GOÄ A4614: Resistenzbestimmung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A4614
Empfindlichkeitstestung von Bakterien
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz
Höchstsatz

Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer A4614 für die mikrobiologische Resistenzbestimmung rechtssicher abrechnen und typische Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A4614

Die Ziffer A4614 ist eine Analogbewertung, die auf der Originalziffer 4614 der Gebührenordnung für Ärzte basiert. Da moderne mikrobiologische Verfahren im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht vollständig abgebildet sind, wird diese Ziffer für fortschrittliche Methoden herangezogen.

Analogbewertung zu Ziffer 4614: Bestimmung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Chemotherapeutika (z. B. Antibiotika) mittels standardisierter Diffusionsverfahren (z. B. Blättchentest) - je Agarmedium mit bis zu 6 Testblättchen.

Die Leistung umfasst die quantitative oder qualitative Bestimmung der Empfindlichkeit von bakteriellen Erregern. Inbegriffen sind die Vorbereitung des Nährmediums, das Aufbringen der Testsubstanzen sowie die anschließende Auswertung der Hemmhöfe oder Wachstumsdaten.

GOÄ A4614 in der Praxis: Moderne Resistenzbestimmung im Labor

In der modernen Laboratoriumsmedizin hat der klassische, rein manuelle Blättchentest oft ausgedient. Stattdessen kommen hochpräzise, automatisierte Analysensysteme oder Gradienten-Diffusionstests (E-Tests) zum Einsatz. Diese Verfahren ermöglichen eine schnellere und exaktere Bestimmung der minimalen Hemmkonzentration (MHK).

Die Indikation für diese Untersuchung ist bei fast allen nachgewiesenen bakteriellen Infektionen gegeben, bei denen eine gezielte antibiotische Therapie eingeleitet werden muss. Besonders relevant ist dies bei multiresistenten Erregern oder schweren klinischen Verläufen wie einer Sepsis. Die präzise Bestimmung schützt den Patienten vor unwirksamen Therapieversuchen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A4614

Fallbeispiel 1: Nachweis von ESBL bei kompliziertem Harnwegsinfekt

Eine Patientin stellt sich mit einem rezidivierenden, komplizierten Harnwegsinfekt vor. Im Labor wird ein multiresistenter Escherichia coli nachgewiesen, weshalb eine automatisierte Resistenzbestimmung durchgeführt wird. Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A4614, da ein modernes System zur MHK-Bestimmung genutzt wurde. Dies sichert die Auswahl des passenden Reserveantibiotikums.

Fallbeispiel 2: E-Test bei schwerer Pseudomonas-Pneumonie

Bei einem Patienten mit schwerer nosokomialer Pneumonie wird Pseudomonas aeruginosa isoliert. Zur exakten Dosierung des Antibiotikums ist die Bestimmung der minimalen Hemmkonzentration mittels Gradienten-Diffusionstest (E-Test) erforderlich. Da hierbei ein spezielles Agarmedium verwendet wird, ist die Abrechnung der Ziffer A4614 vollumfänglich gerechtfertigt. Die Dokumentation der MHK-Werte belegt die medizinische Notwendigkeit.

Fallbeispiel 3: Sepsis-Diagnostik auf der Intensivstation

Bei einem intensivpflichtigen Patienten mit Verdacht auf Sepsis zeigt die Blutkultur ein schnelles Wachstum von Gram-negativen Stäbchen. Umgehend wird eine beschleunigte Empfindlichkeitsprüfung eingeleitet, um die kalkulierte Therapie anzupassen. Aufgrund des extremen Zeitdrucks und des erhöhten Überwachungsaufwands wird die Ziffer A4614 mit dem maximalen Steigerungssatz berechnet. Die Begründung verweist auf die akute Lebensgefahr und den erhöhten Aufwand.

Häufige Fehler bei der GOÄ A4614: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Berechnung der Ziffer pro getestetem Antibiotikum. Die Leistungsbeschreibung definiert die Abrechnungseinheit jedoch je Agarmedium mit bis zu sechs Testsubstanzen. Eine Abrechnung pro Wirkstoff ist daher unzulässig und führt bei Prüfungen unweigerlich zu Honorarkürzungen.

Achtung: Die Ziffer A4614 darf nicht für denselben Erreger mehrfach berechnet werden, wenn die Testung auf einem einzigen Nährmedium stattfand. Achten Sie strikt darauf, die Anzahl der genutzten Medien korrekt zu dokumentieren.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Nebeneinanderberechnung mit einfachen, nicht-standardisierten Suchtests. Wenn bereits eine umfassende Empfindlichkeitsprüfung nach A4614 erfolgt ist, sind vorgeschaltete, einfachere Orientierungstests in der Regel nicht separat berechnungsfähig.

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Dokumentation der GOÄ A4614: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen der isolierte Keim, das verwendete Testverfahren und die Ergebnisse detailliert festgehalten werden. Auch die Anzahl der verwendeten Agarmedien muss zweifelsfrei aus den Aufzeichnungen hervorgehen.

Dokumentation: Nachweis von Klebsiella pneumoniae aus Sputum. Durchführung einer automatisierten Resistenzbestimmung (Vitek 2) auf einem Testträger. Bestimmung der MHK für 12 Substanzen. Ergebnis: Sensibel für Meropenem, resistent gegen Ampicillin.

Bei der Verwendung von Gradienten-Tests sollten zudem die exakten MHK-Grenzwerte dokumentiert werden. Dies dient nicht nur der therapeutischen Sicherheit, sondern liefert auch dem Abrechnungsprüfer den klaren Beleg für die erbrachte Spezialleistung.

GOÄ A4614: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die Ziffer A4614 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der GOÄ zugeordnet ist, gelten hier besondere Tarifsätze. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Gebührensatz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist nur mit einer fundierten, patientenbezogenen Begründung möglich. Höhere Faktoren als 1,3 sind für diese Laborleistungen gesetzlich ausgeschlossen.

Tipp: Nutzen Sie für die Steigerung auf den 1,3-fachen Satz konkrete Begründungen wie "schwer anzüchtbarer Erreger mit verzögertem Wachstum" oder "hochgradig multiresistenter Keim mit der Notwendigkeit manueller Nachbewertung".

Typische Ziffernkombinationen

Die Resistenzbestimmung steht nie isoliert, sondern ist Teil einer komplexen Infektionsdiagnostik. Typischerweise wird die Ziffer A4614 mit Ziffern für die Erregeranzucht und Identifizierung kombiniert. Häufige Partnerziffern sind die GOÄ 4653 (kulturelle Untersuchung zur Identifizierung) oder die GOÄ 4500 für die Probenvorbereitung. Eine sorgfältige Abstimmung dieser Ziffern verhindert den Vorwurf der Doppelabrechnung.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A4614

Der einfache Gebührensatz der GOÄ-Ziffer A4614 beträgt 14,57 €. Bei der Abrechnung im Laborbereich ist zu beachten, dass der Regelsatz beim 1,15-fachen Faktor bei 16,76 € und der Höchstsatz beim 1,3-fachen Faktor bei 18,94 € liegt. Höhere Steigerungssätze sind im Laborbereich der GOÄ gesetzlich ausgeschlossen.
Die GOÄ A4614 wird analog für moderne, automatisierte oder hochspezialisierte Verfahren zur Bestimmung der Antibiotika-Empfindlichkeit herangezogen. Dies betrifft beispielsweise automatisierte Systeme wie Vitek oder Gradienten-Diffusionstests (E-Tests), die in der ursprünglichen GOÄ von 1996 nicht abgebildet sind. Die Abrechnung erfolgt analog zur Ziffer 4614.
Ja, die Ziffer A4614 kann mehrfach abgerechnet werden, sofern unterschiedliche Agarmedien oder getrennte Testansätze für verschiedene Keime notwendig waren. Die Abrechnung bezieht sich immer auf das Agarmedium mit bis zu sechs Testsubstanzen. Bei mehreren unterschiedlichen Erregern aus einer Probe ist die mehrfache Berechnung somit medizinisch begründbar.
Die GOÄ-Ziffer A4614 darf nicht neben anderen einfachen, manuellen Empfindlichkeitstests für denselben Erreger aus derselben Probe abgerechnet werden. Zudem sind allgemeine mikrobiologische Basistests am selben Untersuchungsmaterial oft in den übergeordneten Ziffern enthalten. Eine genaue Abgrenzung der erbrachten Einzelleistungen ist daher für die Prüfung essenziell.
Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 erfordert eine schriftliche Begründung, die auf patientenspezifische Besonderheiten eingeht. Typische Begründungen sind ein extrem verlangsamtes Wachstum des Erregers, das Vorliegen von multiresistenten Keimen (z. B. MRSA, ESBL) oder eine lebensbedrohliche Sepsis-Situation mit akutem Zeitdruck. Allgemeine Floskeln werden von den privaten Krankenversicherungen meist nicht anerkannt.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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