GOÄ 396: Höchstwert bei Provokationstests korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 396
Höchstwert für Leistungen nach Nummer , je Tag
Punktzahl 560  
Einfachsatz 32,64 € 1,0x
Regelhöchstsatz 75,07 € 2,3x
Höchstsatz 114,24 € 3,5x
Ausschlüsse

Die GOÄ-Ziffer 396 deckelt als Höchstwert die Abrechnung multipler Provokationstests nach Ziffer 395. So rechnen Sie die Leistung rechtssicher und optimal ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 396

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) definiert die Ziffer 396 im Abschnitt C (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen) unter der Rubrik V (Impfungen und Testungen) wie folgt:

GOÄ 396: Höchstwert für Leistungen nach Nummer 395, je Tag

Diese Ziffer stellt einen klassischen gebührenrechtlichen Höchstwert dar. Sie deckelt die Vergütung, sobald an einem Kalendertag mehrere einzelne Provokationstests nach der Ziffer 395 erbracht werden. Die Ziffer 396 selbst beschreibt somit keine eigenständige medizinische Prozedur, sondern fungiert als Abrechnungsklammer für die Summe der am selben Tag durchgeführten Einzeltests.

Die zugrundeliegende Leistung nach Ziffer 395 umfasst die provokative Testung an den Schleimhäuten der Atemwege oder der Augen. Sobald mindestens zwei dieser zeitaufwendigen Untersuchungen an einem Tag stattfinden, greift automatisch die Höchstwertregelung der Ziffer 396.

GOÄ 396 in der Praxis: Höchstwertregelung bei multiplen Provokationstests

In der allergologischen Praxis ist die Bestimmung von Allergenen mittels Provokationstests ein Standardverfahren zur Diagnosesicherung. Häufig müssen Patienten auf verschiedene potenzielle Auslöser getestet werden, um ein präzises Sensibilisierungsprofil zu erstellen. Hierbei kommt die Ziffer 396 ins Spiel, sobald mehr als eine Allergenprovokation pro Tag notwendig wird.

Die Abrechnung des Höchstwerts ist unabhängig davon, ob die verschiedenen Allergene in einer einzigen Sitzung oder zur Schonung des Patienten in mehreren separaten Sitzungen über den Tag verteilt appliziert werden. Der Verordnungsgeber hat hier eine tagesbezogene Deckelung etabliert, die eine mehrfache Abrechnung der Einzelziffer 395 verhindert.

Achtung: Eine Kombination der Ziffern 395 und 396 am selben Tag ist absolut unzulässig. Es darf bei zwei oder mehr Tests ausschließlich die Ziffer 396 liquidiert werden, eine zusätzliche Abrechnung verbleibender Einzeltests über die Ziffer 395 ist ausgeschlossen.

Wichtig für die Praxis ist zudem die Abgrenzung zu anderen allergologischen Testverfahren. Während Epikutantests oder Pricktests über eigene Höchstwertregelungen verfügen, betrifft die Ziffer 396 ausschließlich die organbezogenen Provokationstests nach Ziffer 395.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 396

Die korrekte Anwendung der Höchstwertregelung lässt sich am besten anhand konkreter klinischer Szenarien verdeutlichen.

Fallbeispiel 1: Diagnostik einer allergischen Rhinokonjunktivitis

Ein Patient stellt sich mit dem Verdacht auf eine saisonale Allergie vor. Zur Differenzierung wird am Vormittag eine nasale Provokation mit Birkenpollen und am Nachmittag desselben Tages eine nasale Provokation mit Gräserpollen durchgeführt. Da zwei getrennte Provokationstests an einem Tag stattfinden, ist die Einzelziffer 395 nicht berechnungsfähig. Stattdessen wird einmalig der Höchstwert nach GOÄ 396 mit dem entsprechenden Steigerungssatz abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Multiple konjunktivale Provokationen

Bei einem Patienten mit chronischer Konjunktivitis sollen zwei verschiedene Schimmelpilzallergene mittels konjunktivaler Provokation getestet werden. Beide Tests erfolgen nacheinander in einer Sitzung. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 396 zum Regelsatz, da die Summe der Einzeltests den Höchstwert auslöst.

Fallbeispiel 3: Kombinierte Testung verschiedener Organsysteme

Es erfolgt eine nasale Provokation mit Hausstaubmilben sowie eine konjunktivale Provokation mit Katzenallergen am selben Tag. Auch bei dieser organübergreifenden Testung handelt es sich um zwei Leistungen nach Ziffer 395. Die Abrechnung erfolgt folglich über die Ziffer 396 als Tageshöchstwert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 396: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist der Versuch, neben dem Höchstwert nach Ziffer 396 noch eine zusätzliche Ziffer 395 anzusetzen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen filtern solche Kombinationen im Rahmen der automatisierten Rechnungsprüfung sofort heraus. Der Ausschluss der Ziffer 395 neben der Ziffer 396 ist absolut strikt und lässt keine Ausnahmen zu.

Ein weiterer Stolperstein betrifft die Ziffer 56 (Verweilgebühr). Da Provokationstests oft eine längere Überwachung des Patienten erfordern, wird fälschlicherweise manchmal die Ziffer 56 herangezogen. Dies ist jedoch explizit ausgeschlossen; die Überwachung ist mit den Gebühren für die Testung abgegolten. Ebenso ist die Nebeneinanderberechnung der Ziffer 1417 (bronchiale Provokation) am selben Tag ausgeschlossen.

Tipp: Sollten an einem Tag sowohl nasale/konjunktivale Provokationen (Ziffer 395/396) als auch inhalative Provokationstests notwendig sein, müssen diese zwingend an unterschiedlichen Tagen terminiert werden, um Honorarverluste durch den Ausschluss der Ziffer 1417 zu vermeiden.

Häufig beanstanden Prüfstellen auch unzureichende Dokumentationen, wenn der Höchstwert ohne Angabe der konkret getesteten Allergene abgerechnet wird. Für jeden der zugrundeliegenden Einzeltests müssen das Allergen und das Testergebnis lückenlos nachvollziehbar sein.

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Dokumentation der GOÄ 396: Praxisbewährte Hinweise

Um im Falle von Rückfragen durch Kostenträger oder bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung optimal vorbereitet zu sein, ist eine präzise und lückenlose Dokumentation unerlässlich. Da die Ziffer 396 mindestens zwei Einzeltests nach Ziffer 395 voraussetzt, müssen in der Patientenakte auch mindestens zwei separate Testprotokolle dokumentiert sein.

Jedes Protokoll sollte die genaue Uhrzeit, das verwendete Allergen, die Konzentration, den Applikationsort (z. B. linkes Nasenloch, rechtes Auge) sowie die objektiven und subjektiven Reaktionen des Patienten enthalten. Auch die anschließende Überwachungszeit und eventuelle therapeutische Interventionen bei überschießenden Reaktionen gehören in den Befundbericht.

Dokumentationsbeispiel:
10:15 Uhr: Nasale Provokation links mit Allergen Gräserpollen (Konz. 10.000 SQ-U). Nach 15 Min. mäßige Rhinorrhö, Juckreiz, nasaler Flusswiderstand leicht erhöht (+15%).
14:30 Uhr: Nasale Provokation rechts mit Allergen Birke (Konz. 10.000 SQ-U). Nach 15 Min. starke Obstruktion, heftiger Niesreiz. Befundkontrolle mittels Rhinomanometrie durchgeführt. Überwachung bis 15:30 Uhr ohne systemische Nebenwirkungen.

Eine sorgfältige Dokumentation erleichtert nicht nur die Abrechnung, sondern dient auch der forensischen Absicherung des behandelnden Arztes bei potenziellen anaphylaktischen Reaktionen.

GOÄ 396: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der Ziffer 396 um einen Höchstwert in Euro handelt, der auf einer bestimmten Punktzahl (560 Punkte) basiert, ist dieser Wert voll steigerungsfähig nach § 5 GOÄ. Der Regelhöchstsatz liegt beim 2,3-fachen Satz (75,07 €). Ein Überschreiten dieses Schwellenwerts bis zum 3,5-fachen Satz (114,24 €) erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung auf der Rechnung.

Gerechtfertigt ist eine Steigerung beispielsweise bei einem außergewöhnlich hohen Zeitaufwand aufgrund verzögerter allergischer Reaktionen, die eine engmaschige Überwachung über mehrere Stunden erforderlich machten. Auch anatomische Besonderheiten, die die Applikation erschweren, oder eine ausgeprägte Kreislaufinstabilität des Patienten während der Testphase können als valide Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Sehr häufig wird die Ziffer 396 zusammen mit der Ziffer 394 (Höchstwert für kutan/intrakutan durchgeführte Allergietests) am selben Tag abgerechnet. Diese Kombination ist ausdrücklich zulässig und wird von den Abrechnungsbestimmungen gestützt. So kann eine umfassende allergologische Diagnostik, bestehend aus Prick- und Provokationstests, an einem einzigen Tag adäquat abgebildet werden.

Zudem ist die Nebeneinanderberechnung von rhinomanometrischen Messungen nach Ziffer 1400 oder 1401 zur objektiven Messung des nasalen Luftwiderstands vor und nach der Provokation zulässig und medizinisch sinnvoll. Auch die Symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 kann bei entsprechender Indikation zusätzlich in Ansatz gebracht werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 396 in der neuen GOÄ

Der Höchstwert nach Ziffer 396 — der bei zwei nasalen Schleimhautprovokationstests mit apparativer Registrierung an einem Tag anstelle der einzelnen Nr. 395 trat — entfällt als eigenständige Position. Das Tageslimit ist jetzt direkt in den Abrechnungsbestimmungen der neuen Nummer 1018 (Nachfolger von Nr. 395) verankert: bis zu viermal je Kalendertag. Die 1018 bringt 43,88 € je Test. Wer heute zwei Tests über Nr. 396 abgerechnet hat, rechnet in der neuen GOÄ zwei Einheiten 1018 ab.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 396

Die GOÄ-Ziffer 396 kommt zur Anwendung, sobald an einem Tag zwei oder mehr einzelne Provokationstests nach der Ziffer 395 durchgeführt werden. Sie fungiert als Höchstwert und ersetzt ab dem zweiten Test die Einzelberechnung. Eine Nebeneinanderberechnung von Ziffer 395 und 396 am selben Tag ist ausgeschlossen.
Ja, die Höchstwerte nach den Ziffern 394 und 396 sind nebeneinander abrechenbar. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei den Untersuchungen nach Ziffer 394 um nasale, konjunktivale oder beide Arten von Provokationstests handelt.
Neben der GOÄ-Ziffer 396 dürfen die Leistungen nach den Ziffern 56, 395 und 1417 am selben Tag nicht abgerechnet werden. Der Ausschluss der Ziffer 395 verhindert die unzulässige Kombination aus Einzeltestung und Höchstwert.
Ja, der Höchstwert gilt je Kalendertag und ist sitzungsunabhängig. Selbst wenn die Provokationstests zur Entlastung des Patienten in mehreren Sitzungen über den Tag verteilt stattfinden, greift die Deckelung durch Ziffer 396.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse oder eines ungewöhnlichen Zeitaufwands möglich. Typische Begründungen sind eine stark verzögerte allergische Reaktion, die eine verlängerte Überwachung erfordert, oder erhebliche Kreislaufinstabilitäten während der Testung.
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