Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A505 bietet Spielraum für Atemtherapien und Sauerstoffbehandlungen. Erfahren Sie, wie Sie die Analogziffer korrekt anwenden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A505
Die Ziffer A505 wird als Analogbewertung herangezogen, da moderne Atemtherapien und spezielle Sauerstoffbehandlungen nicht originär in der Gebührenordnung für Ärzte abgebildet sind. Die Abrechnung erfolgt gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ für selbstständige ärztliche Leistungen, die in der GOÄ nicht genannt sind.
Nr. 505* GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für:
1. Qi Gong-Atmungsbehandlung
2. Atemtherapie (Pranayama)
3. Atembehandlung – Sauerstoffinhalation
4. Atembehandlung im Sauerstoffzelt
Durch diese Analogie wird sichergestellt, dass sowohl komplementärmedizinische Verfahren als auch klassische schulmedizinische Sauerstofftherapien adäquat honoriert werden können. Die Ziffer ist dem Abschnitt der physikalisch-medizinischen Leistungen zugeordnet.
GOÄ A505 in der Praxis: Indikationen und analoge Anwendung
In der täglichen Praxis findet die GOÄ A505 eine breite Anwendung bei respiratorischen Erkrankungen wie COPD, Asthma bronchiale oder chronischer Bronchitis. Auch im Rahmen von Stressbewältigung und integrativer Medizin wird die Ziffer für angeleitete Atemübungen wie Pranayama oder Qi Gong genutzt.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach Ardenne. Hierbei wird die Atembehandlung häufig mit anderen Ziffern kombiniert, um den gesamten therapeutischen Aufwand abzubilden. Die Wahl der Ziffer A505 setzt voraus, dass die Leistung durch den Arzt oder unter dessen Aufsicht erbracht wird.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A505
Fallbeispiel 1: Sauerstoffinhalation bei COPD
Ein Patient mit fortgeschrittener COPD erhält in der Praxis eine 30-minütige kontrollierte Sauerstoffinhalation zur Linderung akuter Dyspnoe. Der Arzt überwacht die Vitalparameter und dokumentiert den Verlauf. Abgerechnet wird die GOÄ A505 analog zum Regelsatz (1,8-fach) mit 8,92 €.
Fallbeispiel 2: Pranayama bei hyperventilationsneigenden Angstpatienten
Eine Patientin mit Panikstörung erlernt unter ärztlicher Anleitung die Atemtechnik Pranayama zur vegetativen Regulation. Die Sitzung dauert 20 Minuten und wird intensiv begleitet. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ A505 analog, wobei aufgrund des erhöhten Erklärungsbedarfs der Faktor 2,5 (12,39 €) gewählt wird.
Fallbeispiel 3: Sauerstofftherapie nach Ardenne
Im Rahmen einer regenerativen Kur wird eine Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie durchgeführt. Neben der Sauerstoffgabe (GOÄ A505 analog) werden Vitamine appliziert und Bewegungseinheiten integriert. Die Abrechnung kombiniert die GOÄ A505 analog mit den entsprechenden Ziffern für Infusionen und Beratung.
Häufige Fehler bei der GOÄ A505: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist das Fehlen des Zusatzes "analog" auf der Liquidation. Ohne diesen Hinweis wird die Rechnung von privaten Krankenversicherungen oft formal zurückgewiesen. Zudem muss die exakte erbrachte Leistung (z. B. Qi Gong-Atmung) konkret benannt werden.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von mehreren physikalisch-medizinischen Leistungen in einer Sitzung ist streng reglementiert. Achten Sie darauf, dass die GOÄ A505 nicht unzulässig mit anderen inhalations- oder physiotherapeutischen Ziffern am selben Tag kollidiert.
Prüfstellen bemängeln zudem häufig eine unzureichende Begründung bei der Überschreitung des Regelhöchstsatzes. Eine bloße Zeitüberschreitung ohne patientenbezogene Erschwernisse reicht für eine Steigerung auf den 2,5-fachen Satz meist nicht aus.
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Dokumentation der GOÄ A505: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Indikation, die genaue Dauer der Anwendung sowie die verwendete Methode exakt festgehalten werden. Auch die Reaktion des Patienten auf die Therapie sollte kurz notiert werden.
Dokumentation: 20 Min. Atemtherapie (Pranayama) zur Atemberuhigung bei Asthma bronchiale. Atemfrequenz von 22/Min auf 14/Min gesenkt. Patientin beschwerdefrei entlassen.
Bei der Sauerstoffinhalation ist zudem die Sauerstoffkonzentration und die Flussrate (l/Min) zu dokumentieren. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit und den Umfang der erbrachten Leistung zweifelsfrei.
GOÄ A505: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Steigerung über den 1,8-fachen Satz hinaus bis zum Höchstsatz von 2,5 ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Dyspnoe, mangelnde Compliance des Patienten oder die Notwendigkeit einer kontinuierlichen ärztlichen Überwachung während der Inhalation.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ A505 lässt sich hervorragend mit Beratungsleistungen nach den Ziffern 1 oder 3 kombinieren. Auch die Kombination mit der Ziffer 508 (Inhalationstherapie) oder kardiologischen Basisuntersuchungen ist je nach Krankheitsbild medizinisch sinnvoll und abrechnungsfähig.
Tipp: Nutzen Sie bei der Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach Ardenne die Kombination mit den Ziffern 508, 602 und 643 (jeweils analog), um den komplexen Charakter dieser Behandlungsmethode vollständig abzubilden.
Ziffer A505 in der neuen GOÄ
A505 (analog Nr. 505 GOÄ, genutzt für Qi-Gong-Atmungsbehandlung, Pranayama, Sauerstoffinhalation und Sauerstoffzelt-Atembehandlung) wird in der neuen GOÄ nach dem eingesetzten Verfahren differenziert:
- Qi-Gong-Atmungsbehandlung oder Pranayama (und vergleichbare atemzentrierte Verfahren): Nummer 13929 „Atemtherapie nach Middendorf oder vergleichbare Verfahren" — 39,78 € je Sitzung. Nicht neben den krankengymnastischen Übungsbehandlungen 2000–2003 berechnungsfähig.
- Sauerstoffinhalation über Maske oder Nasensonde: Nummer 1900 „Inhalationstherapie, auch mittels Ultraschallvernebelung oder Insufflation von Sauerstoff über eine Maske oder eine Nasensonde" — 5,08 € je Sitzung.
- Atembehandlung im Sauerstoffzelt: Kein Nachfolger im Entwurf. Eine eigene Ziffer für die Zelt-Oxygenation ist nicht kodiert; 1900 setzt Maske oder Nasensonde voraus und deckt das Zeltverfahren nicht ab.
Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 8,91 €. Das eingesetzte Verfahren und die Art der Sauerstoffapplikation entscheiden künftig über den anzusetzenden Code.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A505
Was hat nicht gestimmt?