GOÄ A4872: Gewebspräparation richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A4872
Biochemisch-mechanische Gewebspräparation zur Spermiengewinnung, einschließlich Untersuchung der Hodengewebsproben nach dem Auftauen
Punktzahl 1950  
Einfachsatz 113,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 204,59 € 1,8x
Höchstsatz 284,15 € 2,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A4872 für die biochemisch-mechanische Gewebspräparation zur Spermiengewinnung. So werden Honorarverluste vermieden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A4872

Biochemisch-mechanische Gewebspräparation zur Spermiengewinnung, einschließlich Untersuchung der Hodengewebsproben nach dem Auftauen (analog 4872)

Die GOÄ-Ziffer A4872 beschreibt eine hochspezialisierte Laborleistung im Bereich der assistierten Reproduktion. Da die ursprüngliche Gebührenordnung für Ärzte diese moderne Methode nicht direkt abbildet, erfolgt die Abrechnung als Analogbewertung auf Basis der Ziffer 4872. Der Leistungsinhalt umfasst sowohl die mechanische Zerkleinerung als auch die enzymatische oder biochemische Behandlung von Hodengewebe.

Ziel dieses aufwendigen Verfahrens ist es, vitale Spermien aus bioptisch gewonnenem Gewebe (TESE-Proben) zu isolieren. Die anschließende qualitative und quantitative Untersuchung der Proben nach dem Auftauprozess ist integraler Bestandteil der Ziffer. Somit sind alle Teilschritte von der Gewebeaufbereitung bis zur abschließenden Beurteilung der Spermienpräsenz abgegolten.

GOÄ A4872 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der GOÄ A4872 konzentriert sich primär auf die reproduktionsmedizinische Labordiagnostik und -therapie. Die Ziffer kommt dann zur Anwendung, wenn bei männlicher Infertilität zuvor Hodengewebe mittels testikulärer Spermienextraktion gewonnen wurde. Dieses Gewebe wird meist kryokonserviert gelagert und muss für eine spätere ICSI-Behandlung aufbereitet werden.

Die biochemisch-mechanische Präparation erfordert ein hohes Maß an Präzision, um die empfindlichen Zellen nicht zu beschädigen. Der Einsatz von speziellen Enzymen wie Kollagenase zur Gewebeverdauung ist ein typischer Bestandteil dieses Prozesses. Erst durch diese enzymatische Aufbereitung wird die Freisetzung von Spermien aus den Hodenkanälchen ermöglicht.

Tipp: Es ist darauf zu achten, dass die Indikation zur TESE-Aufbereitung und die Durchführung der ICSI-Therapie in der Patientenakte logisch miteinander verknüpft sind, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A4872

Fallbeispiel 1: Aufbereitung von TESE-Gewebe bei azoospermetischem Patienten

Ein Patient mit bekannter hypergonadotroper Azoospermie stellt sich zur ICSI-Behandlung vor. Kryokonserviertes Hodengewebe aus einer früheren TESE-Operation wird aufgetaut. Es erfolgt die biochemisch-mechanische Präparation mittels Kollagenase-Inkubation und mechanischem Zerteilen.

Die anschließende mikroskopische Untersuchung zeigt vereinzelte, bewegliche Spermien. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A4872 zum Regelhöchstsatz (1,8-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 2: Erschwerte Präparation bei stark fibrosiertem Gewebe

Bei der Aufbereitung einer TESE-Probe zeigt sich das Hodengewebe extrem fibrosiert und lässt sich mechanisch nur schwer zerkleinern. Es ist eine deutlich verlängerte enzymatische Inkubationszeit sowie eine mehrfache mechanische Nachbearbeitung erforderlich, um überhaupt Spermien isolieren zu können.

Aufgrund des erheblichen Mehraufwands wird die GOÄ A4872 mit dem 2,5-fachen Höchstsatz abgerechnet. Die Begründung in der Rechnung verweist explizit auf die extreme Gewebefibrosierung und den zeitlichen Mehraufwand.

Fallbeispiel 3: Parallele Diagnostik bei frischer TESE

Im Rahmen einer Fresh-TESE wird das entnommene Gewebe direkt im Labor biochemisch-mechanisch präpariert, um am selben Tag eine ICSI durchzuführen. Die Präparation und die sofortige Beurteilung der Spermienqualität werden durchgeführt.

Die Abrechnung der Ziffer A4872 erfolgt hier für die unmittelbare Aufbereitung des frischen Gewebes. Da kein Auftauprozess stattfand, ist die Ziffer dennoch analog voll berechnungsfähig, da der präparatorische Aufwand identisch ist.

Häufige Fehler bei der GOÄ A4872: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A4872 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von einfachen Laborziffern zur Spermienanalyse. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen genau, ob neben der Gewebspräparation zusätzliche Spermiogramm-Leistungen aus demselben Material abgerechnet wurden. Dies ist unzulässig, da die Untersuchung der Proben bereits im Leistungstext der A4872 enthalten ist.

Zudem wird oft bemängelt, wenn die Ziffer A4872 mehrfach für verschiedene Proben desselben Entnahmetages ohne ausreichende Begründung liquidiert wird. Werden mehrere Gewebestücke getrennt aufbereitet, muss dies medizinisch begründet und separat dokumentiert werden.

Achtung: Die bloße Zählung von Spermien ohne aufwendige biochemische Präparation rechtfertigt die Ziffer A4872 nicht. In solchen Fällen sind die regulären Ziffern für die mikroskopische Untersuchung anzuwenden.

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Dokumentation der GOÄ A4872: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Laborprotokoll müssen alle Einzelschritte der biochemisch-mechanischen Aufbereitung detailliert festgehalten werden. Dazu gehören die genauen Zeitangaben der enzymatischen Inkubation sowie die verwendeten Konzentrationen der Reagenzien.

Auch das Ergebnis der anschließenden Untersuchung nach dem Auftauen muss quantitativ und qualitativ erfasst werden. Die Angabe, ob und wie viele vitale Spermien für die geplante ICSI-Therapie gewonnen werden konnten, ist essenziell.

Dokumentationsbeispiel:
Kryokonservierte TESE-Probe (Hoden links, Areal B) aufgetaut. Mechanische Zerkleinerung mittels Skalpell, gefolgt von einer 45-minütigen enzymatischen Inkubation mit Kollagenase bei 37 °C. Zentrifugation und Auswaschen des Enzyms. Mikroskopische Untersuchung des Sediments: Nachweis von 5 vitalen, progressiv motilen Spermien. Übertragung in ICSI-Medium.

GOÄ A4872: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz (1,8-fach) bis zum Höchstsatz (2,5-fach) ist bei der GOÄ A4872 möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene und nachvollziehbare Begründung. Typische Gründe für eine Schwellenüberschreitung sind eine außergewöhnlich zähe Gewebekonsistenz, die eine verlängerte mechanische Bearbeitung erfordert, oder eine extrem geringe Spermiendichte, die eine zeitintensive Suche über mehrere Stunden notwendig macht.

Die Begründung auf der Rechnung sollte konkret den zeitlichen Mehraufwand oder die anatomisch-pathologischen Besonderheiten des Gewebes beschreiben. Allgemeine Floskeln ohne nähere Spezifizierung werden von den Kostenträgern meist zurückgewiesen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A4872 wird im Rahmen der assistierten Reproduktion häufig mit anderen Ziffern kombiniert. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit Ziffern für die Kryokonservierung, sofern diese Schritte separat erfolgen. Auch die eigentliche Durchführung der ICSI ist eine typische Kombinationsleistung am selben Behandlungstag.

Nicht kombiniert werden dürfen hingegen Leistungen, die die reine Aufbereitung von Eizellen oder Standard-Spermapräparationen betreffen, wenn diese nicht getrennt durchgeführt wurden. Eine saubere Trennung der Abrechnungseinheiten ist hierbei zwingend erforderlich.

Ziffer A4872 in der neuen GOÄ

A4872 (biochemische oder mechanische Gewebepräparation zur Spermiengewinnung, analog Nr. 4872 GOÄ) wird zur neuen Nummer 4609 „Biochemische oder mechanische Spermienpräparation aus Gewebe oder Punktat des Hodens oder Nebenhodens" — Festpreis 205,32 € je 2-stündiger Suchzeit. Die neue Leistung schließt das Auftauen einer kryokonservierten Hodengewebsprobe sowie alle notwendigen Spermienpräparationen und Kapazitationen in der 2-Stunden-Suchzeit ein. Bei längerer Suche ist 4609 je weiterer angefangener 2-Stunden-Einheit erneut berechnungsfähig. Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 204,59 €; der neue Festpreis entspricht damit annähernd dem bisherigen 2,3-fachen Wert.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A4872

Die GOÄ-Ziffer A4872 bewertet die biochemisch-mechanische Gewebspräparation zur Spermiengewinnung, einschließlich der Untersuchung von Hodengewebsproben nach dem Auftauen. Es handelt sich um eine Analogziffer, die auf der Ziffer 4872 basiert. Diese Leistung kommt typischerweise im Rahmen der assistierten Reproduktionsmedizin zum Einsatz.
Der Regelhöchstsatz (1,8-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer A4872 beträgt 204,59 Euro. Bei der Abrechnung des einfachen Satzes liegt das Honorar bei 113,66 Euro. Bei begründetem Mehraufwand kann der Höchstsatz mit dem 2,5-fachen Faktor gesteigert werden, was einem Honorar von 284,15 Euro entspricht.
Die Abrechnung ist indiziert, wenn eine biochemisch-mechanische Aufbereitung von kryokonserviertem oder frischem Hodengewebe zur Gewinnung von funktionstüchtigen Spermien erfolgt. Dies ist meist bei Patienten mit azoospermetischen Befunden im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung der Fall. Die anschließende mikroskopische Untersuchung nach dem Auftauen ist in der Ziffer bereits enthalten.
Neben der GOÄ A4872 dürfen Leistungen, die bereits die Aufbereitung oder Untersuchung desselben Probenmaterials abdecken, nicht doppelt berechnet werden. Insbesondere sind Laborleistungen, die dieselbe präparatorische Zielsetzung verfolgen, im selben Arbeitsschritt ausgeschlossen. Eine genaue Abgrenzung zu den Ziffern der Spermiogramm-Erstellung ist zwingend zu beachten.
Die Dokumentation muss den genauen Ablauf der biochemisch-mechanischen Präparation sowie die Ergebnisse der anschließenden Untersuchung detailliert festhalten. Dazu gehören Angaben zu den verwendeten Medien, der Dauer der Inkubation und der Anzahl sowie Vitalität der aufgefundenen Spermien. Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
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