GOÄ A4134: Selenbestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A4134
Selen, Atomabsorption, flammenlos
Punktzahl 410  
Einfachsatz 23,90 € 1,0x
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Höchstsatz

Die Bestimmung von Selen mittels flammenloser Atomabsorption nach GOÄ-Ziffer A4134 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikation und Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A4134

A4134 (analog 4134): Selen, Atomabsorption, flammenlos

Die Ziffer A4134 beschreibt die quantitative Bestimmung des Spurenelements Selen mittels flammenloser Atomabsorptionsspektrometrie (AAS). Da diese Methode in der modernen Labordiagnostik als Standard etabliert ist, erfolgt die Abrechnung analog zur Ziffer 4134 der Gebührenordnung für Ärzte. Diese Leistung ist dem Abschnitt M III (Speziallabor) der GOÄ zugeordnet.

Die flammenlose Atomabsorption bietet eine besonders hohe Nachweisempfindlichkeit für Spurenelemente im Spurenbereich. Das Verfahren nutzt die thermische Verdampfung der Probe in einem Graphitrohr, um die Absorption von spezifischem Licht durch freie Selenatome zu messen. Dies ermöglicht eine hochpräzise Quantifizierung selbst geringster Selenkonzentrationen im Serum oder Vollblut.

GOÄ A4134 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen der Selenbestimmung

Die Bestimmung von Selen ist in der täglichen Praxis bei verschiedenen klinischen Fragestellungen von hoher Relevanz. Ein häufiger Grund ist der Verdacht auf einen Selenmangel, der insbesondere bei Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa) oder nach ausgedehnten Dünndarmresektionen auftritt. Auch bei langfristiger parenteraler Ernährung ohne ausreichende Supplementierung ist die regelmäßige Kontrolle des Selenstatus medizinisch geboten.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Begleitdiagnostik bei Schilddrüsenerkrankungen, insbesondere der Hashimoto-Thyreoiditis. Da Selen ein essenzieller Bestandteil von Enzymen wie der Iodthyronin-Deiodinasen ist, kann ein Mangel den Krankheitsverlauf negativ beeinflussen. Zudem rechtfertigen klinische Symptome wie unerklärlicher Haarausfall, Muskelschwäche oder eine ausgeprägte Immundepression die Durchführung dieser spezialisierten Laboruntersuchung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A4134

Fallbeispiel 1: Patient mit chronisch-entzündlicher Darmerkrankung

Ein Patient mit bekanntem Morbus Crohn klagt über anhaltende Müdigkeit und rezidivierende Infekte. Aufgrund des Risikos einer Malabsorption veranlasst der behandelnde Arzt eine umfassende Spurenelementanalyse im Serum. Die medizinische Begründung stützt sich auf die chronische Resorptionsstörung des Patienten. Abgerechnet wird die Ziffer A4134 mit dem Regelsatz (1,15-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse im Labor vorlagen.

Fallbeispiel 2: Begleitdiagnostik bei Hashimoto-Thyreoiditis

Eine Patientin mit neu diagnostizierter Hashimoto-Thyreoiditis stellt sich zur Verlaufskontrolle vor. Zur Optimierung der therapeutischen Begleitmaßnahmen soll der Selenstatus bestimmt werden, um eine gezielte Supplementierung einzuleiten. Die Indikation wird präzise in der Akte dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Analogziffer A4134 neben den Schilddrüsenparametern.

Fallbeispiel 3: V.a. Selenintoxikation bei unkontrollierter Einnahme

Ein Patient berichtet über die hochdosierte, eigenständige Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln über mehrere Monate und zeigt Symptome wie Knoblauchatem und Nagelveränderungen. Zum Ausschluss einer Selenose wird eine quantitative Bestimmung im Vollblut durchgeführt. Die Abrechnung der Ziffer A4134 ist durch den konkreten Verdacht auf eine Intoxikation vollumfänglich gerechtfertigt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A4134: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Ziffer A4134 ist die mangelhafte Kennzeichnung als Analogbewertung. Da die Ziffer im offiziellen Gebührenverzeichnis nicht direkt für Selen gelistet ist, muss auf der Liquidation zwingend der Hinweis „analog“ sowie die Beschreibung der erbrachten Leistung angegeben werden. Fehlt dieser Zusatz, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.

Achtung: Die Abrechnung der Ziffer A4134 ist nur dann zulässig, wenn die Bestimmung tatsächlich mittels flammenloser Atomabsorptionsspektrometrie erfolgt. Bei der Nutzung anderer Methoden, wie beispielsweise der ICP-MS (Induktiv gekoppeltes Plasma-Massenspektrometrie), müssen andere, zutreffende Analogziffern gewählt werden.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die Nebeneinanderberechnung von mehreren Spurenelementen, wenn keine differenzierte klinische Begründung vorliegt. Die pauschale Anforderung eines „Spurenelement-Profils“ ohne dokumentierte Einzelsymptome wird oft als unzulässige Übermaßmedizin gewertet. Jede Bestimmung muss eine eigenständige therapeutische oder diagnostische Konsequenz haben.

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Dokumentation der GOÄ A4134: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel, um Honorarkürzungen abzuwenden. In der Patientenakte müssen die spezifische Verdachtsdiagnose oder die führenden klinischen Symptome (z. B. chronische Diarrhö, Haarausfall, Schilddrüsenautoimmunität) klar dokumentiert sein. Auch der therapeutische Nutzen, wie die Überwachung einer laufenden Selensubstitution, sollte explizit festgehalten werden.

Darüber hinaus muss das Laborblatt den genauen Messwert sowie die angewandte Analysenmethode (flammenlose AAS) ausweisen. Dies dient als objektiver Nachweis im Falle einer nachträglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Kostenträger.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf Selenmangel bei Zustand nach Ileumresektion und chronischer Malabsorption. Indikation zur Bestimmung von Selen im Serum mittels flammenloser AAS zur Überprüfung des Substitutionsbedarfs.

GOÄ A4134: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Speziallabors (Abschnitt M III) wird die Ziffer A4134 im Regelfall mit dem Faktor 1,15 abgerechnet. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Solche Gründe können ein ungewöhnlich hoher analytischer Aufwand bei schwierigen Probenmatrizes oder technische Besonderheiten bei der Probenaufbereitung sein, die schriftlich auf der Rechnung begründet werden müssen.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die Selenbestimmung häufig mit anderen labordiagnostischen Parametern kombiniert. Sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig ist die Kombination mit Schilddrüsenwerten wie TSH (Ziffer 4030), fT3 (Ziffer 4021) und fT4 (Ziffer 4022) im Rahmen der endokrinologischen Abklärung. Auch die gleichzeitige Bestimmung von Zink (Ziffer A4139 analog) oder Kupfer (Ziffer A4131 analog) ist bei Verdacht auf allgemeine Mangelzustände üblich.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mehrerer analoger Laborziffern darauf, dass für jede Ziffer die spezifische Indikation aus der Dokumentation hervorgeht, um den Vorwurf einer schematischen Abrechnung zu entkräften.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A4134

Die Selenbestimmung erfolgt analog über die Ziffer A4134 (entsprechend Ziffer 4134). Hierfür wird der 1,0-fache Satz mit 23,90 € berechnet.
Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der Regelsatz beim 1,15-fachen Faktor (27,49 €). Ein Steigerungssatz bis zum 1,3-fachen Faktor (31,07 €) ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig.
Eine Indikation besteht vor allem bei Verdacht auf Selenmangel durch Malabsorption, künstliche Ernährung oder bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen. Auch bei Autoimmunthyreoiditis wie Hashimoto wird Selen häufig bestimmt.
Ja, die Nebeneinanderberechnung mit anderen Spurenelementen wie Zink oder Kupfer ist zulässig, sofern die medizinische Notwendigkeit für jedes Element gesondert gegeben ist. Die jeweiligen Indikationen müssen in der Patientenakte dokumentiert sein.
Bei unzureichender Dokumentation der medizinischen Indikation riskieren Praxen Honorarkürzungen oder Regresse durch private Krankenversicherungen. Eine präzise Erfassung der Symptome und Laborwerte schützt vor Beanstandungen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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