GOÄ A463: Kombinationsnarkose abrechnen – Tipps & Fehler

4 Min. Lesezeit
GOÄ A463
Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, für jede weitere angefangene halbe Stunde
Punktzahl 348  
Einfachsatz 20,28 € 1,0x
Regelhöchstsatz 46,64 € 2,3x
Höchstsatz 70,98 € 3,5x

Die korrekte Abrechnung der GOÄ-Ziffer A463 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Dieser Leitfaden zeigt, wie Zeitintervalle rechtssicher erfasst werden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A463

Die Ziffer A463 ist eine Analogbewertung der Gebührenordnung für Ärzte. Sie basiert auf der Referenzziffer 463 und dient der Abrechnung von zeitlich ausgedehnten Narkoseleistungen.

Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, für jede weitere angefangene halbe Stunde (Analogbewertung Referenz: 463)

Die Leistung umfasst die Fortführung einer Kombinationsnarkose nach Ablauf der ersten Stunde. Hierbei sind alle typischen anästhesiologischen Maßnahmen wie die Beatmung, das Monitoring der Vitalparameter und die kontinuierliche Medikamentengabe eingeschlossen.

GOÄ A463 in der Praxis: Zeitmanagement in der Anästhesie

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ A463 immer dann zum Einsatz, wenn eine Operation unter Intubationsnarkose die Dauer von 60 Minuten überschreitet. Die Abrechnung erfolgt im Halbstundentakt, wobei bereits eine angefangene Minute des neuen Intervalls die Ziffer auslöst.

Für die korrekte Anwendung ist die exakte Erfassung der Narkosezeiten essenziell. Diese weichen in der Regel von der reinen Schnitt-Naht-Zeit des Operateurs ab, da Einleitung und Ausleitung ebenfalls zur Narkosezeit zählen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A463

Fallbeispiel 1: Komplexe abdominalchirurgische Operation

Ein Patient erhält eine laparoskopische Sigmaresektion mit einer dokumentierten Narkosezeit von insgesamt 115 Minuten. Die ersten 60 Minuten werden über die Basisziffer abgerechnet. Für die verbleibenden 55 Minuten werden zwei Einheiten der Zuschlagsziffer fällig.

Die Abrechnung erfolgt mit 1× GOÄ 463 für die erste Stunde und 2× GOÄ A463 für die weiteren Zeitintervalle.

Fallbeispiel 2: Orthopädischer Eingriff mit Verzögerung

Bei einer Osteosynthese kommt es zu anatomischen Schwierigkeiten, wodurch sich die Narkosedauer auf 75 Minuten verlängert. Da die erste Stunde überschritten ist, liegt eine angefangene weitere halbe Stunde vor.

Der Anästhesist rechnet hierfür 1× GOÄ 463 und 1× GOÄ A463 ab. Die medizinische Begründung für die Verzögerung sollte im Protokoll vermerkt sein.

Fallbeispiel 3: Ausgedehnte gynäkologische Operation

Eine Patientin unterzieht sich einer Hysterektomie, die eine Narkosedauer von 140 Minuten erfordert. Nach Abzug der ersten Stunde verbleiben 80 Minuten, was zwei vollen und einer angefangenen halben Stunde entspricht.

In diesem Fall werden neben der Basisziffer insgesamt drei Einheiten der GOÄ A463 für die kontinuierliche Narkoseführung in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A463: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Berechnung der Narkosedauer anhand der reinen Operationszeit. Private Krankenversicherungen prüfen die Narkoseprotokolle genau und kürzen Rechnungen, wenn die Präsenzzeiten nicht plausibel dokumentiert sind.

Zudem darf die GOÄ A463 nicht eigenständig ohne die primäre Basisleistung der Ziffer 463 abgerechnet werden. Eine isolierte Anwendung ist gebührenrechtlich ausgeschlossen.

Achtung: Die reine Operationszeit darf nicht mit der Narkosezeit gleichgesetzt werden. Maßgeblich für die Berechnung der GOÄ A463 ist das im Narkoseprotokoll dokumentierte Zeitintervall der anästhesiologischen Präsenz.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ A463: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug zur Abwehr von Honorarkürzungen. Das Narkoseprotokoll muss den exakten Beginn der Einleitung sowie das Ende der anästhesiologischen Überwachung ausweisen.

Besondere Vorkommnisse oder patientenindividuelle Risiken, die zu einer Verlängerung der Narkose beigetragen haben, sollten detailliert stichpunktartig erfasst werden. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.

Tipp: Eine lückenlose Aufzeichnung im Narkoseprotokoll, inklusive der exakten Uhrzeiten für Beginn und Ende der Narkose, verhindert Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen effektiv.

Dokumentation: Kombinationsnarkose mit ITN von 09:15 Uhr bis 11:05 Uhr (Gesamtdauer: 110 Minuten). Erste Stunde über GOÄ 463 abgerechnet. Weitere 50 Minuten über 2× GOÄ A463 dokumentiert.

GOÄ A463: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind ein erhöhter Überwachungsaufwand bei multimorbiden Patienten oder unerwartete Kreislaufinstabilitäten.

Auch schwierige Intubationsverhältnisse oder ein hohes Patientenalter können als individuelle Bemessungskriterien herangezogen werden. Die Begründung muss stets patientenbezogen auf der Rechnung erscheinen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A463 wird regelhaft mit der Basisziffer GOÄ 463 kombiniert. Daneben sind selbstverständlich auch Leistungen für das invasive Monitoring wie die Ziffer 264 für einen zentralen Venenkatheter abrechenbar.

Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Berechnung von einfachen Überwachungsleistungen, die bereits in der Narkosegebühr enthalten sind. Eine sorgfältige Prüfung der Ausschlüsse schützt vor Regressen.

Ziffer A463 in der neuen GOÄ

A463 (Kombinationsnarkose mit Larynxmaske, jede weitere angefangene halbe Stunde, analog Nr. 463 GOÄ) geht wie A462 in der zeitgestaffelten Anästhesiestruktur der neuen GOÄ auf. Jede A463 entspricht in der Neustruktur annähernd einer weiteren Einheit der Nummer 1705 „Zuschlag je weitere vollendete 30 Minuten" — 88,62 € je Block. Das terminale Zeitfragment wird durch Nummer 1706 — 45,21 € — als einmalige Abschlussleistung abgebildet.

Bei A462 + 1×A463 (entspricht ca. 90 Minuten): Basis 1704 (119,34 €) plus 2×1705 plus 1×1706. Da A463 „angefangene" 30 Minuten berechnete und 1705 „vollendete" verlangt, ist für das letzte Zeitfragment stets 1706 anzusetzen. Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 46,64 € je angefangene halbe Stunde.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A463

Die Zeitdauer berechnet sich ab dem Beginn der Narkoseeinleitung bis zum Ende der anästhesiologischen Überwachung. Sie ist nicht identisch mit der reinen Operationszeit (Schnitt-Naht-Zeit). Alle Zeiten müssen präzise im Narkoseprotokoll dokumentiert sein.
Ja, die GOÄ A463 kann für jede weitere angefangene halbe Stunde nach der ersten Stunde mehrfach abgerechnet werden. Die Anzahl der Einheiten richtet sich nach der dokumentierten Gesamtdauer der Narkose. Eine Höchstgrenze pro Tag existiert bei entsprechender medizinischer Begründung nicht.
Die GOÄ 463 deckt die erste Stunde einer Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation ab. Die GOÄ A463 ist die analoge Ziffer für jede weitere angefangene halbe Stunde dieser Narkose. Sie kann daher nur in Kombination mit der Basisziffer angewendet werden.
Eine Steigerung über den Faktor 2,3 hinaus ist durch besondere Erschwernisse wie schwierige Intubationsverhältnisse oder schwere Begleiterkrankungen des Patienten gerechtfertigt. Auch unerwartete intraoperative Komplikationen können als Begründung dienen. Diese müssen patientenbezogen und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Einfache Überwachungsleistungen während der Narkose sind bereits mit der Gebühr abgegolten. Spezielle invasive Überwachungen wie ein zentraler Venenkatheter oder eine arterielle Druckmessung können jedoch separat berechnet werden. Hierbei sind die jeweiligen Ausschlussbestimmungen der GOÄ zu beachten.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich