 wird hier aufgrund des erhöhten Überwachungsaufwands und der schwierigen Durchführung bei einem Kleinkind ein erhöhter Steigerungssatz (z. B. 3,0-fach) angewendet. Dies muss auf der Liquidation detailliert begründet werden.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei multiplen Nahrungsmittelunverträglichkeiten

Eine Patientin klagt über unklare abdominelle Beschwerden nach verschiedenen Mahlzeiten. Es wird eine Testung mit mehreren nativen Nahrungsmitteln (z. B. Sellerie, Karotte, Soja) durchgeführt, um eine Kreuzallergie abzuklären.

Die Durchführung und Bewertung der Reaktionen auf die verschiedenen nativen Stoffe rechtfertigt den Ansatz der Ziffer A396. Da mehrere native Allergene getestet wurden, ist eine entsprechende Dokumentation der einzelnen Reaktionen für die Rechnungsstellung unerlässlich.

Häufige Fehler bei der GOÄ A396: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung der Analogziffer A396 mit den Standard-Hauttests nach den Ziffern 385 bis 395. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern oft Nachweise darüber an, warum nicht die günstigeren Standardziffern abgerechnet wurden. Der entscheidende Unterschied liegt in der Verwendung von nativen Nahrungsmitteln anstelle von industriellen Testlösungen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die unzulässige Doppelabrechnung. Werden am selben Tag sowohl Standard-Allergene als auch native Nahrungsmittel getestet, müssen die Leistungen streng getrennt dokumentiert werden. Die parallele Abrechnung von Ziffer 385 (Prick-Test) und Ziffer A396 für dasselbe Allergen ist strikt ausgeschlossen und führt regelmäßig zu Beanstandungen.

Achtung: Die bloße Behauptung einer analogen Testung ohne genaue Angabe der verwendeten nativen Nahrungsmittel in der Dokumentation führt fast immer zur Ablehnung der Erstattung durch die privaten Krankenversicherungen.

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Dokumentation der GOÄ A396: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument, um Honorarverluste und Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden. In der Patientenakte müssen alle verwendeten nativen Substanzen namentlich genannt werden. Zudem ist die exakte Lokalisation der Testung (z. B. linker Unterarm) sowie die genaue Uhrzeit der Applikation und der Ablesung festzuhalten.

Die Bewertung der Messreaktion darf nicht nur als "positiv" oder "negativ" dokumentiert werden. Erforderlich ist die Angabe von metrischen Werten (z. B. Quaddeldurchmesser in Millimetern) sowie das Auftreten von Begleitsymptomen wie Erythemen oder subjektivem Juckreiz. Dies belegt die in der Leistungsbeschreibung geforderte "Bewertung der Messreaktion".

Dokumentationsbeispiel:
Prick-to-Prick-Testung mit nativem Apfel (Sorte Boskoop) am linken Unterarm. Applikation um 10:15 Uhr. Ablesung um 10:35 Uhr: Quaddel 6 mm, Erythem 15 mm, starker lokaler Pruritus. Keine systemischen Reaktionen. Bewertung: Positive kutane Reaktion auf nativen Apfel bei V. a. oralen Allergiesyndrom.

GOÄ A396: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Schwellenwert von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der Ziffer A396 gut begründbar, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Kriterien für eine Steigerung sind eine extrem empfindliche Hautbeschaffenheit (z. B. bei ausgeprägtem atopischem Ekzem), die eine Ablesung erschwert, oder eine verzögerte Hautreaktion, die eine Überwachung über den üblichen Zeitraum hinaus notwendig macht. Auch die Durchführung bei unkooperativen Kleinkindern stellt einen anerkannten Steigerungsgrund dar.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A396 lässt sich im klinischen Alltag sinnvoll mit anderen gebührenrechtlichen Leistungen kombinieren. Häufig geht der Testung eine eingehende Beratung nach Ziffer 1 oder Ziffer 3 GOÄ voraus. Sollte eine umfassende allergologische Anamnese erforderlich sein, kann auch die Ziffer 30 GOÄ herangezogen werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Eine zeitgleiche Blutentnahme zur Bestimmung von spezifischem IgE (z. B. nach Ziffer 3584) ist ebenfalls zulässig und ergänzt die In-vivo-Diagnostik sinnvoll.

Ziffer A396 in der neuen GOÄ

A396 (Testung auf der Haut nach Kontakt mit Nahrungsmitteln, analog Nr. 396 GOÄ) wird in der neuen GOÄ nach Hauttestmethode differenziert:

  • Epikutantest oder kutane Testung (Patch-Test): Nummer 1001 — 4,69 € je Test, 1. bis 30. Test je Behandlungsfall.
  • Pricktest: Nummer 1008 — 6,03 € je Test, 1. bis 20. Test je Behandlungsfall.
  • Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest: Nummer 1011 — 4,69 € je Test, bis zu 10 Tests je Behandlungsfall.
  • Nahrungsmittelunverträglichkeitstestung mittels IgG-Bestimmung: Nummer 13907 — 14,87 €. Nicht neben entsprechenden Laborleistungen des Kapitels M berechnungsfähig.

Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 75,07 €. Die eingesetzte Testmethode muss künftig dokumentiert werden, da sie die Ziffer bestimmt.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A396

Die GOÄ-Ziffer A396 wird für die Testung auf der Haut und die anschließende Bewertung der Messreaktion nach Kontakt mit Nahrungsmitteln angewendet. Sie kommt typischerweise bei Verdacht auf Nahrungsmittelallergien oder -unverträglichkeiten zum Einsatz. Die Abrechnung erfolgt analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ.
Beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz beträgt das Honorar für die GOÄ A396 genau 75,07 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 32,64 Euro, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 114,24 Euro liquidiert werden kann. Höhere Sätze erfordern eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Neben der GOÄ A396 sind andere hauttestbezogene Ziffern wie die GOÄ 385 bis 395 für dieselben Allergene am selben Tag in der Regel nicht nebeneinander berechenbar. Zudem dürfen allgemeine Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder 3 nur unter Beachtung der allgemeinen Ausschlusskriterien kombiniert werden. Eine genaue Prüfung der zeitlichen und sachlichen Trennung ist ratsam.
Ja, eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erhöhtem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Testsubstanzen, schwierige Hautverhältnisse oder unklare, verzögerte Hautreaktionen, die eine längere Überwachung erfordern. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar dokumentiert sein.
Nein, für klassische Prick-Tests mit standardisierten Allergenen sind die Ziffern GOÄ 385 bis 388 vorgesehen. Die Ziffer A396 wird analog für spezielle Testungen mit nativen Nahrungsmitteln (z. B. Prick-to-Prick-Verfahren) herangezogen, da diese im regulären Gebührenverzeichnis nicht adäquat abgebildet sind.
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