Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A4548 (bunte Reihe): Indikationen, typische Fehler, Dokumentationstipps und Praxisbeispiele für Ärzte.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A4548
Identifizierung, Untersuchung von aerob angezüchteten Bakterien mittels bunter Reihe (bis zu acht Reaktionen), je Keim
Die Ziffer A4548 beschreibt eine analoge Bewertung basierend auf der Ziffer 4548 der Gebührenordnung für Ärzte. Sie dient der Abrechnung der biochemischen Identifizierung von aerob gewachsenen Bakterien. Diese Identifizierung erfolgt klassisch über eine sogenannte bunte Reihe, die bis zu acht biochemische Reaktionen umfasst.
In der modernen Laborpraxis wird diese Leistung häufig über standardisierte Mikromethoden oder automatisierte Systeme erbracht, sofern diese dem Leistungsinhalt entsprechen. Die Abrechnung erfolgt je nachgewiesenem Keim, was bei Mischinfektionen eine mehrfache Anwendbarkeit ermöglicht.
GOÄ A4548 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation
Die Indikation zur Durchführung dieser Leistung ist gegeben, wenn nach einer erfolgreichen aeroben Anzucht eine genaue Speziesbestimmung des Erregers für die gezielte Therapie notwendig ist. Dies betrifft häufig Wundinfektionen, Harnwegsinfektionen oder respiratorische Infekte. Erst die Identifizierung ermöglicht den gezielten Einsatz von Antibiotika.
Wichtig für die Praxis ist, dass die Ziffer A4548 nur dann herangezogen werden kann, wenn tatsächlich eine Differenzierung des Keims stattfindet. Die reine Feststellung, dass Bakterien gewachsen sind, reicht für diese Ziffer nicht aus. Es müssen gezielte biochemische Reaktionen zur Bestimmung der Stoffwechseleigenschaften des Keims dokumentiert sein.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Identifizierung mehrerer unterschiedlicher Keime aus einer Probe die Ziffer A4548 auch mehrfach berechnet werden kann. Jeder identifizierte Keim begründet den Ansatz der Ziffer erneut.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A4548
Fallbeispiel 1: Harnwegsinfekt mit Mischflora
Bei einer Patientin mit rezidivierender Zystitis wird eine Urinkultur angelegt. Es zeigen sich zwei unterschiedliche aerobe Keime (Escherichia coli und Enterococcus faecalis). Beide Keime werden mittels einer bunten Reihe mit jeweils sechs Reaktionen identifiziert. Die Abrechnung erfolgt über die zweifache Ansetzung der Ziffer A4548 neben den entsprechenden Kulturziffern.
Fallbeispiel 2: Wundinfektion nach chirurgischem Eingriff
Nach einer chirurgischen Wundversorgung zeigt sich eine eitrige Sekretion. Der Wundabstich ergibt ein aerobes Wachstum von Staphylococcus aureus. Die Identifizierung erfolgt über eine bunte Reihe mit sieben Reaktionen. Abgerechnet wird die Ziffer A4548 im einfachen Ansatz für den einen identifizierten Keim.
Fallbeispiel 3: Respiratorischer Infekt bei COPD
Bei einem Patienten mit COPD-Exazerbation wird Sputum mikrobiologisch untersucht. Nach aerober Anzucht erfolgt die Identifizierung von Haemophilus influenzae mittels biochemischer Reaktionen. Die Abrechnung der Ziffer A4548 erfolgt einfach, da ein relevanter Keim differenziert wurde.
Häufige Fehler bei der GOÄ A4548: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung mit komplexeren Identifizierungsverfahren. Wenn mehr als acht Reaktionen durchgeführt werden oder aufwendigere molekularbiologische Methoden zum Einsatz kommen, ist die Ziffer A4548 nicht mehr zutreffend. In solchen Fällen müssen höherwertige Ziffern gewählt werden.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Mehrfachabrechnung ohne genaue Spezifizierung der Keime. Wenn auf der Rechnung lediglich die Ziffer A4548 mehrfach aufgeführt ist, ohne die konkreten Keimnamen zu nennen, führt dies regelmäßig zu Rückfragen. Die Angabe der identifizierten Erreger ist daher zwingend erforderlich.
Achtung: Die Ziffer A4548 darf nicht berechnet werden, wenn lediglich eine orientierende Keimdifferenzierung ohne biochemische Reaktionen (z. B. nur mittels Gram-Färbung) stattgefunden hat. Die Gram-Färbung ist eine eigenständige Leistung und deckt die bunte Reihe nicht ab.
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Dokumentation der GOÄ A4548: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Art der Probe, das Ergebnis der aeroben Anzucht sowie die spezifischen Reaktionen der bunten Reihe festgehalten werden. Auch der Name des identifizierten Keims muss dokumentiert sein.
Für die Abrechnung ist es ratsam, die Anzahl der Reaktionen (bis zu acht) explizit zu erwähnen. Dies belegt die Erfüllung des Leistungsinhalts der Ziffer A4548.
Dokumentationsbeispiel: Aerobe Kultur aus Wundabstrich positiv. Identifizierung von Pseudomonas aeruginosa mittels bunter Reihe (6 biochemische Reaktionen durchgeführt). Keimidentität gesichert.
GOÄ A4548: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der Ziffer A4548 um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, ist die Steigerung im Regelfall auf den 1,15-fachen Gebührensatz begrenzt. Eine Überschreitung dieses Schwellenwerts bis zum 1,3-fachen Satz ist nur bei außergewöhnlich hohem Aufwand möglich. Dies muss auf der Rechnung detailliert und patientenbezogen begründet werden, beispielsweise bei extrem schwer differenzierbaren Mischkulturen.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A4548 wird typischerweise mit den Ziffern für die Erregeranzucht (z. B. GOÄ 4530 oder 4538) kombiniert. Auch die anschließende Resistenzbestimmung (z. B. GOÄ 4600 oder 4610) ist eine häufige und zulässige Kombination. Nicht zulässig ist die gleichzeitige Abrechnung von anderen Identifizierungsleistungen für denselben Keim am selben Untersuchungstag.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A4548
Was hat nicht gestimmt?