GOÄ A606: Spiroergometrie & Sauerstofftherapie abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A606
Nr. 606* GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für1. Spiroergometrische Untersuchung2. Sauerstoff-Ergometertraining3. Ionisierte Sauerstoff-Inhalationstherapie
Punktzahl 379  
Einfachsatz 22,09 € 1,0x
Regelhöchstsatz 39,76 € 1,8x
Höchstsatz 55,23 € 2,5x

Die GOÄ-Ziffer A606 ermöglicht die analoge Abrechnung moderner Verfahren wie der Spiroergometrie. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Kombinationsmöglichkeiten.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A606

Die Ziffer A606 ist eine Analogbewertung, die auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung für Ärzte angewendet wird. Da moderne sportmedizinische und pneumologische Verfahren in der veralteten GOÄ nicht direkt abgebildet sind, dient diese Ziffer als adäquater Ersatz.

Nr. 606* GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für:
1. Spiroergometrische Untersuchung
2. Sauerstoff-Ergometertraining
3. Ionisierte Sauerstoff-Inhalationstherapie

Die Ziffer ermöglicht es Praxen, hochspezialisierte Leistungen wie die Spiroergometrie betriebswirtschaftlich sinnvoll zu liquidieren. Die medizinische Maßnahme umfasst dabei die kontinuierliche Messung der Atemgase unter definierter körperlicher Belastung. Auch das therapeutische Sauerstoff-Ergometertraining sowie die Inhalationstherapie mit ionisiertem Sauerstoff fallen unter diesen Leistungsumfang und werden über die Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ abgebildet.

GOÄ A606 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

In der täglichen Praxis findet die Ziffer A606 vor allem in der Kardiologie, Pneumologie und Sportmedizin Anwendung. Die häufigste Indikation ist die differenzialdiagnostische Abklärung einer Belastungsdyspnoe unklarer Genese. Hierbei liefert die kardiopulmonale Leistungsfähigkeit entscheidende Hinweise auf kardiale oder pulmonale Einschränkungen.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist das kontrollierte Sauerstoff-Ergometertraining im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen, beispielsweise nach schweren Lungenerkrankungen oder bei chronischer Herzinsuffizienz. Die ionisierte Sauerstoff-Inhalationstherapie wird hingegen häufig zur Unterstützung regenerativer Prozesse bei chronischen Erschöpfungszuständen eingesetzt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A606

Fallbeispiel 1: Spiroergometrie bei Verdacht auf Herzinsuffizienz

Ein Patient stellt sich mit zunehmender Atemnot bei körperlicher Belastung vor. Zur weiteren Abklärung wird eine vollständige Spiroergometrie auf dem Fahrrad-Ergometer durchgeführt. Die kontinuierliche Gasanalyse zeigt eine reduzierte maximale Sauerstoffaufnahme.

Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A606 für die Spiroergometrie. Zusätzlich können die klinische Untersuchung sowie das begleitende Belastungs-EKG separat in Rechnung gestellt werden. Diese Kombination sichert eine vollständige Honorierung des diagnostischen Aufwands.

Fallbeispiel 2: Sauerstoff-Ergometertraining nach schwerem Infekt

Eine Patientin leidet nach einer schweren viralen Pneumonie an anhaltender Leistungsschwäche. Zur Verbesserung der Vitalkapazität wird ein ärztlich überwachtes Sauerstoff-Ergometertraining durchgeführt. Die Patientin trainiert unter kontinuierlicher Zufuhr von medizinischem Sauerstoff.

Dieses therapeutische Training wird über die Ziffer A606 analog abgerechnet. Die medizinische Notwendigkeit der Sauerstoff-Inhalationstherapie unter Belastung muss in der Dokumentation klar hervorgehen.

Fallbeispiel 3: Ionisierte Sauerstoff-Inhalationstherapie bei Erschöpfung

Ein Patient mit chronischem Erschöpfungssyndrom erhält im Rahmen eines ganzheitlichen Therapieansatzes eine Serie von ionisierten Sauerstoff-Inhalationen. Die Behandlung dient der Verbesserung der mitochondrialen Funktion.

Jede einzelne Sitzung dieser spezialisierten Inhalationstherapie wird mit der Ziffer A606 analog liquidiert. Eine Kombination mit einfachen Inhalationsleistungen am selben Tag ist dabei ausgeschlossen, um eine Doppelabrechnung zu vermeiden.

Häufige Fehler bei der GOÄ A606: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der Ziffer A606 ist das Fehlen des Analog-Hinweises auf der Rechnung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern eine strikte Einhaltung der formalen Vorgaben des § 6 Abs. 2 GOÄ. Die Leistung muss zwingend als Analogbewertung deklariert und verständlich beschrieben werden.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von Standard-Inhalationen nach den GOÄ-Ziffern 603 bis 605 am selben Tag ist unzulässig. Prüfstellen streichen diese Kombinationen konsequent zusammen, da die spezialisierte Inhalation die Basisleistung konsumiert.

Zudem wird häufig versucht, die Spiroergometrie ausschließlich über die Standard-Ergometrie nach Nr. 652 abzugelten. Dies führt zu erheblichen Honorarverlusten. Die Spiroergometrie geht weit über ein einfaches Belastungs-EKG hinaus und rechtfertigt die eigenständige Abrechnung der Ziffer A606 neben der Nr. 652.

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Dokumentation der GOÄ A606: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. In der Patientenakte müssen alle relevanten Parameter der Untersuchung oder Therapie präzise festgehalten werden. Dazu gehören neben der Indikation auch die exakten Leistungsparameter wie Wattstufen, Sauerstofffluss und die erzielten Messwerte.

Dokumentation: Spiroergometrie bei Belastungsdyspnoe. Fahrrad-Ergometrie stufenweise bis 125 Watt. Kontinuierliche Atemgasanalyse durchgeführt. VO2max bei 21,5 ml/min/kg, respiratorischer Quotient (RQ) maximal 1,12. Keine kardialen Ischmiezeichen im zeitgleich abgeleiteten Belastungs-EKG. Patient stabil entlassen.

Für das Sauerstoff-Ergometertraining sollte zudem die Dauer der Trainingseinheit und die Sauerstoffsättigung dokumentiert werden. Diese gerichtsfeste Dokumentation sichert den Anspruch auf die adäquate Vergütung und beugt zeitaufwendigen Rückfragen vor.

Tipp: Fügen Sie der Rechnung bei der Abrechnung hoher Steigerungssätze direkt eine kurze medizinische Begründung bei. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit bei den privaten Krankenversicherungen spürbar.

GOÄ A606: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz der Ziffer A606 liegt beim 1,8-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Satz ist bei Vorliegen besonderer medizinischer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind eine ausgeprägte kardiopulmonale Instabilität des Patienten oder ein erhöhter Überwachungsaufwand bei multimorbiden Patienten.

Auch ein vorzeitiger Abbruch der Untersuchung aufgrund akuter Beschwerden wie Angina Pectoris oder schwerer Atemnot erfordert ein schnelles ärztliches Eingreifen. Dieser erhöhte Zeitaufwand kann ebenfalls als Begründung für das Überschreiten des Regelsatzes herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A606 wird in der kardiologischen Diagnostik sehr häufig mit der Nr. 652 (Belastungs-EKG) kombiniert. Diese Kombination ist vollkommen legitim, da beide Verfahren unterschiedliche Organsysteme bewerten. Auch die Kombination mit der Spirometrie nach Nr. 317 oder der Pulsoxymetrie nach Nr. 614 ist in der Praxis üblich.

Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von einfachen physikalischen Therapieverfahren am selben Tag, sofern diese in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Ergometertraining stehen. Achten Sie stets auf eine saubere Trennung der diagnostischen und therapeutischen Leistungen in Ihrer Abrechnungssoftware.

Ziffer A606 in der neuen GOÄ

Von den drei unter A606 zusammengefassten Verfahren bildet die neue GOÄ nur die Spiroergometrie ab — und zwar altersgestaffelt:

  • 3507 „Spiroergometrische Untersuchung und Darstellung der Flussvolumenkurve … bei einem Kind bis zum vollendeten 12. Lebensjahr" (144,02 €)
  • 3508 „… bei einem Patienten ab dem 13. Lebensjahr" (115,43 €)

Für das Sauerstoff-Ergometertraining und die ionisierte Sauerstoff-Inhalationstherapie sieht der Entwurf keine eigenständigen Nachfolgeziffern vor. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 39,76 €; die neuen Spiroergometrie-Ziffern liegen erheblich darüber.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A606

Die Spiroergometrie wird analog nach der Ziffer A606 berechnet. Da die GOÄ keine eigene Ziffer für diese moderne kardiopulmonale Diagnostik enthält, greift hier die Analogbewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ.
Ja, die Nebeneinanderberechnung von A606 für die Spiroergometrie und der Nr. 652 für das Belastungs-EKG ist grundsätzlich zulässig. Beide Untersuchungen erfassen unterschiedliche physiologische Parameter (Gasaustausch vs. elektrische Herzaktivität) und müssen separat dokumentiert werden.
Der Regelhöchstsatz für die Ziffer A606 liegt beim 1,8-fachen Satz, was einem Honorar von 39,76 € entspricht. Bei erhöhtem Aufwand kann die Gebühr mit entsprechender Begründung bis zum 2,5-fachen Satz (55,23 €) gesteigert werden.
Auf der Liquidation muss die Ziffer als Analoggebühr gekennzeichnet werden, idealerweise durch ein vorangestelltes 'A' (A606). Zudem muss die tatsächlich erbrachte Leistung, wie die Spiroergometrie oder das Sauerstoff-Ergometertraining, namentlich beschrieben werden.
Nein, die Ziffer A606 ist für die ionisierte Sauerstoff-Inhalationstherapie in der Regel nur einmal pro Sitzung und Behandlungstag berechnungsfähig. Mehrfachbehandlungen am selben Tag bedürfen einer medizinischen Ausnahmebegründung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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