GOÄ A505: Atembehandlung & Sauerstoff korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A505
Nr. 505* GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für1. Qi Gong-Atmungsbehandlung2. Atemtherapie (Pranayama)3. Atembehandlung – Sauerstoffinhalation4. Atembehandlung im Sauerstoffzelt
Punktzahl 85  
Einfachsatz 4,95 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,92 € 1,8x
Höchstsatz 12,39 € 2,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A505 bietet Spielraum für Atemtherapien und Sauerstoffbehandlungen. Erfahren Sie, wie Sie die Analogziffer korrekt anwenden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A505

Die Ziffer A505 wird als Analogbewertung herangezogen, da moderne Atemtherapien und spezielle Sauerstoffbehandlungen nicht originär in der Gebührenordnung für Ärzte abgebildet sind. Die Abrechnung erfolgt gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ für selbstständige ärztliche Leistungen, die in der GOÄ nicht genannt sind.

Nr. 505* GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für:
1. Qi Gong-Atmungsbehandlung
2. Atemtherapie (Pranayama)
3. Atembehandlung – Sauerstoffinhalation
4. Atembehandlung im Sauerstoffzelt

Durch diese Analogie wird sichergestellt, dass sowohl komplementärmedizinische Verfahren als auch klassische schulmedizinische Sauerstofftherapien adäquat honoriert werden können. Die Ziffer ist dem Abschnitt der physikalisch-medizinischen Leistungen zugeordnet.

GOÄ A505 in der Praxis: Indikationen und analoge Anwendung

In der täglichen Praxis findet die GOÄ A505 eine breite Anwendung bei respiratorischen Erkrankungen wie COPD, Asthma bronchiale oder chronischer Bronchitis. Auch im Rahmen von Stressbewältigung und integrativer Medizin wird die Ziffer für angeleitete Atemübungen wie Pranayama oder Qi Gong genutzt.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach Ardenne. Hierbei wird die Atembehandlung häufig mit anderen Ziffern kombiniert, um den gesamten therapeutischen Aufwand abzubilden. Die Wahl der Ziffer A505 setzt voraus, dass die Leistung durch den Arzt oder unter dessen Aufsicht erbracht wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A505

Fallbeispiel 1: Sauerstoffinhalation bei COPD

Ein Patient mit fortgeschrittener COPD erhält in der Praxis eine 30-minütige kontrollierte Sauerstoffinhalation zur Linderung akuter Dyspnoe. Der Arzt überwacht die Vitalparameter und dokumentiert den Verlauf. Abgerechnet wird die GOÄ A505 analog zum Regelsatz (1,8-fach) mit 8,92 €.

Fallbeispiel 2: Pranayama bei hyperventilationsneigenden Angstpatienten

Eine Patientin mit Panikstörung erlernt unter ärztlicher Anleitung die Atemtechnik Pranayama zur vegetativen Regulation. Die Sitzung dauert 20 Minuten und wird intensiv begleitet. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ A505 analog, wobei aufgrund des erhöhten Erklärungsbedarfs der Faktor 2,5 (12,39 €) gewählt wird.

Fallbeispiel 3: Sauerstofftherapie nach Ardenne

Im Rahmen einer regenerativen Kur wird eine Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie durchgeführt. Neben der Sauerstoffgabe (GOÄ A505 analog) werden Vitamine appliziert und Bewegungseinheiten integriert. Die Abrechnung kombiniert die GOÄ A505 analog mit den entsprechenden Ziffern für Infusionen und Beratung.

Häufige Fehler bei der GOÄ A505: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist das Fehlen des Zusatzes "analog" auf der Liquidation. Ohne diesen Hinweis wird die Rechnung von privaten Krankenversicherungen oft formal zurückgewiesen. Zudem muss die exakte erbrachte Leistung (z. B. Qi Gong-Atmung) konkret benannt werden.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von mehreren physikalisch-medizinischen Leistungen in einer Sitzung ist streng reglementiert. Achten Sie darauf, dass die GOÄ A505 nicht unzulässig mit anderen inhalations- oder physiotherapeutischen Ziffern am selben Tag kollidiert.

Prüfstellen bemängeln zudem häufig eine unzureichende Begründung bei der Überschreitung des Regelhöchstsatzes. Eine bloße Zeitüberschreitung ohne patientenbezogene Erschwernisse reicht für eine Steigerung auf den 2,5-fachen Satz meist nicht aus.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ A505: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Indikation, die genaue Dauer der Anwendung sowie die verwendete Methode exakt festgehalten werden. Auch die Reaktion des Patienten auf die Therapie sollte kurz notiert werden.

Dokumentation: 20 Min. Atemtherapie (Pranayama) zur Atemberuhigung bei Asthma bronchiale. Atemfrequenz von 22/Min auf 14/Min gesenkt. Patientin beschwerdefrei entlassen.

Bei der Sauerstoffinhalation ist zudem die Sauerstoffkonzentration und die Flussrate (l/Min) zu dokumentieren. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit und den Umfang der erbrachten Leistung zweifelsfrei.

GOÄ A505: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Steigerung über den 1,8-fachen Satz hinaus bis zum Höchstsatz von 2,5 ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Dyspnoe, mangelnde Compliance des Patienten oder die Notwendigkeit einer kontinuierlichen ärztlichen Überwachung während der Inhalation.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A505 lässt sich hervorragend mit Beratungsleistungen nach den Ziffern 1 oder 3 kombinieren. Auch die Kombination mit der Ziffer 508 (Inhalationstherapie) oder kardiologischen Basisuntersuchungen ist je nach Krankheitsbild medizinisch sinnvoll und abrechnungsfähig.

Tipp: Nutzen Sie bei der Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach Ardenne die Kombination mit den Ziffern 508, 602 und 643 (jeweils analog), um den komplexen Charakter dieser Behandlungsmethode vollständig abzubilden.

Ziffer A505 in der neuen GOÄ

A505 (analog Nr. 505 GOÄ, genutzt für Qi-Gong-Atmungsbehandlung, Pranayama, Sauerstoffinhalation und Sauerstoffzelt-Atembehandlung) wird in der neuen GOÄ nach dem eingesetzten Verfahren differenziert:

  • Qi-Gong-Atmungsbehandlung oder Pranayama (und vergleichbare atemzentrierte Verfahren): Nummer 13929 „Atemtherapie nach Middendorf oder vergleichbare Verfahren" — 39,78 € je Sitzung. Nicht neben den krankengymnastischen Übungsbehandlungen 2000–2003 berechnungsfähig.
  • Sauerstoffinhalation über Maske oder Nasensonde: Nummer 1900 „Inhalationstherapie, auch mittels Ultraschallvernebelung oder Insufflation von Sauerstoff über eine Maske oder eine Nasensonde" — 5,08 € je Sitzung.
  • Atembehandlung im Sauerstoffzelt: Kein Nachfolger im Entwurf. Eine eigene Ziffer für die Zelt-Oxygenation ist nicht kodiert; 1900 setzt Maske oder Nasensonde voraus und deckt das Zeltverfahren nicht ab.

Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 8,91 €. Das eingesetzte Verfahren und die Art der Sauerstoffapplikation entscheiden künftig über den anzusetzenden Code.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A505

Da spezielle Atemtherapien wie Qi Gong oder Pranayama nicht direkt in der GOÄ aufgeführt sind, werden sie gemäß Paragraph 6 Absatz 2 analog über die Ziffer A505 abgerechnet. Dies ermöglicht eine betriebswirtschaftlich angemessene Vergütung dieser Leistungen. Der Arzt muss die gewählte Analogziffer auf der Rechnung klar kennzeichnen.
Ja, die GOÄ A505 analog ist die passende Ziffer für die Atembehandlung im Rahmen der Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach Ardenne. Sie wird dabei häufig mit weiteren analogen Ziffern wie der 508 oder 602 kombiniert. Dies deckt den gesamten zeitlichen und apparativen Aufwand der Therapie ab.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ A505 liegt beim 1,8-fachen Satz, was einem Betrag von 8,92 Euro entspricht. Bei erhöhtem Aufwand, wie einer ausgeprägten Atemnot des Patienten, kann bis zum 2,5-fachen Satz gesteigert werden. Eine entsprechende patientenbezogene Begründung ist auf der Rechnung zwingend erforderlich.
Die GOÄ A505 darf nicht unzulässig mit anderen physikalisch-medizinischen Leistungen in derselben Sitzung kombiniert werden, wenn diese denselben therapeutischen Zweck verfolgen. Zudem sind Überschneidungen mit bestimmten inhalationsanalogen Leistungen genau zu prüfen. Eine saubere zeitliche Trennung in der Dokumentation schützt vor Kürzungen.
In der Patientenakte müssen die genaue Indikation, die angewandte Methode sowie die Therapiedauer lückenlos dokumentiert werden. Bei Sauerstoffbehandlungen sind zusätzlich die Flussrate und die Sauerstoffsättigung festzuhalten. Ein kurzer Vermerk zum Befinden des Patienten nach der Therapie rundet die Dokumentation ab.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich